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Wiederbeschaffungswert A6 3,0

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 1. November 2009 um 18:29

hallo audianer,

nachdem man mir anfang september meinen silbernen a6 avant 3,0 direkt vor meiner haustür entwendete und die versicherung ca. 1 monat erfolglos wegen eines fehlenden schlüssels ermittelte (konnte ihnen von meinem gebrauchtwagen nicht mehr den werkstattschlüssel abliefern!), habe ich jetzt die wertermittlung meines fahrzeuges erhalten.

wie sicher fast jeder in meiner situation, habe ich das gefühl, dass das fahrzeug unterbewertet wurde. schliesslich habe ich ihn im juni 2007 bei einem audihändler mit 50tkm auf der uhr für 19900,-€ erworben und 2 jahre + 33tkm später soll er nur noch einen wiederbeschaffungswert von 13600,-€ haben (ausstattung usw. siehe anhang)? und die mwst wird auch nicht bezahlt, weil diese fahrzeuge überwiegend von privat verkauft werden (lt. mobile aber überwiegend händlerangebote). leider kann ich bei mobile und autoscout für diesen preis keine entsprechenden angebote finden, es sei denn die fahrzeuge haben irgendwelche mängel, was meiner definitiv nicht hatte (selbst die mt funktionierte (bisher) tadellos. ich hoffe, dass sie jetzt alle lamellen rutschen lässt und in ihre einzelteile zerfällt).

alle wartungen wurden bisher übrigens von audi durchgeführt und der tüv war erst im juli erneuert worden.

hat jemand die möglichkeit, die wertrmittlung der versicherung zu überprüfen? und wieso bekomme ich keine mwst? bin ich denn verpflichtet, als fahrzeuglaie von privat und ohne garantie zu kaufen? hat jemand erfahrungen mit der einreichung eines gegengtachten?

freue mich über alle konstruktiven antworten.

viele grüße

Bewertung
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von nikdrake

die meisten der in der suchanfrage ausgegebenen fahrzeuge werden von händlern angeboten und daher ist doch davon auszugehen, dass der mwst-anteil ausgewiesen werden kann.

nein:

die mwst ist bei einem gebrauchtwagen nur ausweisbar, wenn das fahrzeug im vorbesitz eines enstsprechend steuerrelavanten vorbesitzers war, also im einfachsten fall im firmenbesitz und das fahrzeug wurde dann über einen definierten zeitraum abgeschrieben und ordnungsgemäss wieder als firmengut weiter veräussert, entweder direkt oder über einen händler.

im gegensatz dazu kann die mehrwertsteuer eines gebrauchtwagen nicht dadurch ausgewiesen werden, dass ein händler ein privatfahrzeug in zahlung nimmt und anschliessend weiter veräussert! das geht nicht!

schau mal bei mobile und gib mal in der suche für irgendeine fahrzeugauswahl "mwst ausweisbar" ein:

du wirst händler finden, die fahrzeuge mit und ohne ausgewiesener mwst anbieten!

der unterschied ist eben, dass die einen veräusserter firmenbesitz sind... und die anderen aus privatbesitz und steuerneutral.

airmaria

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15 Antworten
am 1. November 2009 um 18:39

Na da freue ich mich ja schon darauf wenn die meinen bewertet haben. Die Mwst. bekommst du wenn du eine neus Auto it ausgewiesener Mwst. kaufst, glaube ich.

Zitat:

Original geschrieben von nikdrake

schliesslich habe ich ihn im juni 2007 bei einem audihändler mit 50tkm auf der uhr für 19900,-€ erworben und 2 jahre + 33tkm später soll er nur noch einen wiederbeschaffungswert von 13600,-€ haben (ausstattung usw. siehe anhang)?

hört sich ziemlich normal an, wo ist das problem?

 

Zitat:

Original geschrieben von nikdrake

leider kann ich bei mobile und autoscout für diesen preis keine entsprechenden angebote finden...

dann musst du mal etwas anders suchen, nur ein paar grob-beispiele:

hier

 

Zitat:

Original geschrieben von nikdrake

hat jemand die möglichkeit, die wertrmittlung der versicherung zu überprüfen? und wieso bekomme ich keine mwst? bin ich denn verpflichtet, als fahrzeuglaie von privat und ohne garantie zu kaufen? hat jemand erfahrungen mit der einreichung eines gegengtachten?

1. der wiederbeschaffungswert richtet sich nach dem örtlichen markt für diesen fahrzeugtyp (wobei örtlich heutzutage relativ zu betrachten ist): dein erster ansatz, diesen wert im netz bei mobile zu überprüfen geht in die richtige richtung.

anmerkung zum gutachten: es handelt sich um eine standardkalkulation auf gelisteten durchschnittswerten unter angemessener berücksichtigung wertbeeinflussender faktoren.

2. positiv fällt im gutachten hingegen auf, dass dem nicht vorhandenem fahrzeug nicht nur ein durchschnittlicher pflegezustand angedichtet wurde, sondern ein sehr guter!

