Winterreifen / Felgen
Hallo Zusammen,
da ja die ersten G30er noch in der kalten Jahreszeit ausgeliefert werden die Frage an alle.
Welche Winterreifen / Felgen fahrt ihr?
Hat jemandwelche aus dem Zubehörhandel (nicht org. BMW)?
Ich freu mich auf viele Informationen.
Gruß
Jochen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@birdyzero schrieb am 4. Dezember 2017 um 23:27:17 Uhr:
Mein G31 hat über den Winter die folgenden Schuhe an. Die Sommerfelge
gibt es als Vergleich zuerst:
Möge der Winter schnell zu Ende sein... ;-)
2104 Antworten
Ja absolut. Wenn es Dir um die Laufleistung geht, dann klar der Michelin. Der GoodYear ist etwas weicher u. fährt sich etwas schneller ab. Im aktuellen Test lag der Michelin auch vor dem GoodYear. P.S. Im Test der AB Sportcars ist der Michelin mit 70 dB u. GoodYear mit 72 dB angegeben.
In den Test der Vorjahre war der GoodYear mit 69db angegeben.
Oki Dankeschön für deinen Ratschlag. Bei der Laufleistung freut sich Alphabet 😉
Wichtig wäre mir da schon eher die Fahrleistung bei Schnee und Eis. Beim Vorgängerfahrzeug war es ein Pirelli, der mich auch überall rauf gebracht hat.
Hallo Zusammen! Hatten bis jetzt im Winter den Pirelli Sottozero 3 drauf, 19“ 245er rundum. Wechseln jetzt auf den P Zero Winter. Hat da von euch jemand bereits Erfahrung mit? Lt Pirelli Auftritt wird der Neue als sportlicher beschrieben.
Danke und beste Grüße
Max
Wenn die Entscheidung ohnehin schon gefällt ist, wirst du es doch selber zeitnah heraus finden.
Ist das nicht besser als Subjektives aus zweiter Hand?
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Entscheidung ist gefallen da die Sottozero nicht verfügbar sind. In 2 Wochen werde ich berichten, danke.
Ich fahre die P Zero Winter jetzt die erste Saison auf dem G21 und bin positiv überrascht. Im trockenen und bei Nässe wirklich guter Grip - steht den Sommerreifen gefühlt nichts nach, die haben allerdings auch schon ein paar Kilometer mehr drauf. Bin gerade in Hochsölden im Winterurlaub und kann auch zur Performance auf Schnee nichts bemängeln, wobei die meisten Straßen hier geräumt sind.
Für mich ausschlaggebend war, dass es den P Zero Winter auch als „W“ gibt.
Zitat:
@wasi1306 schrieb am 22. Dezember 2021 um 13:10:31 Uhr:
Für mich ausschlaggebend war, dass es den P Zero Winter auch als „W“ gibt.
Nicht in der Größe des G3x.
Zitat:
@KaiMüller schrieb am 22. Dezember 2021 um 14:59:18 Uhr:
Pirelli gibts nur in V oder H (auch mit "*"😉
Wobei H je nach Achslast erforderlich sein kann.
Kannst immer V fahren anstelle von H! Aber du darfst mit V evtl. aufgrund der Traglast auch nicht schneller als 210 fahren
Das ist falsch.
Wenn ein Reifen eines bestimmten Traglastindex montiert ist muss die Traglast ausreichend sein bis zur zugelassenen Geschwindigkeit gemäß Geschwindigkeitsindex.
Es gibt rechtlicherseits keine Möglichkeit, die max. Geschwindigkeit weiter unterhalb des Index abzusenken (wie dies ja bei Winterreifen bis zum Index möglich ist).
D.h. ein V-Reifen muss bei einer eingetr. Vmax von über 210km/h auch mit der jeweils reduzierten Traglast die zul. Achslast erfüllen.
Beim G31 ist das auf der HA oftmals nicht der Fall, weswegen es dann H-Reifen braucht (ohne Traglastreduzierung) oder W-Reifen (mit Reduzierung erst ab 240). Und es diese auch mit Stern gibt.
Die Indexe und tatsächlichen Werte müssen zusammen passen.
"Ich fahr aber nur 210" funktioniert genau so wenig wie "ich lade das Auto aber nicht voll".
Wo steht das? Kannst du das mal bitte rechtlich belegen? Der V Reifen hat immer bei 210 seine volle Traglast.
Zitat:
@GTDennis schrieb am 22. Dezember 2021 um 16:20:24 Uhr:
Wo steht das?
Das ist die falsche Frage.
Die Frage ist "wo steht das nicht?".
Die Ausnahme des niedrigeren Geschw.Index steht in §36 V 1/2 StVZO.
Andere Ausnahmen gibt es nicht.
Somit gilt dort die ganz normale Zulassungserfordernis gem §36 I StVZO.
Traglast muss über das gesamte Geschwindkeitsband bis zur Vmax des Fahrzeuges oder des Reifens (bei V=240) ausreichend sein.
Wie gesagt, man kann nicht sagen, dass man eh nicht so schnell fährt oder das Auto eh nicht so schwer ist.
Was zulassungsrechtlich zählt sind die "zulässigen" Zahlen im Papier.
Wenn der Reifen bis 240 zugelassen ist und das Auto 240 fahren kann, dann muss der Reifen das volle zGg/Achslast des Autos bis einschl. 240 tragen können.
Na wenn du das sagst ich finde den Passus nicht im $36. Dafür aber unter (5) ....deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt....
B) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für den Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Die beträgt dann unter Berücksichtigung des Lastenabschlages 220 und ist im System hinterlegt...
Nö.
Das Stichwort ist "zulässig", wie erwähnt.
"Zulässig" bei V-Reifen heißt 240, das ist nicht "eigenmächtig" reduzierbar.
Und in allen Fällen, die nicht von der Ausnahme der §36 V 1/2 gedeckt sind, gilt der §36 I:
Zitat:
Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.
Zur Erinnerung, die einzige Ausnahme:
Zitat:
Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 [...] deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1.
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a)
für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b)
durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2.
diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Keine weiteren Ausnahme.
Insbesondere der geschwindigkeitsabhängige Abschlag der Traglast ist, wie alle Traglastfragen, davon nicht abgedeckt.
Es geht allein um eine Diskrepanz der zulässigen Vmax des Fahrzeuges und der (Winter)Reifen.
Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass diese Gesetzestexte sehr genau zu lesen sind.
Es wird nicht bei höherer Traglast die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert.
Es wird bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit die Traglast reduziert.
Das ist ein Unterschied und hat die o.a. Auswirkungen, weil die zulässige Höchstgeschwindigkeit immer gleich bleibt, nämlich 240.