Will BMW mich verarschen?

BMW 3er E92

hallo hatte vor paar monaten einen motorschaden bei meinem 320d coupe, kulanzantrag wurde genehmigt wurde mir gesagt, das fahrzeug wurde am 27.05 repariert, 2.000€ hatte ich selbst gezahlt und auch eine rechnung erhalten

soeben habe ich einen brief erhalten, dort steht wortwörtlich

"sehr geehrter herr.....

leider müssen wir ihnen mitteilen das der kulanzantrag für den austauschmotor aus folgendem grund abgelehnt wurde

der im fahrzeug verbaute motor entspricht nicht dem orginal motor der ab werk verbaut wurde. die bmw ag übernimmt nur kulanzleistungen auf die orginal verbauten aggregate.

wir bitten sie die so entstandenden ersatzeilkosten bis zum 10.08.2016 auf eines der angegeben konten zu überweisen"

die summe ist 8.029€

komme mir verarscht vor, wie gesagt wurde mir gesagt der kulanzantrag wurde genehmigt und ich hatte ne rechnung von 2.000€, jetzt 3 monate später wurde er doch nicht genehmight und ich soll 8.000€ zahlen die ich nichtmal habe?
was soll ich jetzt machen, einen anwalt suchen, dass doch arglistische täuschung

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@qwertzu1111 schrieb am 2. August 2016 um 23:02:24 Uhr:



Zitat:

@hansi2004 schrieb am 2. August 2016 um 22:18:14 Uhr:


Du musst doch wissen, ob vorher der Originalmotor drin war! Hast wurde daran geändert/manipuliert?
Ich verstehe das nicht.
BMW kann jedenfalls feststellen, ob Dein alter Motor der war, mit dem das Fahrzeug ausgeliefert worden war.
Solltest Du zwischenzeitlich irgendetwas mit dem Ding gemacht haben (oder auch ggf. ein Vorgänger), hast Du in der Tat Pech.
Übrigens hättest Du dies auch dem Serviceberater sagen müssen, als der Kulanzantrag gestellt worden ist. So ist BMW ggf. von völlig falschen Voraussetzungen ausgegangen. Dein mögliches Nichterwähnen wäre ein arglistische Täuschung!

woher soll ich das bitte wissen, wo sieht man das denn, soll ich den motor vor dem kauf auseinanderbauen und gukecn aus welchen teilen der besteht oder was

habe dort nichts geändert!!!!!!

Du vielleicht nicht; aber Dein Vorgänger!!
Willst oder kannst Du das nicht begreifen?
Du hast anscheinend ein gefaktes Auto gekauft und erwartest jetzt von BMW, dass sie Dir Kulanz auf etwas geben, das Du überhaupt nicht hast!
Irre Vorstellung hast Du.
Wo kam denn der AT-Motor her? Wer hat ihn wann und wo eingebaut? Das musst Du doch wissen und nicht BMW. Von dort ist der Motor ja kaum her.
Und ein Anwalt kann Dir hier wohl kaum helfen. Du beschuldigst den Falschen.
Auf Kulanz hat man keinen Rechtsanspruch. K. ist eine freiwillige Leistung des Hersteller.
Wenn Du dem aber einen "falschen" Motor unterjubelst, ist das schon dreist!
Fahr Deine Emotionen zurück; schon die Überschrift "Will mich BMW vera..." ist schon frech.

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Ist doch ganz einfach: BMW ist im Recht, wenn es einen der beiden validen Gründe für die nachträgliche Kulanzablehnung gibt, nämlich:

1. Modifikationen (z.B. Chiptuning), die den Motor nicht mehr als im Serienzustand erscheinen lassen.
2. Austauschmotor

Beides würde heißen, dass die für die Kulanzzusage maßgebliche, zulässige Annahme, dass es sich um einen Originalmotor handelt, widerlegt ist, was eine nachträgliche Rücknahme der Kulanzzusage IMHO rechtfertigt. Im Fall von Variante 2 wäre natürlich die Voraussetzung, dass nicht schon der erste Motortausch bei einer BMW-Werkstatt durchgeführt wurde, was BMW ja hätte wissen müssen.

