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Wiederkehrender Lackabplatzer. Vom Kaufvertrag zurücktreten (Wandeln)?

Themenstarteram 17. Juli 2014 um 19:28

Hallo zusammen,

ich bin im Moment etwas ratlos und wollte mir mal ein paar Meinungen einholen. Vorab die (etwas längere) Geschichte:

Im Juli 2013 hab ich meinen V40 II als Vorführwagen gekauft und im September mit ~4800km übernommen. In den ersten paar Wochen/Monaten hatte ich so ziemlich alle Wehwehchen die bei den V40ern des ersten Modelljahres auftraten (Klappern, Vibrieren, quietschen und die Lackprobleme). Der Großteil der Mängel wurde auch schnell und zuverlässig von meinem Autohaus abgestellt. Nur die Probleme mit dem Lack am vorderen Stoßfänger lassen sich einfach nicht beseitigen :(

Konkret wurden bei der ersten Reparatur (ca. 15tkm gelaufen) Front- und Heckstoßstange gegen neue getauscht und somit der Schaden (Abplatzender Lack durch Reibung) "beseitigt". Nach ca. 6 Monaten (20tkm) zeigte sich vorne wieder der selbe Lackabrieb und meine Werkstatt hat sich der Sache zügig angenommen und den Schaden an Volvo gemeldet, auf die Antwort musste ich aber mehrere Wochen warten. Da der Fehler wohl bei vielen V40 auftaucht (lässt sich hier im Forum auch nachvollziehen), gab es irgendwann von Volvo eine Arbeitsanweisung die Stellen nur zu übermalen (Tachostand 25tkm)! Ich war mit der Lösung recht unzufrieden da ich mir davon keine Abhilfe erhofft habe, hab es aber mal machen lassen. Keine 1000km später ist der aufgepinselte Lack natürlich wieder ab und ich warte aktuell erneut auf die Antwort von Volvo... Da aber weder neue Stoßfänger noch beilackieren den Ursprung des Problems beseitigen und es die Anweisung gibt nur noch beizulackieren, erwarte ich schon eine unbefriedigende Lösung.

Jetzt stellt sich mir die Frage welche Alternativen ich habe? Irgendwann ist die Garantie ja abgelaufen und dann darf ich selber 2x im Jahr für die Lackierung der Stoßstange aufkommen? Der Schaden ist nicht wirklich groß und auch nicht sofort sichtbar aber ich vermute dass der Lack natürlich immer weiter abblättert wenn man nichts macht (der Lack wird ja von Feuchtigkeit unterwandert). Und wenn man weiß dass da was ist, sieht man auch dauernd hin.

Ich hab bei meinem Verkäufer auch schon mal das Thema "Wandlung" (Rücktritt vom KV) angesprochen für den Fall dass es keine Lösung von Volvo gibt aber im Grunde will ich da gar nicht hin... Ich mag mein Auto ja eigentlich, hab aber auch keine Lust mich dauern mit dem Lack zu beschäftigen. Der Werkstattleiter und der Verkäufer sind auch Verständnisvoll und haben bei dem Thema "Wandlung" recht offen und keinesfalls abweisend reagiert.

Was würdet ihr machen? Ist ein kleiner, wiederkehrender Lackabplatzer zwischen Scheinwerfer und Stoßstange ein Grund ein Auto zurück zu geben? Irgendwie übertrieben aber es scheint ja auch keine Lösung dafür zu geben. Zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche hat der Händler bereits unternommen. Rein rechtlich betrachtet muss ein "erheblicher Mangel" vorliegen aber ist abplatzender Lack an einer unauffälligen Stelle erheblich?

Schon mal vielen Dank für die Antworten!

Beste Antwort im Thema

Dazu führe ich aus Erfahrung nur sehr kurz aus: Solche Lackmängel sind sicher unschön und ärgerlich, aber als Wandlungsgrund kaum durchzusetzen, selbst wenn die Macken deines Volvo auch nach Beseitigung immer wieder auf ein Neues auftreten. Im Grunde ist es ein absolutes "Kinkerlitzchen".

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48 Antworten

Hi,

ich würde mal zu einem Lacker fahren der die Sache mal begutachtet.

Wenn er zusagt, dasss er das "Problem" beheben kann, dann mit dem AH

sprechen und die Kostenübernahme klären.

