ForumW211
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. Wilhelm-Modul vs. Koppelstangen-Tieferlegung

Wilhelm-Modul vs. Koppelstangen-Tieferlegung

Themenstarteram 6. März 2010 um 12:46

Ich beabsichtige evtl meinen 500er tiefer zu legen. Dazu hätte ich gerne von den Experten hier im Forum ein paar Tipps wo die Vorteile/Nachteile liegen bei einer Tieferlegung durch

Wilhelm Modul oder Koppelstangen Tieferlegung

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von stevelivus

Ich möchte ja ungern die frühlingshaften Selfmade-Tieferlegungen kritisieren, aber hat sich jemand schonmal Gedanken über evtl. Garantieverlust gemacht? (Sofern noch Neuwagen- o. Anschlussgarantie gilt)

Oder gar über ausbleibenden Versicherungsschutz, wenn im schlimmsten Fall (den niemand will) nach einem Unfall solche selbst gemachten, und nicht zugelassenen Veränderungen nachgewiesen werden?

Es könnte doch sein, dass alle Untelegscheiben-Spezialisten demnach ohne Betriebserlaubnis unterwegs sind.

Nur mal so als Denkanstoß... ;)

Zur Garantie:

Man kann das problemlos ohne Nachweis einer Veränderung wieder zurück rüsten.

Zum Versicherungsschutz: Der Versicherungsschutz entfällt nur dann, wenn die Veränderung kausal zur Unfallursache ist.

Zur BE: Seit 01.03.2007 ist die BE nicht mehr Bestandteil der Zulassung! D.H. für alle Nichtwissenden, dass es zwar noch den Tatbestand gibt, ABER nicht mehr mit 3 Punkten + 75 Euro geahndet werden kann. Denn der Tatbestand der damals mit den besagten 3 Punkten geahndet wurde hieß: "Sie führten ein Fahrzeug ohne gültige Zulassung" und dieser Tatbestand wurde gelöscht, d.h. es gibt diesen nicht mehr! Denn woie erwähnt fehlt die Verbindung BE zur Zulassung, da diese eben kein BEstandteil der Zulassung mehr ist.

 

Und um jetzt unnötige Fragen und Diskussionen zu vermeiden: Ich habe Recht!!... weil ich mit all diese Sachen täglich zu tun habe sowie dies studiert habe. Soll jetzt nicht arrogant klingen aber ich weiß, dass jetzt wieder viele Leute mir das Gegenteil beweisen wollen und mit eventuellen veralteten Gesetzestexten kommen. Fakt ist nun mal das was ich geschrieben habe und möchte einfach unnötigen im Sande verlaufenen Diskussionen aus dem Weg gehen.

238 weitere Antworten
Ähnliche Themen
238 Antworten
Themenstarteram 26. März 2010 um 11:09

So nun hier die Bilder.

Beim tieferlegen also KS an beiden Enden auseinander drehen.

Reicht das aus das Rad zu entlasten also Wagenheber drunter u. dann KS ausbauen u. eine Umdrehung an beiden Enden auseinander.

26032010227
26032010226
26032010228
+2

das ist jetzt aber vor der Tieferlegung, oder ?

Jetzt weiß ich was du mit anderer KS meinst.

Themenstarteram 26. März 2010 um 19:04

Nee, ich will noch ein bischen tiefer, warte damit noch weil ich die Felgen/Reifen noch eintragen lassen muß

Es reicht aus wenn du das Rad nur so weit mit einen Wagenheber entlastest,

damit du vernünftig hin kommst.

Dann einfach die obere und untere Kontermuttern lösen und an der mittleren Mutter

drehen.

Dreh aber am Anfang nicht zu viel, und merke dir wieviel Umdrehungen du verstellst.

Soll ja auf der anderen Seite die gleiche Höhe bekommen.

Gruß

Andy

Hallo,

bei mir ist der Abstand an der Vorderachse zwischen Rad und Radlauf größer als an der Hinterachse. Wenn sich dann nach der Tieferlegung an der Vorderachse der Abstand verringert so reguliert doch die Niveauregulierung an der Hinterachse genau so nach. Das heißt doch eigentlich das der Abstand vorn immer noch größer ist als hinten nur der Gesamteindruck ist tiefer oder sehe ich das falsch?

hinten separat justieren... dann hast Du das Problem nicht...

und wie genau justiert man die hinterachse. hab nicht richtig kapiert, sorry.

könnt ihr noch mal so eine kleine anleitung erstellen bitte.

vorne hat alles supi geklappt!!! hab auch schon grün bewertet ;)

Ich möchte ja ungern die frühlingshaften Selfmade-Tieferlegungen kritisieren, aber hat sich jemand schonmal Gedanken über evtl. Garantieverlust gemacht? (Sofern noch Neuwagen- o. Anschlussgarantie gilt)

Oder gar über ausbleibenden Versicherungsschutz, wenn im schlimmsten Fall (den niemand will) nach einem Unfall solche selbst gemachten, und nicht zugelassenen Veränderungen nachgewiesen werden?

