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Wildschaden Audi 100 C4

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 10:57

Hallo,

wieder mal hats mich erwischt.

Gestern auf der Landstraße, lief ein Reh aus einem Acker über meine Fahrspur, und schon wars wieder soweit.

Vorne sieht man ein paar Kratzer, der Polizist meinte, das sieht nicht nach einem Reh aus.

Allerdings habe ich ganz eindeutige braune Häärchen am Unterboden sowie der Stoßstange.

Die Wildunfall-Bescheinigung hab ich dann erhalten, nachdem ich den freundlichen Grünen auf die Haare hingewiesen habe.

Am Kat und einer Querstrebe hinter dem Kat befinden sich ebenfalls ein paar Haare sowie Blut-Spritzer.

Fotos von dem toten Reh hab ich auch.

Morgen kommt der Gutachter.

Wie geh ich am Besten vor?

Auf das Gutachten kommt doch jedes Teil, das mit Haaren oder Blut in Verbindung ist zzgl. der jeweiligen Arbeitszeit oder?

Werde den Gutachter auf jeden Fall drauf hinweisen, auch einen Blick unter das Fahrzeug zu werfen, denn da ist wohl das Meiste betroffen.

Mein Quattro ist vorne ziemlich hoch und deswegen ist es unten durch und nicht frontal gegen die Stoßstange.

Bin ja mal gespannt!!

Beste Antwort im Thema

Ein (echter) Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug entweder

  • in tatsächlicher Hinsicht vollständig zerstört wurde, oder (technischer Totalschaden)
  • wenn nach wirtschaftlicher Betrachtung die Sache nicht reparaturwürdig ist (wirtschaftlicher Totalschaden)

Ein Fahrzeug ist grundsätzlich dann nicht reparaturwürdig, wenn die voraussichtlich anfallenden Reparaturkosten (hier: EUR 2259,44 - die Märchensteuer fällt ja auch an) die Kosten für die Beschaffung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (hier EUR 1.900,00) übersteigen.

Das von Dir angesprochene Intergritätsintersse (130%-Regelung) gibt es bei Teilkaskoschäden nicht.

Die Abrechnung des Schadens erfolgt dann auf Totalschadenbasis wie von Dir beschrieben. Dein Recht auf Reparatur bzw. Entschädigung auf Reparaturkostenbasis bis zum WBW bleibt bei nachgewiesener fach und sachgerechten Reparatur unberührt.

Je nach dem was Du begeehrst würde ich:

  • bei nicht gewollter Reparatur auf Totalschadenbasis abrechnen.
  • bei gewollter Reparatur eine Werkstatt suchen, die den Schaden für EUR 1900 behebt.

Gruß

Phaeti

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39 Antworten
am 9. Oktober 2014 um 11:00

Hat der Polizist eine Gutachterausbildung?

Oder warum kann der Beurteilen, ob es nach Reh aussieht oder nicht?

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 11:03

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 9. Oktober 2014 um 13:00:04 Uhr:

Hat der Polizist eine Gutachterausbildung?

Oder warum kann der Beurteilen, ob es nach Reh aussieht oder nicht?

Er meinte, das sieht nach einer Mauer aus, und weil vorne keine Haare zu sehen warn bei der Finsterheit, meinte er, das ist kein Wildschaden.

Aber ich hab ihm dann die Haare am Unterboden gezeigt, muss man sich halt bisschen bücken!

Bescheinigung habe ich ja, und die Haare sind auch deutlich zu sehn.

Also nichts, was gegen mich sprechen könnte!

Jeder kann doch seine Meinung sagen. Er meint halt es war eine Mauer. Überzeugen muss du nur den Gutachter... Warte mal ab wie der sich stellt und fahr das Auto nach Möglichkeit nicht und halte es aus dem Regen, damit die wenigen Spuren noch möglichst gut erhalten sind.

am 9. Oktober 2014 um 13:26

Zitat:

@Deutz_Agrotron schrieb am 9. Oktober 2014 um 12:57:40 Uhr:

 

Morgen kommt der Gutachter.

Wie geh ich am Besten vor?

Auf das Gutachten kommt doch jedes Teil, das mit Haaren oder Blut in Verbindung ist zzgl. der jeweiligen Arbeitszeit oder?

Werde den Gutachter auf jeden Fall drauf hinweisen, auch einen Blick unter das Fahrzeug zu werfen, denn da ist wohl das Meiste betroffen.

Mein Quattro ist vorne ziemlich hoch und deswegen ist es unten durch und nicht frontal gegen die Stoßstange.

Bin ja mal gespannt!!

Du hast ein schlaues Reh getroffen welches sich vorher so klein gemacht hat das es unten durch ist. Vielleicht war es ja der seltene Rehhase aber wenn du schon Bilder vom Auto gemacht hast stelle uns die mal online damit die Fachleute sich hier ein Bild machen können.

Zitat:

@Deutz_Agrotron schrieb am 9. Oktober 2014 um 12:57:40 Uhr:

 

Allerdings habe ich ganz eindeutige braune Häärchen am Unterboden sowie der Stoßstange.

Das klingt nach einer mißglückten Intimrasur. :D

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 16:56

So kann mans wohl sagen ja...

Bin ja gespannt, was morgen raus kommt!

Was ist mit dem Reh passiert? Wurde der Jagdpächter nicht wegen der Nachsuche informiert?

Komisch, komisch !!!

Hier in Nds. werden die Wildunfallbescheinigungen grundsätzlich vom Jäger ausgestellt.