Sollte das Problem wiederkommen, was ich schwer anzweifle, dann kannste immer

noch versuchen die Rückabwicklung durchzuführen, vorher würde ich aber

einen Fach-Anwalt besuchen.

Grüße

Themenstarteram 18. Juli 2014 um 7:50

Das mit einem unabhängigen Lacker ist ein guter Tipp, danke!

Wobei das Problem ja nicht der Lack selbst ist, sondern dass sich die Stoßstange während der Fahrt am Scheinwerfer "wund" reibt. Bei der letzten Reparatur wurde auch versucht die Stoßstange zu stabilisieren, hatte ich vergessen zu erwähnen. Der Meister hat auch vorgeschlagen die Stoßstange leicht auszufräsen, befürchtet aber dann eine etwas seltsame Optik wenn die Linie dadurch unterbrochen wird und so wirklich optimal finde ich die Lösung auch nicht.

Eine Wandlung soll, sofern das überhaupt eine Möglichkeit wäre, vermieden werden, daher habe ich auch überlegt mir eine schriftliche Zusage geben zu lassen dass die Reparatur auch außerhalb der Garantie für mich Kostenlos bleibt und in der Zeit für Mobilität gesorgt wird. Die Frage ist ob der Händler sich darauf einlassen würde.

Gibts jemand der mal sowas ähnliches hatte? Oder andere Ideen?

Zitat:

Original geschrieben von obermuh

Der Meister hat auch vorgeschlagen die Stoßstange leicht auszufräsen, befürchtet aber dann eine etwas seltsame Optik wenn die Linie dadurch unterbrochen wird und so wirklich optimal finde ich die Lösung auch nicht.

:confused: Wer kommt den auf solche Ideen :rolleyes:

Da hilft ein Stückchen transparente Klebefolie vom Fahrzeugfolierer, ein Rest fällt immer beim Zuschneiden an. Wahrscheinlich kostet das nur einen Fünfer in die Kaffeekasse. Den Streifen einfach aufkleben, sieht man dann auch nicht mehr. :cool:

Themenstarteram 18. Juli 2014 um 9:09

Gibt es spezielle, extrem widerstandsfähige Folien? Die normale Car Wrapping Folie scheint dem Scheinwerfer nicht Stand zu halten. Der Händler hat ein vollfolierten V40 auf dem Hof stehen, da hat der Scheinwerfer die Folie und den Lack durchgerieben :o

am 19. Juli 2014 um 11:24

Zitat:

Original geschrieben von obermuh

Gibt es spezielle, extrem widerstandsfähige Folien? Die normale Car Wrapping Folie scheint dem Scheinwerfer nicht Stand zu halten. Der Händler hat ein vollfolierten V40 auf dem Hof stehen, da hat der Scheinwerfer die Folie und den Lack durchgerieben :o

Dann liegt hier aber kein "Lackproblem" in dem Sinne vor, sondern ein Problem einer unsachgemäßen Konstruktion, wenn im Normalbetrieb diese Bauteile so zusammengebaut sind, dass sie aneinander schleifen und somit nahezu zwangsläufig dort immer wieder das Material abgetragen wird, wobei es ziemlich egal ist, ob das Farbe oder Folie ist oder das Material selber, irgendwann hat man dort ein Loch.

Tja, ein klarer Fall von schlampiger und äußerst nachlässiger Konstruktion bzw. Fertigung, vielleicht werden hier Toleranzen nicht eingehalten, dann müsste man aber von einer äußerst schlampigen Fertigung und Endkontrolle sprechen.

Wenn Volvo selber hier keine wirkungsvolle Abhilfe über den Händler schaffen kann, dann hilft nur eines: Rückgängigmachung des Kaufvertrages.

Grüße

Udo

ich würde damit nicht zu einer anderen Firma gehen, egal ob Lackierer oder Folierer. Wenn ich Volvo oder

Dein verkaufender Händler wäre, würde ich Dir dafür ganz schnell die Freigabe geben, dann sind die nämlich

raus aus der Sache und Du müsstest zukünftig bei anderer Stelle reklamieren. Etwas anderes wäre es, wenn

Volvo oder der Händler die Rechnung des Lackierers / Folierers auf sich ausstellen lassen würden.

Aber wie einige hier schon ausgeführt haben: das Problem scheinen zu geringe Spaltmaße oder nicht

gut konstruierte Befestigungen zu sein. Alle Teile am oder im Auto bewegen sich durch die nicht abstellbare

Fahrzeugverwindung... mehr oder weniger eben.

