Windgeräusche X3
Hallo zusammen
Ich habe seit einem guten halben Jahr einen x3 40d
Kennt jemand das Problem das bei ca 120 km/h an der Fahrertür extreme Windgeräusche auftreten.
Wenn ja wie können diese abgestellt werden.
Besten Dank für eure Hilfe.
638 Antworten
Zitat:
@Touranbert schrieb am 6. Dezember 2024 um 12:04:30 Uhr:
Zitat:
@Superbecko schrieb am 6. Dezember 2024 um 11:13:17 Uhr:
Ich werde das mal mit anmerken, wenn das Auto abgegeben wird. Definitiv. Dieses "Kribbeln" vermittelt ein komisches Gefühl.
Das Problem ist, dass ich noch nebenbei arbeiten muss. Das Auto ist so schlecht, dass ich kaum hinterherkomme mit den Macken die es hat. Eine absolute Albtraumkarre.
Ich habe dieses Inspektionenpacket im Voraus bezahlt. Weiß jemand, ob das beim Verkauf mit übertragen wird auf den nächsten Besitzer? Müsste ich noch einpreisen können, oder?
LGIst es nicht sinnvoll eine Wandlung anzustreben und eine sehr jungen gebrauchten Wagen nach einwöchiger Probezeit zu erwerben?
Es muss nicht der gleiche Mangel mehrfach sein um eine Wandlung anzustreben.
Wie sieht so eine Wandlung aus? Braucht man dafür einen Anwalt? Kann man etwas zu den Erfolgsaussichten sagen?
Meine Idee war, sollten die Mängel nicht beseitigt werden, das Auto zu verkaufen bzw. in Zahlung zu geben.
Danke an alle und VG!
Hatte es einmal bei einem Montagsauto.
Die Reklamationen sind ja dokumentiert, es wird BMW München kontaktiert via Händler.
Wenn zugestimmt wird, was maßgeblich von dem Erwerb ei rs neuen BMW abhängt ( macht es deutlich einfacher), dann musst du für die Nutzung pro km eine Entschädigung zahlen.
Das geht meistens deutlich günstiger als der Wertverlust aus.
Sprich das mal an.
Ich muss eine Entschädigung zahlen, weil die ein Schrottauto gebaut haben? Was kann ich denn dazu? Ich müsste doch entschädigt werden, wegen meiner ausgefallenen Arbeitszeit usw.
Wenn überhaupt wieder ein BMW, dann käme für mich nur ein 5er Touring in Frage als Benziner mit dem kleinen Motor. Wenn ich bei der einschlägigen Onlinebörse suche finde ich genau 2 Treffer....
Ich habe nach 2 Jahren und fast 40 tsd km gewandelt.
Da erwartest du bei Nutzung nicht, daß du noch Geld raus bekommst.
Aber die finanzielle Lösung ist immer fairer als der simple Verkauf.
Ähnliche Themen
Zumal das Fzg nutzbar ist - egal wie unschön die ganze Nummer ist. Eben freundlich & pragmatisch rangehen.
Unser Volvo V60 stand wg Kühlwasserverlust über einen Monat in der Werkstatt und Ersatzfahrzeug wurde nicht gestellt.
GLücklicherweise war das zum Ende der Leasinglaufzeit und Volvo war danach in unserem Fuhrpark nicht mehr gelistet.
Zitat:
@stampeeder schrieb am 9. Dezember 2024 um 13:13:13 Uhr:
Zumal das Fzg nutzbar ist - egal wie unschön die ganze Nummer ist. Eben freundlich & pragmatisch rangehen.
Unser Volvo V60 stand wg Kühlwasserverlust über einen Monat in der Werkstatt und Ersatzfahrzeug wurde nicht gestellt.
GLücklicherweise war das zum Ende der Leasinglaufzeit und Volvo war danach in unserem Fuhrpark nicht mehr gelistet.
Nutzbar? Das Auto macht Lenkeingriffe völlig ohne Grund und das sogar obwohl diese Funktion per Häkchen deaktiviert ist. Vibration ON - Lenkeingriff OFF.
Das ist jederzeit reproduzierbar. Für mich ist das nicht nutzbar - eher gefährlich.
LG
Die Nutzungsentschädigung bezieht sich auf deine gefahrenen Kilometer. Das ist so geregelt und die Entschädigung wird nach Fahrzeugklassen festgelegt. Dieses Verfahren ist auf jeden Fall günstiger als eine Inzahlungnahme. Du solltest dies nur konkret bei deinem Händler ansprechen, dem ja sicher deine Probleme mit deinem Fahrzeug bekannt sind.
Zitat:
@Touranbert schrieb am 9. Dezember 2024 um 14:02:35 Uhr:
Dann wundere ich mich, daß du da noch nicht Tacheles mit dem Händler gesprochen hast.
