Wieviel darf ein VW Sharan denn jetzt ziehen?

VW Sharan 2 (7N)

Hallo zusammen,

ich habe mir einen VW Sharan (Bj. 2015) mit Anhängerkupplung gekauft. Ich werde aus den ganzen Daten allerdings nicht schlau.

Wieviel darf der Sharan denn ziehen? Es geht genauer gesagt um einen Wohnwagen. Ich habe die EG-Übereinstimmungsbescheinigung mal angehangen.

Danke
Ramses

41 Antworten

Moin Moin !

Zitat:

Die wenigsten PKW können/dürfen 1000kg ungebremst anhängen

Nein , kein PKW darf ungebremst mehr als 750 kg ziehen. Siehe StVZO §42 (2).
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html
Das es dennoch alte ungebremste Anhänger mit einem höherem zGG gibt , liegt daran ,das die ungebremste Anhängelast für andere Fzg-Arten als PKW und Kräder nicht dieser Beschränkung unterworfen ist.

MfG Volker

Das ist auch Falsch, denn alle KFZ vor der Gesetzesänderung die 1000 KG ohne Auflaufbremsen ziehen durften, dürfen es heute noch.
Denn das was im KFZ Schein/Brief steht das darf man auch ziehen und kann nicht vom Straßenverkehrsamt geändert werden.
Das wäre auch zu viel Aufwand 😉
Aber mit den neueren KFZ nach der Änderung dürfen nur 750 Kg ziehen, damit hast du Recht 😉

Leider findet man darüber nichts im Internet aber alte KFZ Scheine/Briefe haben bestand 😉

Wir hatten mal nen Allradsharan als Zugfahrzeug gemietet.

Der durfte sogar 2400kg ziehen.

Moin Moin !

Zitat:

Das ist auch Falsch, denn alle KFZ vor der Gesetzesänderung die 1000 KG ohne Auflaufbremsen ziehen durften, dürfen es heute noch.

Denn das was im KFZ Schein/Brief steht das darf man auch ziehen und kann nicht vom Straßenverkehrsamt geändert werden.

Was bitte ist an meiner Aussage falsch und von welcher Gesetzesänderung sprichst du ?

Zitat:

Wir hatten mal nen Allradsharan als Zugfahrzeug gemietet.

 

Der durfte sogar 2400kg ziehen

Was hat das denn mit dem Thema zu tun ?

MfG Volker

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Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. Januar 2017 um 19:38:31 Uhr:


Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. Januar 2017 um 19:38:31 Uhr:



Zitat:

Das ist auch Falsch, denn alle KFZ vor der Gesetzesänderung die 1000 KG ohne Auflaufbremsen ziehen durften, dürfen es heute noch.

Denn das was im KFZ Schein/Brief steht das darf man auch ziehen und kann nicht vom Straßenverkehrsamt geändert werden.

Was bitte ist an meiner Aussage falsch und von welcher Gesetzesänderung sprichst du ?

Es gibt auch noch alte Autos die 1000 Kg ungebremste Anhänger ziehen dürfen und das wurde irgendwann geändert das die Autos nur noch 750 KG ungebremste Hänger ziehen dürfen
Somit ist deine Aussage Falsch das es nur Autos gibt die ungebremst Hänger von 750 Kg ziehen dürfen.
Nach der Änderung hast du Recht aber vor der Änderung gibt es immer noch Autos die hier rum fahren und trotz der StVZO §42 (2) mehr ziehen dürfen.
Ich weiß z.B. von einem Mercedes der in den 70 gebaut wurde der 1000 KG ungebremste Anhänger ziehen durfte und noch darf

Moin Moin !

Zitat:

Somit ist deine Aussage Falsch das es nur Autos gibt die ungebremst Hänger von 750 Kg ziehen dürfen

Falsch , ich habe nicht von Autos geschrieben ,sondern von PKW . So steht es auch in der StVZO.

Zitat:

Ich weiß z.B. von einem Mercedes der in den 70 gebaut wurde der 1000 KG ungebremste Anhänger ziehen durfte und noch darf

Natürlich , kein Problem ,wenn der Mercedes als LKW oder Zugmaschine oder als wasweissich zugelassen ist.
Handelt es sich dagegen um einen PKW oder ein Krad , ist bei 750 kg Schluss.