Ich würde mir mal die unabhängige Meinung eines Karosseriebauers / Unfallinstandsetzer einholen. Die haben

so ihre Tricks, vielleicht könnte man ja die Stoßstange dort auch erwärmen und minimal verformen. Ich arbeite

selbst bei einem Fahrzeugbauer, aber um das einschätzen zu können, müsste man die Stelle mal sehen.

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

Wenn Volvo selber hier keine wirkungsvolle Abhilfe über den Händler schaffen kann, dann hilft nur eines: Rückgängigmachung des Kaufvertrages.

Grüße

Udo

ich bin mir nicht sicher, ob diese "Bagatelle" ausreicht, um die Kaufvertrag rückabzuwickeln.

Immerhin ist dies mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden. Sollten sich irgendwann Gerichte

damit befassen müssen, könnte auch eine Wertminderung das Resultat sein.

Ich würde aber zur Wahrung Deiner Rechte in dieser Angelegenheit nur noch schriftlich mit dem Autohaus

kommunizieren (per Email) und auch schriftliche Antworten zurück fordern.

Eine sog. Wandlung hat so ihre Gemeinheiten, Du musst zB zu jeder Zeit eindeutig mitteilen, dass dies ein

für Dich nicht akzeptabler Mangel ist. Du müsstest Fristen zur Nachbesserung / Beseitigung setzen, usw.

2mal vergeblich Repariert ist kein Freibrief für eine "Wandlung", never!

Du hättest einen Vorführwagen gekauft, sagst Du? Was steht denn im Kaufvertrag bezüglich der Garantieleistungen: gilt die 24-monatige Neuwagengarantie weiter oder ist dort nur die 12-monatige Gebrauchtwagengartantie festgeschrieben? Und wenn letztere, ab wann gültig: dem Tag der der Ausstellung des Kaufvertrages oder ab dem Tag der Übernahme des Fahrzeugs? Würde mich jetzt an Deiner Stelle ganz brennend interessieren ;)

Und auch die Konditionen innerhalb der Garantieleistungen.

Themenstarteram 19. Juli 2014 um 14:29

Zitat:

Original geschrieben von keksemann

ich würde damit nicht zu einer anderen Firma gehen, egal ob Lackierer oder Folierer. Wenn ich Volvo oder

Dein verkaufender Händler wäre, würde ich Dir dafür ganz schnell die Freigabe geben, dann sind die nämlich

raus aus der Sache und Du müsstest zukünftig bei anderer Stelle reklamieren. Etwas anderes wäre es, wenn

Volvo oder der Händler die Rechnung des Lackierers / Folierers auf sich ausstellen lassen würden.

Guter Hinweis, danke!

Zitat:

Original geschrieben von keksemann

ich bin mir nicht sicher, ob diese "Bagatelle" ausreicht, um die Kaufvertrag rückabzuwickeln.

Immerhin ist dies mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden. Sollten sich irgendwann Gerichte

damit befassen müssen, könnte auch eine Wertminderung das Resultat sein.

Ich würde aber zur Wahrung Deiner Rechte in dieser Angelegenheit nur noch schriftlich mit dem Autohaus

kommunizieren (per Email) und auch schriftliche Antworten zurück fordern.

Eine sog. Wandlung hat so ihre Gemeinheiten, Du musst zB zu jeder Zeit eindeutig mitteilen, dass dies ein

für Dich nicht akzeptabler Mangel ist. Du müsstest Fristen zur Nachbesserung / Beseitigung setzen, usw.

2mal vergeblich Repariert ist kein Freibrief für eine "Wandlung", never!

Das ist auch meine Meinung/Befürchtung. Irgendwie wäre es übertrieben wegen einer kleinen optischen Beeinträchtigung so weit zu gehen. Da die Ursache aber wohl etwas gravierender ist (wie oben vermutet wurde) ist es aber möglicherweise die Einzige wirkliche Lösung. Wenn man mal vom schlimmsten ausgeht, endet das irgendwann vor Gericht und außer Kosten und einer kleinen Minderung passiert auch nichts.