Auf einem ganz anderen Blatt steht, was sich daraus an Ansprüchen gegen den Verkäufer des Fahrzeugs ergibt, ich unterstelle jetzt mal, dass weder 1 noch 2 in die Zuständigkeit des TE fallen.

Der jetzt durch das Verschweigen der Nicht-Originalität aufgetretene finanzielle Schaden lässt sich mit Sicherheit einklagen - im Zweifelsfall auch mit Rückabwicklung des Kaufvertrags. Ich würde jetzt dringend einen Anwalt einschalten und von BMW Aufklärung des Sachverhalts fordern (somit hätte man für die weiteren Ansprüche entsprechende Beweise an der Hand). Wichtig wäre auch, dass die Beweismittel (defekter Motor) für ein etwaiges Verfahren gesichert werden.

ohne genaue Angaben aller Beteiligten und des gesamten Sachverhalts ist es nur reine Spekulation

Bitte erst mal zur Werkstatt versuchen alles dazulegen und die Gegenseite BMW detailliert erklären lassen wie die zu dieser Forderung kommen.

Danach ohne Beleidigungen oder dergleichen Sachlich und freundlich auf deine Situation hinweisen etc etc.

Besteht BMW auf die Forderung und begründet es Sachlich hilft dir nur noch ein Anwalt.

Bitte berichte weiter!

Bin auch wie Olaf der Meinung dass die Werkstatt sich doch bitte die Arbeit machen sollte, vorher gewissenhaft fest zu stellen ob die Kiste dem Originalzustand entspricht, wenn das für eine Kulanzlösung nötig ist.. und nicht nach kurzem Plausch mit dem Bekannten am Telefon mal schnell-schnell die Kulanz schon im Vorhinein zusagen wenn es um solche Summen geht.

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Zitat:

@meyergru schrieb am 3. August 2016 um 14:13:44 Uhr:


Ist doch ganz einfach: BMW ist im Recht, wenn es einen der beiden validen Gründe für die nachträgliche Kulanzablehnung gibt, nämlich:

1. Modifikationen (z.B. Chiptuning), die den Motor nicht mehr als im Serienzustand erscheinen lassen.
2. Austauschmotor

Beides würde heißen, dass die für die Kulanzzusage maßgebliche, zulässige Annahme, dass es sich um einen Originalmotor handelt, widerlegt ist, was eine nachträgliche Rücknahme der Kulanzzusage IMHO rechtfertigt. Im Fall von Variante 2 wäre natürlich die Voraussetzung, dass nicht schon der erste Motortausch bei einer BMW-Werkstatt durchgeführt wurde, was BMW ja hätte wissen müssen.

Auf einem ganz anderen Blatt steht, was sich daraus an Ansprüchen gegen den Verkäufer des Fahrzeugs ergibt, ich unterstelle jetzt mal, dass weder 1 noch 2 in die Zuständigkeit des TE fallen.

Der jetzt durch das Verschweigen der Nicht-Originalität aufgetretene finanzielle Schaden lässt sich mit Sicherheit einklagen - im Zweifelsfall auch mit Rückabwicklung des Kaufvertrags. Ich würde jetzt dringend einen Anwalt einschalten und von BMW Aufklärung des Sachverhalts fordern (somit hätte man für die weiteren Ansprüche entsprechende Beweise an der Hand). Wichtig wäre auch, dass die Beweismittel (defekter Motor) für ein etwaiges Verfahren gesichert werden.

tja da ich keine einsicht in den motor habe, weis ich leider nicht was der verkäufer mit dem wagen gemacht hat

da bmw den motor jetzt rausgebaut hat , können die es sich ja jetzt drehen wie sie es wollen da sie die einzigen sind die zu dem motor eine einsicht haben

Hast Du das Auto von privat gekauft, oder von einem BMW Händler?

