Winterreifen bis 210 km/h

Mercedes E-Klasse W212

Moin Forum,

eines Vorweg, es handelt sich hier nur um eine Frage aus reinem Interesse, ich plane nicht irgendwelche waghalsigen Hochgeschwindigskeitsfahrten o.ä.

Ich habe mich heute gefragt, warum sind Winterreifen "nur" bis 210 km/h zugelassen? Hat das einen technischen Grund? Ist das ein Relikt aus aus vergangenen Tagen?

Gruß
Omni

Beste Antwort im Thema

Lt. §36 STVZOreicht die el. Anzeige und Abregelung.

44 weitere Antworten
44 Antworten

Ich bin schon immer bei den letzten Autos die V-Reifen (bis 240 Km/h) gefahren.
Hier im Rhein-Main-Gebiet habe ich keinen Unterschied bemerkt, ich bin bisher da überall durchgekommen.

Mein neuer E 250 Bluetec hat jetzt die Winterreifen von Pirelli bis 210 Km/h auf 17 Zoll Avantgardefelgen.

Vom Fahren habe ich da keinen großen besonderen Unterschied gemerkt (wurde im Februar auf Winterreifen ausgeliefert) , die V-Max ist halt ein bisserl niedriger. Der Komforteindruck Sommerreifen vom Sportpaket mit seinen 18 Zollfelgen zu meinen Winterreifen auf 17 Zollfelgen ist aber schon deutlich spürbar, die 17 Zöller mit 245er ist sehr viel komfortabler auch finde ich die Avantgardefelgen der Winterreifen viel schöner als die 18 Zollfelgen der Sommerreifen vom Sportpaket.

Es gibt ja jetzt Winterreifen Geschwindigkeitsindex W (bis 270 Km/h) und sogar Y (bis 300 Km/h) und es muss jeder für sich entscheiden ob er die benötigt und will.

Mir reichen die Reifen bis 240 Km/h vollkommen aus und die kommen auch wieder drauf wenn ich meine neuen Winterreifen runtergefahren habe (also ich denke mal in 3 Jahren).

Öhm, wenn ich den Limiter auf 210km/h in der KI eingestellt habe, kann ich Kickdown machen, so viel ich will. Der Dicke wird nicht schneller als 210km/h. Via Tempomat zeigt er mir dann bei 200km/h den Limiter im KI und bleibt bei 200, dann gehen max noch 10km/h via Gaspedal.
Muss mich auch outen, seit Jahren keinen Aufkleber, nur den Limiter.

Lt. §36 STVZOreicht die el. Anzeige und Abregelung.

Zitat:

@calador1000 schrieb am 4. Oktober 2017 um 09:32:50 Uhr:


Lt. §36 STVZOreicht die el. Anzeige und Abregelung.

Dass hat man aber erst vor ein paar Monaten geändert! 😎 Davor war die elektronische Anzeige, sprich der Winterreifenlimiter, im Sinne des Gesetzes nicht ausreichend.

-> Änderung § 36 StVZO vom 01.06.2017

Alte Fassung:

Zitat:

(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M+S-Reifen - Winterreifen - gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Neue Fassung:

Zitat:

(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1. die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2. diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

cu termi0815

Ähnliche Themen

Hallo liebe Mitstreiter!

„… Für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, …

Wo bitte wird im W 212 im KI die zulässige Höchstgeschwindigkeit angezeigt? Doch wohl erst wenn ich die Beschränkung eingeschaltet habe und ca. 200 Km/h erreiche!

Aber!! Wenn der Begrenzer nicht eingeschaltet ist, erscheint kein Hinweis und der jeweilige Fahrer des Fahrzeuges (muss ja nicht immer der Halter sein) denkt nicht an Winterreifen und will einen Porsche jagen und endet bei 250 Km/h mit einem Reifenplatzer.

Also, wenn im KI keine dauerhafte Begrenzung angezeigt wird, braucht man einen Aufkleber.

In meinem alten W 209 wurde die Begrenzung immer im Tacho angezeigt. Also dort brauchte ich keinen Aufkleber. Im W 212 schon, denn dort wird nichts aber auch garnichts angezeigt.
Also Aufkleber!

Zitat:

@Ich_13 schrieb am 4. Oktober 2017 um 12:11:19 Uhr:


Wo bitte wird im W 212 im KI die zulässige Höchstgeschwindigkeit angezeigt? Doch wohl erst wenn ich die Beschränkung eingeschaltet habe und ca. 200 Km/h erreiche!

Und genau das reicht jetzt aus.

Zitat:

b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und

cu termi0815

Zitat:

@termi0815 schrieb am 4. Oktober 2017 um 12:21:39 Uhr:



Zitat:

@Ich_13 schrieb am 4. Oktober 2017 um 12:11:19 Uhr:


Wo bitte wird im W 212 im KI die zulässige Höchstgeschwindigkeit angezeigt? Doch wohl erst wenn ich die Beschränkung eingeschaltet habe und ca. 200 Km/h erreiche!
Und genau das reicht jetzt aus.

Zitat:

@termi0815 schrieb am 4. Oktober 2017 um 12:21:39 Uhr:



Zitat:

b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und

cu termi0815

.
Nein!
Wenn zum Beispiel dein Auto in der Werkstatt war und dort (aus irgendwelchen Gründen) der Begrenzer rausgenommen wurde oder du dein Auto verliehen hattest und der "Fremdfahrer" den Begrenzer rausgenommen hat (weil er einen Porsche jagen wollte) wird dann dem nachfolgenden Fahrern (auch dir) nichts, aber auch garnichts, angezeigt.
Wenn du an die Winterreifen denkst, ist ja alles o.k. Ein weiterer „Fremdfahrer“ aus der Familie denkt nicht an Winterreifen und wird dann nicht ab 210 Km/h abgebremst.