Da ich (bzw. meine Familie) schon eine lange Beziehung zu unserem Händler haben, sind die aber sehr entgegenkommend... das gilt aber umgekehrt auch. Eine Wandlung wäre wirklich auch für mich nur die "Notlösung", dafür mag ich mein Auto zu sehr und hab auch ein paar Euro mehr reingesteckt (alles Garantiekonform und nicht annähernd mit dem Lackproblem in Verbindung zu bringen)

Zitat:

Original geschrieben von HeinzHeM

Du hättest einen Vorführwagen gekauft, sagst Du? Was steht denn im Kaufvertrag bezüglich der Garantieleistungen: gilt die 24-monatige Neuwagengarantie weiter oder ist dort nur die 12-monatige Gebrauchtwagengartantie festgeschrieben? Und wenn letztere, ab wann gültig: dem Tag der der Ausstellung des Kaufvertrages oder ab dem Tag der Übernahme des Fahrzeugs? Würde mich jetzt an Deiner Stelle ganz brennend interessieren ;)

Und auch die Konditionen innerhalb der Garantieleistungen.

Es gilt die Neuwagengaratie ab Tag der Erstzulassung, zusätzlich habe ich das sog. Volvo Pro Full Service für eine Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Dies beinhaltet eine vollständige Herstellergarantie und Wartungs- und Verschleißteilekosten.

Ich reklamiere zwar bei meinem Händler (=Gewährleistungsgeber), der leitet aber natürlich alles an Volvo weiter und rechnet (logischerweise) über die Garantie seine Arbeit bei Volvo ab.

Kann es was bringen wenn ich mich direkt an Volvo wende? Oder sollte ich es weiter über den Händler laufen lassen? Wenn die sich bei Volvo so viel Zeit lassen wie beim letzten mal, dauert es noch 6 Wochen bis sich was tut :(

am 19. Juli 2014 um 14:49

Zitat:

Original geschrieben von obermuh

 

Es gilt die Neuwagengaratie ab Tag der Erstzulassung, zusätzlich habe ich das sog. Volvo Pro Full Service für eine Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Dies beinhaltet eine vollständige Herstellergarantie und Wartungs- und Verschleißteilekosten.

Ich reklamiere zwar bei meinem Händler (=Gewährleistungsgeber), der leitet aber natürlich alles an Volvo weiter und rechnet (logischerweise) über die Garantie seine Arbeit bei Volvo ab.

Kann es was bringen wenn ich mich direkt an Volvo wende? Oder sollte ich es weiter über den Händler laufen lassen? Wenn die sich bei Volvo so viel Zeit lassen wie beim letzten mal, dauert es noch 6 Wochen bis sich was tut :(

Hier werden (wieder mal) die zwei voneinander völlig unabhängigen Dinge Gewährleistung und Garantie vermischt und verknüpft.

Der Händler ist zwar gleichzeitig auch der Gewährleistungsgeber, diese muss jedoch nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Herstellergarantie von Volvo greift. Bekommt also der Händler seine Aufwendungen von Volvo erstattet, so kann man da nicht von Gewährleistung sprechen, sondern von Garantie.

Was anderes wäre es, wenn Volvo die Erstattung ablehnt weil genau dieses oder jenes Problem eben nicht von der Herstellergarantie abgedeckt ist, was nach einiger Zeit des Gebrauchs durchaus passieren könnte, da fällt dann schon mal dies und das aus der Garantie raus und wird als Verschleiß angesehen.

Wurde der Kaufvertrag vor noch nichtmal 6 Monaten unterzeichnet, so hat man allerdings immer die Gewährleistung des Händlers, das heißt, der muss dann direkt selber zahlen, falls Volvo ablehnt. Nach Ablauf von 6 Monaten muss man dem Händler beweisen, dass der Fehler schon damals bei Übernahme vorgelegen hatte, was kaum möglich ist.

Ob es was bringt, wenn du dich direkt an Volvo wendest? Nun, einen Brief abfassen und per Einwurfeinschreiben auf den Weg bringen (keine E-Mail, die landen im Spam-Filter!) kostet nicht die Welt und bringt nach meiner Erfahrung IMMER etwas, ich selbst hatte bislang noch nie einen Volvo, jedoch habe ich bereits in den 60er Jahren einen Brief an BMW geschrieben, weil nach Ablauf der damaligen Garantiezeit von 6 Monaten der Wagen anfing zu rosten (Erfolg: Neulackierung umsonst) und ich hatte wegen diverser Probleme mit zwei Renaults mehrfach die Kundendienstabteilung angeschrieben, jedes Mal "kam was dabei raus".

