ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wildschaden Audi 100 C4

Wildschaden Audi 100 C4

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 10:57

Hallo,

wieder mal hats mich erwischt.

Gestern auf der Landstraße, lief ein Reh aus einem Acker über meine Fahrspur, und schon wars wieder soweit.

Vorne sieht man ein paar Kratzer, der Polizist meinte, das sieht nicht nach einem Reh aus.

Allerdings habe ich ganz eindeutige braune Häärchen am Unterboden sowie der Stoßstange.

Die Wildunfall-Bescheinigung hab ich dann erhalten, nachdem ich den freundlichen Grünen auf die Haare hingewiesen habe.

Am Kat und einer Querstrebe hinter dem Kat befinden sich ebenfalls ein paar Haare sowie Blut-Spritzer.

Fotos von dem toten Reh hab ich auch.

Morgen kommt der Gutachter.

Wie geh ich am Besten vor?

Auf das Gutachten kommt doch jedes Teil, das mit Haaren oder Blut in Verbindung ist zzgl. der jeweiligen Arbeitszeit oder?

Werde den Gutachter auf jeden Fall drauf hinweisen, auch einen Blick unter das Fahrzeug zu werfen, denn da ist wohl das Meiste betroffen.

Mein Quattro ist vorne ziemlich hoch und deswegen ist es unten durch und nicht frontal gegen die Stoßstange.

Bin ja mal gespannt!!

Beste Antwort im Thema

Ein (echter) Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug entweder

  • in tatsächlicher Hinsicht vollständig zerstört wurde, oder (technischer Totalschaden)
  • wenn nach wirtschaftlicher Betrachtung die Sache nicht reparaturwürdig ist (wirtschaftlicher Totalschaden)

Ein Fahrzeug ist grundsätzlich dann nicht reparaturwürdig, wenn die voraussichtlich anfallenden Reparaturkosten (hier: EUR 2259,44 - die Märchensteuer fällt ja auch an) die Kosten für die Beschaffung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (hier EUR 1.900,00) übersteigen.

Das von Dir angesprochene Intergritätsintersse (130%-Regelung) gibt es bei Teilkaskoschäden nicht.

Die Abrechnung des Schadens erfolgt dann auf Totalschadenbasis wie von Dir beschrieben. Dein Recht auf Reparatur bzw. Entschädigung auf Reparaturkostenbasis bis zum WBW bleibt bei nachgewiesener fach und sachgerechten Reparatur unberührt.

Je nach dem was Du begeehrst würde ich:

  • bei nicht gewollter Reparatur auf Totalschadenbasis abrechnen.
  • bei gewollter Reparatur eine Werkstatt suchen, die den Schaden für EUR 1900 behebt.

Gruß

Phaeti

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten

Zitat:

@Deutz_Agrotron schrieb am 21. Oktober 2014 um 18:35:04 Uhr:

Schaden wurde nach meiner Berechnung oben auf Totalschadenbasis ausbezahlt.

Wie gehts nun weiter?

Die Teilkasko kann ich doch prinzipiell kündigen oder?, weil beim nächsten TK-Schaden eh nix mehr bezahlt werden würde oder wie ist läuft das genau?

Natürlich wird der nächste TK bezahlt du bist ja schließlich TK versichert.

Verstehe ich Dich richtig Pepperduster:

Ich kaufe mir ein altes Auto für 2000€ und fahr ein halbes Jahr lang jeden Monat ein Wild um.

Bekomme ich dann 12.000€ ?

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 21. Oktober 2014 um 20:28:14 Uhr:

Verstehe ich Dich richtig Pepperduster:

Ich kaufe mir ein altes Auto für 2000€ und fahr ein halbes Jahr lang jeden Monat ein Wild um.

Bekomme ich dann 12.000€ ?

Nee die Vorschäden werden doch abgezogen oder du musst das Fahrzeug jedesmal mit Rechnungen reparieren lassen, aber spätestens nach zwei Schäden innerhalb von einem Jahr wir die Versicherung dir den Vertrag kündigen.

und wir ermittelt man dann betragsmäßig die Höhe der Vorschäden?

Steht alles in der HIS (das mit dem Vorschaden).

naja worauf ich eigentlich hinlenken wollte, ist dass wenn vom WBW (als maximale Entschädigungsleistung) zum Zeitpunkt des weiteren Schadens betragsmäßig der unreparierte Vorschäden abgezogen wird, der wiederum der Höhe nach dem WBW zum Zeitpunkt des vorherigen Schadens entspricht (da Totalschaden), unterm Strich - wie von mir bereits beschrieben - nichts übrig bleibt.

am 21. Oktober 2014 um 21:19

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 21. Oktober 2014 um 20:30:03 Uhr:

Zitat:

aber spätestens nach zwei Schäden innerhalb von einem Jahr wir die Versicherung dir den Vertrag kündigen.

Nicht die Regel.

 

Bei einem erneuten TK oder HP-Schaden wird bis zur Höhe des WBW erstattet (510€).

Könnte also sein, dass bei einem Austausch der Frontscheibe dieser Wert überschritten wird.

Ebenso kann jeder der mit deinem Auto kollidiert,

den Schaden "für kleines Geld" von seiner Versicherung zurückkaufen.

Der Wiederbeschaffungswert ist auch im Kaskoschaden bei einem erneuten Schadensfall zu ermitteln. das bedeutet bei unreparierten Schäden Restwert (ist ein Händlereinkaufswert) plus Handelspanne ergibt den Wiederbeschaffungswert (Händlerverkaufswert)

Bei reparierten Schäden ist der WBW unter Berückstigung der Instandgesetzten Vorschäden zu ermitteln.

Themenstarteram 22. Oktober 2014 um 10:49

Bei der Frontscheibe komm ich auf ca. 550€, mit Abzug der SB bleiben für die Versicherung ca. 400€.

Also wird die noch bezahlt oder, bei maximaler Auszahlung von 510€ bei zukünftigen Schäden

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wildschaden Audi 100 C4