Wiederkehrender Lackabplatzer. Vom Kaufvertrag zurücktreten (Wandeln)?

Hallo zusammen,

ich bin im Moment etwas ratlos und wollte mir mal ein paar Meinungen einholen. Vorab die (etwas längere) Geschichte:

Im Juli 2013 hab ich meinen V40 II als Vorführwagen gekauft und im September mit ~4800km übernommen. In den ersten paar Wochen/Monaten hatte ich so ziemlich alle Wehwehchen die bei den V40ern des ersten Modelljahres auftraten (Klappern, Vibrieren, quietschen und die Lackprobleme). Der Großteil der Mängel wurde auch schnell und zuverlässig von meinem Autohaus abgestellt. Nur die Probleme mit dem Lack am vorderen Stoßfänger lassen sich einfach nicht beseitigen 🙁

Konkret wurden bei der ersten Reparatur (ca. 15tkm gelaufen) Front- und Heckstoßstange gegen neue getauscht und somit der Schaden (Abplatzender Lack durch Reibung) "beseitigt". Nach ca. 6 Monaten (20tkm) zeigte sich vorne wieder der selbe Lackabrieb und meine Werkstatt hat sich der Sache zügig angenommen und den Schaden an Volvo gemeldet, auf die Antwort musste ich aber mehrere Wochen warten. Da der Fehler wohl bei vielen V40 auftaucht (lässt sich hier im Forum auch nachvollziehen), gab es irgendwann von Volvo eine Arbeitsanweisung die Stellen nur zu übermalen (Tachostand 25tkm)! Ich war mit der Lösung recht unzufrieden da ich mir davon keine Abhilfe erhofft habe, hab es aber mal machen lassen. Keine 1000km später ist der aufgepinselte Lack natürlich wieder ab und ich warte aktuell erneut auf die Antwort von Volvo... Da aber weder neue Stoßfänger noch beilackieren den Ursprung des Problems beseitigen und es die Anweisung gibt nur noch beizulackieren, erwarte ich schon eine unbefriedigende Lösung.

Jetzt stellt sich mir die Frage welche Alternativen ich habe? Irgendwann ist die Garantie ja abgelaufen und dann darf ich selber 2x im Jahr für die Lackierung der Stoßstange aufkommen? Der Schaden ist nicht wirklich groß und auch nicht sofort sichtbar aber ich vermute dass der Lack natürlich immer weiter abblättert wenn man nichts macht (der Lack wird ja von Feuchtigkeit unterwandert). Und wenn man weiß dass da was ist, sieht man auch dauernd hin.

Ich hab bei meinem Verkäufer auch schon mal das Thema "Wandlung" (Rücktritt vom KV) angesprochen für den Fall dass es keine Lösung von Volvo gibt aber im Grunde will ich da gar nicht hin... Ich mag mein Auto ja eigentlich, hab aber auch keine Lust mich dauern mit dem Lack zu beschäftigen. Der Werkstattleiter und der Verkäufer sind auch Verständnisvoll und haben bei dem Thema "Wandlung" recht offen und keinesfalls abweisend reagiert.

Was würdet ihr machen? Ist ein kleiner, wiederkehrender Lackabplatzer zwischen Scheinwerfer und Stoßstange ein Grund ein Auto zurück zu geben? Irgendwie übertrieben aber es scheint ja auch keine Lösung dafür zu geben. Zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche hat der Händler bereits unternommen. Rein rechtlich betrachtet muss ein "erheblicher Mangel" vorliegen aber ist abplatzender Lack an einer unauffälligen Stelle erheblich?

Schon mal vielen Dank für die Antworten!

Beste Antwort im Thema

Dazu führe ich aus Erfahrung nur sehr kurz aus: Solche Lackmängel sind sicher unschön und ärgerlich, aber als Wandlungsgrund kaum durchzusetzen, selbst wenn die Macken deines Volvo auch nach Beseitigung immer wieder auf ein Neues auftreten. Im Grunde ist es ein absolutes "Kinkerlitzchen".

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Zitat:

Original geschrieben von obermuh


Ich werd jetzt mal abwarten was von Volvo kommt, evtl. gibt es ja noch eine Lösung bei der nichts abgeschliffen werden muss...

..jou, berichte mal...

Ansonsten, evtl. eine Stoßstange aus dem Zubehör, i.d.R. sind diese aus etwas

anderem Material d.h. "meist" fester als das orig.

Wenn es keine andere lösung gibt, dann könnte es tatsächlich schwer werden,
hier zu "wandeln". Nach dem Motto "desinged ist it is" oder "Stand der Technik"

Grüße

Hab heute einen Anruf bekommen und die Stoßstange wird noch mal ausgetauscht und die Scheinwerferposition soll überprüft/verändert werden. Termin ist nächste Woche und dann heißt es abwarten und hoffen...

