Winterkompletträder
Hallo Leute habe mir einen 520d x-drive zugelegt, leider ohne Winterrräder.
Passen diese Winterkomplettraäder auf meinen g30?: https://www.werksraeder24.de/.../...31-18-zoll-kitano-wr0009077-1.html
meine Ausstattung:
0320 Modellschriftzug Entfall
0322 Komfortzugang
03AC Anhängerkupplung mit schwenkbarem Kugelk
03MB BMW Individual Exterieur Line Aluminium
0456 Komfortsitze vorn. elektrisch verstellba
0465 Durchladesystem
0494 Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer
04LF EDEL.FINEL.RI.M.AKZ.PERL.CHROM
04T8 Erweitertes Außenspiegelpaket
04UR Ambientes Licht
0534 Klimaautomatik
0552 Adaptiver LED-Scheinwerfer
0575 Zusätzliche 12-V-Steckdosen
05A1 LED-Nebelscheinwerfer
05AC Fernlichtassistent
05AL Active Protection
05AV Active Guard
05DF AKTIVE.GESCHW.REG.+STOP&GO FUNKT.
05DM PARKING ASSISTANT
0609 Navigationssystem Professional
0610 HEAD-UP DISPLAY
0650 CD-Laufwerk
06AC Intelligenter Notruf
06AE TeleServices
06AK ConnectedDrive Services
06AM Real Time Traffic Information
06AN Concierge Services
06AP Remote Services
06NW TELEFONIE MIT WIRELESS CHARGING
06WD WLAN Hotspot
0710 M Lederlenkrad
07AC Sport Line
07XP Navigationspaket ConnectedDrive
08TF Aktiver Fussgängerschutz
09BD Business Paket
Vielen Dank für eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Hat ja ungemein zue Klärung beigetragen🙂
Was Kulanz ist, und das sich die Aussagen zum Stern darauf beziehen hast du trotzdem nicht verstanden.
43 Antworten
@Flo007
Welche Meinung gewichtiger ist können wir ja diskutieren, wenn du endlich mal ein paar Beispiele dafür lieferst, welche Kulanzleistungen in den ersten 24/36 Monaten üblicherweise anfallen.
Mein Standpunkt ist nämlich, dass in diesem Zeitraum Gewährleistung und Garantie greifen.
Zitat:
@Luzertof schrieb am 14. August 2020 um 15:15:41 Uhr:
@Flo007
Welche Meinung gewichtiger ist können wir ja diskutieren, wenn du endlich mal ein paar Beispiele dafür lieferst, welche Kulanzleistungen in den ersten 24/36 Monaten üblicherweise anfallen.Mein Standpunkt ist nämlich, dass in diesem Zeitraum Gewährleistung und Garantie greifen.
Irgendwie kapierst du es nicht.
Ich bin nicht FÜR oder DAGEGEN sondern mir geht nur die Dreistigkeit auf den Zunder halbe Informationen rauszugeben. Entscheiden muss jeder selbst.
Mir persönlich ist es das nicht wert auch nur 1% Wahrscheinlichkeit auf eine Kulanz Leistung einzubüssen wenn ich dafür nur Peanuts investieren muss. Das ist aber MEINE Entscheidung, und im Gegensatz zu dir erdreiste ich mich nicht alles andere als Falsch darzustellen.
Und ich mach mir sicherlich nicht die Mühe die Beiträge zu suchen welche hier über die Monate aufgeploppt sind und gelesen wurden. Schon zeitraubend genug deine einseitige Darstellung zu kommentieren.
Welche halben Informationen?
Warum lieferst du keine substantiierten Argumente für deine Behauptungen?
Stein meines Anstoßes war unter anderem dein Beitrag 13. August 2020 um 17:25:34 Uhr, der die Rechtslage verkürzt. Ob ein Händler meint, es läge ein Sachmangel vor oder nicht, ist irrelevant. Wichtig ist, ob denn tatsächlich ein solcher Sachmangel vorliegt und auch bei Übergabe der Sache bereits vorgelegen hat.
BMW weitet diese Regelung aus, indem unter anderem Beweislasten verzichtet wird. Damit verlassen wir den Bereich der Gewährleistung und sind bei Garantieleistungen, wie auch bei den Monaten 25-36.
Daraufhin behauptest du mit Beitrag 14. August 2020 um 10:22:31 Uhr, ich würde nicht verstehen, was Kulanz bedeute. Dabei geht es hier doch womöglich um Leistungen, die gar nicht auf Kulanz erbracht werden müssen, da womöglich ein Anspruch aus Vertrag, Werbung oder schlicht ein anderer gesetzlicher Anspruch bestehen könnte.