3. du bekommst nicht die mwst nicht wieder, sondern das fahrzeug wird als hauptsächlich mwst-neutral gehandelt betrachtet, was völlig korrekt ist. der unterschied dazu wäre ein fahrzeugt mit ausgewiesener mwst., was es sicherlich für diesen fahrzeugtypen in dem baujahr ab und an auch noch gibt, spielt aber im preis keine rolle mehr. anders wäre das z.b. bei einem halbjahreswagen mit einem neupreis von z.b. 200 k€: da würden sich ausweisbare mwst durchaus als verkaufsfördernd und somit wertsteigernd auswirken, weil der entsprechende kundenkreis meist darauf angewiesen ist bzw dadurch einen deutlichen vorteil hat.

4. nein, du bist nicht verpflichtet, von privat zu kaufen: der kalkulierte wiederbeschaffungswert richtet sich theoretisch nach örtlichen händlerangeboten, da hat die mwst garnix mit zu tun (siehe 3.)

5. ein gegengutachten macht bei dieser vorlage sehr wenig sinn!

airmaria

 

Wenn du einen vergleichbaren Wagen findest den du zu kaufen bereit bist, der aber teurer ist, teilst du das deiner Versicherung mit.

Die kann dir dann entweder den Wagen bezahlen oder dir nachweisen wo du einen Gleichwertigen zu günstigeren Koditionen bekommst.

Themenstarteram 1. November 2009 um 20:40

...vielen dank schon mal für die antworten. ich hatte irgendwie noch gehofft, dass, wenn ich ein auto bei einem händler kaufe, ich noch einen mwst-anteil entsprechend des von der versicherung ausgezahlten betrages erhalte, da ich für das neue auto ja auch mwst abfhren musste.

die meisten der in der suchanfrage ausgegebenen fahrzeuge werden von händlern angeboten und daher ist doch davon auszugehen, dass der mwst-anteil ausgewiesen werden kann. leider fehlt oft auch die bei mir vorhandene lederausstattung.

Zitat:

Original geschrieben von nikdrake

die meisten der in der suchanfrage ausgegebenen fahrzeuge werden von händlern angeboten und daher ist doch davon auszugehen, dass der mwst-anteil ausgewiesen werden kann.

nein:

die mwst ist bei einem gebrauchtwagen nur ausweisbar, wenn das fahrzeug im vorbesitz eines enstsprechend steuerrelavanten vorbesitzers war, also im einfachsten fall im firmenbesitz und das fahrzeug wurde dann über einen definierten zeitraum abgeschrieben und ordnungsgemäss wieder als firmengut weiter veräussert, entweder direkt oder über einen händler.

im gegensatz dazu kann die mehrwertsteuer eines gebrauchtwagen nicht dadurch ausgewiesen werden, dass ein händler ein privatfahrzeug in zahlung nimmt und anschliessend weiter veräussert! das geht nicht!

schau mal bei mobile und gib mal in der suche für irgendeine fahrzeugauswahl "mwst ausweisbar" ein:

du wirst händler finden, die fahrzeuge mit und ohne ausgewiesener mwst anbieten!

der unterschied ist eben, dass die einen veräusserter firmenbesitz sind... und die anderen aus privatbesitz und steuerneutral.

airmaria

Themenstarteram 1. November 2009 um 21:21

o.k. das habe ich jetzt verstanden. aber wie sieht es mit der mwst aus, wenn ich ein fahrzeug beim händler kaufe? muss die versicherung diese dann erstatten? schliesslich zahlen die reperaturkosten bei nicht erfolgter reperatur auch häufig ohne mwst, die aber bei einreichung einer entsprechenden werstattrechnung übernommen werden müßte.

Das richtet sich ausschließlich nach deiner derzeitigen Lage. Wenn du Unternehmer, Selbständiger etc., also abzugsberechtigt im Sinne des UStG bist, UND das Fahrzeug zur betrieblichen Nutzung sprich ein "Firmenfahrzeug" war zahlt die Versicherung nur Netto - soweit so gut.

Bekommst du jetzt aber ein Auto, wo die USt nicht ausweisbar ist (z.B. Händler hat von privat in Zahlung genommen) dann bsit du auch im Recht, die USt von der Versicherung zu verlangen, selbst wenn du USt-vorabzugsberechtigt bist und der Wagen in der Firma genutzt wird.

Zu solchen Vorfällen gibt es genug Urteile und Vergleiche. Alle gehen von dem Grundsatz aus, den VN (Versicherungsnehmer) nicht schlechter zu stellen. Das würde er aber, wenn er durch die Steuer Mehrkosten hätte. Die Versicherung probiert aber immer, die MWSt zu sparen, denn wenn die Brutto erstatten, sind das ja immerhin 19% mehr. So kann sie dem VN aber in vielen Fällen die Steuer überhelfen, der sie ja dann wieder abziehen kann. Die Versicherung kann sowas übrigens nicht - auch interessant,was? Ja und deswegen versucht sie es ja ständig.

