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Wildunfall Versicherung schickt eigenen Gutachter

Themenstarteram 10. Oktober 2011 um 15:45

Hallo,

ich hatte gestern mit meinem BMW einen Wildunfall. Ein Reh ist mir vor mein Auto gelaufen.

Ich habe sofort den Unfall bei der HUK gemeldet. Die wollen jetzt einen Gutchater der Dekra vorbei schicken!?

Kann ich mir nicht den Gutchter selber aussuchen bzw. das Gutachten direkt bei meiner BMW Werkstatt machen lassen !?

Ich befürchte, dass wenn die Versicherung einen Gutchter kommen lässt, das Gutachten eher im Sinne der Versicherung ausfällt .

Was kann ich jetzt am besten machen ?

Beste Antwort im Thema

Am einfachsten ist:

Schaden Reparieren lassen und das gleiche Auto und den gleichen Kontostand wie vorher haben. Dafür gibt es Versicherungen.

Grüße

Steini

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Themenstarteram 29. Oktober 2011 um 19:53

Also folgendes hat das Gutachten ergeben :

Wiederbeschaffungswert 7000€ ( bei Autoscout finde ich aber mit meiner Ausstattung kein ähnliches Auto mit der Ausstattung! Eher so 8000€ !?)

Reperaturkosten 6000€

Restwert 3400€

 

Was habe ich für Möglichkeiten ?

Ich würde gerne den BMW selber reparieren!? Welche Summe steht mir dann zu ?

die preise bei autoscout; mobile usw sind ja auch nicht die verkaufspreise, sondern die wunschvorstellungen der verkäufer.

(bei kostenloser inserierbarkeit ja auch nicht verwunderlich).

im TK fall ist der VS eigene gutachter ja vollkommen ueblich und bei der preisspanne wohl auch nicht offensichtlich grossartig zu bemaengeln (ohne jetzt selber mal vergleichbares versucht habe zu suchen; 1000EUR diff.)

 

Moin,

 

wenn ich mir die Werte ansehe, 6000,- Repa Kosten, 7000,- Zeitwert, dann kannste doch reparieren lassen oder?

 

Wieso wird im GA ein Restwert ausgewiesen? ist doch kein Totalschaden oder?

 

Warum willst Du selber repa ? Die Repa wird doch bezahlt.

 

Bei Totalschaden wäre das anders, Wiederbeschaffungswert 7000,- minus Restwert 3400,- = 3600,-

 

Du würdest 3600,- minus Differenzsteuer ausgezahlt bekommen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

 

wenn ich mir die Werte ansehe, 6000,- Repa Kosten, 7000,- Zeitwert, dann kannste doch reparieren lassen oder?

 

Wieso wird im GA ein Restwert ausgewiesen? ist doch kein Totalschaden oder?

 

...

Das nennt sich Wiederherstellungsaufwand und danach ist es nun ein Totalschaden da die Differenz WBW - Restwert geringer ist wie die RepKo.

 

Aber immer wieder schön zu sehen wie utopische Zahlen im Restwert bei *alten* Karren zustande kommen.

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

 

Aber immer wieder schön zu sehen wie utopische Zahlen im Restwert bei *alten* Karren zustande kommen.

Naja, die Versicherung muss ihm ja den Bieter dieser 3.600€ nennen und die Karre auch kaufen. Ansonsten: Selbst in einer Schrottmühlenbörse inserieren.

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

 

 

Aber immer wieder schön zu sehen wie utopische Zahlen im Restwert bei *alten* Karren zustande kommen.

Naja, die Versicherung muss ihm ja den Bieter dieser 3.600€ nennen und die Karre auch kaufen. Ansonsten: Selbst in einer Schrottmühlenbörse inserieren.

Es geht hier nicht darum das ihm der Aufkäufer benannt werden muss, dass ist selbstredend. Ansonsten kann man ja auch gleich sagen: "Wir haben da wen der kauf das kaputte Fahrzeug für 7.000 Euro, also müssen wir nichts bezahlen"!

 

Ich sehe tagtäglich was bei diesen *seriösen* Angeboten rum kommt: Nachverhandlungen und drücken des Angebotspreises auf Deibel komm raus.

 

Das sagt einem doch schon der gesunde Menschenverstand das bei solchen Zahlen wie in diesem Fall der Aufkäufer keinen Gewinn mehr machen kann. Einen Zeitwert von ca. 7.000 Euro, einer vorläufigen Schätzung der erforderlichen Instandsetzungskosten von um die 6.000 Euro, und hier sicher an der Fahrzeugfront mit einem erheblichen Anteil an E- Teilen, wie soll da eine halbwegs ordentliche Reparatur bei rum kommen!?! Der Aufkäufer muss das Fahrzeug kostenlos abholen. Hier ist unter Umständen ein nicht unherbelicher Zeit- und Treibstoffaufwand gegeben. Dann die Kosten für die Vorfinanzierung (selbst wenn er das Geld so in der Tasche hat ist es eine Vorfinanzierung!) und es kommen dann noch entweder die Kosten für die Instandsetzung oder das Ausschlachten hinzu.