Wir lassen außen vor, dass das eine unhöfliche und gemeine Behauptung war, und befinden uns wieder bei meiner Argumentation: Welche Leistungen wird ein Händler/Hersteller üblicherweise aus Kulanz die ersten 24 Monate und die ersten 36 Monate (25-36, insbesondere) erbringen müssen? Die Frage war durchaus ernst gemeint, blieb bisher aber ohne Antwort.
Wenn dir nicht passt, dass jemand - auch dank entsprechend Background - eine (andere) Meinung vertritt, empfehle ich dir übrigens, das Internet zu verlassen. Weißrussland soll derzeit diesbezüglich angesagt sein.
@Luzertof
Was regst du dich auf?
Für etwas ist die Ignoreliste ja gut.
Zitat:
@Luzertof schrieb am 14. Aug. 2020 um 15:35:33 Uhr:
Wenn dir nicht passt, dass jemand - auch dank entsprechend Background - eine (andere) Meinung vertritt, empfehle ich dir übrigens, das Internet zu verlassen.
?
Du bist doch derjenige welcher andere Meinungen als falsch darstellt.
Ich habe nur die Punkte aufgezeigt und jeder selbst kann sich informieren und entscheiden.
Müssig... over and out
Du hast bisher lediglich behauptet, dass es Kulanzleistungen geben könnte. Ich frage erneut nach, welche das wohl sein mögen.
Erst mit diesem Wissen lässt sich für den Einzelnen klären, ob es
a) Kulanzleistungen innerhalb der ersten 24 / 36 Monate gibt
b) diese Abwicklungen zulässig sind
c) diese Leistungen wichtig (genug) sind.
Über 36+ Monate sprechen wir meines Erachtens auch nicht, da sind wir klar im Kulanzbereich von BMW und/oder dem Händler. 🙂
Zitat:
@Luzertof schrieb am 14. August 2020 um 11:10:48 Uhr:
....Und ja, ich finde, dass eine korrekte Nutzung von Begriffen grundsätzlich Klarheit schafft.
Das sehe ich 100%ig auch so, da sich dadurch Missverständnisse erst garnicht ergeben. Wird leider zu selten von Gebrauch gemacht.
Ohje, da habe ich ja was los getreten hier. Nunja mal sehen was ich wegen der Winterräder machen werde. Es ist ja noch ein bisschen Zeit bis zum Winter.
Zitat:
@Luzertof schrieb am 14. Aug. 2020 um 16:11:00 Uhr:
Über 36+ Monate sprechen wir meines Erachtens auch nicht, da sind wir klar im Kulanzbereich von BMW und/oder dem Händler.
Das steht wo? der TE hat nicht erwähnt wie alt das Fahrzeug ist. Reifen fährst du in der Regel länger als 1-2 Jahre und somit kommst du bei einem Gebrauchten mit jetzt beschafften Reifen sehr wohl in den Zeitraum 36 Monate plus !
Ich zitiere mich ungern selbst
Zitat:
@Flo007 schrieb am 13. Aug. 2020 um 10:53:23 Uhr:
, z.B. bei Problemen mit VTG außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung.
Weil der Punkt nicht streitig ist, folglich ist es irrelevant darüber zu diskutieren.
Zuvor wurden die Begriffe Gewährleistung und Garantie genannt. Da bewegen wir uns bei BMW eben in den ersten 24/36 Monaten. Das sind weiterhin auch die üblichen Leasingzeiten, insofern also sicher auch für Dritte interessant, die den Thread hier via Google oder das Forum selbst gefunden haben.
Selbst bei einem jetzt neuen kommst du ggf. in die Situation nach der Gewährleistungszeit auf Kulanz von BMW angewiesen zu sein. Geht dir dein VTG nach 36+ Monaten hops und du hast vorher deinen Wagen immer schön mit Reifen ohne Stern vorgeführt bzw. hast sie vielleicht sogar noch drauf ist das wenig hilfreich (ob das einen Unterschied macht ist nicht belegt)
Egal könnte dir das nur sein wenn du ein Leasing mit max 36 Monaten hast.
Wie gesagt: muss jeder selbst entscheiden
Zitat:
@rogerm schrieb am 14. August 2020 um 15:51:37 Uhr:
@Luzertof
Was regst du dich auf?
Für etwas ist die Ignoreliste ja gut.
Wo kann ich die Ignore-Liste denn einschalten?
https://www.motor-talk.de/.../...mit-staenkerern-umgehen-t5604394.html
Funktioniert aber in der Android App nicht, nur am PC
Zitat:
@rogerm schrieb am 14. August 2020 um 17:38:14 Uhr:
https://www.motor-talk.de/.../...mit-staenkerern-umgehen-t5604394.htmlFunktioniert aber in der Android App nicht, nur am PC
Danke, hatte vorhin auf iPhone nämlich auch nichts gefunden. Bei iPad geht es!