wie wichtig ist für euch das Serviceheft?
Hallo Motor-Talker und Passatfahrer,
ich möchte hier einmal eine Art "Meinungsumfrage" starten.
Es geht um folgende Situation:
Ein Kunde kauft einen Passat Variant (3B) TDI EZ 03/2004 in 08/2006 Laufleistung 58495 KM zum Kaufzeitpunkt bei einem gewerblichen Händler.
Der Kaufpreis betrug zum damaligen Zeitpunkt 13.000 Euro.
Zum Zeitpunkt des Verkauf lag das Serviceheft nicht vor. Ein Nachsendung wurde aber schriftlich vereinbart.
Nach lagem hin und her wurde das Serviceheft dann nachgeliefert, jedoch Blanko, also ohne Einträge. Im weiteren hat sich dann herausgestellt, dass das Fahrzeug ein ehemaliges Behördenfahrzeug (Polizeifahrzeug) war und in der Werkstatt der zuständigen Behörde gewartet wurde.
Und nun meine Fragen an euch:
1.0
würdet Ihr die Wartung (fachgrechte Ausführung unterstellt) in einer nicht markengebundenen Werkstatt mit der Wartung bei einem Vertragshändler gleichsetzen, oder diesen Umstand negativ Bewerten und Abschläge beim Kaufpreis fordern?
2.0
Wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte realistische Werte)
Dies ist ein Teil des Fragenkataloges eines richterlichen Beweisbeschluss, über welchen ich ein schriftliches Sachverständige-Gutachten zu erstellen habe.
Um ausufernde und Abschweifende Disskusionen hier im Vorfeld zu vermeiden, bitte ich euch nur um Euere Meinungen zu 1.0 und 2.0 mit einer Begründung.
Thema ist hier nicht, wer hier wem Eventuell etwas verschwiegen hat, auch nicht das gesamte weitere Umfeld.
Das alles obliegt der juristischen Würdigung und ist dem zu Folge vom Gericht zu bewerten.
Mich interessiert ausschließlich die Meinung vor allen Dingen die Wichtung des "gemeinen Käufervolk" 😉 zum Thema Wichtigkeit oder Unwichtigkeit des Serviceheft unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen.
Vielen Dank für euere Meinungen
Gruß Delle
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Harry-NRW
Stimmt. Von der Wache bis zun Einsatzort sind die Autos nach fünf Minuten warmgeprügelt!Zitat:
Original geschrieben von Der Sentinal
........
-die Autos werden immer warmgefahren.....
Der war wirklich gut!😁😁
naja, die Passats sind meistens auf Streife, d.h. meistens den ganzen Tag unterwegs, von daher...
Zitat:
Original geschrieben von Harry-NRW
Hahaha. Versaue diesen interessanten Thread doch nicht mit solchem Stammtischgeplapper! Wer sollte denn da was nachtragen können? VW mit Sicherheit nicht, und ein Eintrag einer Polizeiwerkstatt wird wohl von niemandem für voll genommen! Dann doch lieber ein leeres Scheckheft!😁Zitat:
Original geschrieben von Bullibuh
.................
zu2.)
die fehlenden Einträge kann man sich auch nachtragen lassen. Die eventuell entstandenen Kosten würde ich in Rechnung stellen lassen.
Ich meinte natürlich nur Servicearbeiten in einer VW-Werkstatt. Die Arbeiten in der eigenen Behördenwerkstatt gehen natürlich nicht. 😉
Ansonsten kann ich nur sagen, wer glaubt so ein Fahrzeug wird geschont oder gar behutsam warmgefahren, der irrt.
Zumal hier in Berlin das Auto ja nur im Kurzstreckenverkehr unterwegs ist. Auch sind die Wagen nicht ständig auf "Streife". Da kommt es öfters vor, das bei einem Eilauftrag der mittlerweile kalte Motor bis zum Begrenzer gedreht wird.
Zitat:
Original geschrieben von Der Sentinal
Nicht nur Lachen, eine Erklärung wäre auch gut.
Aber so sind sie die Klugscheißer
Ich nix Klugscheisser! Selbst mal ein bischen überlegen, dann kommt man (normalerweise) drauf, was gemeint ist!!!
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was harry sagen möchte, wenn es ein dienstwagen ist, dann ist es mir egal wie ich ihn behandele, ist ja nicht mein wagen und die reparaturen zahlt eh der steuerzahler. als ab den ersten km vollgas wenn es zum einsatzt geht. bordsteinkanten, egal man muss schnell zum einsatz. etc.
Perfekt erklärt! Genau so ist es gemeint!🙂
Schon schlimm genug, dass da jeden Tag andere mit rumgurken, aber lässt sich halt nicht vermeiden.
@all
Hallo und einen guten Abend,
zunächst vielen Dank für euere Meinungen und Argumente.
Ich finde jeder hat hier irgendwo Recht mit seiner Meinung.
Nach reiflicher Überlerlegung habe ich mich dazu entschlossen, hier aufgrund des nicht ausgefüllten Serviceheft einen Abschlag vom Kaufpreis respektive einen "Wertmindungsbetrag" zu befürworten (ob der Kläger diesen bekommt entscheidet das Gericht, nicht ich)
Begründung:
ein Lückenlos geführtes Serviceheft war und ist immer noch ein positives und werterhaltendes Verkaufsargument und suggeriert dem potenziellen Käufer, dass er einen nach Herstellervorgaben pfleglich gewarteten Gebrauchtwagen erwirbt.
- Ob das nun der Realität entspricht oder nicht, ist ein anderen Thema-
Hier geht es um das Odium des mangelhaft gewarteten Fahrzeuges
Nach der durchgeführten Wartung in einer Vertragswerkstatt bekommt der Kunde einen vollständig ausgefüllten Wartungsplan, aus welchem hervorgeht, ob die einzelnen vom Hersteller vorgebenen Positionen abgearbeitet wurden oder nicht.
Hier muss der Mechaniker ausfüllen:
- i.O duchgeführt
- nicht I.O
- behoben
Diese Wartungspläne sind bei den Behörden so nicht existent. Dem zu Folge ist es für mich oder einen weiteren nicht möglich, nachvollziehbar festzustellen, ob die durchgeführten Wartungen nach den Vorgaben des Hersteller durchgeführt worden sind.
Daher ist die zugesicherte Eigenschaft "Scheckheftgepflegt" zumindest aus technisch/-Sachverständiger- Sichtweise nicht erfüllt.
Noch einmal herzlichen Dank für euere Meinungen. Ihr habt mir sehr geholfen.
Gruß
Delle