Winterreifen bis 210 km/h
Moin Forum,
eines Vorweg, es handelt sich hier nur um eine Frage aus reinem Interesse, ich plane nicht irgendwelche waghalsigen Hochgeschwindigskeitsfahrten o.ä.
Ich habe mich heute gefragt, warum sind Winterreifen "nur" bis 210 km/h zugelassen? Hat das einen technischen Grund? Ist das ein Relikt aus aus vergangenen Tagen?
Gruß
Omni
Beste Antwort im Thema
Lt. §36 STVZOreicht die el. Anzeige und Abregelung.
44 Antworten
ich fürchte, nur eine gerichtliche definition hilft. es ist ja mehr die frage, ob eine ki-anzeige eine virtuelle plakette ist. vom zu erreichenden zweck her, zumal mit limiter gekoppelt, ist die ki-anzeige wesentlich effektiver - da sind wir uns wohl einig. da ick aber weiß, wie gerichte nachhinken, klebe ick auch lieber. hat auch den vorteil, daß man mal das limit überschreiten kann.
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
"mE", also nur Deines Erachtens nach.
<p sizcache="4" sizset="53">Das steht jedoch im Gegensatz zu der Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums, zu der hier schon ein Link aufgeführt wurde.
Weiterhin gibt es im Bußgeldkatalog dazu zwei Ordnungswidrigkeiten:Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte.
Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte und überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Die Stellungnahme des BMVBS ist auch nur die Einschätzung/Auslegung eines Beamten der Exekutive. Zudem ist diese bereits fast 5 Jahre alt, also aus einer Zeit, wo permanente Geschwindigkeitslimiter noch seltener als heute waren. Man muss da ja auch zwischen dem Limiter, der über den Tempomat geregelt werden kann und dem permanenten Limiter, einzustellen übers KI unterscheiden.
An diesem Beispiel kann man aber auch sehen, wie der Verordnungsgeber manchmal mit der heissen Nadel arbeitet.
Dem Tatbestandstext "Plakette" in Bußgeldkatalog fehlt es nämlich schlichtweg an der Legaldefinition, da in der Verordnung (StVZO), die den Umstand regelt, gegen den man verstossen könnte, von Plakette keine Rede ist, sondern von einer sinnfälligen Angabe im Blickfeld des Fahrers. Diese sinnfällige Angabe ist im übrigen auch nicht in Art,Größe, Form, Farbgestalltung irgendwo geregelt - meist sehen die Aufkleber zwar wie ein Höchstgeschwindigkeitsschild aus, normiert ist das aber nicht, daher bekommt man die Dinger von Conti auch in deren Farben Orange/Schwarz - dennoch erfüllen diese die Vorgabe "sinnfällig angegeben". Da die Vorgabe "Blickfeld" normiert ist, ergibt sich, dass sinnfällig optisch, nicht akkustisch, haptisch, geschmacklich, geruchlich sein muss.
Zudem ergibt der permanent eingestellte Limiter eine höhere Sicherheit, die Höchstgeschwindigkeit der Reifen nicht überschreiten zu können, als der Aufkleber. Ein versehentliches Überschreiten ist damit einfach ausgeschlossen (vorsätzlich geht das eh immer, zB durch ignorieren des Aufklebers oder Ausschalten des Limiters). Dem Sinn der Verordnung entspricht dies also um so mehr.
Besonders interessant ist der Versuch des lieben Beamten, plötzlich im Wege seiner Auslegung eine weitere Legaldefinition einzuführen, indem er nicht nur von sinnfällig (tatsächlich definiert in der StVZO), sondern auch von dauerhaft faselt - davon steht in der Verordnung aber nichts...das muss halt so sein, dass VOR einem möglichen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Reifen gewarnt wird (immer ist auch unsinnig, wenn die Gefahr der Überschreitung garnicht gegeben ist)...und das erfüllt der Hinweis im KI ebenso. Kann mich gerade aber nicht erinnern, was im KI dann eigentlich angezeigt wird - LIMIT oder Winterreifenlimit (habe ich so auch schon gesehen - weiss nur nicht mehr, ob im MB oder bei einer anderen Marke).
