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Wird beim Tüv geprüft ob ein Fahrzeug verschließbar ist?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 13. April 2013 um 18:01

Hallo habe ein Mängelbericht bekommen vor längerer Zeit weil meine Stellmotoren noch nicht verbaut sind. Daher kann ich das Auto nicht abschließen und das wurde bemängelt .. ist das Pflicht oder kann ich das Auto beim Tüv vorführen und alles andere beheben bis auf die verschließung?

Mfg

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27 Antworten

wenn es eingetragen ist natürlich nicht.

du musst alle mängel beseitigen.

aber bei welchem tüv warst du das der versucht das auto abzuschließen???

ich hatte das noch nie.

nur mal so nebenbei, du kriegst auch ärger mit der polizei, wenn die sehen das dein auto nicht abgeschlossen ist.

kein scherz!!!

ob es stimmt das es sogar abgeschleppt wird weiss ich nicht, habe ich aber gehört.

VERLEITUNG ZUM DIEBSTAHL!!!!

Themenstarteram 13. April 2013 um 18:12

ja die Rennleitung hat es ja auch bemängelt aber ich hatte noch nie Probleme ..

die haben mein Auto angeschaut auf unserem Firmen Parkplatz der eigentlich für Kunden ist, während ich arbeiten war.

verschließbar machen? - ist doch kein Problem...

Burg
Themenstarteram 13. April 2013 um 18:28

das Problem ist das ich keine Türgriffe mehr am Auto habe und das Auto nur mit Ghost Grip zu öffnen ist.

jetzt weiss ich auch wieder wer du bist!!!

du bist der getunte tdi mit komischen pfeiffen!!!! ?????

ich dachte du hast mal alles gemacht und dann den wagen abgemeldet.

kann das sein das du den wagen abgemeldet hast und dabei alles umgebaut????

ruf mal sls an, die können dir das eintragen und du musst den ihr system verbauen.

das sind reißleinen die zwischen scheibe und gummi liegen.

kenne ich selber nicht genau, aber habe davon was gehört und auch gegoogelt.

wirst du schon finden.

Themenstarteram 13. April 2013 um 18:57

danke für den Tipp.. aber bei mir ist alles eingetragen müsste nur noch die Stellmotoren verbauen. Allerdings kenn ich mich mit der Elektrik gar nicht aus.

Was würdet ihr mir raten?

Auto so wie es ist mit Mängelbericht verkaufen oder ausschlachten oder richten und fahren?

Wie kann man so eine Frage unbeantwortet lassen?

Den ganzen Elektrikkram rausschmeißen und herkömmliche Schlösser einbauen ohne ZV.

:D:D:D:D:D:D:D:D:D

Vorhaengeschloss-fuer-auto

Kein TÜV, damit kann man sich ja Rasieren.

Themenstarteram 13. April 2013 um 19:22

hab ja Tüv nur momentan ein Mängelbericht und wo sollen schlösser hin wenn keine Türgriffe vorhanden sind?

Nicht alles, was der Zubehörmarkt so hergibt, bringt uns weiter...

manchmal ist das Geldvernichtung - eigentlich ist Schlachtfest angesagt, den kriegst du nie in den griff.

(Rückbau dürfte teurer sein als neu kaufen...)

Themenstarteram 13. April 2013 um 19:40

frage ist was ich raus bekomme in etwa.. für 2000 richte ich ihn lieber...

am 13. April 2013 um 23:59

Ich würde gerne der ursprünglichen Frage genauer auf den Grund gehen. Mit "genauer" meine ich, dass mich die präzisen Rechtsgrundlagen interessieren. Steht es in der Straßenverkehrsordnung, dass man sein Fahrzeug abschließen muss? Solch Paragraf kenne ich nicht, aber ich lerne gerne dazu.

Aufgabe des TÜV ist es doch eigentlich nur, sicherheitsrelevante Mängel zu rügen, und dazu gehört ein defektes Türschloss offensichtlich nicht, jedenfalls solange sichergestellt ist, dass die Türen nicht während der Fahrt unkontrolliert aufgehen.

Zitat:

Original geschrieben von DominicDaytona

VERLEITUNG ZUM DIEBSTAHL!!!!

Was ist das? Ein Straftatbestand? Eine Ordnungswidrigkeit? Basierend auf welchem Gesetz?

Von Haftpflichtversicherungen kennt man ja das amüsante Detail, dass Versicherungsschutz für Diebstahl nur besteht, wenn die Scheiben nicht runtergefahren sind, und zwar auch bei Cabrios mit offenem Dach. :D An der Stelle sieht man schon, wie willkürlich die Ansätze sind, was man als Fahrlässigkeit hinsichtlich der Diebstahlsicherheit ansieht und was nicht.

Wie gesagt, ich behaupte nicht, dass das alles nicht stimmen würde, was ihr gesagt habt. Aber wenn es stimmt, dann muss es entsprechende Gesetzestexte geben, und die interessieren mich.

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