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Winterräder, es tut mir leid!!!

Renault Twingo I ( C06)
Themenstarteram 7. Dezember 2010 um 18:38

Hallo liebe Renault Spezialisten,

es tut mir sooo leid, wirklich, aber ich weiß nicht mehr weiter. Mir raucht dermaßen die Birne, dass mir Schreibfehler schon egal sind. Bitte helft mir.

Meine Frau fährt einen Twingo Bj. 2000. Erstzulassung 29.08.2000. 1,2 ltr.,43 KW.

Im Brief sind u. a. auch Reifen der Größe 155/70R13 75T eingetragen. An dem Fahrzeug sind z.Zt. 165er 14-Zöller Sommerreifen auf Alu (auch eingetragen). Im Kofferraum liegt ein originales Ersatzrad der Größe 155/70R13 auf 4,5x13 ET36.

Achtung jetzt kommt`s: Ich habe bei Ebay panikartig (Winterreifen-Blitz-Gesetz), im Sofortkauf Winterräder ersteigert, aber noch nicht abgeholt.

Die Räder haben die Größe: 155/70R13 75Q auf Felgen 5,5 x 13 ET 36.

Kann mir jemand bitte sagen. ob die auf unseren Twingo passen? Wegen der Bremsscheiben und so :-(

Ich habe schon soviel gegoogelt, bin schon ganz durcheinander!

Was ist Phase 1, 2, oder 3? Ab wann wurden größere Bremsscheiben verbaut? Bitte! Ich kann nicht mehr. Woran kann ich deutlich erkennen, dass die Räder passen könnten, außer natürlich beim Versuch sie anzubringen ;-) Haben die bei Renault sporadisch mal so und mal so verbaut?

Vielen Dank, ich bin für jede Hilfe sowas von dankbar!

Michael (Kartini)

Beste Antwort im Thema
am 8. Dezember 2010 um 12:39

und die Geschwindigkeitsaufkleber gibt es gratis bei jedem der gewerblich Reifen verkauft.....!....;):p Der Aufkleber soll daran erinnern, nicht schneller zu fahren als die entsprechende Geschwindigkeitsklasse der Reifen es zulässt.....;) siehe Vorredner....

 

 

Jooh, stimmt..kannste fahren, wenn das Babberl im Sichtfeld des Fahrers klebt......;)

19 weitere Antworten
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19 Antworten
Themenstarteram 7. Dezember 2010 um 19:36

Ich bin es wieder.

So sehen übrigens meine Bremsscheiben aus. Evtl. ist das ja wichtig für eine Antwort.

Danke.

Michael

Hi kannst du mir mal die fahrgestellnummer geben ich schau mal nach aber ich glaub nicht dass du die reifen fahren darfst wenn t reifen eingetragen sind. fahren kannst du sie bestimmt ...

mfg

Themenstarteram 7. Dezember 2010 um 20:02

Hi Dominik,

danke für die Antwort.

Fahrgestellnummer: VF1C0680522936719

Soll heißen, fahren ginge aber erlaubt wäre es nicht?

VG

Michael

So also ich hab nachgeschaut darfst die räder leider nicht fahren, wenn etwas passiert ist nicht so gut am besten wieder versteigern .

darst nur die im schein angegebene größe fahren und Q reifen schon ganz und gar nicht . sicherheit darf kein luxus sein!!

mfg

Themenstarteram 7. Dezember 2010 um 20:27

Naja, komisch ist das schon, waren angeblich an einem Twingo montiert.

Trotzdem vielen Dank für Deine Bemühungen.

VG

Michael

 

Winterräder zu verkaufen!

155/70R13 75 Q auf Michelin Stahlfelgen 5,5 x 13 ET 36

Profil durchweg ca. 7 mm Firestone

incl. 4 Renault-Radzierblenden und 16 Schrauben für Stahlfelgen

Festpreis: 150,00 € an Selbstabholer im Raum Gütersloh (NRW)

 

Zitat:

Original geschrieben von Kartini

Hallo liebe Renault Spezialisten,

es tut mir sooo leid, wirklich, aber ich weiß nicht mehr weiter. Mir raucht dermaßen die Birne, dass mir Schreibfehler schon egal sind. Bitte helft mir.