Das tat ich. Ich habe Mitte Januar den Termin dort. 3 Tage bleibt das Auto dort. Bekomme einen Ersatzwagen. Sollte es nicht behoben werden, schalte ich einen Gang höher. Dann werden die Schritte eingeleitet, die mir hier empfohlen wurden. Dann spreche ich konkret die Wandlung an.
VG
Der Händler sollte ja auch ein Interesse daran haben, die Kuh so gütlich wie möglich vom Eis zu kriegen.
Viel Erfolg
Ich habe ja in 2024 eine Rückabwicklung (so nennt man das jetzt) hinter mir.
Überschätze das Interesse des Händlers an einer zügigen Abhilfe nicht. Er muss sich jede Maßnahme zur Abstellung der Mängel vom Hersteller genehmigen lassen. Bei Genehmigung ist es für den Händler ein lukratives Geschäft. Die Werkstatt ist ausgelastet.
Sollten die Mängel aus Deiner Sicht nach dem Werkstattaufenthalt nicht abgestellt sein, wird ein Ingenieur aus München kommen. Bis zu diesem Zeitpunkt rät Dir jeder Anwalt, dass Fahrzeug nicht mehr zu bewegen. Und das kann sich alles hinziehen. Einen Anspruch auf Ersatzwagen hast Du nicht, Dein Auto ist ja fahrbar.
Also, mal so salopp wie das der Stammtisch rät ein Fahrzeug rückabzuwickeln, na ja ?
Nach erstem Reparaturversuch bis zur Zahlung an mich hat es 8 Monate gedauert. Viel Ärger, etliche Diskussionen und einige Termine. Und mein Händler war relativ kooperativ.
Und, ohne Anwalt würde ich das nicht mehr machen.
Zitat:
@x3host schrieb am 9. Dezember 2024 um 16:33:37 Uhr:
Überschätze das Interesse des Händlers an einer zügigen Abhilfe nicht. Er muss sich jede Maßnahme zur Abstellung der Mängel vom Hersteller genehmigen lassen. Bei Genehmigung ist es für den Händler ein lukratives Geschäft. Die Werkstatt ist ausgelastet.
falls du irgendwann die möglichkeit hast von einem händler die reale info zu bekommen, welchen Stundenverrechnungssatz der hersteller dem händler für gewährleistungsarbeiten bezahlt darfst du gerne diesen satz wiederholen, bis dahin hör einfach auf diese "vermutungen" auf die öffentlichkeit auszustreuen.
Auch wir haben in diesem Jahr eine Rückabwicklung hinter uns, allerdings keines BMW. Der Darstellung von x3host kann ich auch bezogen auf unser ehemaliges chinesisches Fahrzeug zustimmen. Nach anfänglichen ersten Reparaturen erfolgten dann vier Monate lang unserseits konkrete Forderungen zur Rückabwicklung, begleitet von drei weiteren längeren Reparaturversuchen, allerdings alles ohne Anwalt. Nachdem der Hersteller gar nicht reagierte, erfolgte dann die Beauftragung eines Anwaltsbüros mit dem Schwerpunkt „Vertragsrecht“. Selbst dann dauerte es nochmals 4 Monate mit nochmaligem Nachbesserungsversuch bis der Vergleich geschlossen und der Wagen abgegeben und natürlich noch vom Gutachter besichtigt wurde. Die Zeit ist also vergleichbar und rückblickend müssen wir feststellen: ES WAR DAS BESTE, WAS WIR MACHEN KONNTEN!
falls du irgendwann die möglichkeit hast von einem händler die reale info zu bekommen, welchen Stundenverrechnungssatz der hersteller dem händler für gewährleistungsarbeiten bezahlt darfst du gerne diesen satz wiederholen, bis dahin hör einfach auf diese "vermutungen" auf die öffentlichkeit auszustreuen.
Der Händler zahlt sicherlich nicht drauf. Da gibt es nicht im Ansatz ein Mitgefühl von mir.
Und BTW: Empfehlungen von Foristen, was ich zu posten habe, ignoriere ich.
Ich habe meinen X1 letztes Jahr nach zwei Jahren ebenfalls gewandelt. Lasst euch von dem Gerede von BMW nicht einschüchtern.
250.000 km als Berechnungsgrundlage für die Nutzungsentschädigung sind laut Rechtsprechung mindestens anzusetzen. Auch die Aussage, die Wandlung sei davon abhängig, dass ein neuer BMW gekauft oder geleast wird ist rechtlicher Blödsinn.
Es muss die Überführung und die Anzahlung erstattet werden. Winterreifen und etwaiges Zubehör sind dann Verhandlungsmasse würde ich sagen. Vergesst die Zinsen auf das gezahlte Geld nicht. BMW arbeitet zu Unrecht mit eurem Geld. Die erzielten Zinsen sind auszuzahlen. Gleichzeitig ist euer Zinsausfall zu erstatten.
Es war ein mühseliges Spiel mit BMW, aber am Ende lohnt es sich.
Abhängig von der Probefahrt am Montag mit meinem X3 steht mir das Spielchen vermutlich auch wieder bevor.
Alle Angaben natürlich ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit