Wieviel Anhängelast darf ich ziehen mit dem Caddy
Hallo,
ich überlege mir einen Wohnwagen zuzulegen, aber was darf ich ziehen? Ich habe die Führerscheinklasse B, Caddy zul. Gesamtmasse 2264kg, AHK darf gebremst 1500kg ziehen, Leermasse Caddy 1524kg, dann steht noch im Fahrzeugschein "bei Anhängerbetrieb zul. Gesamtmasse des Zuges max. 3650kg.
Bin ich jetzt begrenzt durch meinen Führerschein auf 3,5t, und darf damit nur Wohnwagen mit 1200kg zul. Gesamtmasse ziehen? Oder ist das bei Wohnwagen anderst?
Beste Antwort im Thema
@sven
Danke für den Hinweis, aber ich nutze meinen Caddy zur Ausbildung meiner Fahrschüler und berufsbedingt kenne ich mich mit der Einteilung und Unterscheidung der Fahrerlaubnissklassen ganz gut aus....
Zulässige Gesamtmasse ist der Dritte Wert den man für die Unterscheidung B bzw. BE braucht.
1. Der Anhänger darf keine höheres Zulässiges Gesamtgewicht als die Leermasse des Zugfahrzeuges haben.
2. Jetzt die zulässige Gesamtmasse Pkw und Anhänger addieren. Ist das Ergebnis größer als 3500 kg, dann braucht man BE.
Deshalb der Caddy mit FS B nur 1236 kg an den Haken.
Falls möglich könnte der TE den Wohnwagen oder Anhänger von zum Beispiel 1600 kg auf 1236 kg ablasten um mit Führerschein B den Anhänger zu ziehen.
Oder das zulässige Gesamtgewicht des Caddy auf 2000kg ablasten um den Anhänger bis 1500 kg zu (Ob das zulassungsrechtlich machbar ist weiß ich aber nicht genau)
Am Besten man macht einfach BE und kann aus der Fahrschulausbildung den einen oder anderen Tipp für das Führen und Beladen eines PKW mit Anhänger mitnehmen
73 Antworten
Der TE kann auch bis nächstes Jahr warten -ist ja nicht mehr lange - und den B96 machen. Der ist "schnell gemacht", "günstig" und dann geht die Fuhre bis max. 4,25 t.
Zitat:
Original geschrieben von Mucks
Der TE kann auch bis nächstes Jahr warten -ist ja nicht mehr lange - und den B96 machen. Der ist "schnell gemacht", "günstig" und dann geht die Fuhre bis max. 4,25 t.
Genau.....
.....eintägige Schulung und rund 300 Euro Kosten.....😉
Aber was ist damit ?
Zitat aus dem Wohnwagen Forum bei MT
Zitat:
Vergesst bei der B96 sache aber bitte nicht das es sich nur um eine nationale führerscheinklasse handelt, viel spaß demjenigen der mit einem in deutschland gültigem B96 gespann in österreich oder schweiz in ne kontrolle kommt, dann ist der urlaub nämlich ganz schnell zu ende.
Soche sachen gehen leider nicht durch die presse weil das niemanden interessiert und total unwichtig ist 😉.
LG
Wo kann man das offiziell nachlesen ? B96 ist doch eine EU Führerscheinklasse.
Laut Fahrschule:
Zitat:
Diese Berechtigung wird im Führerschein mit dem im ganzen EWR gültigen Code 96 vermerkt.
Somit dürfte es in allen Ländern die hier blau sind keine Probleme mit dem B96 geben.
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hallo
dieser b96 ist doch irgendwie eh sinnfrei.
wenn der auch schon an tag und 300 € kostet kannst gleich an BE machen für a bissl mehr und bis zu 7,5 tonnen bewegen.
mit diesem schein soll sich schon so mancher arbeitsplatz ergeben haben.
was genau erhoft man sich den mit dem b96 ?
Ich habe im entsprechenden Forum nochmal nachgefragt.
Wenn ich eine Antwort bekomme, poste ich Sie hier nochmal.
PS: Habe selbst mal ne halbe Stunde gegoogelt, ohne Erfolg auf eine Quelle.
LG
Zitat:
Original geschrieben von mikemike1233
hallodieser b96 ist doch irgendwie eh sinnfrei.
wenn der auch schon an tag und 300 € kostet kannst gleich an BE machen für a bissl mehr und bis zu 7,5 tonnen bewegen.
mit diesem schein soll sich schon so mancher arbeitsplatz ergeben haben.was genau erhoft man sich den mit dem b96 ?
Das ist relativ ! Der BE - ich habe KEINE GENAUEN zahlen - kostet angeblich etwa 900.-, also doch einiges mehr. Wenn ich den nicht wirklich brauche sondern nur meinen Wohnwagen ziehen will ist das doch ok. Ab 2013 darf mit dem BE dann auch "nur" noch max. 3,5t an den Haken, da wird also gekürzt.
Man muss halt rechnen - wenn der B96 reicht muss ich nicht unbedingt den BE machen. Aber ein bischen "sinnfrei" ist es eigentlich schon, da hast recht. 😉
Der B96 kann erst ab Mitte Januar überhaupt ausgebildet und beantragt werden.
