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Wie weit kann mann gehen?

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo,

habe mir nun den zweiten Caddy gekauft.

War mit dem ersten sehr zufrieden!

Nun einen neuen Caddy mit allen Wünschen was

Farbe und Ausstattung betrifft.

Caddy wurde mit Transportschaden geliefert

und einmal nachgebessert.

Nachbesserung hat fehlgeschlagen.

Jetzt unterstellt mir der Händler, dass der

Schaden erst nach der Übergabe entstanden ist

und er nur aus kulanz repariert hätte.

Bei der Übergabeinspektion wäre alles in Ordnung

gewessen.

Ich kann nur jedem empfehlen, seinen neuen Caddy

auch von unten zu untersuchen.

Habe natürlich einen Rechtsbeistand und die

Sache wird mit Sicherheit vor Gericht landen.

Von der Rechtsabteilung des Autohauses habe

ich jetzt eine Schilderung des Sachverhaltes von

seitens des Autohauses erhalten.

Es wurden Mitarbeiter zitiert und Aussagen geschrieben,

die eindeutig gelogen sind und nicht die Wahrheit betreffen.

Jetzt meine Frage an die Forumsmitglieder.

Wie kann mann den Fall öffentlich machen und Andere

vor diesen miessen Geschäftspraktiken warnen.

Darf mann das Autohaus öffentlich bennen?

Darf mann Autohaus in der Stadt ..... schreiben?

Für Informationen wäre ich euch dankbar

Gruss

Volker

Beste Antwort im Thema
am 13. Februar 2009 um 13:39

Zitat:

Original geschrieben von VRRS

Caddy wurde mit Transportschaden geliefert

und einmal nachgebessert.

Nachbesserung hat fehlgeschlagen.

Jetzt unterstellt mir der Händler, dass der

Schaden erst nach der Übergabe entstanden ist

und er nur aus kulanz repariert hätte.

Vielleicht kann man das auch anders aufziehen. Der Händler hat repariert. Warum auch immer. Die Reperatur wurde nach Deiner Einschätzung nicht ordnungsgemäß durchgeführt.

Wenn der Händler eine Arbeit ausführt muss diese in Ordnung sein, egal ob er das kostenlos, aus Kulanz oder gegen Bezahlung von vielen Terra-Fantastillionen erledigt. Und ob die Arbeit in Ordnung ist wird ein Sachverständiger schon feststellen können. Somit ist die Durchführung einer ordnungsgemäßen Reperatur deutlich einfacher unstrittig festzustellen als die Frage ob der Schaden ein Transportschaden war oder erst später festgestellt wurde.

Die Innung des Kraftfahrzeug-Handwerk hat Schiedsstellen. Vielleicht ist es möglich, diesen Weg zu gehen. So etwas ist mir deutlich sympatischer als das Gezerre mit Anwalt und Jusitz.

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21 Antworten

Hallo,

an deiner Stelle würde ich alle bekannten Auto-Zeitschriftenverlage anschreiben und um Veröffentlich deines Artikels bitten. Aut-Bild z.B. schaltet sich auch gelegentlich in solche Angelegenheiten aktiv ein und versucht für seine Leser deren Rechte zu wahren.

Der ADAC wäre auch eine gute Adresse für solche Sachen.

Auf jeden Fall solltest du aber einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen und dich bei der KFZ-Innung schlau machen.

Wünsche dir viel Erfolg.

 

Gruß

 

baetzi 

Zitat:

Original geschrieben von baetzi

Hallo,

an deiner Stelle würde ich alle bekannten Auto-Zeitschriftenverlage anschreiben und um Veröffentlich deines Artikels bitten. Aut-Bild z.B. schaltet sich auch gelegentlich in solche Angelegenheiten aktiv ein und versucht für seine Leser deren Rechte zu wahren.

Der ADAC wäre auch eine gute Adresse für solche Sachen.

Auf jeden Fall solltest du aber einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen und dich bei der KFZ-Innung schlau machen.

Wünsche dir viel Erfolg.

 

Gruß

 

baetzi 

Hallo,

 

bitte beachten: Bei Auto Bild darf aber noch kein Rechtsstreit mit Anwaltsunterstützung eröffnet worden sein...

 

Gruss Albert

Zitat:

Original geschrieben von VRRS

...

Wie kann mann den Fall öffentlich machen und Andere

vor diesen miessen Geschäftspraktiken warnen.

Darf mann das Autohaus öffentlich bennen?

Darf mann Autohaus in der Stadt ..... schreiben?

Moin Volker,

 

ich möchte Dir einen gut gemeinten Rat geben! :) 

 

So lange der Rechtsstreit nicht abgeschlossen ist, würde ich die "Füße" still halten! Auch wenn der Frust über Deine Enttäuschung groß ist, so kann Dir alles was Du im Vorfeld einer gerichtlichen Klärung gegen Deinen Gegner unternimmst als Nachteil ausgelegt werden! :(

 

Aus eigenen Erfahrungen ist es in Deutschland halt so: "Recht haben, und Recht bekommen - sind zwerlei paar Schuh"! Mit Sicherheit kannst Du dich hier im Forum mit uns Allen austauschen, aber Namen und allzu deutliche Details, die behalte tunlichst für Dich!