Zitat:

vor der Änderung

Ich habe keine Ahnung , ob und wann der §42(2) mal geändert wurde , meines Wissens seit Beginn der 60er Jahre nicht.

MfG Volker

und wieder ein Rechthaber, Ja du hast Recht und ich habe meine Ruhe und nein der Mercedes hat keine LKW Zulassung gehabt aber Egal

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. Januar 2017 um 19:38:31 Uhr:


Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. Januar 2017 um 19:38:31 Uhr:



Zitat:

Das ist auch Falsch, denn alle KFZ vor der Gesetzesänderung die 1000 KG ohne Auflaufbremsen ziehen durften, dürfen es heute noch.

Denn das was im KFZ Schein/Brief steht das darf man auch ziehen und kann nicht vom Straßenverkehrsamt geändert werden.

Was bitte ist an meiner Aussage falsch und von welcher Gesetzesänderung sprichst du ?

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. Januar 2017 um 19:38:31 Uhr:



Zitat:

Wir hatten mal nen Allradsharan als Zugfahrzeug gemietet.

 

Der durfte sogar 2400kg ziehen

Was hat das denn mit dem Thema zu tun ?

MfG Volker

Thema lautet:
Wieviel darf ein VW Sharan denn jetzt ziehen?

@Bikerleo66
Der TE wollte wissen wieviel sein Sharan ziehen darf. Da ist erstma total uninteressant wieviel der Allrad-Sharan von schreyhalz ziehen darf.

Wo schrieb er denn, dass er KEINEN Allrad-Sharan hat?
Hat er es Dir per PN mitgeteilt?
Oder wurden 2015 keine Allrad gebaut?...Fragen über Fragen. 😛

"VW Sharan (Bj. 2015) mit Anhängerkupplung" ...mehr gabs wohl nicht.

Ob es ein Allrad ist, kann man am angehängten Dokument erkennen.
TDI mit 110kw, mit einer angetriebenen Achse.

In gleichem Dokument stehen 2200kg, 750kg und 100kg Stützlast.
Damit sind die Fragen des TE beantwortet.

Ob der TE das Gespann fahren darf, steht in anderen Gesetzen.
Er darf mit BE das Gespann fahren, mit B96 nicht. B96 spricht von zulässigen Gesamtmassen, nicht tatsächlichen. Ich würd immer BE machen.

Ob ein Anhänger ohne Bremse 1000 kg haben kann, eine Schwalbe schneller fährt als Mopeds, all das steht gar nicht zur Diskussion.

Zitat:

@JGibbs schrieb am 6. Februar 2017 um 10:52:50 Uhr:


Ob es ein Allrad ist, kann man am angehängten Dokument erkennen.
TDI mit 110kw, mit einer angetriebenen Achse.

....

OK, das angezeigte Bild hatte ich leider nicht angezeigt bekommen (Darstellungsprobleme mit Firefox). Habe jetzt mal mit Google Chrome probiert: en voila...

Um das Thema nochmals hochzuholen 🙂
Weil ja viele Sharan Fahrer beim Googlen um das Gewicht des Anhängers so wie ich vielleicht auf diesen Beitrag stoßen..?

Ich habe so einen Allrad mit 2400kg zulässigen Zuggewicht.
Und 2530kg max. Gesamtgewicht!

Aber was nützt das einem ?
Mit B Schein darfst Du damit nicht mal einen gebremsten 1000kg Anhänger ziehen! (Überschreitung 3500kg zul. gesamt)

Und selbst mit B96 Anhängerschein darf der Anhänger dann auch kein
zulässiges Gesamtgewicht über 1720kg haben .

Die 2400kg mögliches Anhänger Zuggewicht nützt uns also wenig beim Sharan Allrad

Zulaess

Unten im Schein muss dann die zulässige Gespannmasse angegeben sein - dann weißt was und wie du ziehen darfst.

Gruß Didi

Naja, das beschreibt ja nur technisch was geht. Das du nicht die passende Fahrerlaubnis hast ist halt so. Für ältere 3er Inhaber und BE Leute ja aber evtl. trotzdem relevant.

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