Wieder einer weniger

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo Gemeinde,

mein Golf meldet sich hiermit ab.
Ich hatte heute einen Unfall. Dazu werde ich solange nichts sagen, bis die Sache von Seiten der Versicherung und der Polizei her geklärt ist.
Es wurde keiner verletzt, das ist schonmal das wichtigste.
Anschnallen ist wichtig. Mir fiel nur die Brille vom Kopf 🙂

Allerdings hat mein EZ einen kleinen bis mittleren Frontschaden.
Stoßstange knutscht mit LIMA, der Kotflügel mit dem Reifen und der Längsträger ist geknickt.
Ich schätze mal wirtschaftlicher Totalschaden.
Morgen bei Licht wird es wohl nicht besser aussehen.

Wie auch immer, die Membermap wird natürlich weitergeführt.
Mein Vater fragt grad einen bekannten nach seinem 2er syncro 🙂

Sollte einer von euch noch was fahrbares zum guten Tarif haben, gebt bescheid. ihr wisst ja wo ich wohne.

PS: Braucht jemand 1 Liter Wasserlack in jadegrün-metallic? Die hatte ich gerade geholt 🙂

Beste Antwort im Thema

So schrecklich es auch ist, besser ein Golf oder Jetta stirbt so, als dass er einfach weggeworfen wird, weil er 'wertlos' ist. 

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Das war nen 4er :-(

nochmal autsch.
hätte auf dreier getippt wegen der ausparung in der motorhaube für die scheinwerfer.

danke nochmal

und das mit dem runden 2er von Jack GT ist ja auch nicht von schlechten eltern.
das hat aber die windschutzscheibe nicht überlebt, oder?

Zitat:

Original geschrieben von troja_falls


nochmal autsch.
hätte auf dreier getippt wegen der ausparung in der motorhaube für die scheinwerfer.

Die Aussparung fürs VW-Zeichen in der Mitte der Haube spricht doch Bände, oder nicht 😉 ?

Herzliches Beileid und vielleicht auch herzlichen Glückwunsch!

"Autofahrer sollen eine Abwrackprämie von 2.500 Euro erhalten, wenn sie noch dieses Jahr ihr mindestens neun Jahre altes Auto stilllegen und dafür einen Neuwagen kaufen. Der alte Wagen muss ihnen zuvor mindestens ein Jahr gehört haben. Das Modell muss nicht fabrikneu sein, auch Jahreswagen werden gesponsert. Das Fahrzeug muss wirklich verschrottet werden. Abmelden allein reicht nicht. "

Nirgendwo steht geschrieben, daß das Fahrzeug in einem tadellosen oder fahrbereiten Zustand zum Zeitpunkt der Verschrottung sein muß.
Auch wenn Du dir keinen Neuwagen zulegen willst, weil du ja ewig 2er fahren willst, so gibt es da bestimmt interessante legale Möglichkeiten:

1.) Erstens kassierst du - wenn möglich - bei der Versicherung; am besten mit 30 % Zuschlag wegen wirtschaftlichem Totalschaden. Achte jedoch darauf, daß du Eigentümer bleibst, da du dir vorbehälst, den Wagen neu aufzubauen.

2.) Dann suchst Du nach interessanten Neuwagen bzw. Jahreswagen, die sich stets leicht verkaufen.

3.) Entweder du kaufst den Wagen selbst (eventuell mit Kredit), um ihn umgehend wieder zu verkaufen (ungünstig, da Wertverlust), oder

4.) Du sprichst mit einem Händler und beschreibst ihm die Situation. Wenn der Händler einen anderen Kaufinteressenten an der Hand hat, so könnt ihr zB halbe-halbe machen: der Wagen wird in einem ersten Kaufvertrag an dich verkauft (und bleibt mit Brief beim Händler). Dieser Kaufvertrag wird nötig sein, um die Abwrackprämie (wohl beim Finanzamt) geltend zu machen. Gleichzeitig wird mit Datum des nächsten Tages der Wagen von dir an den dritten Käufer verkauft. Seine Zahlung erfolgt direkt an den Händler (der so womöglich ein grösseres, bzw. teuereres Modell verkaufen kann). Dafür kriegt er dann von dir (zB die Hälfte der Abwrackprämie - kann auch ruhig weniger sein😉 )

Am einfachsten ist das ganze natürlich, wenn du einen Verwandten bzw. Bekannten hast, der sich eh nen neuen Wagen kaufen will. So bleibt die ganze Prämie dann (hoffentlich) bei dir. Günstigstenfalls hast du dann mit Versicherung zusammen über 3000 € für nen gut erhaltenen G60 😁

In jedem Fall ist es ratsam, sich zu informieren und den genauen Gesetzestext abzuwarten. So wie das bisher jedenfalls in der Presse dargestellt wird, ist nicht erkenntlich, daß du irgendwie den neuen Wagen auch selber fahren müsstest bzw. ihn nicht weiter verkaufen dürftest. Nur kann man sich halt nicht einen alten Wagen auf die schnelle kaufen, um dann die Abwrackprämie zu kassieren.

Gruß und viel Glück

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das mit dem neuen gesetz hab ich auch schon gehört.
allerdings gilt das doch erst ab 01.07.2009?

