Wieviel Anhängelast darf ich ziehen mit dem Caddy
Hallo,
ich überlege mir einen Wohnwagen zuzulegen, aber was darf ich ziehen? Ich habe die Führerscheinklasse B, Caddy zul. Gesamtmasse 2264kg, AHK darf gebremst 1500kg ziehen, Leermasse Caddy 1524kg, dann steht noch im Fahrzeugschein "bei Anhängerbetrieb zul. Gesamtmasse des Zuges max. 3650kg.
Bin ich jetzt begrenzt durch meinen Führerschein auf 3,5t, und darf damit nur Wohnwagen mit 1200kg zul. Gesamtmasse ziehen? Oder ist das bei Wohnwagen anderst?
Beste Antwort im Thema
@sven
Danke für den Hinweis, aber ich nutze meinen Caddy zur Ausbildung meiner Fahrschüler und berufsbedingt kenne ich mich mit der Einteilung und Unterscheidung der Fahrerlaubnissklassen ganz gut aus....
Zulässige Gesamtmasse ist der Dritte Wert den man für die Unterscheidung B bzw. BE braucht.
1. Der Anhänger darf keine höheres Zulässiges Gesamtgewicht als die Leermasse des Zugfahrzeuges haben.
2. Jetzt die zulässige Gesamtmasse Pkw und Anhänger addieren. Ist das Ergebnis größer als 3500 kg, dann braucht man BE.
Deshalb der Caddy mit FS B nur 1236 kg an den Haken.
Falls möglich könnte der TE den Wohnwagen oder Anhänger von zum Beispiel 1600 kg auf 1236 kg ablasten um mit Führerschein B den Anhänger zu ziehen.
Oder das zulässige Gesamtgewicht des Caddy auf 2000kg ablasten um den Anhänger bis 1500 kg zu (Ob das zulassungsrechtlich machbar ist weiß ich aber nicht genau)
Am Besten man macht einfach BE und kann aus der Fahrschulausbildung den einen oder anderen Tipp für das Führen und Beladen eines PKW mit Anhänger mitnehmen
73 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von blue daddy
Also ich wüsste schon gern (theoretisch) wie z.B. ein Gespann stabilisiert wird.
Die Meinungen gehen da auch sehr weit auseinander.
Auf der von mir verlinkten Seite gibt es einen Link zu einem kleinen Video "Der Film zum Wohnwagen-Training". Darin wird gegen Ende erwähnt, daß man das Gespann nicht durch Gasgeben strecken soll, sondern durch Bremsen. Dafür wird der sog. "Bremsschlag" geübt.
Damit dürfte sowas gemeint sein.
Zitat:
Original geschrieben von rene2905
Das ist ja blöd 😠 , in der Gewichtsklasse bis 1200kg gibt´s nicht so schöne Wohnwagen. Also brauche ich ein Fahrzeug mit weniger zul. Gesamtmasse... 😉
hast du schon einen Wohnwagen gezogen mit 1500 kg und 8-10m länge miet erst mal einen kleineren zum probieren.
Hallo,
ich hab aktuell noch einen Touran 2 L TDI mit 170PS der 1800KG ziehen darf.
Da ich einen WW mit 1600KG habe, ist es für mich super wichtig, wenn ich mir einen Caddy zulege, dass der den WW ziehen darf.
Wie hoch ist die genaue Anhängelast bei dem Maxi 2L TDI mit 140 oder mehr PS?
Vielleicht spielen sogar BJ mit rein?
Gruß
der Captain
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Nutze den Konfigurator auf der VW-Seite. Am Ende spuckt er dir die technischen Daten inkl. Anhängelast aus.
Hallo,
1500kg Anhängelast erscheinen mir, zumindest pauschal, für den Caddy etwas zu niedrig,
Klar, der 1,2 TSI mit 15" Bremsen wird damit schnell am Limit sein.
Aber ein TDI mit 4motion und den 16" Bremsen dürfte hier vergleichsweise noch einiges an Reserven für einen sicheren Fahrbetrieb haben.
Gibt es denn die Möglichkeit, eine höhere Anhängelast bei bestimmten Varianten eintragen zu lassen?
1800 kg wie beim Touran oder vielleicht 2000kg müssten doch möglich sein, oder?
Der Führerschein muss dann natürlich auch dazu passen, klar.
Viele Grüße
Harald
Die Anhängelasten variieren zwischen 1.100 (12%) und 1.500 kg (8%) je nach Modell und Motorisierung.
Selbst der Edition mit 125 kw darf nur 1.500 kg (sowohl 12% als auch 8%) ziehen.
Auflastungen sind mWn nach beim Caddy nicht möglich.
Ich hab gerade mal den vw Konfigurator benutzt und verwirrendes festgestellt.
es sind erstens 2 angaben zur anhängelast vorhanden...in den papieren gibt es immer nur eine Angabe. Vorallem ohne steigung und co.
dann frag ich mich, wie der Caddy bei gleicher Motorisierung wie der Touran und mehr Eigengewicht, weniger ziehen darf.
das erscheint mir sinnfrei, bzw ein Fehler, oder?