Aus allem ergibt sich meine Einschätzung, dass man schon gute Karten mit dem permanenten Limiter hat - aber der Aufkleber ist sicherlich die einfachere Lösung gegenüber einem in Rechtsauslegung meist unerfahrenen Polizisten - smile.
Übrigens müsste der Aufkleber bei einem MB neben dem Lichtschalter auch der Vorgabe "im Blickfeld" genügen, da auch die Kontrolleuchte der Nebelschlussleuchte im Blickfeld sein muss - wenn MB die ABE für die Wagen also mit der Kontrolleuchte am Schalter bekommen hat, ist dies damit als "Blickfeld" abgesegnet. (StVZO § 53d (5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.)
P.S.: besonders witzig ist übrigens der von Dir auch angeführte Tatbestand 336006 - Geschwindigkeitsüberschreitung M+S OHNE Plakette - da fragt man sich, was das soll, weil es nicht auf die Plakette/die sinnfällige Angabe ankommt, sondern auf die Überschreitung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit der Reifen - soll das nun bedeuten, dass ich die € 25,- nicht zahlen muss, wenn ich den Aufkleber habe, aber dennoch schneller fahre?
Das mit den Winterreifen hatten wir schon im 207er Forum - im W207]http://www.motor-talk.de/.../...r-e-klasse-cabriolet-t3463486.html?...[/url] ?page=2
Ralf
selbst beim 500er ist bei 210 ab Werk mit den Puschen "Schluß mit Lustig"
Die einzigen die mit 240er fahren sind die AMG`s
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Also, wo kein Kläger, da kein Richter! 😁
In meinen 25 Jahren als Autofahrer bin ich 3 mal von der Rennleitung angehalten worden. Jedes mal war es eine allgemeine Verkehrskontrolle (für die Geschwindigkeitsverstöße haben sie mir immer einen Brief geschickt 😉). Davon eine im Winter, bei der auch die Bereifung kontrolliert wurde. Das war vor ca. 12 Jahren, als es diese ugs. "Winterreifenpflicht" noch nicht gab. Es waren aber damals auf meinem Jetta schon Winterreifen montiert, die hatten aber den gleichen Geschwindigkeitsindex wie die Sommerreifen, also war kein sinnfälliger Hinweis im Blickfeld des Fahrers notwendig.
Bei meinem W211 E220 CDI, der im Sommer ein "V" benötigt, fahre ich im Winter einen "H" Reifen inkl. Winterreifenlimiter. Einen Aufkleber als sinnfälligen Hinweis gibt es und wird es auch in Zukunft bei mir nicht geben. 😎
Und wenn ich doch mal mit Winterreifen ohne Aufkleber angehalten werde, dann darf sich die Rennleitung gerne bei meiner alternativen Kennzeichnung bedienen (siehe Anhang).
Die 5 EUR pro 25 Jahre werde ich dann natürlich finanzieren müssen, aber das überstehe ich auch noch. 😁 😁 😁
cu termi0815
Hast Du denn auch einen Finanzierungsplan für das Bussgeld..........😛
Grüße
Ich habe meinen S212 letztes Jahr Ende Oktober mit Winterreifen in Sindelfingen abgeholt. Es war (bzw. ist) ein ca. 1.5cm großer Aufkleber angebracht. Witzig ist nur die Position. Innenseite Windschutzscheibe links oben, jeweils ca. 2-3cm von den Rändern entfernt. Also nicht unbedingt im Sichtfeld, aber immerhin ab Werk angebracht.
Zitat:
Original geschrieben von GPX8888
Ich habe meinen S212 letztes Jahr Ende Oktober mit Winterreifen in Sindelfingen abgeholt. Es war (bzw. ist) ein ca. 1.5cm großer Aufkleber angebracht. Witzig ist nur die Position. Innenseite Windschutzscheibe links oben, jeweils ca. 2-3cm von den Rändern entfernt. Also nicht unbedingt im Sichtfeld, aber immerhin ab Werk angebracht.
Hallo,
ich kann dieses bestätigen: auch ich habe habe den W212 mit Winterreifen in Sindelfingen abgeholt und der kleine Aufkleber war in der linken oberen Ecke angebracht - kaum zu sehen, aber ich kenne ja die zulässige Höchstgeschwindigkeit und brauch keine ständige Erinnerung.