Zitat:

Original geschrieben von websifus


"Autofahrer sollen eine Abwrackprämie von 2.500 Euro erhalten, wenn sie noch dieses Jahr ihr mindestens neun Jahre altes Auto stilllegen und dafür einen Neuwagen kaufen. Der alte Wagen muss ihnen zuvor mindestens ein Jahr gehört haben. Das Modell muss nicht fabrikneu sein, auch Jahreswagen werden gesponsert. Das Fahrzeug muss wirklich verschrottet werden. Abmelden allein reicht nicht. "

Nirgendwo steht geschrieben, daß das Fahrzeug in einem tadellosen oder fahrbereiten Zustand zum Zeitpunkt der Verschrottung sein muß.

Zitat:

In jedem Fall ist es ratsam, sich zu informieren und den genauen Gesetzestext abzuwarten.

Wirklich erstmal abwarten, was da kommt und nicht schon Pläne machen und das Geld ausgeben. 😉

Geben wird es die Abwrackprämie aber, so wie es aussieht, schon relativ bald. Die wird vielen (nicht verunfallten) 2ern das "Leben" kosten. 🙁 Aber für dich, troja_falls könnte das wirklich interessant sein.

Zitat:

Auch wenn Du dir keinen Neuwagen zulegen willst, weil du ja ewig 2er fahren willst, so gibt es da bestimmt interessante legale Möglichkeiten:

1.) Erstens kassierst du - wenn möglich - bei der Versicherung; am besten mit 30 % Zuschlag wegen wirtschaftlichem Totalschaden. Achte jedoch darauf, daß du Eigentümer bleibst, da du dir vorbehälst, den Wagen neu aufzubauen.

Das stand doch schon hier irgendwo. Ist aber falsch. Ein Totalschaden gibt leider keinen Bonus von 30%. Weiß ich aus Erfahrung.

Auch von mir herzliches Beileid! Könnte mir gar nicht vorstellen wie es wäre meinen Kleinen so zu sehen!
Ich war mal Insasse bei nem Unfall mit nem 2.8er A4(Totalschaden), haben deri Bäume und zwei Laternen umgemäht! Der Wagen sah zwar schlimm aus aber wir sind alle heile geblieben! Bin auch froh, dass es dir gut geht!
...ist schon ein bleibendes Erlebnis!!

Um was zum Bild zu sagen: Die Beifahrertür wurde ca 40cm nich inne gedrückt und die Hinterräder drehen sich nicht mehr weil sie vom Kofferraum blockiert wurden!

Original geschrieben von Rocket2

Zitat:

...
Geben wird es die Abwrackprämie aber, so wie es aussieht, schon relativ bald. Die wird vielen (nicht verunfallten) 2ern das "Leben" kosten. 🙁 Aber für dich, troja_falls könnte das wirklich interessant sein.

Ist anscheinend schon in Kraft:

http://www.n-tv.de/1085003.html

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


Ein Totalschaden gibt leider keinen Bonus von 30%. Weiß ich aus Erfahrung.

Dann muss sich da anscheinend die Gesetzeslage geändert haben, unser GT wurde nämlich schonmal auf dieser Schiene repariert (Reparaturkosten bis 130% des Zeitwertes wurden bezahlt).

Zitat:

Original geschrieben von GLI



Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


Ein Totalschaden gibt leider keinen Bonus von 30%. Weiß ich aus Erfahrung.
Dann muss sich da anscheinend die Gesetzeslage geändert haben, unser GT wurde nämlich schonmal auf dieser Schiene repariert (Reparaturkosten bis 130% des Zeitwertes wurden bezahlt).

Wenn Reparatur ja, aber wenn Totalschaden, dann Zeitwert.

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


Wenn Reparatur ja, aber wenn Totalschaden, dann Zeitwert.

Wenn Reparatur trotz wirtschaftlichem Totalschaden, dann Reparaturkosten-Ersatz bis 130% vom Zeitwert.

Zitat:

Original geschrieben von GLI



Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


Wenn Reparatur ja, aber wenn Totalschaden, dann Zeitwert.
Wenn Reparatur trotz wirtschaftlichem Totalschaden, dann Reparaturkosten-Ersatz bis 130% vom Zeitwert.

Das macht keine Versicherung mit. Die zahlen dir die Wiederbeschaffung, mehr nicht. Die knickern, wo sie können.

Was soll ich sagen? Es war halt so, sie haben es mitgemacht. Wir mussten zwar mit dem Anwalt etwas nachhelfen, dann wurde aber problemlos bezahlt.
Voraussetzung ist/war halt, dass trotz Totalschaden repariert und weitergefahren wurde.

Zitat:

Original geschrieben von GLI


Was soll ich sagen? Es war halt so, sie haben es mitgemacht. Wir mussten zwar mit dem Anwalt etwas nachhelfen, dann wurde aber problemlos bezahlt.
Voraussetzung ist/war halt, dass trotz Totalschaden repariert und weitergefahren wurde.

Puh, also das wäre mir neu, dass das bisher ging. Muss ich mal nachforschen. Dazu kommt, dass sich die 130% Regel eh anscheinend dem Ende entgegen neigt. 🙁

Man lernt nie aus... 😉

Für die Werkstatt, in der der Golf damals für den Gutachter stand, war das eine völlig selbstverständliche Sache mit den 130% bei Totalschadenreparatur...

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