Also wird ein Aufkleber verlangt, denn rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird im Blickfeld des Fahrzeugführers eben nichts angegeben oder angezeigt!

Zitat:

.
Nein!
Wenn zum Beispiel dein Auto in der Werkstatt war und dort (aus irgendwelchen Gründen) der Begrenzer rausgenommen wurde oder du dein Auto verliehen hattest und der "Fremdfahrer" den Begrenzer rausgenommen hat (weil er einen Porsche jagen wollte) wird dann dem nachfolgenden Fahrern (auch dir) nichts, aber auch garnichts, angezeigt.
Wenn du an die Winterreifen denkst, ist ja alles o.k. Ein weiterer „Fremdfahrer“ aus der Familie denkt nicht an Winterreifen und wird dann nicht ab 210 Km/h abgebremst.

Konstruier nicht so viel.
Ich fahre schon immer ohne Aufkleber und wenn er mal zum TÜV musste, dann hat halt die Werkstatt nen Aufkleber gesetzt, den ich abends wieder abgezogen habe.
Viel Lärm um nichts...

Das ist ja auch o.k.
Ich habe seit Jahren auch keinen Aufkleber. Aber grundsätzlich muss das ja mal hier geklärt werden.
Jeder sollte aber wissen, dass beim W 212 ein Aufkleber sein müsste.

Zitat:

@Ich_13 schrieb am 4. Oktober 2017 um 12:37:55 Uhr:


Nein!
Wenn zum Beispiel dein Auto in der Werkstatt war und dort (aus irgendwelchen Gründen) der Begrenzer rausgenommen wurde oder du dein Auto verliehen hattest und der "Fremdfahrer" den Begrenzer rausgenommen hat (weil er einen Porsche jagen wollte) wird dann dem nachfolgenden Fahrern (auch dir) nichts, aber auch garnichts, angezeigt.
Wenn du an die Winterreifen denkst, ist ja alles o.k. Ein weiterer „Fremdfahrer“ aus der Familie denkt nicht an Winterreifen und wird dann nicht ab 210 Km/h abgebremst.

Also wird ein Aufkleber verlangt, denn rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird im Blickfeld des Fahrzeugführers eben nichts angegeben oder angezeigt!

Häää??? 😕 Das hat doch nichts mit der Zulässigkeit des Winterreifenlimiters zu tun!

Ganz einfach:
- Mit Aufkleber oder Winterreifenlimiter ist jetzt alles OK!
- Ohne Aufkleber oder ohne Winterreifenlimiter ist nach wie vor nicht OK!

cu termi0815

P.S.: Es könnte ja auch passieren, dass jemand den Aufkleber entfernt oder dieser altersschwach selbstständig zu Boden fällt! Und dann? 🙄

Ich fahre seit 20 Jahren Auto. Kann mich nicht daran erinnern, dass da jemals irgendwer von Polizei & Co. drauf geachtet hat. Ich werde den Limiter wieder aktivieren und der hässliche Aufkleber klebt eh ganz oben und ganz links in der Scheibe. Der Wortlaut der oben zitierten Regelung sagt Aufkleber ODER Limiter. Streng genommen müsste der Limiter somit zumindest nachweisbar aktiviert sein.

Zitat:

@CC5555 schrieb am 4. Oktober 2017 um 12:43:40 Uhr:


Konstruier nicht so viel.
Ich fahre schon immer ohne Aufkleber und wenn er mal zum TÜV musste, dann hat halt die Werkstatt nen Aufkleber gesetzt, den ich abends wieder abgezogen habe.
Viel Lärm um nichts...

Es geht noch einfacher. Ich fahr nicht mit Winterreifen zum TÜV. Ich muss nämlich im Juni zum TÜV. 😁😁

Ich hatte bei meinem ersten neuerem Auto den 90PS TDI drin und in den Papieren stand 178km/h V/Max. Den Aufkleber mit 190km/h Winterreifenmax habe ich einfach mal drin gelassen.

Bei meinem neuen (Fremdmodell) kann man zwar den Warnton bei 240km/h einstellen aber die Kiste fährt fröhlich in den Begrenzer bei 250 nach Navi und wird nicht wie bei meinem alten 211 abgeregelt

Zitat:

@ard_2 schrieb am 05. Okt. 2017 um 09:1:08 Uhr:


Bei meinem neuen (Fremdmodell) kann man zwar den Warnton bei 240km/h einstellen aber die Kiste fährt fröhlich in den Begrenzer bei 250 nach Navi und wird nicht wie bei meinem alten 211 abgeregelt

Ich glaube, darauf kommts nicht mal wirklich an, sondern nur auf den Hinweis an sich und die Auswirkungen auf die StVZO. Die H-Reifen könnte man ja theoretisch auch über 210 Km/h jagen. Ich denke, es geht allenfalls um die allgemeine Zulässigkeit von Reifen niedrigerer Gescheindigkeitsindizes, wenn der Fahrer auf irgendeine Weise darauf hingewiesen wird.

Zitat:

@joerg_2 schrieb am 4. Oktober 2017 um 22:13:43 Uhr:



Zitat:

@CC5555 schrieb am 4. Oktober 2017 um 12:43:40 Uhr:


Konstruier nicht so viel.
Ich fahre schon immer ohne Aufkleber und wenn er mal zum TÜV musste, dann hat halt die Werkstatt nen Aufkleber gesetzt, den ich abends wieder abgezogen habe.
Viel Lärm um nichts...
Es geht noch einfacher. Ich fahr nicht mit Winterreifen zum TÜV. Ich muss nämlich im Juni zum TÜV. 😁😁

Definitiv die beste Lösung Jörg2 😛😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen