Windschutzscheibe gerissen
Hey Leute.
Bin seit letzten Jahr stolzer Besitzer eines 09er Impreza. Doch vorgestern hab ich an der Windschutzscheibe einen Steinschlag endeckt. Und gestern hat dann unterm fahren vom Steinschlag weg die komplette Scheibe einen Riss bekommen... Toll. Meine Frage, soll ich da zu Carglas oder lieber zum freundlichen gehen für eine neue Scheibe? Unter gibts da eine Möglichkeit dass ich die 150 Euro Selbstbeteiligung nicht zahlen muss? ( Kulanz, Garantie? )
Lg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von A6 Tdi 2003
hab ich das richtig verstanden?
Nein
Zitat:
die glasflicker arbeiten auf gut glück!!
Wie bei vielen anderen Reparaturen bleibt ein Restrisiko.
Es ist physikalisch unmöglich die Stabilität uneingeschränkt wieder herzustellen, da die Homogenität der einer durchgängigen Glasscheibe nicht wieder herstellbar ist.
Dass es unmöglich ist, liegt doch nicht am Reparaturbetrieb, sondern an den physikalischen Eigenschaften von Glas und ist ein nicht übertragbares Risiko, derartige Situationen sind auch unter dem Begriff Lebensrisiko bekannt - selbst wenn man damit nicht einverstanden sein will.
Zitat:
geht die scheibe trotz flicken kaputt, zahlen sie einfach der tk die leistung zurück
Nicht zu kurz denken, das geht noch einen Schritt weiter:
Hier wurde ein Reparaturversuch beauftragt, ausgeführt und der muss auch bezahlt werden. Die TK ist jedoch bei einem weiteren Bruch an gleicher Stelle nicht mehr zahlungspflichtig, sondern der Auftraggeber.
Juristisch völlig korrekt muss der TK die gezahlte Erstattung zurückgezahlt werden und Du diesen Betrag bezahlen. Du hast eine Arbeit beauftragt, dessen Kosten von der TK nicht übernommen wird.
Dass diese Reparatur die Glasbude selber tragen muss, ist ein Irrtum, sie hat doch die Arbeit nicht fehlerhaft ausgeführt.
Zitat:
UND verdinen dann am einbau der neuen scheibe.
Natürlich, ein zweiter Auftrag bringt auch ein zweites mal Geld.
Zitat:
super darauf hat die menschheit gewartet
Nichts dabei verdrehen:
Du und nur Du hast aus Kostengründen erst einen Reparaturversuch mit gewissen Restrisiko beauftragt. Dieses Restrisiko trägt aber nicht der Reparaturbetrieb.
Wenn nun dieses Restrisiko tatsächlich auch "zuschlägt", ist es nicht das Problem des Reparaturbetriebs, sondern nur Deines, weil sich im Nachhinein die Möglichkeit zur Reparatur nicht als Sicherheit herausgestellt hat.
Du hättest gleich den völlig risikofreien Austausch der Scheibe beauftragen können. Es war doch einzig und allein Deine Entscheidung, erst mal die Billiglösung mit entsprechenden Risiken zu probieren.
Dass ein Anderer an Deiner sich nun nachträglich als klassische Fehlentscheidung herausstellende Situation nun auch noch verdient, ist doch kein Fehler des Anderen.
75 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von moary
Soll das jetzt ne Klosterschule mit lauter Heiligen werden 😕
Was glaubst du, wer hier alles mitliest.
Die Anonymität des Internets ist eine Fiktion.
na ich bin fein raus...das mit der scheibe war 2003 oder 4...ist also verjährt 😁gesundes neues euch allen!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Was glaubst du, wer hier alles mitliest.Zitat:
Original geschrieben von moary
Soll das jetzt ne Klosterschule mit lauter Heiligen werden 😕Die Anonymität des Internets ist eine Fiktion.
Man könnte fast glauben daß das Forum ausschließlich aus Stasi-Traumatisierten besteht. Daß sich hier haufenweise IM´s tummeln liegt aber nicht an der ehemaligen Ostbürgerschaft sondern daran,daß das verpetzen in manchen Menschen deutlicher ausgeprägt ist als bei anderen.
Wenn du aber nichts anderes zu dem Thema "gerissene W-Scheibe" beitragen kannst ..... shut up.
😠
Bei soviel Uneinsichtigkeit drücke ich jetzt mal die Klingel....😠
Ähnliche Themen
Hall Drahke,
wo klingelt es bei wem denn ?. Kuemmer dich mal mit deinen Hilfspolizisten ( Dorfsherifes ) um proteingeschwaengerte Goldkettchen ohne Hals, die bei uns eine Haeuserkette nach der anderen erstehen , da habt ihr fuer Jahre zu tun. Und fuettert mir bitte nicht weiter + sozialistische Erfolgsstatistiken + mit Mimosenshit. Ein Kindlein ist geboren, freuet Euch.
P:S Meine Scheibe wurde bei SUB- Dealer gewechselt. Warum sollte ich einen Walacheihinterhofhaendler waehlen ?. Wo original drin ist, kommt original rein. Also ihr Konkurrenten von carhaumichblau oder so, ihr arbeitet halt auf einem engen Marktsegment. In luftigen Hoehen. Dafuer koennen wir Kunden wenig.
Die Dicken ohne Hals sind da cleverer.
m.f.g M..
Zitat:
Original geschrieben von A6 Tdi 2003
ich habe im juni 2010 einen steinschlag flicken lassen, in der art wie von carglas, ...
Bei der Reparatur durch auffüllen mit Harz bleibt immer ein Restrisiko, dass trotz völlig korrekter Arbeitsausführung bei entsprechender Belastung von dieser Reparaturstelle ausgehend ein Riss entsteht.
Reicht ein Steinschlag genau wieder in dem Bereich oder auch thermische Spannungen, es kann allerdings auch an einer nicht ganz so korrekten Arbeitsausführung gelegen haben. Eine Einschätzung, was es in Deinem konkreten Fall nun war, wäre reine Glaskugelleserei.
Zitat:
anfang Dez. ist die scheibe gerissen ausgehend von dem flicken.
...
ich bekam dann eine neue scheibe OHNE dass ich den TK anteil von 150,- eus zahlen mußte.
...
war ich im recht?
Hier kommen mehrere Dinge in Betracht, die nicht so ganz einfach zu lösen sind.
- Garantie mit den dort aufgeführten Bedingungen
- gesetzliche Gewährleistung über die ausgeführte Reparatur
- Restrisiken bei einer Reparatur, wenn es nicht reparabel war, dann ist der Riss auf den ursprünglichen Schaden zurückzuführen und "Dein Problem"
- und dann die Beweislast, wer hat wem was nachzuweisen, damit dass dann "juristisch korrekt" alles passt.
"Recht" und juristisch richtig wäre eine umfangreiche Ursachenfeststellung und danach dann eine Entscheidung
- "Pfusch" der Werkstatt muss die Werkstatt das komplett zahlen
- Ein nicht reparabler Schaden dann doch weiter gerisssen, oder auch eine neue Beschädigung an gleicher Stelle wäre Dein Problem, also TK und Du zahlst die SB.
Hier wurde der Mittelweg genommen, juristisch nicht korrekt, aber die einfachste Lösung um die Kuh von Eis zu bekommen:
Abrechnung über die TK und Deine SB hat die Werkstatt übernommen.
Richtig im Sinne von Recht aber ganz sicher nicht, denn entweder liegt das in Deinem "Verantwortungsbereich", dann hättest Du die SB selber tragen müssen; oder im Verantwortungsbereich der Werkstatt, dann hätte die Werkstatt komplett zahlen müssen und nicht auf Deine TK "zurückgreifen" dürfen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Bei soviel Uneinsichtigkeit drücke ich jetzt mal die Klingel....😠
Der ganze Akt wurde schon längst im Forum und als PN rechtlich mit allen seinen Konsequenzen abgeklärt.
..kannst du jetzt nicht bitte woanders zum Rumstänkern hingehen?? Drück was du willst aber gib endlich Ruhe.
