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Wie Zufreiden seit Ihr mit der Klimaanlage?

Themenstarteram 10. Mai 2008 um 15:53

Hallo Leute,

habe vor ein paar Wochen schon einmal über die Proble mit meinem neuen 9-3er (Bj 2002) geschrieben.

Wegen der Klimaanlage war ich jetzt zum zweiten Mal in der Werkstatt.

Zur Info: Ich fahre oft eine ca 150km lange Strecke. Nach ca 30-40 Minuten wird es auf einmal eiskalt im Auto und ich kann nichts dagegen tun. Also keine einstellung der Klima hilft. Außer wenn ich auf HI stelle aber da kann ich dann nach paar minuten nicht mehr atmen so heißt wird es. Bis zu dieser 30 - 40 Minuten Granze ist aber alles OK.

Ich steige in das Kalte Auto ein. Fahre los stelle die Klima so ein wie es mir gefällt und nach ein paar Minuten ist es angenehm warm - allerdings wie beschrieben nicht allzu lange.

 

Ok jetzt zu den Reparaturversuchen

Hatte es einmal in der Werkstatt da wurde ein anderer Schaden behoben außerdem hatte ich diesen Fehler der Klimaanlage bemängelt. Habe mein Auto abgeholt und die Mechaniker meinten, dass der andere Fehler beseitigt wurde und sie die Klima komplett durchgecheckt haben und alles OK sei.

Gut dann bin ich wieder gefahren habe die Klima so eingestellt wie sie es mir empfohlen haben und mir ist natürlich immer noch nach 30-40 Minuten extrem kalt geworden. Dann dachte ich mir "Scheiss drauf, ich mach einfach aus und die Lufteinlässe zu dann wirds schon passen". Tja - dumm gelaufen - der linke Luftauslass lies sich schliessen, beim mittleren und rechten war aber der Schließmechanismuss kaputt. Also weitergefahren entweder frierend oder schwitzend bei HI...

In der Werkstatt habe ich das dann wieder reklamiert (habe noch Gewähleistung). Bin dann wieder gekommen und die haben gemeint alles wieder 100% OK.

Setze mich dann ins Auto und teste --> Mittlerer Schlitz geht immer noch nicht zu. Bin wieder reingegangen und dann wurde ich aufgeklärt dass anscheinend noch ein Teil geliefert werden muss um das zu reparieren aber der Fehler mit dem "zu kalt werden" sei behoben.

So, das konnte ich weil es so warm war in dne letzten Tagen noch nicht testen (muss ja auch so lange fahren um zu testen).

Allerding wollte ich dann jetzt das Auto kühlen, weil es eben zu heiß draußen war. Gekühlt hat es, aber natürlich sehr stark. Es ist wieder entweder zu kalt oder zu heiß gewesen. Auch als ich die Klima auf 23 dann hatte war es noch kalt. Ab 24 wurde dann geheizt und es war zu warm.

Ist das normal? Kann doch eigentlich nicht sein, dass sich kein passender Wert finden lässt wo eben nur ein bisschen gekühlt wird.

Bei meinem alten 900 II mit Lüftung war das alles kein Thema, es ist frische Luft durchgekommen und war ein bisschen gekühlt (vorrausgesetzt es ist draußen nicht zu heiß gewesen) oder man hat eben 20 Minuten gewartet bis er sich aufheizt und hatte es dann warm genug.

Also berichtet mal wie das bei euch so ist?

Ich spiel langsam schon mit dem Gedanken, dass ich das Auto wiedergebe und vom Vertrag zurücktrete. Wäre sicher nicht so leicht aber das Autohaus regt mich nur noch auf. (Muss dazu sagen, dass sie während der letzten Reparatur 2 Kratzer ins Auto gemacht haben und meinen Kofferaumdeckel fast kaputtgemacht hätten. Außerdem wollten sie versuchen mir einzureden ich hätte die Klima slebst kaputtgemacht)

 

Also, freeu mich über jede Antwort

gruß

Alex

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10 Antworten

Hallo erstmal!

