Winterreifen in Italien
Vom 16. Mai bis 15. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex ("Speedindex"😉 aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht.
Nach dieser Regelung würde im Schein der Index Y stehen. Obohl die Höchstgeschwindigkeitr 190km/h ist.
Laut BMW darf ich im Winder auch die 245/45 R18 100H XL*, M+S aufziehen. Die haben aber nur Index H.
Darf ich die nun vor dem 15 Oktober aufziehen oder nicht? Wir wollen am 12 Oktober an den Gardasee und beim Brenner weis man ja nie…. Daher wollte ich mit Winterreifen fahren.
Die Winterreifenpflicht beginnt erst 15.11
Bitte nich mit: ich glaube, ich würde einfach.... anworten, nur fakten!
LG.
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28 Antworten
Ich verstehe die Frage nicht wirklich. Wenn die Regel ist "Das was im Schein steht, muss mind. gefahren werden", dann hast du doch deine Antwort.
Was BMW sagt, was du fahren darfst, interessiert den Italiener dann ja nicht.
Es sind aber mehr Reifen zugelassen wie im Schein steht. Seit ein paar Jahren darf im Schein nur noch eine Reifengröße drin stehen. Dafür mußte ich doch immer die Reifenliste mitführen.
Im Normalfall mache ich doch keine Reifen drauf die eine Zulassung für 300km/h benötigen also Index Y wenn BMW mir H also 210km/h Erlaubt. siehe die beiliegende PDF
Okay, also ist deine Frage eigentlich:
Vom 16. Mai bis 15. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex ("Speedindex"😉 aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht. Weiß einer, ob ich trotzdem die Reifen aus der Reifenliste fahren darf, obwohl die nicht im Schein stehen?
Verstehe ich so richtig?
Ich habe mir mal (für ein ganz anderes Auto) eine Bestätigung vom TÜV ausstellen lassen, dass anstelle des original eingetragenen Index H auch der Index T gefahren werden darf, weil die Höchstgeschwindigkeit gar nicht so hoch ist, dass H wirklich benötigt wird. Wenn ich mir mit dieser Bestätigung die Fz-Papiere ändern lasse, ist es in Deutschland legal und entspricht doch auch den seltsamen italienischen Regelungen. Nach Italien fahre ich aber nie.
Also: lasse dir den Index H auch für die Sommerbereifung eintragen. Technisch sinnlos, aber wenn die Italiener es so wollen...
So kann man es auch formulieren. :-)
Zitat:
@geistig.abwesend schrieb am 3. Juli 2024 um 11:10:32 Uhr:
Okay, also ist deine Frage eigentlich:Vom 16. Mai bis 15. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex ("Speedindex"😉 aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht. Weiß einer, ob ich trotzdem die Reifen aus der Reifenliste fahren darf, obwohl die nicht im Schein stehen?
Verstehe ich so richtig?
Zitat:
@Guido_Ebert schrieb am 3. Juli 2024 um 11:14:42 Uhr:
So kann man es auch formulieren. :-)
Dann wirst du, wenn du 100 %ig safe sein willst, an den Schein gebunden sein. Vielleicht kannst du vor Ort dann mit der Liste argumentieren, jedoch könnte die sich jeder Zuhause auch so modifizieren wie er will. Es ist kein offizielles Dokument.
Von daher: Entweder das was im Schein steht oder, wie @Wrdlbrmpfd schrieb, Schein ändern lassen.
Da vom Wortlaut identisch stammt die Aussage vermutlich aus diesem ADAC-Artikel?
https://www.adac.de/.../
Mir war das gänzlich unbekannt und ich sehe hier ein erhebliches Problem bei Leihwagen, die gerne vom Verleiher das ganze Jahr über mit WR ausgegeben werden inkl. Hinweis-Aufkleber auf niedrigere Höchstgeschwindigkeit wegen WR in der Windschutzscheibe.
Völlig verrückt für ein Land mit einer grundsätzlichen Beschränkung auf 130 km/h...
Würde halt die COC-Papiere mitführen und fertig.
Die Regelung ist doch ganz klar… die werden in deinen Schein gucken und da steht Y. Fertig. Gerade die ital. Polizei wird da keine Diskussionen führen und dir die Strafe von min 431 Euro aufbrummen. Diskussionen über Sinn und Unsinn sind, wie immer bei Gesetzen, absolut sinnfrei…
Ganz ehrlich, es geht um drei Tage. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Dich erwischen? Wie hoch wäre das Bußgeld, wenn sie Dich erwischen?
Zitat:
@XF-Coupe schrieb am 3. Juli 2024 um 13:04:40 Uhr:
Ganz ehrlich, es geht um drei Tage. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Dich erwischen? Wie hoch wäre das Bußgeld, wenn sie Dich erwischen?
Och ich könnte mir erhöhte Kontrollen gerade einige Tage vor der Umstellung gut vorstellen.
Zitat:
@XF-Coupe schrieb am 3. Juli 2024 um 13:04:40 Uhr:
Wie hoch wäre das Bußgeld, wenn sie Dich erwischen?
431 bis 1734 Euro
Die Frage ist doch, ob es um den Geschwindigkeitsindex im Fz-Schein oder die eingetragene Höchstgeschwindigkeit geht. Es geht um die Vmax nicht den Index.
Auf diversen Seiten im Netz habe ich gefunden:
Für den Zeitraum 15.10 - 15.04. gilt, dass muss ein Aufkleber mit der zulässigen Geschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht sein muss. Ich spare mir hier jetzt T und Q -Reifen.
Prüffrage: Darf ich meinen Wagen mit Vmax 265 km/h in Italien im Winter nicht fahren, weil es nur WR mit Index V (240 km/h) für dieses Modell gibt? Natürlich darf ich fahren, aber eben nur mit Aufkleber, wie in Deutschland.