Danke
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von moary
Danke für das Gespräch 😉
Gern geschehen.
Um auf die Frage von "A6 Tdi 2003" einzugehen, so kann ich die Ausführungen von "Roadwin" nur bestätigen, der diese Frage bereits ausführlich und vollkommen richtig beantwortet hat.
Hinzuzufügen wäre nur noch, dass der Reparaturbetrieb die Kosten für die erfolglose Reparatur der Versicherung zurückerstatten sollte.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Gern geschehen.Zitat:
Original geschrieben von moary
Danke für das Gespräch 😉Um auf die Frage von "A6 Tdi 2003" einzugehen, so kann ich die Ausführungen von "Roadwin" nur bestätigen, der diese Frage bereits ausführlich und vollkommen richtig beantwortet hat.
Hinzuzufügen wäre nur noch, dass der Reparaturbetrieb die Kosten für die erfolglose Reparatur der Versicherung zurückerstatten sollte.
hab ich das richtig verstanden?
die glasflicker arbeiten auf gut glück!!
hält der flicken, oder bricht die scheibe an einem anderen eck, haben sie was verdient!
geht die scheibe trotz flicken kaputt, zahlen sie einfach der tk die leistung zurück UND verdinen dann am einbau der neuen scheibe.
und auf diese leistung gibt es teilweise lebenslang garantie. super darauf hat die menschheit gewartet
prosit neu jahr
hp
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von A6 Tdi 2003
hab ich das richtig verstanden?
die glasflicker arbeiten auf gut glück!!
Die Steinschlagreparatur ist immer nur ein Reparaturversuch, da ein kleines Restrisiko bestehen bleibt.
Wird die Reparatur ordnungsgemäss und mit dem notwendigen Knowhow ausgeführt, dann liegt die Erfolgsquote bei 99,99%
Durch eine Reparatur wird allerdings das Risiko wesentlich verringert, dass ein Steinschlag später reisst, wie zum Beispiel durch gefrierendes Wasser, welches in einen unreparierten Steinschlag eindringen kann.
Zitat:
Original geschrieben von A6 Tdi 2003
und auf diese leistung gibt es teilweise lebenslang garantie.
Die Garantie bezieht sich auf die Reparatur selbst, nicht aber auf ein Weiterreissen.
Zitat:
Original geschrieben von A6 Tdi 2003
hab ich das richtig verstanden?
Nein
Zitat:
die glasflicker arbeiten auf gut glück!!
Wie bei vielen anderen Reparaturen bleibt ein Restrisiko.
Es ist physikalisch unmöglich die Stabilität uneingeschränkt wieder herzustellen, da die Homogenität der einer durchgängigen Glasscheibe nicht wieder herstellbar ist.
Dass es unmöglich ist, liegt doch nicht am Reparaturbetrieb, sondern an den physikalischen Eigenschaften von Glas und ist ein nicht übertragbares Risiko, derartige Situationen sind auch unter dem Begriff Lebensrisiko bekannt - selbst wenn man damit nicht einverstanden sein will.
Zitat:
geht die scheibe trotz flicken kaputt, zahlen sie einfach der tk die leistung zurück
Nicht zu kurz denken, das geht noch einen Schritt weiter:
Hier wurde ein Reparaturversuch beauftragt, ausgeführt und der muss auch bezahlt werden. Die TK ist jedoch bei einem weiteren Bruch an gleicher Stelle nicht mehr zahlungspflichtig, sondern der Auftraggeber.
Juristisch völlig korrekt muss der TK die gezahlte Erstattung zurückgezahlt werden und Du diesen Betrag bezahlen. Du hast eine Arbeit beauftragt, dessen Kosten von der TK nicht übernommen wird.
Dass diese Reparatur die Glasbude selber tragen muss, ist ein Irrtum, sie hat doch die Arbeit nicht fehlerhaft ausgeführt.
Zitat:
UND verdinen dann am einbau der neuen scheibe.
Natürlich, ein zweiter Auftrag bringt auch ein zweites mal Geld.