Dein vorheriges Fahrzeug hatte keine Klimaanlage, wenn ich Dich richtig verstanden habe.:)

Und jetzt hast Du ein Fahrzeug mit ACC...Klima-Automatik.:)

Dazu möchte ich Dir 2 kleine Tipps geben.

1. Gebläse NIEMALS direkt auf Deinen Luxuskörper richten. Immer das Gebläse von Dir weg einstellen!

2. Eine Temperatur wählen, die nur geringfügig niedriger ist, wie die Aussentemperatur.

Heißt auf gut Deutsch: Klappen nach links und rechts weg drehen und bei einer Temperatur von 25°C aussen...höchstens 23° einstellen.

Sollte die Regelung dennoch als unangenehm empfunden werden, sollte nicht das Fahrzeug, sondern nur der Innenraum-Temperatursensor erneuert werden.:)

Zum Thema Werkstatt:

Ist es eine Vertragswerkstatt oder ein freier Schrauber?

Hat eigentlich keine Wertigkeit, befriedigt nur meine Neugierde.;)

Gewährleistung: Die Werkstatt darf zweimal nachbessern...immer auf ein Problem bezogen!

In Deinem Fall wurde an der Lüftung ein Problem erkannt, nicht repariert, weil Teile geordert werden mussten. Das musst Du dulden.

Zum Thema Deine Persönlichkeit: entweder willst Du den Wagen wieder loswerden...und das ohne Kosten...oder Du möchtest den Wagen behalten...und das ebenfalls ohne Kosten.

Da solltest Du erstmal für Dich eine klare Richtung finden.

Themenstarteram 11. Mai 2008 um 9:33

Hey Linear Cycle,

danke für deine Antwort.

Deine beiden Tipps habe ich schon vorher immer beherzigt. Beim heizen habe ich das Gebläse manchmal direkt auf mich gerichtet wenn es anfangs kalt war aber dann wenn ich mich wieder wohlgefühlt habe, dann imemr zu den Seiten und nach Oben weg. Beim kühlen ist es auch meistens weg (Bin in letzter Zeit eh so empflindlich und werde schnell Krank :()

Um deine Neugierde zu befriedigen: Es ist ein großer SAAB Vertragshändler ;)

Zur rechtlichen Sache:

Hier bin ich durch mein Studium und meine Familie schon bestens beraten ;)

Also mein erstes Ansuchen auf Nachbessserung wurde komplett ignoriert obwohl ich das Problem detailiert beschrieben habe.

Hieraus ließe sich eventuell ein ernsthaftes Verweigern ableiten. Hätte also damals vielleicht schon zurücktreten können.

Als ich dann letzte Woche da war war es das zweite Mal wegen der Klimaanlage dort.

Ich bin dann mein Auto holen gekommen und man hat mir gesagt alles ist wieder 100% OK. Bin dann ins Auto habe erst den Kratzer gesehen. Bin wieder rein. Sie haben versucht ihn auszubessern (im Nachhinein als es getrocknet war - da war ich schon weg - hat man gesehen, dass der Versuch fehlgeschlagen ist). Dann bin ich wieder in mein Auto, habe die Klima angemacht und dann festgestellt, dass es doch nicht komplett repariert wurde.

Jetzt hätte ich sofort zurücktreten können. Ich weis nicht ob der Klima-Mangel schwerwiegend genug für den Rücktritt ist. Aber die Verletzung der Sorgfaltspflichten dazu dürfte reichen.

Dass ich wieder reingegangen bin und gesagt habe OK ich warte auf das Teil und die können es noch reparieren war reine Kulanz von mir - hätte ich nicht machen müssen.

Wenn sie jetzt beim erneuten Ausbessern des Kratzers oder beim Reparieren der Klima noch einen Fehler machen oder mir wieder einreden wollen ich wär slebst schuld dann überlege ich mri das mit dem Rücktritt wirklich - habe nämlich echt Angst vor der Zeit wenn dann meine Gewährleistung abgelaufen ist. Und das alles obwohl der Verkäufer mir mehrmals versicht hat, dass die nächsten mindestens 40.000km absolut nichts sein wird wo ich mir Sorgen machen muss.

Aber anderrerseits mag ich mein Auto und SAAB - nur weis ich jetzt wo ich sicher keinen SAAB mehr kaufen werde.

Noch eine kleine Anmerkung zu den 2 NAchbesserungsversuchen: So weit ich weis geht die aktuelle Rechtsauffassung immer mehr dazu, dass es nicht der selbe Mangel sein muss sondern die Sache als Gesamtheit gesehen wird. Ist auch für mich logisch, dem Kunden kann es egal sein ob X oder Y kaputt ist. Er hat trotzdem den gleichen Stress den er nciht haben sollte.

Kleine Info die auch anderen helfen könnte: Ich lasse mir wenn ich zum Einbau des Teils in der Werkstatt bin vom Chef schriftlich bestätigen, dass es keine Reparatur aus Kulanz (das wollte der Verkäufer mir ja einreden) sondern eine Nachbesserung war. Bei einer Nachbesserung fängt nämlich die Gewährleistung erneut an zu laufen - aber nur für das Teil, welches repariert wurde.

Wenn Du den Wagen zur Reparatur bringst und den Auftrag gibst, die Klimaanlage instandzusetzen, dann ist die Reparatur erst abgeschlossen, wenn der Fehler gefunden wurde und das betreffende Bauteil ersetzt wurde.

In Deinem Fall ist die Reklamation gleichzeitig ein Auftrag und die Werkstatt muß Dir eine Auftragsbestätigung in schriftlicher Form geben!:)

Wird bei der Reparatur das Fahrzeug beschädigt, ist die Werkstatt verpflichtet, den Schaden zu beheben!

Wer den Schaden letztendlich bezahlt, die Betriebshaftpflichtversicherung oder der dusselige Monteur, kann Dir als Kunde egal sein.:)

Die Werkstatt hat das Recht, bei Reklamation eines defekten Bauteils, in Deinem Fall die Klimaanlage, 2x nachzubessern.

Wenn gleichzeitig die Bremse rubbelt...darf sie sich 2x an der Bremsanlage austoben.

Und wenn anschliessend der Fensterheber streikt, darf die Werkstatt 2x am Fensterheber üben.

So ist die momentane Lage im Gewährleistungsrecht.

Wandeln geht nur, wenn die Klimaanlage nach dem zweiten Reparaturversuch immernoch nicht funktioniert.

Rückgabe des Fahrzeugs gegen den Kaufpreis, abzüglich der Wertminderung durch den Gebrauch des Kunden. Damit ist eine Kilometerpauschale gemeint, die dem Käufer in Rechnung gestellt wird. Wo die momentan liegt, kann ich allerdings nicht genau sagen.

Nach zweimaligen, mißlungenen Reparaturversuchen durch den Verkäufer, kann der Käufer den Wagen auch in einer anderen Werkstatt reparieren lassen und die Rechnung dem Verkäufer vorlegen. Und die muß der Verkäufer bezahlen!:)

Vorrausgesetzt, die Rechnung ist in einer ortsüblichen Höhe angesiedelt.;)

Das gleiche gilt, wenn ein Schaden eintritt und das Fahrzeug nicht vor Ort ist, und nicht mehr weiterfahren kann. Bei einer Urlaubsfahrt zum Beispiel. Dann kann das Fahrzeug am Urlaubsort repariert werden und der Verkäufer muß die Auslagen bezahlen.

Das sollte man allerdings mit dem Verkäufer, vor dem Reparaturauftrag in der fremden Firma, absprechen!

Wenn der Motor platzt und die Reparatur den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigt, also ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt...darf man den Motor nicht ersetzen lassen.

Da hilft dann nur die Rücknahme des Fahrzeugs durch den Verkäufer.

Die Rechtslage bei den Gewährleistungen ist also nicht immer ganz klar!

Der Käufer hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten!

Notwändige Wartungsarbeiten müssen z.B. durchgeführt werden, damit die Gewährleistung nicht gefährdet wird.

Ein Heizungskessel muß jährlich gewartet werden, damit die Gewährleistung erhalten bleibt!!!

Und die Ware muß nach Bedienungsanleitung bedient werden!

Wer einen Stahltopf in eine Mikrowellenherd stellt, darf sich nicht wundern, wenn das Ding in Flammen aufgeht, z.B.:D

Oder in der Waschmaschine Wackersteine einfüllt um sie zu reinigen oder die Jeans "stonewashed" zu veredeln...usw.:D

Und wer seine Bremsanlage auf dem Nürburgring verheizt, der ist eben auch selber schuld...keine Gewährleistung.

Aber zur Klimaanlage zurück: Was oder Wie sollst Du denn gemacht haben, daß die Klimaanlage kaputt ist???

Die Werkstatt behauptete ja, daß Du die Klimaanlage selber kaputt gemacht hast.

Meinte sie damit die Luftdüsen oder die Macke mit dem Kühlen und Heizen?

 

 

Themenstarteram 11. Mai 2008 um 22:10

Hey,

danke für deine ausführliche Antwort!

Aber wie gesagt, zu den rechtlichen Fragen brauche ich keinerlei Hilfe - da bin ich bestens beraten.

Als ich das erste mal etwas vom Gewährleistungsrecht - im Gymnasium - gelernt habe war es in der Tat noch so, dass es 2 mal der selbe nicht behobene Fehler gewesen sein musste um dann Preisminderung oder Wandlung(Wandlung geht nicht immer!) durchzusetzen. Es ist aber jetzt so, dass es mehr und mehr so ausgelegt wird, dass die Sache als Gesamtheit gesehen wird. Also ein mal Bremse ein mal Motor, beide Reparaturen fehlgeschlagen --> können jetzt schon zur Preisminderung oder Wandlung führen. Die mangelnden Sorgfaltspflichten (Kratzer machen, Kofferaum unvorsichtig behandeln, ...) helfen dort auch weiter. Im Gesetz steht nicht, dass es 2 mal der gleiche Mangel sein muss und auch nicht, dass es bei 2 verschiedenen auch geht den Preis zu Mindern bzw. zu Wandeln. Das ist auslegungssache und damit im Ermessen der Richter. (Ich möchte mir jetzt ungerene die Zeit nehmen Beweise dafür zu suchen, kann das aber wenn du möchtest tun. HAbe mich außerdem mit einem Profi darüber unterhalten)

Auftragsbestätigung in schriftlicher Form ist natürlich juristischer Blödsinn (sorry). Zur Beweissicherung und so weiter ist es sicher nützliche - aber Zeugen reichen da genauso aus. Hier gibt es keine Formvorschriften.

Natürlich darf die Werkstatt ein Teil erstmal bestellen müssen und mich so lange nach hause schicken. Nur hier war es so, dass ich angerufen habe ob das Auto fertig ist. Mir wurde gesagt, ich soll in einer Stunde kommen. Bin dann rein und habe fürs Reifenwechseln das gleich mit gemacht wurde gezahlt und mir wurde gesagt, dass das Auto, auch die Klima, wieder 100% funktionieren. Für mich und auch für das Autohaus war somit dieser Nachbesserungsversuch vorbei. Erst dann als ich im Auto war und es getestet habe habe ich es gemerkt und bin zurück. (Klar, jetzt kann ich nur deswegen juristisch gesehen nichts mehr machen - habe dann ja zuestimmt, dass das Teil nachgeliefert wird.)

Ok ich will dir nicht vorenthalten, wie ich die Klima kaputtgemacht haben soll.

Ich habe einen FM Modulator eingebaut und ihn im Beifahrerfußraum, da wo der AS3 Verstärker/die Freisprechanlage hingebaut werden kann. Dabei soll ich es angeblich kaputtgemacht haben (Der Mechanikermeister hat nicht gesagt ob nur das mit der Temperatur oder nur das mit dem Schließen der Düsen)

Jetzt ist sein Problem nur, dass ich die Klimaanlage ja schon vorher bemängelt habe. Und das war zu dem Zeitpunkt als ich noch überhaupt keinen FM Modulator hatte den ich hätte einbauen können. Das wiederum lässt darauf schließen, dass der Klima test darin bestanden hat, dass sie auf jede Taste mal gedrückt haben und fertig. Hätten sie etwas auseinandergebaut und so, dann wäre ihnen aufgefallen, dass ich noch nichts eingebaut hatte.

Außerdem gind die eine Düse schon gleich ab Anfang schwer zu "schließen". Habe nur erst später gemerkt, dass das drehen des Rädchens bei dieser und der anderen nichts bringt.

Ich war beim Einbau des Modulators außerdem sehr vorsichtig in diesem Gestänge und mit den Kabeln. Das ließe sich sicher auch beweisen. Nur kann mir das egal sein, weil es die ersten 6 Monate die Beweislastumkehr gibt. Also werde ich mir die Bestätigung holen, dass es ne Nachbesserung war und keine Kulanz. Will ja schließlich meine Gewährleistung ab Reparatur ein volles Jahr haben.

mfg

Alex

Es ist bei SAAB-Händlern, und auch bei anderen Marken, vorgeschrieben, daß der Auftrag schriftlich zu erfolgen hat und der Kunde eine Durchschrift erhält.

Gehört zum Qualitätsstandard der Händler, welcher vom Hersteller eingefordert wird.

Hat mit dem deutschen Recht nix zu tun. Ist nur ein Hinweis darauf, daß sich der Händler nicht an die Spielregeln des Herstellers gehalten hat.;)

Nach deutschem Vertragsrecht reicht eine mündliche Absprache, wenn sich beide Vertragspartner einig sind.

Aber ein Stück Papier ist immer hilfreich, wenn es anschliessend Ärger gibt. Siehst Du ja an Deinem Fall selber.;)

Ein Auftrag gilt nur dann als erfüllt, wenn der Auftraggeber den Wagen in Empfang nimmt und den Auftrag als erfüllt annimmt.

Du hast den Wagen in Empfang genommen und hast den bestehenden Mangel unverzüglich als nicht repariert dort kund getan. Damit ist der Auftrag nicht erfüllt worden und die Bude muß/darf/kann nochmal versuchen.

Deine "Selbst-Bastelei" mit dem Zusatzgerät im Fußraum...ist natürlich eine eigene Klamotte.

Wenn das Gerät so verbaut wurde, daß das Regelgestänge in irgendeiner Form beschädigt oder behindert wird...ist schon Scheiße.:mad:

Kommt dem Verheizen der Bremsen auf dem Nürburgring verdächtig nahe. Unsachgemässer Gebrauch...oder unsachgemässer Einbau von Teilen...ist schon sehr naheliegend.:(

Das hat aber mit den Düsenverstellungen auf und zu nix zu tun!!!:)

Die werden schliesslich von Hand bedient. Und da kann ein normaler User eigentlich nichts verkehrt machen. Ausser, er steckt irgendwelche Gegenstände in die Schlitze und betätigt dann die Klappen.

Da gehe ich jetzt mal nicht von aus...:rolleyes:

Man kann über alles reden.

Wenn der Werkstattleiter allerdings stur ist und nicht in der Lage ist Kundenorientiert zu denken und zu handeln, dann gibt es für Dich noch den Weg zur Schiedsstelle der KFZ-Innung...bevor es vor den Richter geht.

Kostet für dich nix und ein Schiedsspruch der Innung ist für den Innungsangehörigen Betrieb bindend!!!

Sollte der Spruch für Dich negativ ausfallen, dann ist er für Dich nicht bindend und Du kannst vor Gericht ziehen.:)

Viele Verbraucher kennen diese Institution garnicht und ziehen direkt zum Anwalt und vor Gericht.