Zitat:

@qwertzu1111 schrieb am 3. August 2016 um 15:36:50 Uhr:



da bmw den motor jetzt rausgebaut hat , können die es sich ja jetzt drehen wie sie es wollen da sie die einzigen sind die zu dem motor eine einsicht haben

Ja, und BMW wird es sicher so drehen dass Du zahlen musst 🙄
Weil Sie Dir was böses wollen... persönliche unsympathie oder was auch immer.

Frag doch einfach mal nach statt hier zu posten 😉 Würde einiges aufklären.

Zitat:

@qwertzu1111 schrieb am 3. August 2016 um 15:36:50 Uhr:


tja da ich keine einsicht in den motor habe, weis ich leider nicht was der verkäufer mit dem wagen gemacht hat

da bmw den motor jetzt rausgebaut hat , können die es sich ja jetzt drehen wie sie es wollen da sie die einzigen sind die zu dem motor eine einsicht haben

Ich glaube nicht, dass BMW so etwas ohne guten Grund ablehnt - da wird schon etwas sein. Es dürfte klar sein, dass BMW nicht die Gewährleistung, Garantie oder Kulanz für etwas übernimmt, dass sie nicht zu verantworten haben, z.B. einen nicht originalen Motor. Ich denke, Deine Enttäuschung lässt Dich aktuell den falschen Feind ins Ziel nehmen.

Wichtig für Dich ist, rauszubekommen, was genau das Problem ist und die diesbezüglichen Beweise zu sichern, damit Du gegen ggf. den wirklichen Verursacher des Problems vorgehen kannst. Ich gehe davon aus, dass Du Dir keiner Schuld bewusst bist - also wird wohl ein Vorbesitzer etwas gedreht haben.

Und ich rate nochmals dazu, einen Anwalt zu konsultieren.

Ich frage mich auch, kann man dem TE vorwerfen, dass er nicht wusste, dass der Motor nicht original ist?
Wenn BMW Kulanz zusichert und man darauf hin die Entscheidung trifft: "wird ersetzt!", dann sollte der Kulanz beantragende Fachmann alles dafür getan haben, damit sowas nicht passiert. Kann doch nicht so schwer sein die Nummer vom Motor mit einzureichen. Dann hätte sich der TE wahrscheinlich gar nicht in diese Unkosten gestürzt und die Karre in die Presse geschoben.
Übrigens meine Frau, Juristin von Beruf, erwähnt immer wieder mal, dass ein mündlicher Vertrag auch ein Vertrag ist.
Natürlich hat ein gegenteiliger schriftlicher Vertrag mehr Gewicht, aber wenn alles nur mündlich lief, ist das auch nicht gleich der Untergang.
Müsste man mal der Werkstattauftrag anschauen, was man da evtl. unterschrieben hat.
Steht da einfach nur:
Motor tauschen, Kunde bezahlt oder wird die Kulanz erwähnt?
Die 1. Beratung kostet doch idR noch nix beim Anwalt. Nachfragen!
Muss ein Verkäufer eigentlich von sich aus erwähnen, dass der Motor getauscht wurde? Er sollte es nicht verschweigen, wenn man nachfragt, aber ich teile doch nicht jedem Käufer mit, welche Teile alle getauscht wurden. Wichtig ist, dass alle Aggregate funktionieren. OK, der Motor ist das Herzstück.

Zitat:

@qwertzu1111 schrieb am 3. August 2016 um 15:36:50 Uhr:



Zitat:

@meyergru schrieb am 3. August 2016 um 14:13:44 Uhr:


Ist doch ganz einfach: BMW ist im Recht, wenn es einen der beiden validen Gründe für die nachträgliche Kulanzablehnung gibt, nämlich:

1. Modifikationen (z.B. Chiptuning), die den Motor nicht mehr als im Serienzustand erscheinen lassen.
2. Austauschmotor

Beides würde heißen, dass die für die Kulanzzusage maßgebliche, zulässige Annahme, dass es sich um einen Originalmotor handelt, widerlegt ist, was eine nachträgliche Rücknahme der Kulanzzusage IMHO rechtfertigt. Im Fall von Variante 2 wäre natürlich die Voraussetzung, dass nicht schon der erste Motortausch bei einer BMW-Werkstatt durchgeführt wurde, was BMW ja hätte wissen müssen.

