ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wildschaden Audi 100 C4

Wildschaden Audi 100 C4

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 10:57

Hallo,

wieder mal hats mich erwischt.

Gestern auf der Landstraße, lief ein Reh aus einem Acker über meine Fahrspur, und schon wars wieder soweit.

Vorne sieht man ein paar Kratzer, der Polizist meinte, das sieht nicht nach einem Reh aus.

Allerdings habe ich ganz eindeutige braune Häärchen am Unterboden sowie der Stoßstange.

Die Wildunfall-Bescheinigung hab ich dann erhalten, nachdem ich den freundlichen Grünen auf die Haare hingewiesen habe.

Am Kat und einer Querstrebe hinter dem Kat befinden sich ebenfalls ein paar Haare sowie Blut-Spritzer.

Fotos von dem toten Reh hab ich auch.

Morgen kommt der Gutachter.

Wie geh ich am Besten vor?

Auf das Gutachten kommt doch jedes Teil, das mit Haaren oder Blut in Verbindung ist zzgl. der jeweiligen Arbeitszeit oder?

Werde den Gutachter auf jeden Fall drauf hinweisen, auch einen Blick unter das Fahrzeug zu werfen, denn da ist wohl das Meiste betroffen.

Mein Quattro ist vorne ziemlich hoch und deswegen ist es unten durch und nicht frontal gegen die Stoßstange.

Bin ja mal gespannt!!

Beste Antwort im Thema

Ein (echter) Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug entweder

  • in tatsächlicher Hinsicht vollständig zerstört wurde, oder (technischer Totalschaden)
  • wenn nach wirtschaftlicher Betrachtung die Sache nicht reparaturwürdig ist (wirtschaftlicher Totalschaden)

Ein Fahrzeug ist grundsätzlich dann nicht reparaturwürdig, wenn die voraussichtlich anfallenden Reparaturkosten (hier: EUR 2259,44 - die Märchensteuer fällt ja auch an) die Kosten für die Beschaffung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (hier EUR 1.900,00) übersteigen.

Das von Dir angesprochene Intergritätsintersse (130%-Regelung) gibt es bei Teilkaskoschäden nicht.

Die Abrechnung des Schadens erfolgt dann auf Totalschadenbasis wie von Dir beschrieben. Dein Recht auf Reparatur bzw. Entschädigung auf Reparaturkostenbasis bis zum WBW bleibt bei nachgewiesener fach und sachgerechten Reparatur unberührt.

Je nach dem was Du begeehrst würde ich:

  • bei nicht gewollter Reparatur auf Totalschadenbasis abrechnen.
  • bei gewollter Reparatur eine Werkstatt suchen, die den Schaden für EUR 1900 behebt.

Gruß

Phaeti

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten
Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 13:15

Hab jetz mein Gutachten bekommen mit folgenden Beträgen:

Reperaturkosten netto: 1888,42, brutto: 2259,44

Widerbeschaffungswert (Mwst nicht ausweisbar: 1900,--

Restwert: brutto 510,--

Beurteilung: Aus Wirtschaftlicher Sicht Totalschaden.

Kann mir das jemand begründen?

Wiederbeschaffungswert ist doch höher als die Reperaturkosten netto.

Selbst bei den Reperaturkosten brutto bin ich noch innerhalb der 130%-Regel.

Und wie hoch wär bei fiktiver Abrechnung die Auszahlung seitens der Versicherung?

1900 WBW

- 510 Restwert

-150 Selbstbeteiligung

=1240,--

Ist das korrekt?

Wer kennt sich aus...?

Freu mich auf Infos!

Ein (echter) Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug entweder

  • in tatsächlicher Hinsicht vollständig zerstört wurde, oder (technischer Totalschaden)
  • wenn nach wirtschaftlicher Betrachtung die Sache nicht reparaturwürdig ist (wirtschaftlicher Totalschaden)

Ein Fahrzeug ist grundsätzlich dann nicht reparaturwürdig, wenn die voraussichtlich anfallenden Reparaturkosten (hier: EUR 2259,44 - die Märchensteuer fällt ja auch an) die Kosten für die Beschaffung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (hier EUR 1.900,00) übersteigen.

Das von Dir angesprochene Intergritätsintersse (130%-Regelung) gibt es bei Teilkaskoschäden nicht.

Die Abrechnung des Schadens erfolgt dann auf Totalschadenbasis wie von Dir beschrieben. Dein Recht auf Reparatur bzw. Entschädigung auf Reparaturkostenbasis bis zum WBW bleibt bei nachgewiesener fach und sachgerechten Reparatur unberührt.

Je nach dem was Du begeehrst würde ich:

  • bei nicht gewollter Reparatur auf Totalschadenbasis abrechnen.
  • bei gewollter Reparatur eine Werkstatt suchen, die den Schaden für EUR 1900 behebt.

Gruß

Phaeti

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 14. Oktober 2014 um 16:09:15 Uhr:

 

Das von Dir angesprochene Intergritätsintersse (130%-Regelung) gibt es bei Teilkaskoschäden nicht.