Ist kein Fehler. Den Grund kenne ich aber nicht.
Bei normalen Fahrzeugen darf die Anhängelast nicht höher sein als das ZGG. Das wurde ja schon mehrfach gepostet. Nur bei Geländefahrzeugen gibt es eine Ausnahme. Dafür müssen aber ein paar Bedingungen erfültt sein, die auch der Caddy 4M nicht schafft, denn das ist kein Geländewagen.
Zitat aus Wikipedia:
Im europäischen Recht werden Geländefahrzeuge in der Richtlinie 2007/46/EG, Anh. II definiert als Kraftfahrzeug der internationalen Klasse N (mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2 t) oder M und folgender Ausstattung:
Vorder- und Hinterachse gleichzeitig angetrieben (auch zuschaltbar)
Differentialsperre (mindestens eine)
Außerdem sind weitere Voraussetzungen hinsichtlich Bodenfreiheit und Überhangwinkel zu erfüllen.
Geländewagen dürfen in Deutschland gemäß § 42 StVZO eine erhöhte Anhängelast ziehen, nämlich das 1,5-fache (andere Fahrzeuge nur das einfache) des zulässigen Gesamtgewichtes des ziehenden Fahrzeuges bis maximal 3,5 t (Beschränkung: Anhängekupplung und Auflaufbremse).
Wer für einem 1,8t Wohnwagen ein Zugfahrzeug sucht und unter 3,5t Gesamtzuggewicht bleiben muss, weil er den falschen Führerschein hat, muss sich einen (relativ kleinen) echten Geländewagen suchen. Ein GW unter 1,7t zGG passt in diesem Fall. Aber das bleibt leider eher ein theoretischer Wert, weil die Hersteller von kleineren GW die erlaubten Anhängelasten nicht ausschöpfen. Ich denke, die wissen, warum.
BB
Das kann aber auch nicht der Grund sein...da Ja die meisten Caddy Versionen mehr als 1,5t zgg haben...
VW müsste Ja aus wirtschaftlicher Sicht bescheuert sein 2tonnen Anhängelast fei zugeben.Denn dann würde sicher ein nicht geringer Teil Kunden Vom T5 zum Caddy abwandern.
Hat mal jemand ansatzweise versucht, so einen schweren Hänger mit dem Caddy im Verkehr zu bewegen oder zu rangieren. Unser 1,9-er 77-kW-Kübel macht schon keinen Spaß mit 1300 kg dahinter. Nochmal ne halbe Tonne drauf, dann kannst es an Steigungen komplett vergessen.....
In meinem Fahrzeugschein stehen beide Angaben, wie sie auch im VWN-Prospekt stehen......1.350 bis 12% und 1.500 bis 8%......versuchen möchte ich beides nicht.....ich sehe mich dann schon bis in den 2. oder 3. Gang zurückschalten und die Kupplung abrauchen.....1.800 kg hinterm Caddy? No way!
Hallo zusammen ! Das der Caddy mit 77 kw seiner 1500 kg Anhängelast nicht gewachsen ist kann ich so nicht bestätigen ! Ich ziehe meinen 1300 kg schweren Wohnwagen der Wahrscheinlich reale 1400 kg auf die Waage bringt ohne probleme ! Den gleichen Wohnwagen hat vorher auch mein 1.4er Benziner Caddy gezogen, und das ohne probleme ! Natürlich nur im flachland aber er hats gezogen ! Ein bekannter hat seinen Caddy aufllasten lassen auf 1800 kg Anhängelast ! Er zieht damit einen 1700kg schweren Bürstner Wohnwagen ! Und das nicht nur um die ecke, es fährt regelmäßig nach Österreich und Kroatien ! Es gibt Firmen die sich auf auflastungen spezialisiert haben ! Ich meine das war hier auch schon mal Thema, ansonsten googlen ! Mein bekannter hat für die aktion mit eintragen usw 400 Euro bezahlt ! Gruß
Ich habe nicht geschrieben, dass es unmöglich ist, aber souverän, unangestrengt....ist was völlig anderes......aber ich bin ja noch am Wohnwagen-Meilen sammeln.....vielleicht ändert sich meine Meinung diesbezüglich ja noch.....
Dann dürfte auch kein T5 mit 105ps 2200kg ziehen wenn es nach Souveränität geht.und bei einem gesamt Zuggewicht von locker 3-3,2tonnen sind 105ps halt etwas langsamer als solo. Das gleiche hat man aber auch wenn man an einen Passat 1,8tonnen dranbammelt...der ist dann auch kein Rennwagen.
Wenn man nun mit dem Wohnwagen fährt muss man sich auch leider mit abfinden die unteren Gänge auch mal zu nutzen.
Wer das nicht möchte dem sei der Cheyenne Diesel S empfohlen...