Winterreifen
Hallo an alle. Wollt mal wissen wie es mit den Winterreifen aussieht- Bei mir im Schein stehen solche drin: 155R13 78Q M+S. Das sind ja Winterreifen wegen dem M+S oder?
Ich habe jetzt welche gefunden die so sind: 155/80 R 13 T Roadstone auf 5x13 ET45 Stahlfelgen
Muss man die extra eintragen lassen? Wenn ja müssen die Felgen auch irgendwelche Gutachten haben oder so und kann man die problemlos eintragen?
Wenn ich Reifen finde die den Daten entsprechen wie sie im Schein stehen kann ich sie einfach so benutzen egal von welcher Firma die sind oder?
THX
Acid22
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von CIVIC-VTec-STGT
und was is nun, wenn meine Winterreifen bis 190sind.. und bei mir im Schein 195drinne steht, muss ich den scheiss aufkleber auch anbringen oder wie?!
ja, eindeutig. kostet sonst im zweifelsfall 10 euro, glaub ich.
wenn der reifen mehr zulässt als im fahrzeugschein steht, ist es nicht notwendig.
da die grünen aber davon eher wenig ahnung haben, drücken sie dir auch eine rein, wenn du M+S drauf hast und den aufkleber nicht. sie denken, der kleber muss immer drauf bei m+S
also... häng das teil rein und gut. aber nicht aufkleben, eher nur reinklemmen, der kleber geht so schlecht ab.... (mit Spiritus...??)
gruß
der
zp
Zitat:
Original geschrieben von ingowetzel
Hallo,
ich habe auch 155R13 in meinem Schein zu stehen!
Kann ich im Winter auch 155/70 R13 fahren oder sind diese nicht zugelassen?---
MfGIngo
nein darf du nicht. 155R13 =155/80R13
Bei den 155/70R13 ist der Reifen Höhe niedriger sprich der Tacho zeigt eine niedrige Geschwindigkeit an
Zitat:
Original geschrieben von CIVIC-VTec-STGT
Oha Krass.. die spinnen doch die grünen.. lol.. wegen so nem Shit.. und was is nun, wenn meine Winterreifen bis 190sind.. und bei mir im Schein 195drinne steht, muss ich den scheiss aufkleber auch anbringen oder wie?!
Gruß und danke!
Der muß im Sichtbereich des Tachos AUFGEKLEBT sein.!!!
Kann im Ernstfall sogar den Versicherungsschutz gefährden.
Genau wie wenn man eine Falsche Reifengröße fährt oder nicht eingetragene Felgen.
Zitat:
Original geschrieben von CG9
Der muß im Sichtbereich des Tachos AUFGEKLEBT sein.!!!
Kann im Ernstfall sogar den Versicherungsschutz gefährden.
Genau wie wenn man eine Falsche Reifengröße fährt oder nicht eingetragene Felgen.
nun, einerseits ja, es heisst aber im Gesetzestext "im Sichtfeld (des Fahrers) angebracht" und andererseits... der blöde Kleber versaut dir den Tacho.
Also nimmst du ein wenig von der Klebefolie ab und pappst ihn locker dran... zb irgendwo am Armaturenbrett. Tacho ist nicht vorgeschrieben.
Ein Beispiel aus der Klamottenkiste: Einen Fahrer kannte ich, der hat den Aufkleber von innen auf die Frontscheibe geklebt, ins Sichtfeld. Er nahm 1985 schon das Head-up-display vorneweg! 😁
Versicherungsschutz gefährden? Glaube ich nicht. Selbst wenn du mit falschen Reifen oder Felgen fährst, ist dein Versicherungsschutz nicht gefährdet, allerhöchstens die Betriebserlaubnis erloschen. Und das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Die Versicherung ist auf deine Person ausgestellt und nicht auf das Fahrzeug...
Gruß
der
zp
