Winterräder Polo GTI

VW Polo 6 (AW)

Auch wenn jetzt erst der Sommer kommt... Was schraubt Ihr denn im Winter auf Eueren GTI?

Ich stehe auf große Felgen und werden wohl 18-Zöller favorisieren. Leider ist die Auswahl noch nicht zu groß. Gefallen würden mir z.B. die OZ Leggera HLT oder die OZ Hyper GT HLT. Sind aber fast ein bisschen zu schade für Streusalzeinsatz, oder?

Beste Antwort im Thema

Moin Leute,

weil ich mich echt eine lange Zeit mit dem Thema Felgen beschäftigt habe, möchte ich gerne meine Erkenntnisse für mögliche Felgen für den GTI mitteilen. Danke für dieses Forum ihr habt mir sehr weiter geholfen. Im folgenden möchte ich euch Felgen auflisten, die ohne Karosseriearbeiten und ohne Einzelprüfung beim Tüv auf den Polo montiert werden können. Mir hätte eine solche Liste sehr weitergeholfen. Ich hoffe, ich kann euch damit helfen.

Bitte bedankt, dass ich kein Profi bin und ich daher absolut keine Gewährleistung dafür geben kann, dass die folgenden Informationen stimmen. Lasst Sie am Besten nochmal durch euren Händler/ Werkstatt oder ähnliches bestätigen. Sie sollen als Orientierung dienen, mögliche Felgen für euern schicken Flitzer zu finden.

Unterschiedliche Felgenfarben werden nicht aufgelistet.
Ab 17 Zoll können Reifen bis 215 montiert werden. Bei 16 Zoll Felgen sind maximal 185 Reifen möglich.
genereller Lochkreis 5x100

17 Zoll-Felgen:

Autec Ionic 7,0x17 ET46
RC30 7,0x17 ET46
RC27 7,0x17 ET43 (Nur 205 Reifenbreite)
Ronal R53 7,0x17 ET50 --> bis 225 Reifen wohl möglich! (bitte prüfen)
BBS SR 7,5x17 ET48
Aluet 87 7,0x17 ET46 (ATU Eigenmarke)
MSW 85 7,0x17 ET45 bis 205 Reifen
Dezent TX 7,0x17 ET51
Dezent TZ 6,5x17 ET48 bis 205 Reifen
Dezent TZ 7,0x17 ET 51 bis 215 Reifen

In der Regel werden 215/45 R17 Reifen auf die Felge montiert. (Kann abweichen)

18Zoll-Felgen:

Dezent TZ 7,5x18 ET 49
RC32 7,5x18 ET 51
AEZ Steam 7,0x18 ET 51

In der Regel werden 215/40 R18 Reifen auf die Felge montiert. (Kann abweichen)

(Angaben ohne Gewehr)

Bitte bedenkt beim Felgenkauf auf alle Angaben zu achten. Wie bei der Dezent TZ ist zu sehen, dass eine andere Felgenbreite oder Einpresstiefe Auswirkungen auf die mögliche maximale Reifenbreite trotz ABE haben kann oder überhaupt nicht für das Auto zulässig sein können.

Ich fände es hilfreich, wenn wir diese Liste hier im Forum aktuell halten und andere ihre Erkenntisse in der Liste hinzufügen könnten.

Es wäre super gut, wenn sich wer mit Ahnung finden könnte, der die angebenen Daten nochmal überprüft. Das wäre spitze und würde glaube ich Vielen weiterhelfen, da sich meine damaligen Fragen und Fragen in diesem Forum ständig wiederholen.

Liebe Grüße
An die super gute Community, Danke!

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In der ABE ist beides möglich, aber eine ECE gibt es nur bei 7,5x17" ET51.

Hallo Leute.

Nichmal zu meinem Fall und der Felgen Bestellung.

Kann mir einer sagen, was die "Betriebserlaubnis Nummer" ist?
Wäre super wenn mir eine zumindest diese Nummer mir mitteilen könnte.

Hätte nicht gedacht, dass eine Felgenbeatellung so umständlich ist.

Edit : habe dem Händler den ECE Nummer durch gegeben, welches vom hersteller zu bekommen ist.
Der Händler meinte, dass ein AW nicht gleich ein AW ist.
VW würde unter den AW unterschiedliche Modelle haben (?).

Ich fühle mich da langsam auf den Arm genommen vom Händler.