Auf einem ganz anderen Blatt steht, was sich daraus an Ansprüchen gegen den Verkäufer des Fahrzeugs ergibt, ich unterstelle jetzt mal, dass weder 1 noch 2 in die Zuständigkeit des TE fallen.

Der jetzt durch das Verschweigen der Nicht-Originalität aufgetretene finanzielle Schaden lässt sich mit Sicherheit einklagen - im Zweifelsfall auch mit Rückabwicklung des Kaufvertrags. Ich würde jetzt dringend einen Anwalt einschalten und von BMW Aufklärung des Sachverhalts fordern (somit hätte man für die weiteren Ansprüche entsprechende Beweise an der Hand). Wichtig wäre auch, dass die Beweismittel (defekter Motor) für ein etwaiges Verfahren gesichert werden.


tja da ich keine einsicht in den motor habe, weis ich leider nicht was der verkäufer mit dem wagen gemacht hat

da bmw den motor jetzt rausgebaut hat , können die es sich ja jetzt drehen wie sie es wollen da sie die einzigen sind die zu dem motor eine einsicht haben

Waas steeeht iim veertraag driiin
Sorry,aber deine angaben hier sind sehr sehr schlecht.

Aus diesem Grund meide ich N47er wie der Teufel das Weihwasser. Dieser Motor macht einfach nicht glücklich.

Der TE geht hier ja recht sparsam mit seinen Informationen um. Selbst die Frage nach dem Verkäufer privat/gewerblich/Neukauf hat er noch nicht beantwortet. Ich vermute daher, dass er selbst sehr genau weiß, dass der Motor gechiped war. Er hat nur nicht damit gerechnet, dass BMW das überprüft uns auch herausfindet....

Also, ich glaube nicht dass es am eventuellen chippen liegt.
Wir wissen natürlich nicht, was alles getauscht wurde, aber normalerweise wird der Motorblock komplett getauscht. Die Information, dass gechippt wurde, steht aber im Steuergerät.

Und so wie es aussieht, war der Motor selbst das Problem, denn die nachträgliche Ablehnung der Kulanz geschah erst, nachdem BMW den Motor hatte.

Natürlich kann man anhand vom Motor erkennen, ob der gechippt ist O.o.

Das ist im Schadensfall (!!) sogar sehr einfach, weil diese Fehlerbilder mit Serienspezifikationen gar nicht möglich sind. Geschmolzene Kolben, verbogene (!) Kurbelwellen, absolut krumme Pleuel.. sowas kommt nicht von ungefähr. Solange nichts passiert, geht's freilich nur mit dem Steuergerät.

Ein AT Triebwerk schließe ich aus, jeder halbwegs intelligente Mensch rennt vorher zu BMW und fragt nach. Kurzum der Vorbesitzer wäre auch zu BMW gegangen und hätte auch Kulanz erhalten.

Bei einer Reparatur wegen Kulanz bekam man früher immer die komplette Rechnung, inkl. dem Hinweis, das falls es abgelehnt würde, man selbst dafür aufkommen muss. Ist ja auch klar, ich als Werkstatt bin da nur der Mittelsmann. In diesem Falle kann man sich aber immer irgendwie einigen..

Und sorry.. BMW hats ganz sicher nicht auf deine paar Kröten abgesehen. Die haben genug Geld.

Ich stimme Deinem gesamten Post zu, bis auf den letzten Satz. Unternehmen haben viel Geld, eben weil sie immer auf jeden Cent achten! 😉

Trotzdem bin ich auch der Meinung dass hier was faul ist und die Karre einfach gechippt war. Mag sein dass man das dem TE beim Kauf verschwiegen hat, dann kann er rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen. Andernfalls hat er Pech gehabt, und muss die Kosten selbst tragen. Trotzdem würde ich nochmal beim Händler vorstellig werden und nochmal wegen der anfänglichen Zusage nachhaken.

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