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wieviel km noch mit 3mm Reifenprofil?

Themenstarteram 13. April 2007 um 18:06

Hallo und Guten Abend zusammen.

Habe jetzt meine eingelagerten Sommerräder montieren lassen und zwei davon haben noch ein Profil von 3mm. Wieviel km kann man damit noch bei normaler Fahrweise zurücklegen? Hat jemand eventuell Erfahrungswerte für mich? Wenn ich sie dann ersetzen muss (Conti Sport Contact), kann ich dann auch Conti Premium Contact auf zwei Räder aufziehen lassen und gemischt fahren (natürlich in der gleichen Dimension) oder muss ich alle vier gleich bestücken.

Danke schon mal für die freundlichen Antworten.

Gruß

sina2

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34 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von and910

aber ist ein verschuldeter Verkehrsunfall keine konkrete Ausfallerscheinung????

Er sagte aber:

Zitat:

Original geschrieben von Torsten999

auch wenn man in einem Verkehrsunfall verwickelt wird und nicht Verursacher ist, ist man ab 0,3 dran!!!

--------------------------

 

Zitat:

Original geschrieben von Lulu007

@gerry:

Das war mal, seit 01.01.07 wird die Kohle auch in D eingezogen

Falsch, ursprünglich sollte die EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Vollstreckung bis zum 22. März in Deutschland umgesetzt sein. Wurde bisher aber in keinem einzigen Land umgesetzt. Details: (*)

Davon abgesehen gibt es schon seit langer Zeit ein Vollstreckungsabkommen zwischen A und D. Man sollte also Knöllchen aus A immer bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Lulu007

und die Punkte bekommst Du kostenlos von den D dazu.

Auch das ist nicht korrekt. Für Verstöße in anderen Ländern bekommt man in Deutschland keine Punkte.

----------------

(*)

"

"Der Termin wird mit Sicherheit nicht eingehalten", sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums. Zur Klärung von Rechtsfragen liegt das Gesetz nun beim Justizministerium. "Wir arbeiten mit Hochdruck daran", sagte ein Sprecher des Ressorts. "Es wird aber sicher nicht in den nächsten Tagen kommen." Grund für die Verzögerung sei, dass die Neuregelung nicht nur Bußgelder für Strafzettel, sondern auch Geldstrafen betreffe und damit sehr komplex sei. Seines Wissens habe noch kein einziges EU-Land die Richtlinie umgesetzt, ergänzte der Sprecher.

Die EU-Justiz- und Innenminister hatten im Februar 2005 festgelegt, dass die Einziehungspflicht für Strafen und Bußen ab 70 Euro gelten soll.

"

Die Frage ist auch, an welcher Achse die Reifen mit 3mm montiert wurden.

Hinten nutzen sich die Reifen (bei meiner C Klasse) schneller als vorne. Vorne hab ich noch keinen sichtbaren Verschleiss auf den Sport Contact 2.

Falls sie vorne sind, kann man sie meiner Meinung nach ruhig noch etwas fahren. Mit Bedacht natürlich. Man merkt auch recht schnell, wenn das Auto bei Nässe anfängt über die Vorderräder zu rutschen.

am 16. April 2007 um 12:08

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71

Das stimmt allerdings nicht. Bei der relativen Fahruntüchtigkeit muss eine konkrete Ausfallerscheinung vorliegen, die ein Fehlverhalten bewirkt hat.

Ja, Stimmt und wiederum auch nicht!

Es wird dir als Autofahrer unterstellt werden können, dass du, wenn du keinen Alkohol getrunken hättest, den Unfall vielleicht vermeiden hättest können.

Es wird daher in der Praxis erst mal eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Spätestens das Gericht klärt dann, ob der Unfall auch ohne Alkohol unvermeidbar gewesen wäre!

am 16. April 2007 um 12:58

Gebe zu, ich habe mich nicht ganz klar ausgedrückt.

Also, die Polizei vor Ort klärt nicht die Schuldfrage, sondern nur die Unfallverursachung. Spricht, wer hat eine Ursache für die Entstehung des Verkehrsunfalles gesetzt.

Das können übrigens auch beide Unfallgegner. Dann wird eben geschaut, wer die Hauptursache gesetzt hat. Der andere kann dann aber auch eine Ursache bekommen und sogar mehr Verwarn-Bußgeld bekommen, als der der die Hauptursache gesetzt hat (liegt am Tatbestandskatalog für Ordnungswidrigkeiten).

Also, kann man auch bei einen unverschuldeten Unfall ab 0,3 Promille eine Straftat nach §315c StGB begehen.

Ich hoffe, dass es jetzt klarer geworden ist.

am 16. April 2007 um 18:46

sorry, man sollte besser vorher recherchieren.

Das mit den 4mm gilt für Winterreifen, die dann als Sommerreifen gelten, damit doppelte Strafe.

siehe auch :

http://www.50plus.at/index.html?...

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