Wichtig bei der Abfassung ist, dass man sich kurz fasst, Romane möchte da keiner lesen, dass man bei der Wahrheit bleibt denn blöd sind die auch nicht, die fragen beim Händler nach, ob sich das so verhält oder eher nicht und ganz wichtig, niemals ausfallend werden, richtig wäre, das Fahrzeug zu loben und dass man sehr zufrieden ist mit dieser Marke, dabei aber die Kirche im Dorf lassen und eben dann auf diesen dummen, einem die Freude an dem Wagen vermiesenden und vom Händler nicht behebbaren Fehler verweisen und ganz unschuldig um Rat fragen, was man da machen könnte, denn an die Medien wolle man sich ungern wenden .......... dann dauert das auch nicht so lange mit der Antwort.

 

Grüße

Udo

 

Dazu führe ich aus Erfahrung nur sehr kurz aus: Solche Lackmängel sind sicher unschön und ärgerlich, aber als Wandlungsgrund kaum durchzusetzen, selbst wenn die Macken deines Volvo auch nach Beseitigung immer wieder auf ein Neues auftreten. Im Grunde ist es ein absolutes "Kinkerlitzchen".

Ich würde nicht direkt an Volvo schreiben, denn Dein Ansprechpartner ist der Händler. Mit diesem - und nur mit ihm -

hast Du einen Vertrag geschlossen. Wer hinten nach was zahlt, kann Dir egal sein. "Nebenabsprachen" an Deinem

Vertragspartner vorbei könnten Dir im Rechtsstreit negativ angelastet werden. Lass es, es bringt ja nichts. Die

haben auch keine Idee. Anderer Fall wäre es, wenn es um die Ablehnung einer Kulanz oder die Ablehnung von

(berechtigten) Ansprüchen aus einer Herstellergarantie geht: hier kann (nach Absprache mit dem Vertragspartner)

ein Kontakt zum Hersteller oft wahre Wunder bewirken. Bei mir und Citroen war / ist das auch so (gewesen).

Und ich kann mir derzeit beim besten Willen nicht vorstellen, dass Volvo in irgendeiner Art und Weise den Mangel

nicht anerkennen will, die haben nur schlichtweg keine Lösung parat.

Wenn Du "sinnvolles" Zubehör, wie zB andere Felgen und Reifen, Scheibentönungen, Entertainment, etc.

nachgerüstet hast, so wird dies finanziell bei der Rückabwicklung mit berücksichtigt. Davor musst Du keine

Angst haben. Allerdings wäre mit dem Akt der Rückabwicklung wohl auch der Lack an der guten Beziehung

zum Autohaus etwas angekratzt, nehme ich an. Hier kann man sich nur durch eine großzügige Inzahlungnahme

mit Neugeschäft sein Gesicht wahren.

Normalerweise übernimmt der Hersteller die Unkosten des Händlers bei solchen Rückabwicklungen, sofern es

sich um einen Neuwagen handelt. Hier könnte der Händler schon etwas in Schwierigkeiten gelangen, da es ja

kein direkter Neuwagen war.

Was anderes: gibt es seitens des Händlers eine (hinter vorgehaltener Hand) klare Aussage, dass Dein Mangel

ein konstruktiver "Serienfehler" ist?

So wie zB das DSG bei VW (vor den Rückruf-Aktionen) oder die Steuerkettensache bei BMW?

Bzgl. "Nacharbeiten"..

es gibt "Lackfolien" die extrem dick sind, oder aber,

den Scheinwerfer etas "abschleifen" dann sollte das Problem

auch behoben sein..

Zum Glück hat Alfa hier vorgesorgt und die Spaltmaße "großzügiger"

gestaltet :)

Themenstarteram 20. Juli 2014 um 9:36

Der Händler bzw. Werkstattmeister ist schon auch der Meinung dass es ein Konstruktions- bzw. Materialproblem ist, lässt sich ja bei fast jedem V40 der ersten Baureihe (und teilweise auch an späteren) problemlos nachvollziehen. Ich bin aber wohl einer der wenigen Kunden die es reklamieren (bzw. dem es auffällt). Seine Vermutung ist dass die Stoßstange wohl so weich ist (Fußgängerschutz) dass sie sich im Fahrtwind bei schnellen Autobahnfahrten so verformt dass sie sich an dem Scheinwerfer reibt...

Ich werd jetzt mal abwarten was von Volvo kommt, evtl. gibt es ja noch eine Lösung bei der nichts abgeschliffen werden muss...

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