Erst dann tritt die neue Fahrerlaubnisverordung in Kraft.
Genaue Ausführungsbestimmungen für die Umsetzung der Ausbildung gibt es noch nicht. Um so erstaunlicher, dass einige schon genau die Kosten für B96 wissen.
Zu den Kosten für BE:
Je nach Talent des Fahrschülers dauert es 2 bis ca 20 Fahrstunden bis man die fünf besonderen Ausbildungsfahrten (BAB, Überland, Nacht) durchführen darf.
Dazu auch noch die Kosten für die praktische Prüfung, Führerschein.
Im Regelfall kommen meine Fahrschüler mit ca. 600,- für die BE Ausbildung aus.
Und beim B96 fällt im Prinzip nur die praktische Prüfung weg.
Der B96 scheint mehr das Ergebnis einer Lobbyarbeit der Wohnwagenindustrie zu sein.
Und mit 1500kg Last am Haken des Caddy sollte man schon mal ein bischen Wissen über Ladungssicherung Ladungsverteilung, Achslasten und Stützlast haben.
Und unbedingt mal eine Vollbremsung probiert haben oder einen pendelnden Anhänger wieder zu stabilisieren geübt haben.
Zitat:
Original geschrieben von mahaho
Der B96 kann erst ab Mitte Januar überhaupt ausgebildet und beantragt werden.
Erst dann tritt die neue Fahrerlaubnisverordung in Kraft.
Genaue Ausführungsbestimmungen für die Umsetzung der Ausbildung gibt es noch nicht. Um so erstaunlicher, dass einige schon genau die Kosten für B96 wissen.
Im Regelfall kommen meine Fahrschüler mit ca. 600,- für die BE Ausbildung aus.
Und beim B96 fällt im Prinzip nur die praktische Prüfung weg.
Der B96 scheint mehr das Ergebnis einer Lobbyarbeit der Wohnwagenindustrie zu sein.
Ja, ja....aber ist der denn nun EU/EWR weit gültig, oder gilt der B96 nur in Deutschland, wie auch behauptet wird? --- Du mußt es doch wissen. 😉
B96 gilt Europaweit.
Aber wirklich genaues gibt es erst nach der Einführung.
Wer wirklichvsparen möchte macht dieses Jahr noch den BE und kann dann Sattelzugmaschinen bis zulässige Gesamtmasse 3,5 tonnen mit im Prinzip unbeschränkter Sattellast fahren. Die Anhängelast ist eigentlich nur von den technischen Gegebenheiten wie Achslast begrenzt.
Ist einer der Gründe für die Reform des BE 2013
Nur in Deutschland gilt zum Beispiel die Prüfbescheinigung BF17 ( Führerschein mit 17)
Wobei Österreich den BF derzeit auch anerkennt.
Eu - Kartenführerscheine sind Eu weit gültig.
Es gelten aber auch die Bestimmungen für Klasse C / CE bzüglich des Mindestalters außerhalb Deutschlands. Das wird hier aber den Rahmen sprengen.
Und ab 19.01.13 kann man mit B eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger bis 3,5to ziehen. Die Regelung wird einfacher
Moin mahaho!
Da ich nun zugeschlagen habe, könntest Du ein bisschen von Deinem Wissen preisgeben? 😉🙂
Zitat:
Original geschrieben von mahaho
Und mit 1500kg Last am Haken des Caddy sollte man schon mal ein bischen Wissen über Ladungssicherung Ladungsverteilung, Achslasten und Stützlast haben.
Und hierzu in groben Zügen die graue Theorie? 😉😛
Zitat:
Und unbedingt mal eine Vollbremsung probiert haben oder einen pendelnden Anhänger wieder zu stabilisieren geübt haben.
Danke und Gruß Ulf
@Ulf: letzteres willst du doch nicht wirklich als Neugespannfahrer das erste Mal mit deinem EIGENEN Anhänger probieren?
Vllt. leiht dir zum Üben ja aus dem Forum mal einer seinen Wohnwagen.😉😎😁
GRAU ist alle THEORIE!😉
Zitat:
Original geschrieben von blue daddy
Da ich nun zugeschlagen habe, könntest Du ein bisschen von Deinem Wissen preisgeben? 😉🙂
Wie wäre es
hiermit?
Gibt es vielleicht auch von anderen Veranstaltern für diejenigen, die den Club mit den vier Buchstaben nicht mögen.
Gruß Martin.
Also ich wüsste schon gern (theoretisch) wie z.B. ein Gespann stabilisiert wird.
Die Meinungen gehen da auch sehr weit auseinander. 🙄
Und in der Fahrschule wurde das nicht erwähnt, ist bei Kl. 3 inklusive. 😛
Eigentlich gib's doch folgende Möglichkeiten:
1. vorsichtiges Herantasten (auf abgesperrten Gelände) > wäre mir persönlich zu heikel
2. so ein Kurs wie von Martin vorgeschlagen
3. mal bei der Fahrschule deines Vertrauens frägen > wäre wohl mein Favorit, im Nachgang dazu dann vllt. mal 2.😉