Vielen Dank.

Habe jetzt im Internet die folgende Nummer für den Polo AW gefunden:

e1*2007/46*1783*

Das ist die Nummer die der Händler haben möchte.

Kann mir einer bestätigen, dass diese Nummer in seinem COC Papiere steht sowie im den Fahrzeugpapiere?
Wichtig wäre mir das der Polo Gti nicht länger als ein Jahr ist, da laut Händler unter den Gti AW Unterschiede gibt (damit meine ich nicht DSG und Handschalter).

Wäre super wenn mir jemand da Auskunft geben kann.

Polo AW GTI Mj. 2020, Ez. 03/20 entsprechend mit DSG
Zu „K“: e1*2007/46*1783*19

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@Viper42
Du bist mein Held des Tages 🙂
Vielen Dank!!

So, gestern habe ich meine Winterräder bestellt. Dezent TZ graphite 7x18 ET51 mit Goodyear UG9 Performance + 215/40 alles mit ABE, komplett mit wechseln 1100 Euro Gesamt. Termin habe ich nächste Woche Freitag, Fotos folgen.

Mit den Dezent TZ in 7x18 dürftest aber nicht glücklich werden am Polo GTI. In der ABE ist unter der Auflage 82R vermerkt, dass diese Felge nicht in Verwendung mit 312mm Bremsscheiben montiert werden darf. zulässig ist die Dezent in der Dimension 7,5x18 ET 49.

Ahhrg, gut daß Du mich darauf hinweist. Werde gleich am Montag nochmal mit dem Händler telefonieren. Der hat mir das so rausgesucht...

Ich suche momentan auch Felgen / Reifen für meinen Gti und blicke da langsam nicht mehr durch:

z.B. finde ich die ganz gut:

https://www.felgenshop.de/.../

Da steht: " Einfach montieren und losfahren. Eine Vorführung beim TÜV-Prüfer ist nicht notwendig. "

Wenn ich aber in das Gutachten schaue steht bei 51G:" Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist... "

Schaue ich jetzt in meine Papiere / EG-Übereinstimmungserklärung steht da: 215/40 R18 89W XL - 7,5JX18 ET51

Kann ich die jetzt wirklich ohne TÜV / Zulassungsbehörden-Kram fahren?

Außerdem werden die ja als Winter-geeignet angepriesen. Widerspricht sich das nicht mit glanzgedreht?

Als 2. Variante würde mir auch folgendes gefallen:

https://www.felgenoutlet.de/.../...-12-16-18-9-6-5-8-10_2_17-18-19?...

Wieso steht bei denen "passend und eintragungsfrei". Trotzdem muss man zur Prüfstelle?

Vielleicht kann mir das ja einer von euch erklären.

Also die RC27 in 7,5x17 ET51 kannst du auf jeden Fall auf deinem Polo GTI eintragungsfrei fahren. Dazu gibt es ein ECE Dokument. In deinen Papieren sind nicht alle serienmässigen Rad/Reifenkombination aufgeführt, das heisst aber nicht, dass man nicht auch andere Kombinationen, die ab Werk erhältlich sind, fahren kann. Der Polo GTI wird ja standardmässig auf 17 Zoll Felgen ausgeliefert. Und die RC 27 hat exakt diese Abmessungen, ist also quasi ein "Ersatzteil".
Was die Wintertauglich betrifft, musst du selber entscheiden. Der Hersteller preist sie zwar als geeignet an, es ist trotzdem nur eine dünne Klarlackschicht auf der glanzpolierten Felge. Im Zweifelsfall würde ich der lackierten Variante den Vorzug geben.

Die Ronal R57 darfst du in 7,5x18 ET45 eintragungsfrei fahren, allerdings hat sie die Auflage A01) in der ABE, d.h. der TÜV Prüfer muss dir eine Anbaubestätigung ausstellen, kostet ca. 40 Euro.

Ok, danke für die Erklärung.

Dann kann doch bestimmt meine Werkstatt die Ronal R57 anbauen und vom TÜV, der ja eh 2x die Woche da ist, die Anbaubestätigung für mich bekommen?

Für mein Verständnis: Wozu die Anbaubestätigung?
Muss man die dann jedes Jahr bei Montage neu machen lassen?

Zitat:

@Brandiman schrieb am 3. Oktober 2020 um 16:19:20 Uhr:


Ok, danke für die Erklärung.