 

Bis gleich!

CADDYHOOD

Hallo,

ich muß noch einen draufsetzen.

Also der Schaden wurde wie gesagt nachgebessert.

Nach zwei Tagen ist der Miest gerade wieder abgefallen

(Aber alles gemäß Herstellervorgaben).

Habe die abgefallenen Teile aufgehoben.

Jetzt behauptet das Autohaus, ich hätte den Unterbodenschutz

abgekratzt um eine erfolgreiche Reparatur zu vereiteln.

Mir wurde ein Mitarbeiter benannt, der die Übergabeinspektion

durchgeführt und keinen Schaden festgestellt hätte, was

er auch vor Gericht bezeugen würde.

In meinem Serviceheft ist keine Übergabeinspektion weder mit

Datum noch mit Namen.

Nur mal so am Rande.

Ich bin 18Jahre Stammkunde in diesem Autohaus und habe 6

Neuwagen gekauft.

Wie weit geht ein Autohaus das ihren Kunden als Betrüger

bezeichnet und ihre Mitarbeiter zur Falschaussage selbst vor

Gericht anstiftet.

Gruss

Volker

Moin Volker,

ich möchte Dir einen gut gemeinten Rat geben! :) 

So lange der Rechtsstreit nicht abgeschlossen ist, würde ich die "Füße" still halten! Auch wenn der Frust über Deine Enttäuschung groß ist, so kann Dir alles was Du im Vorfeld einer gerichtlichen Klärung gegen Deinen Gegner unternimmst als Nachteil ausgelegt werden! :(

Aus eigenen Erfahrungen ist es in Deutschland halt so: "Recht haben, und Recht bekommen - sind zwerlei paar Schuh"! Mit Sicherheit kannst Du dich hier im Forum mit uns Allen austauschen, aber Namen und allzu deutliche Details, die behalte tunlichst für Dich!

Bis gleich!

CADDYHOOD

Hallo Caddyhood,

danke für den gutgemeinten Rat.

Werde mich natürlich daran halten ist schon klar.

In Deutschland gibts mehr wegen Geschäftsschädigung,

als wenn mann seine Kunden besch....

Ich mußte das alles trotzdem losweden, weil so etwas ist

mir in meiner fast 30 jährigen Autofahrerzeit noch nicht

untergekommen.

 

Gruss Volker

Hallo,

ich habe vor ca. 1 Jahr einen Caddy mit verschwiegenem Vorschaden gekauft. Da musste nicht ich beweisen, dass der Schaden nicht bei mir passiert ist, sondern das Autohaus hätte beweisen müssen, dass der Schaden bei mir passiert ist. Beweislastumkehr nennen die Juristen sowas. Gilt wohl im ersten halben Jahr nach dem Kauf bei Privatpersonen. Der Rechtsanwalt musste jedenfalls nur einmal mit dem Autohaus telefonieren und das Auto wurde ohne Probleme zurück genommen.

Grüße

Heiner

am 13. Februar 2009 um 13:01

Zitat:

Original geschrieben von VW Caddy Life

Da musste nicht ich beweisen, dass der Schaden nicht bei mir passiert ist, sondern das Autohaus hätte beweisen müssen, dass der Schaden bei mir passiert ist. Beweislastumkehr nennen die Juristen sowas.

Genau diesen Beweis versucht das Autohaus mit der Aussage des Mitarbeiters der die Übergabeinspektion durchgeführt hat zu erbringen.

Hab mir gerade nochmal den Ausgangspunkt für diesen Rechtsstreit durchgelesen ...

 

www.motor-talk.de/forum/neuwagenkontrolle-t2079988.html#post18384307

 

wenn der Mitarbeiter vom Autohaus bei seiner Aussage bleibt, hast du verdammt schlechte Karten ...

 

Traurig aber Wahr ...

 

Als einzigen Aufhäger (vielleicht) das nicht ordnungsgemäss ausgefüllte Serviceheft ...

 

Gruß LongLive

Zitat:

Original geschrieben von prinz-tt

Zitat:

Original geschrieben von VW Caddy Life

Da musste nicht ich beweisen, dass der Schaden nicht bei mir passiert ist, sondern das Autohaus hätte beweisen müssen, dass der Schaden bei mir passiert ist. Beweislastumkehr nennen die Juristen sowas.

Genau diesen Beweis versucht das Autohaus mit der Aussage des Mitarbeiters der die Übergabeinspektion durchgeführt hat zu erbringen.

Schöne Schweinerei, da kann einem selbst als Leser der Story der Kragen platzen!!!:mad:

Was kostet denn die ordnungsgemäße Beseitigung des Schadens?

am 13. Februar 2009 um 13:32

Hallo!

Da schwillt einem echt der Kamm.....