Zitat:
super darauf hat die menschheit gewartet
Nichts dabei verdrehen:
Du und nur Du hast aus Kostengründen erst einen Reparaturversuch mit gewissen Restrisiko beauftragt. Dieses Restrisiko trägt aber nicht der Reparaturbetrieb.
Wenn nun dieses Restrisiko tatsächlich auch "zuschlägt", ist es nicht das Problem des Reparaturbetriebs, sondern nur Deines, weil sich im Nachhinein die Möglichkeit zur Reparatur nicht als Sicherheit herausgestellt hat.
Du hättest gleich den völlig risikofreien Austausch der Scheibe beauftragen können. Es war doch einzig und allein Deine Entscheidung, erst mal die Billiglösung mit entsprechenden Risiken zu probieren.
Dass ein Anderer an Deiner sich nun nachträglich als klassische Fehlentscheidung herausstellende Situation nun auch noch verdient, ist doch kein Fehler des Anderen.
Hallo,
heisst das, dass ich mir beim Zahnarzt in Zukunft kein Loch mehr flicken lassen darf, weil ich sonst später das Ziehen des betreffenden Zahnes selber zahlen muss?
Die Versicherungen zahlen für Scheibenflickerei ohne Selbstbeteiligung, da dies billiger ist als der Austausch abzüglich des Selbstkostenanteils. Das heisst für mich, sie sagen: "probier's doch erstmal".
Wenn dann der "grosse" Schadensfall des Scheibentausches doch eintritt, muss halt doch bezahlt werden. Ist das bei jedem zehnten Steinschlag der Fall (was nicht vorkommt, ich hatte schon viele Autos, aber keine Scheibe ohne Steinschlag und auch noch keine total kaputte!), haben die immer noch gut plus gemacht!
Einen Steinschlag hab' ich mal auf' Parkplatz richten lassen. Mit Garantie. Saubere Arbeit. Hat 25 Euro gekostet, also kackt hier nicht rum, von wegen Versicherungsbetrug usw!
Tom
Zitat:
Original geschrieben von gockelsprenger
Das heisst für mich,
...
also kackt hier nicht rum, von wegen Versicherungsbetrug usw!
Dass die Realität manchmal anders ist, als was man sich selber einredet, hast Du wohl noch nicht bemerkt?
Und wenn es dann doch anders funktioniert, dann sind die Leute, die davon berichten das Problem, und nicht Deine unrealistische Einschätzung der Dinge.
Dann wünsche ich Dir ein erfolgreiches 2011.
Hallo, nochmal ganz entspannt!
Ist es die Realität, dass man mit einem von der Versicherung bezahlten und somit anerkannten Reperaturversuch auf alle weiteren Ansprüche verzichtet?
Dann weiss ich, warum ich immer nur Haftpflicht hab'!
Tom, der auch viel Erfolg wünscht, wobei auch immer!
Zitat:
Original geschrieben von gockelsprenger
Ist es die Realität, dass man mit einem von der Versicherung bezahlten und somit anerkannten Reperaturversuch auf alle weiteren Ansprüche verzichtet?
Umgekehrt, man hat auf eine Reparatur einen Anspruch, aber nicht auf die Bezahlung eines nicht funktionierenden Reparaturversuchs.
Im vorliegenden Fall: Den Austausch der Scheibe zahlt die TK, jedoch den gescheiterten Versuch mit dem Flicken nicht. Diese von der Versicherung übernommen "ersten" Kosten müss(t)en zurückerstattet werden.
Ein "mal probieren" kann man schon, aber wenn das in die Hose geht, dann nicht zu Lasten eines Dritten, hier der Versicherung.
Abgesehen vom Kleingedruckten im Versicherungsvertrag, unterliegt man grundsätzlich immer der Schadensminderungspflicht, genauer Schadensminderungsobliegenheit (§254 BGB). Unnötige Kosten im Rahmen einer Schadensbeseitigung dürfen Dritten nicht in Rechnung gestellt werden, müssen nicht bezahlt/ erstattet werden.