Gruß

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 17:32

Ich hab die Polizei angerufen, noch an der Stelle, wo der Unfall war.

Sie sagten mir, dass ein Jäger informiert wird.

Dann bekam ich einen Rückruf von der Polizei, dass der Jäger ca. eine Stunde brauchen würde, und ich sollte das Reh von der Fahrbahn bringen.

Gut dass ich eine Schaufel dabei hatte.

Hab das Reh dann ca. 2-3 Meter über den Seitenstreifen in den Acker gelegt.

Dann bin ich zur Polizei und hab mir die Wildunfall-Bescheinigung geholt.

Alles richtig gemacht..?

Besser kann man es nicht machen!!!!!

Zitat:

@Deutz_Agrotron schrieb am 9. Oktober 2014 um 12:57:40 Uhr:

 

Auf das Gutachten kommt doch jedes Teil, das mit Haaren oder Blut in Verbindung ist zzgl. der jeweiligen Arbeitszeit oder?

Ich will da jetzt mal nichts unterstellen, aber schon allein die Formulierung Deiner Frage weckt Verdacht!

Wenn es ein totes Reh gibt, gibt es definitiv auch einen Wildschaden, aber ein Reh hinterläßt keine Spuren die einem Kontakt mit einer Mauer ähneln, d.h. Haare auf einem Teil mit Vorschaden sind ja ganz nett, das Teil wird aber von der Versicherung nur unter Abzug des Vorschadens erstattet, sofern das Reh einen maßgeblichen weiteren Schaden an dem Teil hinterlassen hat.

Der Gutachter wird sicherlich mit Leichtigkeit feststellen, ob eine Mauer im Spiel war.

Zitat:

@Deutz_Agrotron schrieb am 9. Oktober 2014 um 12:57:40 Uhr:

Auf das Gutachten kommt doch jedes Teil, das mit Haaren oder Blut in Verbindung ist zzgl. der jeweiligen Arbeitszeit oder?

Der Gutachter berücksichtigt die Reparatur der Schäden, die nachvollziehbar durch den Zusammenstoß mit dem Reh entstanden sind.

Haar- oder Blutspuren sind für die Plausibilitätsprüfung von Bedeutung, aber nicht unbedingt für den Schadenumfang.

ahja, und nur zur Sicherheit erwähnt:

Findet der Gutachter Haare oder Blut an Stellen, wo sie offensichtlich mit dem Zweck der Täuschung aufgebracht wurden, dann wird die Versicherung die Regulierung erstmal komplett ablehnen.

Themenstarteram 10. Oktober 2014 um 12:52

Zitat:

@hk_do schrieb am 10. Oktober 2014 um 14:14:01 Uhr:

Zitat:

@Deutz_Agrotron schrieb am 9. Oktober 2014 um 12:57:40 Uhr:

Auf das Gutachten kommt doch jedes Teil, das mit Haaren oder Blut in Verbindung ist zzgl. der jeweiligen Arbeitszeit oder?

Der Gutachter berücksichtigt die Reparatur der Schäden, die nachvollziehbar durch den Zusammenstoß mit dem Reh entstanden sind.

Haar- oder Blutspuren sind für die Plausibilitätsprüfung von Bedeutung, aber nicht unbedingt für den Schadenumfang.

ahja, und nur zur Sicherheit erwähnt:

Findet der Gutachter Haare oder Blut an Stellen, wo sie offensichtlich mit dem Zweck der Täuschung aufgebracht wurden, dann wird die Versicherung die Regulierung erstmal komplett ablehnen.

Schon klar, aber die wird er nicht finden!

Zitat:

@jagdhorni schrieb am 9. Oktober 2014 um 19:16:40 Uhr:

Was ist mit dem Reh passiert? Wurde der Jagdpächter nicht wegen der Nachsuche informiert?

Komisch, komisch !!!

Hier in Nds. werden die Wildunfallbescheinigungen grundsätzlich vom Jäger ausgestellt.

Gruß

vom Förster!

Jäger sind zumeißt Privatpersonen die nicht berechtigt sind irgendwelche bescheinigungen auszustellen..

Zitat:

@Flykai schrieb am 11. Oktober 2014 um 00:44:04 Uhr:

Zitat:

@jagdhorni schrieb am 9. Oktober 2014 um 19:16:40 Uhr:

Was ist mit dem Reh passiert? Wurde der Jagdpächter nicht wegen der Nachsuche informiert?

Komisch, komisch !!!

Hier in Nds. werden die Wildunfallbescheinigungen grundsätzlich vom Jäger ausgestellt.

Gruß

vom Förster!

Jäger sind zumeißt Privatpersonen die nicht berechtigt sind irgendwelche bescheinigungen auszustellen..

Hallo,

natürlich darf ein Jagdpächter eine Wildunfallbescheinigung ausstellen. In den meisten Fällen ist das eine Privatperson. Da man aber nie wissen kann, wer in dem entsprechenden Gebiet (bzw. Revier) Jagdausübungsberechtigter ist, empfiehlt es sich immer einen Wildunfall der Polizei zu melden. Die wissen, wer dort Jagdausübungsberechtigter ist und informieren diesen i.a.R. auch.

Außerdem zum besseren Verständnis: Es gibt auch reichlich Förster, die auch "Privatpersonen" sind. Förster sind nicht automatisch Staatsbedienstete. In großen Revieren in Privatbesitz werden auch Förster von den Eigentümern beschäftigt.

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