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Wiederbeschaffungswert A6 3,0

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 1. November 2009 um 18:29

hallo audianer,

nachdem man mir anfang september meinen silbernen a6 avant 3,0 direkt vor meiner haustür entwendete und die versicherung ca. 1 monat erfolglos wegen eines fehlenden schlüssels ermittelte (konnte ihnen von meinem gebrauchtwagen nicht mehr den werkstattschlüssel abliefern!), habe ich jetzt die wertermittlung meines fahrzeuges erhalten.

wie sicher fast jeder in meiner situation, habe ich das gefühl, dass das fahrzeug unterbewertet wurde. schliesslich habe ich ihn im juni 2007 bei einem audihändler mit 50tkm auf der uhr für 19900,-€ erworben und 2 jahre + 33tkm später soll er nur noch einen wiederbeschaffungswert von 13600,-€ haben (ausstattung usw. siehe anhang)? und die mwst wird auch nicht bezahlt, weil diese fahrzeuge überwiegend von privat verkauft werden (lt. mobile aber überwiegend händlerangebote). leider kann ich bei mobile und autoscout für diesen preis keine entsprechenden angebote finden, es sei denn die fahrzeuge haben irgendwelche mängel, was meiner definitiv nicht hatte (selbst die mt funktionierte (bisher) tadellos. ich hoffe, dass sie jetzt alle lamellen rutschen lässt und in ihre einzelteile zerfällt).

alle wartungen wurden bisher übrigens von audi durchgeführt und der tüv war erst im juli erneuert worden.

hat jemand die möglichkeit, die wertrmittlung der versicherung zu überprüfen? und wieso bekomme ich keine mwst? bin ich denn verpflichtet, als fahrzeuglaie von privat und ohne garantie zu kaufen? hat jemand erfahrungen mit der einreichung eines gegengtachten?

freue mich über alle konstruktiven antworten.

viele grüße

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Zitat:

Original geschrieben von nikdrake

die meisten der in der suchanfrage ausgegebenen fahrzeuge werden von händlern angeboten und daher ist doch davon auszugehen, dass der mwst-anteil ausgewiesen werden kann.

nein:

die mwst ist bei einem gebrauchtwagen nur ausweisbar, wenn das fahrzeug im vorbesitz eines enstsprechend steuerrelavanten vorbesitzers war, also im einfachsten fall im firmenbesitz und das fahrzeug wurde dann über einen definierten zeitraum abgeschrieben und ordnungsgemäss wieder als firmengut weiter veräussert, entweder direkt oder über einen händler.

im gegensatz dazu kann die mehrwertsteuer eines gebrauchtwagen nicht dadurch ausgewiesen werden, dass ein händler ein privatfahrzeug in zahlung nimmt und anschliessend weiter veräussert! das geht nicht!

schau mal bei mobile und gib mal in der suche für irgendeine fahrzeugauswahl "mwst ausweisbar" ein:

du wirst händler finden, die fahrzeuge mit und ohne ausgewiesener mwst anbieten!

der unterschied ist eben, dass die einen veräusserter firmenbesitz sind... und die anderen aus privatbesitz und steuerneutral.

airmaria

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Servus,

ich will dir ja nicht persönlich die Laune verderben, aber objektiv betrachtet finde ich diese 13600Eu für i.O.

Der Anschaffungspreis war 2007 etwas arg hochgesetzt von dem Audihändler, wo dein Dicken her hast....

 

Gruss

Grache

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