Es könnte doch sein, dass alle Untelegscheiben-Spezialisten demnach ohne Betriebserlaubnis unterwegs sind.

Nur mal so als Denkanstoß... ;)

Themenstarteram 28. März 2010 um 11:40

Ich finde mache Moralapostel.....

Jeder ist alt genug und kann für sich selber entscheiden ob er das ein oder andere mit seinem Auto macht. Die Folgen dann auch incl.

:D Aber denoch DANKE an alle Moralapostel! :)

öhm,

nach dem ich das für und wieder einer nicht eingetragengen tierferlegung abgewogen habe.

möchte ich immer noch meine HA dem boden näher bringen.

wer kann mir dazu mit einer klein besschreibung, wie das es geht behilflich sein.

danke

ken

hier noch mal ein foto nach der tieferlegung mit 3 scheiben.

auf stufe II

Cimg3186

Zitat:

Original geschrieben von stevelivus

Ich möchte ja ungern die frühlingshaften Selfmade-Tieferlegungen kritisieren, aber hat sich jemand schonmal Gedanken über evtl. Garantieverlust gemacht? (Sofern noch Neuwagen- o. Anschlussgarantie gilt)

Oder gar über ausbleibenden Versicherungsschutz, wenn im schlimmsten Fall (den niemand will) nach einem Unfall solche selbst gemachten, und nicht zugelassenen Veränderungen nachgewiesen werden?

Es könnte doch sein, dass alle Untelegscheiben-Spezialisten demnach ohne Betriebserlaubnis unterwegs sind.

Nur mal so als Denkanstoß... ;)

Zur Garantie:

Man kann das problemlos ohne Nachweis einer Veränderung wieder zurück rüsten.

Zum Versicherungsschutz: Der Versicherungsschutz entfällt nur dann, wenn die Veränderung kausal zur Unfallursache ist.

Zur BE: Seit 01.03.2007 ist die BE nicht mehr Bestandteil der Zulassung! D.H. für alle Nichtwissenden, dass es zwar noch den Tatbestand gibt, ABER nicht mehr mit 3 Punkten + 75 Euro geahndet werden kann. Denn der Tatbestand der damals mit den besagten 3 Punkten geahndet wurde hieß: "Sie führten ein Fahrzeug ohne gültige Zulassung" und dieser Tatbestand wurde gelöscht, d.h. es gibt diesen nicht mehr! Denn woie erwähnt fehlt die Verbindung BE zur Zulassung, da diese eben kein BEstandteil der Zulassung mehr ist.

 

Und um jetzt unnötige Fragen und Diskussionen zu vermeiden: Ich habe Recht!!... weil ich mit all diese Sachen täglich zu tun habe sowie dies studiert habe. Soll jetzt nicht arrogant klingen aber ich weiß, dass jetzt wieder viele Leute mir das Gegenteil beweisen wollen und mit eventuellen veralteten Gesetzestexten kommen. Fakt ist nun mal das was ich geschrieben habe und möchte einfach unnötigen im Sande verlaufenen Diskussionen aus dem Weg gehen.

Super Beitrag Lorie,

ein fettes Grün

am 29. März 2010 um 9:43

Zitat:

Original geschrieben von dirkschulze5

So nun hier die Bilder.

Beim tieferlegen also KS an beiden Enden auseinander drehen.

Reicht das aus das Rad zu entlasten also Wagenheber drunter u. dann KS ausbauen u. eine Umdrehung an beiden Enden auseinander.

Hallo an alle,

bei dir sieht das aus, als hätte der Vorbesitzer die "neuen" KS oben angeschweißt - oder ?!

Grüße

Oliver

 

ach......... ist schon jemand beim TÜV gewesen mit den Änderungen........

also ich meine...... hat der TÜV "Fuzzi" was gemerkt........

da ja die Unterlegscheiben bzw. die "neuen" KS im Radlauf ja richtig ins Auge stechen ;)

 

Ich selber habe 2 Tage nach dem TÜV die 4 Unterlegscheiben eingebaut.....für mich reicht die Tieferlegung....ansonsten gibts ja noch Sport 1 ;)

***sorry***

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. Wilhelm-Modul vs. Koppelstangen-Tieferlegung