Das ist allerdings schade, denn die meisten Schieds-Sprüche gehen für den Verbraucher positiv aus...rund 75%.

Mit Deiner Auslegung, daß 2 verschiedene Sachen reklamiert werden und demnach 2x nachgebessert wird und dadurch ein Recht auf Vertragsrücktritt besteht...sehe ich nicht so!

Die Bremse soll bremsen und die Klimaanlage soll die Innenraumtemperatur regeln.

Zwei völlig verschiedene Baugruppen in einem Fahrzeug.

Hätte Dein Auto keine Klimaanlage, dann hättest Du auch nix zu meckern.

Aber das Fahrzeug ist immernoch in der Lage zu fahren und verkehrsicher eine Strecke zwischen A und B zurückzulegen. Es ist ein Fahrzeug und keine Kühlkammer für Frischfleisch!!!:)

Bremse ist da schon eine andere Kiste.

Ohne funktionierende Bremse ist das Fahrzeug wertlos...kann nicht von A nach B fahren.

Da ich immernoch nicht weiß, was da jetzt an der Klima gemacht wurde...und jetzt nur noch die Düsen erneuert werden sollen...kann ich Dir beim besten Willen keine technischen Ratschläge geben.

Hat aber auch vermutlich wenig Sinn, da Du scheinbar den Weg zur Wandlung schon eingeschlagen hast.

Rechtlich gut informiert und ziemlich negativ gegenüber dem Autohaus eingestellt, läuft auf eine offene Konfrontation hinaus.

Habe ich recht?...oder habe ich recht?...;)

Themenstarteram 12. Mai 2008 um 8:24

Du hast nicht ganz recht.

Sagen wir es so, ich würde nicht davor zurückschrecken den Kauf rückgängig zu machen. JEdenfalls würde ich das eher tun als mich weiterhin blöd behandeln zu lassen.

Generell möchte ich aber lieber meinen SAAB behalten. Der Preis war (wäre für ein MAngelfreises Auto) OK und ich mag SAAB.

Klar so ein Umbau in der nähe von viel Technik wie da im Fußraum ist immer Heikel für Gewährleistung und Garantie. Aber ich bin hier ja auf der sehr sicheren Seite, dass ich die Klimaanlage schon vor dem Kauf und Einbau des FM Modulators bemängelt habe. Da war bis dahin nur die Feisprechanlage drinnen, die vom Vorbesitzer her da war. Und da kann ich mir - habe ich dem Händler auch gesagt - schon vorstellen, dass da evtl was kaputt gegangen ist. Waren auch schrauben nicht festgemacht und noch irgendwas war, was mich sehr gewundert hat...

Vielleicht is dabei ja was an dem Temparaturfühler kaputtgegangen. Mich wundert eben nur die Sache, dass es 30-40 Minuten perfekt geht und auch super schnell schön warm macht und dann ist aber schluss...

Vielleicht finde ich ja noch irgend eine Entscheidung zur Anzahl der Nachbesserungen, dann lasse ich es dich wissen.

Vielen Dank für den Tipp mit der Innung, davon habe ich auch noch nichts gehört gehabt.

Gruß

Alex

Dann sollte der folgende Link vielleicht hilfreich sein.:)

http://www.kfzgewerbe.de/verband/verbandsstruktur/innungen/index.html

Die Innungen legen großen Wert darauf, daß ihr "Gütesiegel-Meisterbetrieb der Innung" auch ein Gütesiegel bleibt.:)

Daher sind die Schiedssprüche oft zu Gunsten des Verbrauchers, sobald der Handwerksbetrieb auch nur einen kleinen Fehler gemacht hat.

Und die Schiedskommission ist absolut unabhängig vom Gewerbe.

http://www.hwk-reutlingen.de/.../...edsstelle_geschaeftsordnung_01.pdf

Da kann man nachlesen, wie sich dieses "Schiedsgericht" zusammensetzt.

