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Wintereifen eintragen oder nicht ???

Themenstarteram 20. November 2006 um 19:17

Hallo leute

 

nach langer stille melde ich mich wieder bei euch und benötige eine kleine Info

da mein Mondi mittlerweile nach vielen kleinen defekten einwandfrei fährt bliebt mir ja nicht viel zu schreiben .

aber ichbin froh das alles wieder passt (klopfe gerade dreimal auf holz) das es auch so bleibt.

nun zu der frage

also habe seit gestern meine Winterreifen drauf

205 / 55 / 16 auf stahlfelgen(schaut zwar zum K**** aus aber ist ja nur der Winter)

allerdings wie ja schon bekannt im neuen Fahrzeugschein nur eine grösse für reifen eingetragen ist meinte mein Reifenhändler ich müsste mal bei Ffh nachfragen zwecks eintragung oder so einer unbedenklichkeits bescheinigung aber die müsste ich mit 15 Euronen bezahlen was mir persöhnlich sehr teuer für eine Blatt papier zum ausdrucken vorkommt.

daher meine frage bekomme ich probleme bei der nächsten Polizeikontrolle ??

muss ich die reifen beim Tüv eintragen lassen oder reciht diese komische bescheinigung und bekomme ich die nur beim Ffh?

Danke für eure mühen im vorraus.

und gruss an alle

Milek

15 Antworten

Radeintragung

 

Was aktuell nicht eingetragen ist, darf nicht gefahren werden.

Sollte also die Winterräder-Größe nicht bereits in der Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") aufgeführt sein, muss sie eingetragen werden. Der übliche Weg: technische Prüfstelle (TÜV / DEKRA etc.) -> Zulassungsstelle.

Eine Herstellerbescheinigung ersetzt das nicht, kann aber (beim TÜV bspw.) hilfreich sein. Die Bescheinigung erhält man üblicherweise kostenlos bei FORD selber (Kontakt siehe Homepage - Kundencenter). Die Kosten für die Änderungsabnahme und Neuausstellung der Fahrzeugpapiere fallen dann sowieso an...

Wieso, 205/55 16 sind die Serienbereifung ob Winter oder Sommer, deshalb keine Eintragung!

Mfg:12MP4

Zitat:

Original geschrieben von 12MP4

Wieso, 205/55 16 sind die Serienbereifung ob Winter oder Sommer, deshalb keine Eintragung!

Mfg:12MP4

Eben, das dachte ich mir auch gerade. :confused:

Hallo.

Also seit dem es die neuen Fahrzeugpapiere gibt wird generell nur eine Reifengröße eingetragen (mehr geht nicht mehr).

Ich habe, als ich meinen gekauft habe, vom Händler so eine Bescheinigung (keine Ahnung wie das Ding genau heißt) von Ford bekommen wo alle Felgen und Reifenkombinationen drinstehen, die ich fahren kann. Diese Bescheinigung hab ich in Kopie im Auto und kann sie bei einer Kontrolle vorzeigen und das reicht aus.

MfG

also ich kenne das so, das die polizei selbst prüfen muss ob die reifen bzw. felgengrösse für das Fahrzeug zugelassen ist oder nicht!

Die Polizei wird das schon prüfen, aber anhand der von dir vorgelegten Dokumente, mehr nicht.

Das benötigte Papier heist COC und das gibt es beim Fordhändler oder evtl. direkt bei Ford

Was ist eigentlich COC?

COC-Papiere sind durch die veränderten Fahrzeugpapiere seit 1. Oktober in den Mittelpunkt des Autofahrer-Interesses gerückt.

Certification of Confornity (COC)-Papiere enthalten alle für die Zulassung erforderlichen Daten eines Fahrzeuges. Dazu gehören auch die freigegebenen Originalräder mit den dazugehörenden Reifen. In den neuen Fahrzeugpapieren ist unter Ziffer 15 lediglich Platz für eine Reifengröße

ob die andere reifengroesse eingetragen werden muss, wage ich zu bezweifeln.