... kommt darauf an, wo Du versichert bistt, und welchen Vertrag Du hast. Bei mir ging's in derselben Situation mit Teilkasko

P.S. Was hat der Gutachter zu den "Mauerkratzern" gesagt?

am 14. Oktober 2014 um 15:03

Glaube ich nicht.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 14. Oktober 2014 um 17:03:30 Uhr:

Glaube ich nicht.

Ist aber so gewesen.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 14. Oktober 2014 um 17:03:30 Uhr:

Glaube ich nicht.

stimmt zu, vermutlich was falsch verstanden.

@ Paul: Welche Gesellschaft?

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 20:14

Zitat:

@paul_tracy schrieb am 14. Oktober 2014 um 16:33:32 Uhr:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 14. Oktober 2014 um 16:09:15 Uhr:

 

Das von Dir angesprochene Intergritätsintersse (130%-Regelung) gibt es bei Teilkaskoschäden nicht.

... kommt darauf an, wo Du versichert bistt, und welchen Vertrag Du hast. Bei mir ging's in derselben Situation mit Teilkasko

P.S. Was hat der Gutachter zu den "Mauerkratzern" gesagt?

Da hatte er kein Problem damit, weil die Stoßstange durch den Wildschaden ja nicht beschädigt wurde.

Die Beschädigung der Stoßstange wurde im Gutachten als Vorschaden vermerkt, wirkt sich aber nicht auf die Kalkulation aus.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 14. Oktober 2014 um 18:02:38 Uhr:

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 14. Oktober 2014 um 17:03:30 Uhr:

Glaube ich nicht.

stimmt zu, vermutlich was falsch verstanden.

@ Paul: Welche Gesellschaft?

Allianz

Hat sich bezahlt gemacht, nicht den billigsten Anbieter gewählt zu haben, ansonsten wäre es sehr teuer geworden.

am 14. Oktober 2014 um 21:00

Ich wette die haben das nicht bezahlt.

So ein Fehler unterläuft denen nicht und nach Vertragsbedingungen gibts dort maximal Geld bis zum Wiederbeschaffungswert bei einem Kasko Schaden.

Vermutlich liegt die Wahrheit dazwischen. Bsp. Wiederbeschaffungswert 10.000 € Restwert 3.000 €, Reparatur 9.000 €.

Bei Abrechnung nach Gutachten hätte es 7.000 € gegeben, da die Reparatur tatsächlich durchgeführt wurde Auszahlung 9.000 €.

hab jetzt auch gerade in die akb der allianz geschaut. derzeit gibt es so eine klausel nicht. habe ich auch noch nie gehört. aber vermutlich hat tomtom mit seiner interpretation recht.

Themenstarteram 21. Oktober 2014 um 16:35

Schaden wurde nach meiner Berechnung oben auf Totalschadenbasis ausbezahlt.

Wie gehts nun weiter?

Die Teilkasko kann ich doch prinzipiell kündigen oder?, weil beim nächsten TK-Schaden eh nix mehr bezahlt werden würde oder wie ist läuft das genau?

Und wie würde es laufen bei einem Unfall mit einem Auto, bei dem der Unfallgegner Schuld ist.

Würde ich da noch was ausbezahlt bekommen?

Fahrzeug beschädigt verkaufen und dann ein anderes erwerben oder wie lange wolltest Du den AUDI noch fahren ?

Zitat:

@Deutz_Agrotron schrieb am 21. Oktober 2014 um 18:35:04 Uhr:

Schaden wurde nach meiner Berechnung oben auf Totalschadenbasis ausbezahlt.

Wie gehts nun weiter?

Die Teilkasko kann ich doch prinzipiell kündigen oder?, weil beim nächsten TK-Schaden eh nix mehr bezahlt werden würde oder wie ist läuft das genau?

Und wie würde es laufen bei einem Unfall mit einem Auto, bei dem der Unfallgegner Schuld ist.

Würde ich da noch was ausbezahlt bekommen?

Du kannst im Schadenfall die Teilkasko und in aller Regel auch den Vertrag komplett kündigen.

Bei einem weiteren Kaskoschaden steht Dir m.E. keine Entschädigung mehr zu. Der Wiederbeschaffungswert wird ja nicht doppelt ausbezahlt.

Bei einem Haftpflichtschaden bin ich überfragt. Das Fahrzeug fährt ja anscheinend noch. Damit könnte man ggf. aus dem Integritätsinteresse den Anspruch auf Unversehrtheit bzgl. Fahrtüchtigkeit ableiten. Möglicherweise ist dies aber zu weit hergeholt!?!

Klaus was meinst Du?

Gruß Phaeti

Themenstarteram 21. Oktober 2014 um 17:52

Der Audi ist insoweit noch fahrtüchtig, repariert wird fürs Erste nix.

Im Januar hab ich HU und wenn die ohne große Investitionen überstanden wird, werd ich den Audi noch behalten.

Ansonsten wird er mit "Unfallschaden" verkauft.

Die Frage ist halt, ob es Sinn macht die TK zu behalten, wenn das Auto nicht verkauft wird.

Und wie es bei einem Unfall aussieht, bei dem der Unfallgegner schuld ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wildschaden Audi 100 C4