Vielen Dank für die Ideen/Vorschläge!

stellvertretend schreibe ich hier mal für alle: das Forum erwartet eine zeitnahe Rückmeldung!

😁

Na klar 😁

Solange hier nichts steht, ist der Lack noch dran 😉

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Also auch Volvo hat manchmal mit Konstruktionsfehlern zu kämpfen.
Hoffentlich geht es gut aus. Viel Glück.

Mal eine weiterführende Frage im rechtlichen Bereich, evtl. ist hier ja jemand dabei der es beantworten kann 🙂

Angenommen im Oktober ist der lack wieder ab und mein Händler hat die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzt (schriftlich im Kaufvertrag, ende im September), besteht dann weiterhin ein Anspruch gegen den Händler im Rahmen der Gewährleistung oder ist die dann einfach vorbei? Handelt es sich um einen Vorgang seit dem ersten Auftreten des Schadens oder ist nach jeder Nachbesserung, egal ob erfolgreich oder nicht, der eine Fall erledigt?

Normal verlängert sich die Gewährleistung bei jeder Ausbesserung um 2 Jahre auf die Arbeit die ausgeführt wurde. Wer was anderes weiß nur zu.

ich kenne es so, dass sich das Ende der Gewährleistung nur um die Zeit verlängert, in der die Sache
unnutzbar war. Der Zeitpunkt vom abgeben des Fahrzeuges in der Werke bis zum Rückerhalt hemmt die
Frist der GWL. Ist also theoretisch am 01.09. schluss mit GWL und Dein Wagen stand nachweislich für
4 Woche in der Werkstatt und Du konntest weder diesen noch einen anderen Leihwagen nutzen, so ver-
schiebt sich das Ende der GWL auf den (einfach gerechnet) 01.10.14.
So kenn ich es.... (in der Kurzfassung)

Außerdem...
wird eine Sache nach zB 2 vergeblichen Reparaturen erneuert, verlängert sich die GWL auch nicht, obwohl
der neue Gegenstand ja neu ist. Passt jetzt nicht so fürs Auto, aber trifft auf viele Dinge im täglichen
Leben zu. Bei mir zB mal einen Kühlschrank.

Anders verhält es sich bei einer Erneuerung und man zahlt etwas dazu, zB weil man den nächst-größeren
Kühlschrank möchte. Dann hat man eine Rechnung und etwas bezahlt = neue GWL ab Lieferdatum!

Wie man das jetzt aber alles auf Deine Stoßstange umlegen kann... ??? Der Wagen war ja trotzdem immer
nutzbar und Du hast vermutlich immer einen Leihwagen bekommen, somit wird es schwierig mit einer
Verlängerung der GWL.

BMW sagte mir auch klipp und klar, dass ich auf die 100%ige Kulanzleistung bei meinem E87 mit
Steuerkette usw keinerlei GWL oder Garantie (sowieso nicht) habe. Null komma null... außer bei Pfusch:
dann gibt es wieder andere Dinge, die zu beachten sind... versteckter Mangel, Sachmangelhaftung,
Produkthaftung.... endloses schwieriges Thema!

Welches Baujahr hat der E87?

Zitat:

Original geschrieben von Bleede


Welches Baujahr hat der E87?

EZL 06.2008

Warum?

Danke!

Ich glaub ich schau sicherheitshalber noch mal beim Händler vorbei und Versuch mir da mal irgendwas schriftlich geben zu lassen für den Fall dass die Reparatur keine Abhilfe schafft... Aber ob die da mitmachen wage ich zu bezweifeln...

Zitat:

Original geschrieben von keksemann



Zitat:

Original geschrieben von Bleede


Welches Baujahr hat der E87?
EZL 06.2008
Warum?

Wollte mal wissen wie Kulant BMW ist 😉

wunderte mich auch, da ich einen "fremden" Stempel im S-Heft hatte für den letzten
Bremsflüssigkeitswechsel. Der Serviceberater sagte mir auch, dass der Sachbearbeiter
in der Kulanz-Abtl. das angesprochen hat... Mein Freundlicher hat´s aber trotzdem
irgendwie hinbekommen.

Meine Schmerzgrenze wären 2000,- Eigenbeteiligung gewesen, für mehr hätte ich es
sein lassen und wären gefahren, bis ihn der Teufel geholt hätte.

Wieviel Km runter? Bei Audi hättest wohl sicher max. 70% bekommen.

105000km, gekauft mit 69000km bei einem anderen BMW-Händler in Deutschland aus erster
privater Hand.

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