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Wildunfall Versicherung schickt eigenen Gutachter

Hallo,
ich hatte gestern mit meinem BMW einen Wildunfall. Ein Reh ist mir vor mein Auto gelaufen.
Ich habe sofort den Unfall bei der HUK gemeldet. Die wollen jetzt einen Gutchater der Dekra vorbei schicken!?
Kann ich mir nicht den Gutchter selber aussuchen bzw. das Gutachten direkt bei meiner BMW Werkstatt machen lassen !?
Ich befürchte, dass wenn die Versicherung einen Gutchter kommen lässt, das Gutachten eher im Sinne der Versicherung ausfällt .
Was kann ich jetzt am besten machen ?

Beste Antwort im Thema

Am einfachsten ist:
Schaden Reparieren lassen und das gleiche Auto und den gleichen Kontostand wie vorher haben. Dafür gibt es Versicherungen.
Grüße
Steini

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Wie schon mehrfach gepostet, warte erst mal ab, mach Dir i.M. keinen Kopf darüber.

Es handelt sich um einen Kaskoschaden und dann wird auch ein Kaskogutachten erstellt. Die Vorgaben für ein solches Gutachten bilden die dem Versicherungsvertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen. Wenn dort u.a. vereinbart ist, dass Verbringungskosten nur bei konkretem Nachweis erstattet werden und bei fiktiver Abrechnung nur die Stundenlöhne xyz zu berücksichtigen sind, wird dies im Gutachten auch entsprechend berücksichtigt.

Wer das weder fair, neutral noch richtig findet, sollte auf den Abschluss einer Kaskoversicherung verzichten.

Womit du rechnen kannst, steht in deinen Versicherungsbedingungen.

Aber ich gehe mal ganz stark davon aus, dass du hier nicht die BMW Stundensätze bekommen wirst.

Und du gehe mal im weiteren ganz stark davon aus, dass du deinen Rechtsanwalt selber zahlst, wenn du denn einen beauftragen wirst. 

Auch das Honorar des von dir beauftragten Sachverständigen wirst du selber zahlen müssen. Auch das steht in deinen Versicherungsbedingungen.

Ich würde erst einmal die "Gier frist Hirn" Mentalität abstellen und das Gutachten des Versicherungs SV abwarten.

Das würde ich dann erst einmal von einem anderen SV prüfen lassen und dann kann man weitersehen.

Aber wie schon geschrieben, ich würde das so machen.

Was du machst, ist deine Sache  

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Warum sollte das Gutachten unfair sein? Gibt es darüber ein Gutachten, das HUK/DEKRA übervorteilen?
Wohl kaum, manches wird dem Geschädigten nicht nachteilig angelastet.

Hallo,

diese Gutachten fallen insofern auf weil Sie nicht selten unvollständig sind.

Dies betrifft insbesondere die Fahrzeugausstattungen, nicht selten findet man hier nur die Motor- und Getriebevariante.

Andere Ausstattungsdetails wie Reifen sind oft nicht abgeändert usw.

Für mich ist so etwas kein Gutachten, sondern billiges, schnelles 0815 Gewerke.

Aber genau das wollen ja die Versicherer heute.

Gruß

fordfuchs

Am einfachsten ist:
Schaden Reparieren lassen und das gleiche Auto und den gleichen Kontostand wie vorher haben. Dafür gibt es Versicherungen.
Grüße
Steini

Hallo Steini,
damit hast Du zwar Recht, aber die Aussage macht unser Forum auf lange Sicht überflüssig.

Wo sollen denn nächstes Jahr die ganzen "Hilfe!!! Hatte wieder einen Hagelschaden und Versicherung will nix zahlen"-Threads herkommen, wenn alle ihre Hagelschäden reparieren lassen, anstatt davon in Urlaub zu fahren?

:D:D

hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Hallo Steini,
damit hast Du zwar Recht, aber die Aussage macht unser Forum auf lange Sicht überflüssig.

Wo sollen denn nächstes Jahr die ganzen "Hilfe!!! Hatte wieder einen Hagelschaden und Versicherung will nix zahlen"-Threads herkommen, wenn alle ihre Hagelschäden reparieren lassen, anstatt davon in Urlaub zu fahren?

:D:D

hafi

Du irrst hafi - dem TE ist kein Hagel sondern ein Reh vor das Auto gelaufen.

Guckst du Foto :D

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Am einfachsten ist:
Schaden Reparieren lassen und das gleiche Auto und den gleichen Kontostand wie vorher haben. Dafür gibt es Versicherungen.

Das ist natürlich sachlich falsch!

BGB

§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten,

so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen

. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Original geschrieben von steini111


Am einfachsten ist:

Schaden Reparieren lassen und das gleiche Auto und den gleichen Kontostand wie vorher haben. Dafür gibt es Versicherungen.

Das ist natürlich sachlich falsch!

BGB
§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Art und Umfang des Schadenersatzes regelt hier mal nicht das BGB sondern die AKB

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Art und Umfang des Schadenersatzes regelt hier mal nicht das BGB sondern die AKB

HIER mag das so sein.

Steinis Antwort war aber im Allgemeinen verfasst.

@Elk_EN:
Wo habe ich die andere Möglichkeit ausgeschlossen :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx
 
Art und Umfang des Schadenersatzes regelt hier mal nicht das BGB sondern die AKB

HIER mag das so sein.
Steinis Antwort war aber im Allgemeinen verfasst.

In Frankfurt haben die heute einen erschlagen.

Der wusste keine Ausrede mehr.....:D

Aber das hier geht in Ordnung Herr Westerwelle.......ähhh Herr Elk_EN

:D;):D

Zitat:

Original geschrieben von steini111


@Elk_EN:
Wo habe ich die andere Möglichkeit ausgeschlossen :confused:

In dem Wörtchen

Dafür

. Damit kam zum Ausdruck, dass Versicherungen für nichts anderes zuständig seien - was falsch ist.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Original geschrieben von steini111


@Elk_EN:
Wo habe ich die andere Möglichkeit ausgeschlossen :confused:

In dem Wörtchen Dafür. Damit kam zum Ausdruck, dass Versicherungen für nichts anderes zuständig seien - was falsch ist.

Und aus:

"

Am einfachsten ist

" kann man entnehmen dass es noch andere Möglichkeiten gibt

;)

Wenn ich jetzt geschrieben hätte: "

Nur

dafür sind Versicherungen...." hätte ich deinen Einwand verstanden. So eher nicht.

Falls du dich darüber noch weiter mit mir Streiten möchtest würde ich PN bevorzugen, nicht das dieses Thema zu sehr ins OT geht

;)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111



Falls du dich darüber noch weiter mit mir Streiten möchtest würde ich PN bevorzugen, nicht das dieses Thema zu sehr ins OT geht ;)

Nicht nötig - wir haben ja schon schön herausgearbeitet, dass Versicherer eben auch für anderes zuständig sind.

Auch wenn einige es gerne anders sähen.

:D;)
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