Meine Frau fährt einen Twingo Bj. 2000. Erstzulassung 29.08.2000. 1,2 ltr.,43 KW.

Im Brief sind u. a. auch Reifen der Größe 155/70R13 75T eingetragen. An dem Fahrzeug sind z.Zt. 165er 14-Zöller Sommerreifen auf Alu (auch eingetragen). Im Kofferraum liegt ein originales Ersatzrad der Größe 155/70R13 auf 4,5x13 ET36.

Achtung jetzt kommt`s: Ich habe bei Ebay panikartig (Winterreifen-Blitz-Gesetz), im Sofortkauf Winterräder ersteigert, aber noch nicht abgeholt.

Die Räder haben die Größe: 155/70R13 75Q auf Felgen 5,5 x 13 ET 36.

Kann mir jemand bitte sagen. ob die auf unseren Twingo passen? Wegen der Bremsscheiben und so :-(

Ich habe schon soviel gegoogelt, bin schon ganz durcheinander!

Was ist Phase 1, 2, oder 3? Ab wann wurden größere Bremsscheiben verbaut? Bitte! Ich kann nicht mehr. Woran kann ich deutlich erkennen, dass die Räder passen könnten, außer natürlich beim Versuch sie anzubringen ;-) Haben die bei Renault sporadisch mal so und mal so verbaut?

Vielen Dank, ich bin für jede Hilfe sowas von dankbar!

Michael (Kartini)

wieso raucht dir denn jetzt auf einmal die Birne? kommt der Winter bei dir immer so plötzlich und unerwartet?

Themenstarteram 8. Dezember 2010 um 4:36

Auf diese Frage habe ich gewartet, Danke.

Wann ist eigentlich Weihnachten?

M.E. dürfen auch die Q Reifen mit entsprechendem Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers gefahren werden.

am 8. Dezember 2010 um 10:33

hallo Kartini !

Ich geh in der Mittagspause mal beim TÜV vorbei (Würstchenstand ist gegenüber ) :-)) und zeige dem Deine Fragestellung,hab Diese gerade ausgedruckt.

Wenn der gute Mann mir eine Antwort gibt,melde ich mich wieder

Bis dann !!!

mfg trixi1262

Hier Phase 1 , 2 und 3:

 

http://www.twingo-freunde-nrw.de/NEWTFNRW/TFNRW/phasen.htm 

am 8. Dezember 2010 um 12:28

hallo Kartini!

Hab nun ein Würstchen geknabbert und bin zum TÜV gewackelt :-))

Also.laut den netten Herrn ist ads Fahren Deiner gekauften Räder KEIN Problem,solange Du,wie auch schon dc2jc erwähnt hat,den roten Aufkleber mit der 160 im Sichtfeld des Fahrers geklebt hast,das "Q" ist der Geschwindigkeitsindex und die "13" ist der Reifendurchmesser,gleichzeitig Felgendurchmesser in Zoll.

Er geht aber ebenfalls davon aus,das der von Dir angegebene Twingo in der Zulassung die angegebene Höchstgeschwindigkeit von

151 km/h hat.

Guck mal nach,was in der Zulassung steht

Hier mal kurz km-angaben Q=160

R=170

S=180

T=190

H=210

V=240 , W=270 , Y=300 und

ZR=über 240

So stehts im Reifenlexikon

mfg trixi1262

am 8. Dezember 2010 um 12:39

und die Geschwindigkeitsaufkleber gibt es gratis bei jedem der gewerblich Reifen verkauft.....!....;):p Der Aufkleber soll daran erinnern, nicht schneller zu fahren als die entsprechende Geschwindigkeitsklasse der Reifen es zulässt.....;) siehe Vorredner....

 

 

Jooh, stimmt..kannste fahren, wenn das Babberl im Sichtfeld des Fahrers klebt......;)

Coole Sache, da habt ihr dem aber wirklich mal helfen können, Respekt.

am 8. Dezember 2010 um 15:51

Coole Sache, dass ein Nichthelfer aufgrund einer gemachten Feststellung, die hier eigentlich Sinn und Zweck des ganzen ist.... ein DANKE bekommt!.....:confused:......:rolleyes:

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