Dann kann doch bestimmt meine Werkstatt die Ronal R57 anbauen und vom TÜV, der ja eh 2x die Woche da ist, die Anbaubestätigung für mich bekommen?

Für mein Verständnis: Wozu die Anbaubestätigung?
Muss man die dann jedes Jahr bei Montage neu machen lassen?

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs nach der Montage besagter Räder muss nur einmal von einem Sachverständigen geprüft werden. Du bekommst eine Bescheinigung die immer dann gilt, wenn diese Räder montiert sind. Brauchst du also beim Räderwechsel und erneuter Montage nicht nochmal machen zu lassen. Die Prüfung kann auch auf dem Gelände der Werkstatt stattfinden, wenn der Prüfer sowieso da ist.

Falls du einen GTI hast, gilt auch die Auflage K03 wegen der Montage einer Radabdeckung an der Vorderachse.

Die Prüfbescheinigung ist eine Sache, die Berichtigung der Fahrzeugpapiere eine ganz andere. Gem. Punkt 10 der ABE ist eine Eintragung nicht notwendig.

Zitat:

@ElAgente schrieb am 3. Oktober 2020 um 16:34:32 Uhr:



Zitat:

@Brandiman schrieb am 3. Oktober 2020 um 16:19:20 Uhr:


Ok, danke für die Erklärung.

Dann kann doch bestimmt meine Werkstatt die Ronal R57 anbauen und vom TÜV, der ja eh 2x die Woche da ist, die Anbaubestätigung für mich bekommen?

Für mein Verständnis: Wozu die Anbaubestätigung?
Muss man die dann jedes Jahr bei Montage neu machen lassen?

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs nach der Montage besagter Räder muss nur einmal von einem Sachverständigen geprüft werden. Du bekommst eine Bescheinigung die immer dann gilt, wenn diese Räder montiert sind. Brauchst du also beim Räderwechsel und erneuter Montage nicht nochmal machen zu lassen. Die Prüfung kann auch auf dem Gelände der Werkstatt stattfinden, wenn der Prüfer sowieso da ist.

Falls du einen GTI hast, gilt auch die Auflage K03 wegen der Montage einer Radabdeckung an der Vorderachse.

Die Prüfbescheinigung ist eine Sache, die Berichtigung der Fahrzeugpapiere eine ganz andere. Gem. Punkt 10 der ABE ist eine Eintragung nicht notwendig.

Ok, danke!

"Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein."

Was bedeutet das als KFZ-Laie? Müsste für die Felge noch die Karosserie angepasst werden?

Zitat:

@Brandiman schrieb am 3. Oktober 2020 um 18:40:05 Uhr:



Zitat:

@ElAgente schrieb am 3. Oktober 2020 um 16:34:32 Uhr:


Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs nach der Montage besagter Räder muss nur einmal von einem Sachverständigen geprüft werden. Du bekommst eine Bescheinigung die immer dann gilt, wenn diese Räder montiert sind. Brauchst du also beim Räderwechsel und erneuter Montage nicht nochmal machen zu lassen. Die Prüfung kann auch auf dem Gelände der Werkstatt stattfinden, wenn der Prüfer sowieso da ist.

Falls du einen GTI hast, gilt auch die Auflage K03 wegen der Montage einer Radabdeckung an der Vorderachse.

Die Prüfbescheinigung ist eine Sache, die Berichtigung der Fahrzeugpapiere eine ganz andere. Gem. Punkt 10 der ABE ist eine Eintragung nicht notwendig.

Ok, danke!

"Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein."

Was bedeutet das als KFZ-Laie? Müsste für die Felge noch die Karosserie angepasst werden?

Ja, entweder durch Ausstellen der genannten Karosserieteile oder durch Anbringung einer Leiste an der Radhauskante, damit die Reifenlauffläche im lt. StVZO geforderten Maß abgedeckt ist und keinen Dreck durch die Gegend schleudert. Ich habe aber gerüchtweise gehört, dass manche Prüfer da nicht auf den letzten Millimeter achten. Je nachdem, wie die tatsächliche Situation im montierten Zustand ist. Manche Reifenfabrikate sind ja, trotz gleicher Nenngröße, etwas schlanker gebaut als andere. Aber frage mich nicht, welche das sind. Ich weiß nur generell, dass es da Unterschiede gibt.

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