@ uwevdlieck: Was aktuell nicht eingetragen ist, darf nicht gefahren werden.

das wuerde ja bedeuten, ich fahre im maerz zum tuev und lasse die 225er fuer den sommer eintragen. im november fahre ich dann zum tuev, und lasse die 205er eintragen.

und im naechsten jahr das gleiche? da gibt es dann aber die golden tuev-card, oder wie?

ich mach das ganz einfach: ich hab ne einseitig kopie der coc in meinen papieren, wo alle zugelassenen reifen draufstehen.

im bedarfsfall kann ich die den gruen-weissen dann vorlegen.

alles andere waere fuer mich nur raffgieriges geldscheffeln.

Das mit der Eintragung betrifft nur Rad-Reifenkombinationen, welche nicht in der COC stehen.

Das heißt dann also, wenn ich anstatt der gängigen 6,5Jx16 Felge mit den 205/55R16 nun eine 7jx16 Felge auch mit den 205/55R16 fahren möchte muss ich die Rad-Reifenkombi eintragen lassen? Reicht dann nicht die ABE für die Felgen vom Hersteller aus?

Was ist, wenn ich im Sommer dann wieder auf die 6,5Jx16 Felgen wechsele??

Man ist das ein durcheinander...

Sofern die 205/55R16 im COC stehen und die 7" Felge eine ABE für das Fahrzeug hat und keine Auflagen zu erfüllen sind (wie umbördeln, Radabdeckung herstellen...), dann reicht es die ABE und die COC mitzuführen.

Themenstarteram 21. November 2006 um 12:33

Danke an alle

 

Hallo an alle

schön das mein beitrag so viele und verschidene Antworten bekommen hat .

aber kann mir einer jetzt sagen ob diese COC bescheinigung für alle Mondeo die selbe ist und demnach auch für alle Mondeos gültig ist

und falls ja wo bekomme ich die den ohne das ich diese 15 euronen zahlen muss

 

es ist immer wieder schön zu sehen wie jemanden hier geholfen wird

 

D A N K E an A L L E im F O R U M

 

grus milek

Leute, Leute ... Folgendes:

 

In der Fahrzeug-ABE sind alle Reifen-/ Felgengrößen aufgeführt, die ab Werk gefahren werden dürfen. Auch eine evenutell andere Größe für Winterbereifung. Die Fahrzeug-ABE-Nummer steht im neuen Schein unter Buchstabe "K". Über die kann und muss die Rennleitung alle werksseitigen Daten abrufen.

Sollte da nichts stehen, wie bei einigen schon vorgekommen, wendet euch ans Straßenverkehrsamt, da dann offensichtlich jemand dort zu drösig zum eintragen war.

Trotzdem sollte der alte Schein / Brief (oder alternativ COC) in Kopie mitgeführt werden, um evenutelle Unzulänglichkeiten der Rennleitung auszugleichen. Dies ist aber nicht verpflichtend. Ebenso ist es ratsam, den alten Brief mit allen Daten bei einem evenutellen Verkauf mit zu übergeben, damit der Käufer über die werksseitigen Reifen-/Felgengrößen bescheid weiß. Denn der hat nicht die Möglichkeit, über die Fahrzeug-ABE die Daten abzurufen.

 

Neue, nicht ab Werk zugelassene Felgen/Reifengrößen, müssen natürlich nach wie vor wie Tuningfelgen mit den entsprechenden Papieren vom TÜV abgenommen und als technische Änderung zusätzlich in die Papiere eingetragen werden. Also genau wie immer ....

Bei mir hängt ne zweite Seite an der Zulassungsbescheinigung I mit allen zusätzlichen Angaben, wie weitere Felgen/Reifen, Spoiler etc. etc.

@red cougar:

wohl dem, der noch nen alten brief/schein hat. ich fuehre die coc mit, weil ich bei dem auto nur noch den neuen brief/schein bekommen habe.

Themenstarteram 22. November 2006 um 9:55

habe jetz die bescheinigung

 

Danke an alle

 

als mir 007_Max heute seine COC bescheinigung zugemailt hat habe diese meinem Ffh vorgelegt und mich ein wenig in zeug gelegt warum er mir 15 Euro abnehmen will und siehe da

 

ich habe meine

Unbedeklichkeitsbescheinigung des Genehmigungsinhaber

bekommen

und diese ist auf meine Fahrgestellnummer ausgestellt und

somit auch bei der Polizei kontrolle gültig

die 15 Euronen habe ich auch nicht bezahlen müssen

 

gruß an alle

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