Man kann über alles reden. Und die meisten Probleme zwischen Werkstatt und Kunden entstehen durch mangelhafte Kommunikation. Ist einfach so.:(

Wenn Du den Wagen tatsächlich weiterhin haben möchtest, dann sollte es langsam aber sicher zu einer passenden Kommunikation kommen.

Quatsch den Werkstattleiter nochmal auf Deine Probleme an.

Am besten Mittwochs, nach der Frühstückspause.

Das ist nachweislich die ruhigste Zeit in der Woche...in einem KFZ-Betrieb...und da sollte der Meister auch Zeit für Dich haben.:cool:

Kommt er dann immernoch "komisch" rüber, dann habe ich auch keine psychologischen Tricks mehr auf Lager.

Zum technischen Problem der Klimaanlage...die für eine gewisse Zeit gut funktioniert und dann plötzlich nur noch kalt oder heiß blasen möchte...:rolleyes:

Da fällt mir wirklich nur der Innenraumtemperaturfühler ein. Das Ding hat einen kleinen Ventilator, der die Innenluft über einen Sensor saugt. Wenn dieser Ventilator zwischenzeitlich aussetzt, dann kann der Sensor nicht mehr richtig messen und das Steuergerät nicht mehr richtig regeln.;)

Vielleicht ein kleiner Tipp für den Werkstattmeister?...:p

Zufrieden? Überhaupt nicht! Komme gerade von einem Kurztrip (320 km einfach) zurück und bin unterwegs um 850 € ärmer geworden. Klimakompressor kaputt. Die ACC beim 9-3 /1, 154 PS, MY 2000 (km 75.000) brachte unterwegs kaum mehr Kühlleistung. Aus dem Motorraum kamen grausige Geräusche, so als ob die Steuerkette bald hinüber wäre. Es klang stark nach Motorschaden, war es aber gottseidank nicht. Der Kompressor 470 € + Arbeit 190 € + Öl + Kühlmittel + MwSt = 850 €. Nach einer Kopfdichtung vor ziemlich genau einem Jahr bei km 64.000 für fast 800 € habe ich jetzt die Nase voll mit dem 9-3/1 und möchte ihn am liebsten verkaufen, denn was ich im Forum so lese, kann es weiter dick kommen: Zündkassette, Ölverkokung weil Kat zu nahe an der Ölwanne, Steuerkette labil usw. Ach so, vor 3 Jahren defekte Servolenkungsleitung. Scheuerte am Blechfalz, 300 € weg. Wenn ihn einer will, müßten wir darüber reden.

So viel Geld wie in den 9-3 in 3 Jahre habe ich in 18 Jahren in mein Classic-cabrio 900 16 V Turbo nicht reingesteckt!

Themenstarteram 23. Mai 2008 um 16:15

Wow das ist ja ein stolzer Preis! Tut mir echt leid für dich.

Bin froh, dass sich bei mir wenigstens alles (ich hoffe alles) in der Gewährleistungszeit zeigt. Da spart mans chon einiges.

Heute war mein 3. Werkstattbesuch wegen der Klimaanlage.

(Es ist heute wieder nicht komplett repariert worden. Mehr sage ich da jetzt aber nicht weil mir sonst schlecht wird so sehr regt mich das auf)

Aus Faulheit und weil der Chef vom Autohaus sehr nett war und es ihm leid tat habe ich ihm nicht gleich die Schlüssel dagelassen - ansonnsten wäre hier und heute Feierabend mit SAAB gewesen.

Aber der netteste Chef bringt nichts wenn die Mitarbeiter nichts taugen.

Werde das Auto aber jetzt noch eine Zeit lang fahren und dann aber bevor viel Geld reinzustecken ist verkaufen und nicht wie bei meinem Alten warten bis es keiner mehr will. Dann kann ich auch zu jedem anderen Autohaus und es für anständiges Geld in Zahlung geben...

mfg

Alex

am 24. Mai 2008 um 10:56

*arsch abfrier und dauer erkältet bin* xD

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