 

Na ja, muss jeder selber wissen wie er sich ruiniert...

Und das ärgerliche daran ist, dass die Geschädigten mit dem Problem allein gelassen werden. Wenn nämlich dieser 

*seriöse Aufkäufer* am Preis mäkelt und wieder wegfährt, weil sein Spielchen nicht funktioniert hat er von seiner Versicherung keine Hilfestellung zu erwarten.

 

Und von den super netten und tollen Börsenbetreibern kommt auch nur Palaver und heiße Luft....:mad:

 

Jeder Sachverständige der ein bisschen was von seinem Job versteht, lässt das gar nicht erst zu, dass so ein "Höchstbieter" zum Zuge kommt.  

 

Am besten, so wie es sich gehöhrt, den Restwert am regionalen Markt ermitteln und mit Aufkäufern zusammenarbeiten, die man kennt und die solche Spässchen nicht machen, weil sie sonst keine Autos mehr bekommen würden.   

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 17:16

mhh... ich bin jetzt bisschen verwirrt !? Ich habe eigentlich gedacht das ich die Reperaturkosten abzüglich Märchensteuer bekomme und dann wollte ich halt das Auto mit gebrauchten Teilen wieder fit machen !?

Was würdet ihr mit den jetzt Raten zu machen !?

Lass dein Auto durch die Werke instandsetzen, es kostet dich keine Zeit und kein Geld. Dein Auto wird ordentlich Instandgesetzt. Wenn du selber an deinen Auto "rumschraibst" ergibt sich auch ein wesentlich höherer Wertverlust als wenn es eine Fachwerke macht. Zumal bei 6000 € Schaden, hat dein Auto doch eine gewaltig über die Rübe bekommen, ob man das als Hobbyschrauber wieder ordentlich hinbekommt?

Mit der Instandsetzung hast du einfach den wenigsten Streß. Auto abgeben, es wird repariert, und Versicherung rechnet direkt mit der Werke ab. Gibt dann halt kein Weihnachtsgeld von der Versicherung, dafür aber eine ordentlich instandgesetztes Auto.

Themenstarteram 31. Oktober 2011 um 7:07

ja mich würden aber meine Möglichkeiten interessieren !?

In der Kaskoversicherung ist die Höchstentschädigung auf den Wiederbeschaffungswert begrenzt.

Wenn Du Dein Auto reparieren läßt, auch ohne Rechnungslegung aber nach Vorgaben des Sachverständigen, hast Du einen Anspruch auf Erstattung der ermittelten Reparaturkosten.

Stell Dir vor, die Versicherung erstattet die Reparaturkosten und Du verkaufst es zu dem Restwert laut Gutachten. Dann würdest Du doch einen guten "Schnapper" machen. Das kann ja nicht im Sinne der Versicherung und der Versichertengemeinschaft sein.

wo isn jetzt das problem? solange es kein durchgefaulter 88er döner 3er ist der schon beim volltanken ein wirtschaftlicher totalschaden ist...man kann den schaden ja FACHMÄNNISCH reparieren lassen wo man lustig ist?! da versteh ich das problem nicht.

am 31. Oktober 2011 um 16:23

Zitat:

Original geschrieben von mik101

In der Kaskoversicherung ist die Höchstentschädigung auf den Wiederbeschaffungswert begrenzt.

 

Wenn Du Dein Auto reparieren läßt, auch ohne Rechnungslegung aber nach Vorgaben des Sachverständigen, hast Du einen Anspruch auf Erstattung der ermittelten Reparaturkosten.

 

Stell Dir vor, die Versicherung erstattet die Reparaturkosten und Du verkaufst es zu dem Restwert laut Gutachten. Dann würdest Du doch einen guten "Schnapper" machen. Das kann ja nicht im Sinne der Versicherung und der Versichertengemeinschaft sein.

Das düfte so nicht zutreffen. Hier hilft aber ein Blick in die eigenen Vertragsbedingungen.

 

Auszug auf den Musterbedingungen des Gesamtverbandes (GDV):

 

a. Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfu?r erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.

 

Zum Thema Restwert halte ich mich mal lieber zurück.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

wo isn jetzt das problem? solange es kein durchgefaulter 88er döner 3er ist der schon beim volltanken ein wirtschaftlicher totalschaden ist...man kann den schaden ja FACHMÄNNISCH reparieren lassen wo man lustig ist?! da versteh ich das problem nicht.

gut geschrieben, lach.

Themenstarteram 6. November 2011 um 14:47

Zitat:

Wenn Du Dein Auto reparieren läßt, auch ohne Rechnungslegung aber nach Vorgaben des Sachverständigen, hast Du einen Anspruch auf Erstattung der ermittelten Reparaturkosten.

Kann ich mich irgendwo laut Gesetz darauf berufen ???

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