Im übrigen denke ich, dass Sindelfingen sich rechtlich abgesichert hat und die von Sindelfingen praktizierte Anbringung in Ordnung ist.
freundliche Grüsse
heinz
Bei meinem bisherigem Wagen Porsche Boxster 986 (die Winterreifen wurden immer im Service aufgezogen) wurde immer ein 240er Aufkleber angebracht und der Hinweiston beim überschreiten von 240 aktiviert.
Hat mich eigentlich nie groß gestört, daß das Ding da irgendwo klebte.
Die haben haber immer darauf geachtet (Wagen hatte Volleder Oberteil/Seitenteile und Abdeckung der Armauflage) das dieses nicht auf dem Leder angebracht wurde.
Ralf
Im Sichtfeld ist winters eigentlich nur das KI. Denn meist ist es im Winter dunkel, wenn ich fahre. Mir hat der FL den Päpper mal aufs Vogelaugenahorn geklebt. 😰😰😰 Den habe ich sofort rückstandsfrei entfernt und meiner Tochter ans Kinderfahrrad geklebt.
Das fand sie dann richtig gut. Mein Nachbar fährt so einen max 210km/h an seiner Gartenschubkarre. 😁
Da gehört sowas auch heutzutage hin. Ab und zu werde ich tatsächlich von der Meldung "Winterreifenlimit" überrascht, die ja bei 200km/h bereits hinweist. Das ist viel besser, diese Sicherheit wäre mir im Zweifelsfall auch ein Bußgeld wert. 😛
Was passiert denn nun, wenn man mit Winterreifen, die bis 210 zugelassen sind schneller fährt? Platzen sie , löst sich die Lauffläche, nutzen sie sich schneller ab oder was?
Ich habe noch nie von den Folgen gehört, hat jemand Erfahrungen?
Weche Risiken geht man ein?
wenn man mal kurz 240 km/h fährt, passiert nichts. es gibt doch in reifentests manchmal prüfstandsläufe, die zeigen, bei markenreifen schlummern heimliche reserven. aber je wärmer es draußen ist und je schwerer die fuhre, destso weniger würde ich das überreizen.
Ich möchte zum bevorstehenden Wechsel auf Winterreifen dieses Thema nochmal raufholen. Ich habe nach einem entsprechenden Tipp hier mal beim MBGTC geschaut, und die haben eigentlich eine gute Auswahl an Winterrädern für den S212. Was mir aber aufgefallen ist: Zumindest bei den 16 und 17 Zoll Rädern haben alle Reifen mit Index H drauf, obwohl es die jeweiligen Reifen auch mit Index V zu kaufen gibt. Warum wird sowas gemacht, sind die V-Reifen lauter, oder härter oder verschleissen schneller? Ist vielleicht mal jemand von V- zu H-Reifen gewechselt und was waren ggf. die Gründe dafür?
Ich möchte natürlich nicht mit 240 km/h über eine schneebedeckte Autobahn fahren, aber die Winterreifen sind 4 bis 5 Monate drauf, mit ganz überwiegend einwandfreien Strassenverhältnissen.
Ich hatte Anfang der 2000er mal Conti WinterContact in 18 Zoll V als 235er und 265er auf dem W210. Gefühlt hätte ich da auch die Sommerreifen drauf lassen können... Seitdem bin ich brav mit H durch den Winter.
Jetzt hat mich mein Reifenhändler überzeugt, mal wieder einen Versuch in V zu wagen. Wie der ausgeht, kann ich dir leider erst im nächsten Jahr berichten.
Greets, Stefan
Ich hatte am Montag meine neuen Winterreifen bestellt. Nach langen Überlegungen habe ich mich wieder für den 16 Zöller auf der Serienfelge entschieden. Grund : die Felgen habe ich und sind auch kettengeeignet.
Da wir regelmäßig am Wochenende 1000 km auf der Autobahn unterwegs sind und letzten Winter mit den H-Reifen einige unliebsame Momente erlebt haben, war ein V- Reifen Voraussetzung. Es wurden die TS 850 von Conti.