Kann es was bringen,wenn man den VW Konzern direkt über diesen Umgang mit einem langjährigen Kunden informiert?

Matthias

am 13. Februar 2009 um 13:39

Zitat:

Original geschrieben von VRRS

Caddy wurde mit Transportschaden geliefert

und einmal nachgebessert.

Nachbesserung hat fehlgeschlagen.

Jetzt unterstellt mir der Händler, dass der

Schaden erst nach der Übergabe entstanden ist

und er nur aus kulanz repariert hätte.

Vielleicht kann man das auch anders aufziehen. Der Händler hat repariert. Warum auch immer. Die Reperatur wurde nach Deiner Einschätzung nicht ordnungsgemäß durchgeführt.

Wenn der Händler eine Arbeit ausführt muss diese in Ordnung sein, egal ob er das kostenlos, aus Kulanz oder gegen Bezahlung von vielen Terra-Fantastillionen erledigt. Und ob die Arbeit in Ordnung ist wird ein Sachverständiger schon feststellen können. Somit ist die Durchführung einer ordnungsgemäßen Reperatur deutlich einfacher unstrittig festzustellen als die Frage ob der Schaden ein Transportschaden war oder erst später festgestellt wurde.

Die Innung des Kraftfahrzeug-Handwerk hat Schiedsstellen. Vielleicht ist es möglich, diesen Weg zu gehen. So etwas ist mir deutlich sympatischer als das Gezerre mit Anwalt und Jusitz.

... Das mit der Schiedsstelle kann auch ins Auge gehen ...

 

... "Die Zahl der Anträge von Werkstattkunden und Gebrauchtwagenkäufern auf ein Schiedsverfahren ging um 3,4 Prozent auf 13.944 zurück. Die meisten Fälle (82 Prozent) konnten bereits im Vorverfahren gütlich geregelt werden. Drei von vier Beschwerden, die vor die Schiedskommission kamen, wurden zugunsten des Kunden oder durch Vergleich entschieden. Die Bilanz belege erneut, dass der Einsatz der rund 130 Schiedsstellen des Kfz-Gewerbes für den Verbraucherschutz unverzichtbar sei, resümierte Dr. Axel Koblitz, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Kfz-Gewerbes. Lediglich in 3,4 Prozent aller Fälle habe die Kommission gegen den Kfz-Meisterbetrieb entschieden. Dem Verbraucher stehe in jedem Fall der Rechtsweg offen." ...

 

Gruß LongLive

am 13. Februar 2009 um 15:07

Zitat:

Original geschrieben von LongLive

... Das mit der Schiedsstelle kann auch ins Auge gehen ...

Warum. Kostet nichts, zum Anwalt marschieren kann man immer noch. Und auch vor Gericht wird man nur selten ein Urteil, sondern meistens einen Vergleich bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von LongLive

Drei von vier Beschwerden, die vor die Schiedskommission kamen, wurden zugunsten des Kunden oder durch Vergleich entschieden.

Das ist doch ein gutes Ergebnis.

Zitat:

Original geschrieben von LongLive

Lediglich in 3,4 Prozent aller Fälle habe die Kommission gegen den Kfz-Meisterbetrieb entschieden.

Das sind wahrscheinlich die Fälle in denen die Werkstatt auf Stur geschaltet hat.

Ich bin eher deshalb unsicher:

Zitat:

Die Schiedsstellen in Deutschland lösen Konflikte, die sich aus dem Service oder aus dem Gebrauchtwagenkauf ergeben.

www.kfz-schiedsstellen.de

Für Ärger beim Neuwagenkauf sind sie wohl nicht zuständig, für Ärger mit einer Reperatur schon. Aber das lässt sich sicher mit einem Telefonat klären.

Es spricht m. E. nicht für Volkers Anwalt, wenn er auf den Kniff mit der strittigen Reperaturqualität gekommen ist.

Hallo an Alle,

danke für die Anteilnahme!!!!!!

Lt. Autohaus wäre der Schaden nur

geringfügig...um die 100€.

Kommisch ist nur, dass das Fahrzeug

drei Tage in der Wekstatt war.

1 Stunde Arbeit plus Material ist ca. 100€ wert.

Jetzt gibt es erstmal ein Beweissicherungsverfahren

mit Gutachten und allem was dazugehört!!

Das Hauptproblem kommt daher, dass die versäumt

haben den Schaden rechtzeitig dem Hersteller und

der Spedition zu melden.

D.h. das Autohaus sitzt auf den Kosten und ich

muß das ausbaden.

Ich werde mich jetzt erstmal bedeckt halten

sonst bekomme ich wirklich noch Schwirigkeiten.

Der Hersteller hat den Sachverhalt aufgenommen

unternimmt aber erstmal nix.

Wie gesagt ich kann nur jedem raten, auch Neu-

wagen genau unter die Lupe zunehmen!!!!!!!!

Ich finde es wichtig solche Sachen hier zu-

schreiben... mann lernt nie aus.

Gruss Volker

 

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