Zum A6 3.0 - der Wert ist absolut korrekt, vergiß das Gegengutachten. für 13.000 bekommst du schon z.Zt was sehr Anständiges

Themenstarteram 3. Dezember 2009 um 11:47

Zitat:

Original geschrieben von Audi-gibt-Omega

Das richtet sich ausschließlich nach deiner derzeitigen Lage. Wenn du Unternehmer, Selbständiger etc., also abzugsberechtigt im Sinne des UStG bist, UND das Fahrzeug zur betrieblichen Nutzung sprich ein "Firmenfahrzeug" war zahlt die Versicherung nur Netto - soweit so gut.

Bekommst du jetzt aber ein Auto, wo die USt nicht ausweisbar ist (z.B. Händler hat von privat in Zahlung genommen) dann bsit du auch im Recht, die USt von der Versicherung zu verlangen, selbst wenn du USt-vorabzugsberechtigt bist und der Wagen in der Firma genutzt wird.

Zu solchen Vorfällen gibt es genug Urteile und Vergleiche. Alle gehen von dem Grundsatz aus, den VN (Versicherungsnehmer) nicht schlechter zu stellen. Das würde er aber, wenn er durch die Steuer Mehrkosten hätte. Die Versicherung probiert aber immer, die MWSt zu sparen, denn wenn die Brutto erstatten, sind das ja immerhin 19% mehr. So kann sie dem VN aber in vielen Fällen die Steuer überhelfen, der sie ja dann wieder abziehen kann. Die Versicherung kann sowas übrigens nicht - auch interessant,was? Ja und deswegen versucht sie es ja ständig.

Zum A6 3.0 - der Wert ist absolut korrekt, vergiß das Gegengutachten. für 13.000 bekommst du schon z.Zt was sehr Anständiges

Viele Dank für die Antwort.

Bin Privatperson und habe jetzt ein neues Auto bei einem Händler gekauft und dafür natürlich auch MwSt. bezahlt. Ist die Versicherung (in meinem Fall die H*K) denn nun verpflichtet, die MwSt. zu erstatten? Sollte ich mir hierfür generell einen Anwalt nehmen? Wie sind eure Erfahrungen?

Mein letztes Schreiben diesbezüglich wurde von denen übrigens einfach ignoriert.

Mich würde mal folgendes Interessieren:

Welche Schlüssel wurden beim A6 eigentlich damals ausgeliefert?

2x Funkklappschlüssel

1x Plastikschlüssel

Gab es diesen Plastikschlüssel auch noch einmal in Metallausgabe (aber ohne Funkteil) ?

Muss man den kleinen Schlüsselanhänger mit dem Code für die Wiederbeschaffung eines Ersatzschlüssel auch nachweisen können?

am 3. Dezember 2009 um 13:27

Ich finde 13600€ jetzt nicht schlecht.

Das Fahrzeug ist 7 Jahre alt,die km sind bei der Bewertung sekundär zu bewerten.

Der Markt in diesem Segment ist tot,und die Preise bei diversen Händlern (auch von privat) sind ja auch VHB.

In dem damaligen Kaufpreis von 19900€ steckt ja auch noch eine gute Schippe Gewährleistung,die dein (ehemaliger) Wagen nicht mehr hat.

Immerhin wurde der Wagen mit sehr gut bewertet,ich kenne aber diesen Faktor nicht in der Wichtung des Gesamtergebnisses.

Diese Schlüsselstory ist interessant, ich habe z.B. nur noch 1 Schlüssel.

VFL Modelle:

 

2 Funkklappschlüssel

1 Plastikschlüssel

1 Schlüssel ohne FFB aber größer als der Plastikschlüssel

 

 

FL Modelle:

 

2 Funkklappschlüssel

1 Plastikschlüssel

 

Zitat:

Original geschrieben von fernschnellgut

Mich würde mal folgendes Interessieren:

Welche Schlüssel wurden beim A6 eigentlich damals ausgeliefert?

2x Funkklappschlüssel

1x Plastikschlüssel

Ja, genau diese waren dabei.

Zitat:

Gab es diesen Plastikschlüssel auch noch einmal in Metallausgabe (aber ohne Funkteil) ?

Noch nie gesehen...

Zitat:

Muss man den kleinen Schlüsselanhänger mit dem Code für die Wiederbeschaffung eines Ersatzschlüssel auch nachweisen können?

Nein, muss man nicht, aber damit gehts einfacher.

Gruß

Andy

Danke Nachtfalke.

Da war also doch was mit einem Schlüssel ohne FFB neben dem Plastikschlüssel.

Da ich den bei mir aber auch noch nie gesehen habe nehme ich mal an, dass der Allroad vom MJ 2004 wie die Facelift Modelle gehandhabt wird.

Ein Facelift gab es bei dem in diesem Sinne ja nicht wie beim A6 Avant.

Der Vorderwagen und die Motorhaube ist ja immer die gleiche geblieben beim Allroad. Nur die Rückleuchten und das Interieur hat sich auch geändert.

Und das hat sich beim Allroad auch zum Modelljahr 2002 geändert was ich weiß, weil da ja auch das FL in diesem Sinne beim Allroad gemacht worden ist.

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