Winterreifen in Sommergröße?
Hallo zusammen!
Ich will auf meinen Vectra Die Winterreifen auf Die Felge vom Sommer montieren (225/45 18). Mein Händler sagte mir das ginge nicht, sei von Opel nicht vorgesehen. Was mus man jetzt tun damit das geht?
17 Antworten
Hier prallen EU- und deutsches Recht aufeinander. Ich zitiere mal aus der Anlage:
Einschränkungen - "nur Sommerreifen" und/oder "nur Winterreifen" - haben "nur" Empfehlungscharakter, sich ggf. ergebende Freigängigkeitsprobleme beim Einsatz von Schneeketten sind selbstverständlich zu berücksichtigen
Bedeudet, dass man die erwähnten 225/45 R 18 oder auch die 215/50 R 17 sommers wie winters fahren darf, halt ohne Ketten.
Und die 215/50 R 17 darf ich z.B. in 91 V statt 91 W fahren, ebenfalls ohne Eintragung. Das freilich hat mir Opel "zur Vorlage bei einer zuständigen Stelle" auch schriftlich gegeben. Ich denke gar nicht daran, sondern kaufe sie mir ganz einfach.
PS: Kompliment an den Dekra-Techniker. Der kennt die Rechtslage.
@stbufraba: Vielen Dank.
Leider kann man den Satz
Einschränkungen - "nur Sommerreifen" und/oder "nur Winterreifen" - haben "nur" Empfehlungscharakter, sich ggf. ergebende Freigängigkeitsprobleme beim Einsatz von Schneeketten sind selbstverständlich zu berücksichtigen
wenn man es auf die Spitze treibt auch so interpretieren, dass es nur dann ein Empfehlungscharakter ist, falls es die Montage von Schneeketten nicht beeinträchtigt. Wird die Montagefähigkeit von Schneeketten beeinflusst, ist es keine Empfehlung, sondern bindend.
Ich glaube allerdings auch nicht, dass dies so gemeint ist, sondern so, wie es schon von dir ausgeführt wurde.
In dieser Hinsicht ist der Satz, der bei vielen Zubehörfelgen in ABE/Gutachten bei bestimmten Reifendimensionen steht, viel eindeutiger: "Die Montage von Schneeketten ist nicht zulässig". Punkt. Eindeutig und unmissverständlich.
Trotzdem noch eine persönliche Anmerkung:
Überlegt euch gut, was ihr da tut.
Nach vielen Jahren hat es mich im letzten Skiurlaub erwischt: Plötzlicher Schneefall am Tag vor unserer Ankunft im Urlaubsort, einzige Zufahrt auf ca. 10km mit Kettenpflicht. Ich wäre zwar wahrscheinlich auch ohne Ketten raufgekommen, aber wenn man da auf halber Strecke ohne Ketten liegenbleibt oder gar einen Unfall verursacht: Gute Nacht. Da verstehen weder die örtlichen Ordnungshüter noch die eigene Versicherung Spass. Soll heißen: Bleibt man liegen, gibts eine saftige Strafe und im Zweifel muss man das Auto stehen lassen und per Taxi weiter. Und bei einem Unfall kann die Kaskoversicherung jegliche Leistung ablehnen.
Wenn ihr also nie in Skiurlaub fahrt und eigentlich sowieso nur in den nördlichen zwei Dritteln unserer Republik unterwegs seit, können nicht-schneeketten-taugliche Winterräder eine Option sein. Ansonsten wäre mir das Risiko zu groß, z.B. den eigentlich zur Entspannung gedachten Winterurlaub auf diese Weise zu versauen.
PS: Warum manche Schneeketten viel teurer sind als Andere merkt man meistens erst dann, wenn man sie aufzieht 😉
Um es nochmals klipp und klar zu sagen: die EU-Richtlinie 92/93/EWG wurde gerade wegen solcher nationalen Handelshemmnisse erlassen. Nach der Richtlinie dürfen die Mitgliedsstaaten den Verkauf, die Zulassung, die Inbetriebnahme und Benutzung eines Fahrzeugs aufgrund richtlinienkonformer Reifen nicht versagen oder verbieten.
Nach der Richtlinie ist jeder E/ECE-gekennzeichnete Reifen zulässig, wenn dessen Rad-/Reifendimension(!) eingetragen ist, sein Geschwindigkeitsindex ausreichend ist (Vmax + 6,5 km/h + 0,01 x Vmax) und sein Lastindex mindestens der Hälfte der zulässigen Achslast entspricht (mit entsprechenden Abschlägen, bei V-Reifen ab 210 km/h, bei W- und ZR-Reifen ab 240 km/h, bei Y-Reifen ab 270 km/h; die genauen Werte stehen z. B. im Umrüstkatalog).
Ausdrücklich besteht keine Verpflichtung, entsprechend gekennzeichnete Reifen in die Papiere eintragen zu lassen (solange die Zulassungbehörde sich nicht damit beschäftigen muss). Eine HU-Plakette darf deswegen nicht verweigert werden. Die ABE erlischt selbstverständlich nicht.
Eintragungen wie "nur als Sommerreifen", "nur als Wintereifen", der Speedindex, der Lastindex, Markenvorgaben (bei Pkw) habe lediglich Empfehlungscharakter.
Dies alles gesagt, würde ich trotzdem keine 225/45 R 18 als Winterreifen fahren.
Mit Schneeketten habe ich meine speziellen Erfahrungen: Vorderachse vom Wohnmobil am Strand nahe Neapel versenkt. Ketten angelegt. Freundliche Italiener haben angeschoben. Ergebnis: Bremsleitung abgerissen und Gewinde im Bremssattel zerstört. Nur mit Handbremse zur FIAT-Werkstatt.
Liebe Gemeinde,
die Stellungnahmen von stbufraba sowie des Dekra-Technikers wird jetzt gestützt von einem Schreiben des Bundesverband Reifenhandel (BRV).
Ich habe den BRV angeschrieben und die hier diskutierten Fragen gestellt.
Ich bekam folgende freundliche Antwort:
Sehr geehrter Herr W.,
wie Sie der beiliegenden Unterlage entnehmen können, sind die analogen Winterreifen zu den montierten Sommerreifen 225/45 R 18 definitiv zulässig.
Bei der Montage von Winterreifen (M+S-Reifen) kommt noch hinzu, dass diese nach § 36 StVZO auch mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex zulässig sind, so im Blickfeld des Fahrers ein entsprechender Hinweis angebracht wird (Aufkleber) und im Betrieb nicht schneller gefahren wird.
Wichtig dabei ist natürlich auch die Beachtung der entsprechenden Freigängigkeit der Räder am Fahrzeug, die - wie Ihnen von Opel bestätigt - die zusätzliche Montage von Schneeketten ausschließen kann. Das ändert aber nichts
daran, dass die Winterreifen trotzdem zulässig sind.
Wie Sie beiliegender Unterlage ebenfalls entnehmen können, bedarf es bei der Montage der vorgesehenen Reifen auch keiner Einzelabnahme und keiner Eintragung/Änderung der Fahrzeugpapiere.
Mit freundlichen Grüßen
...
Na, dann kann der Winter ja kommen!
kilowatt