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Winterreifen Polo GTI 2015

VW Polo 5 (6R / 6C)
Themenstarteram 14. September 2015 um 17:52

Meine Freundin hat seit 2 Wochnen einen neuen Polo GTI 1.8. Sie ist natürlich happy:-)

Welche Größe habt ihr im Winter?

Eingetragen sind ja: 215/40 R17 und 195/50 R16

Beste Antwort im Thema

185er - 15 Zoll Felgen, wie ich sie z. B. beim GTI fahre, waren nur bei der 1. Baureihe des Polo 6R zugelassen. Die Bremsanlage wurde dann glaube im Zuge eines Modellsjahreswechsels vergrößert, so das mind. 195er auf 16 Zoll Felgen gefahren werden müssen.

Der Facelift GTI 6C hat auch die größere Bremsanlage ... z. B. lt. Konfigurator als Winterfelgen mitbestellbar: Winterräder (zusätzlich), 4 Stahlräder 6 J x 16, Winterreifen 195/50 R16 H

/edit: 15 Zoll-Felgen sind aktuell beim 6C-Polo aber weiterhin für die "kleineren" Motorisierungen verfügbar.

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Wir haben die 195 er auf Stahl mit geortert ....

Zitat:

@ernie05 schrieb am 14. September 2015 um 20:27:05 Uhr:

Wir haben die 195 er auf Stahl mit geortert ....

Dito

6,5x16 Dezent TD in Silber mit 195/50R16 88H Pirelli W210C3 bestellt. Polo wird erst im Dezember geliefert.

Kostenpunkt ink. Montage 822€ beim örtlichen Händler in Düren/ NRW

Viele Grüße Greg

Borbet F

6,5x16 195/45 R16 H

Themenstarteram 15. September 2015 um 16:08

Zitat:

@anmaumi schrieb am 15. September 2015 um 14:17:46 Uhr:

Borbet F

6,5x16 195/45 R16 H

Musste die Reifengröße extra eingetragen werden?

 

Ja, weil sie nicht zur Serienbereifung gehört.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 15. September 2015 um 18:11:22 Uhr:

Ja, weil sie nicht zur Serienbereifung gehört.

Falsch! Gutachten sagt, dass diese Felge "eintragungsfrei" mit 3 Reifengrößen erlaubt ist, solange am Fahrwerk alles Serie ist. Einzige Auflagen bei 195/45:

"Bis Achslast 1000 kg und keine Schneeketten."

Nein, im Gutachten wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Änderung der Papiere nur dann entfällt, wenn die ABE eine Befreiung davon beinhaltet............................ tut sie in diesem Fall.

Du hast Recht... nicht eintragungspflichtig. ;-)

Sind wir uns also einig?! Ich war kurz schon am zweifeln... ;-)

Wo genau finde ich die "Befreiung"?

Ich finde nur folgenden Absatz:

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Hat sich erledigt.

In ABE 48392 steht:

 

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

Trotzdem danke an alle...

Genau :D

Themenstarteram 16. September 2015 um 7:47

Des is ja immer so ne wissenschaft! Also kann auch ne andere reifengröße eintragungsfrei sein wenn es in der abe steht.

Danke!!!

Richtig...verständlicherweise überwiegend die Reifengrößen, welche bereits in Deinen Fahrzeugpapieren enthalten sind.

Anzio Vision 6.5x16 LK: 5/100 ET: 45 mit 195/50 R16 88H Reifen

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