Wie und Wo am Besten eine Unterbodenbeleuchtung befestigen?

Opel Tigra TwinTop

Sers!

Da ich bald Tüv hab und meine Verspoilerung lackieren lasse, wäre danach meine Unterbodenbeleuchtung mal endlich dran montiert zu werden.
Die, die eine haben, wie habt ihr es gemacht? Wo lang habt ihr die Kabel laufen lassen und woran habt ihr die Leuchtstangen gehängt?

Greeze, Luke.

P.S.: Das die UBB nicht laut StVo erlaubt ist, ist mir bewußt, hier geht's um den Einbau 😉!

42 Antworten

@Corsa Ding
Naja, ich weiß ja nicht ob das so stimmt, was du da erfahren hast, aber bei uns (Tüv Süd & Dekra) hab ich auch mehrere Filialen nachgefragt & die haben mir gleich gesagt, das der Anbau schon verboten sei & ne Eintragung nicht Gültig ist, wenn man eine bestizen sollte. War auch in kleineren Tuning-Werkstätten, die Sondereintragungen machn (zB JD Motorsport) & die habn auch nur den Kopf geschüttelt.

Wegen der Anbringung von den Röhren: Ein Freund & ich habn das mit Rohrklemmen gelösst & hatten auch letztens Tüv. Der Prüfer hat nix dazu gesagt, dass die verboten seien. Er hat nur geschmunzelt & hat gefragt, wo die Röhren seien. Unsere Antwort: Natürlich im Keller, wird nur drangebaut, wenn man aufm Tuningtreffen ist.

Mehr hat er dazu nix gesagt. ^^

Greetz Milky

Eintragen kann der dir alles. Hab da schon jede Menge gesehen aber legal machts das nicht. Jetzt muß ich doch mal auf die Suche nach den Anfrage gehen die irgendwo im Forum gepostet ist.
Den es gibt erlaubte und da wurde nicht um sonst Beleuchtungsmessungen gemacht.

ja ja, ich kenn diese zitate auch, zu genüge:-)
aber wenns heißt, dass das eingetragen werden kann und muss, wird mir der mann von der uni kein mist erzählen, oder!? weil wenn der es nicht weiß, dann weiß es keiner mehr. diese ausstiegsbeleuchtung ist definitiv erlaubt. ich würds mir zwar allein aus technischen gründen nicht dran machen, aber das ist ja egal. machen darf man es auf jeden fall, wenns halt eingetragen ist. und das ne eintragung nichtig ist, kann nicht sein. sein kann, dass eine eintragung später widerrufen wird, allerdings kann es nicht sein, dass ein tuevprüfer daneben greift, gerade nicht beim thema beleuchtung.

natürlich kann ne eintragung nichtig sein.
wenn ein prüfer etwas einträgt, was verboten ist, dann bleibt es verboten. thema Scheibentönung vorne. ist verboten, bleibt verboten.

ne Ausstiegsbeleuchtung ist ja auch nicht verboten.
es gibt ja von FoliaTec ne Austiegsbeleuchtung mit TÜV Gutachten. allerdings ist die weiß, nur an den Seiten und es gibt genaue vorschriften, wo die angebaut werden darf.

du bekommst in Deutschland keine UBB, wo auch noch vorne und hinten Röhren sind und die auch noch farbig ist, legal über den TÜV. Das ist Fakt!

wo liegt bei dir der unterschied, ob eine Eintragung nichtig ist, oder ob sie später widerrufen wird? eine Eintragung, die nichtig ist, wird spätestens beim nächsten tüv widerrufen...

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Es wurden auch oft genug Felgen und Spoiler geprüft die nichtig waren. Das ist den TÜV scheiß egal den der Depp ist der Fahrer.
Legal bekommst das schon hin, aber es wird halt extrem Teuer. Den es sind Beleuchtungsmessungen nötige das keiner geblendet wird. Den auch beim Parken zählt die STVO.

@ Nighthawk167: Der Unterschied zwischen nichtig und widerrufen ist folgender: Nichtig ist die Eintragung, wenn sie erst gar nicht hätte stattfinden dürfen, widerrufen kann eine Eintragung dadurch werden, wenn z.B. ein neues Gesetz kommt oder ne neue Verordnung. Das macht für den Tüv-Kunden nen rechtlichen Unterschied.

Eine nichtige Eintragung braucht gar nicht widerrufen zu werden, da sie ja nie stattgefunden hat (offiziell).

Na ja, Scheiben vorne tönen ist nicht unbedingt verboten, bin mir da aber nicht sicher, aber bis zu nem bestimmten Tönungsgrad darf man das glaub ich sogar machen (glaub 30%).

@ Hankofer: Das so was teuer wird steht außer Frage. Davon musst immer ausgehen.

Zitat:

Original geschrieben von Corsa Ding


Na ja, Scheiben vorne tönen ist nicht unbedingt verboten, bin mir da aber nicht sicher, aber bis zu nem bestimmten Tönungsgrad darf man das glaub ich sogar machen .

da hast recht. Allerdings sind Serienscheiben zum Teil auch schon getönt.

viele opels haben doch diese fürchterlich hässlichen braunen scheiben vorne drin, die gegen sonne sein solln, kann ja schon sein, aber da zieh ich lieber ne brille auf, als mit so ner scheibe rumzufahren. sieht echt schlimm aus.

okay, dann sag ichs mal korrekter:
alle alten Eintragungen von UBBs werden bzw. wurden widerrufen, neue eintragungen sind nichtig. ist einfach so.
kein Prüfer in Schland, der auch nur ein bischen an seinem Job hängt und ahnung hat, wird vorne und hinten ne Röhre eintragen.

ich meinte natürlich die Scheibentönungen aus dem Zubehör (Folien ect.). Werksseitige Tönung bis zu einem gewissen grad ist natürlich erlaubt.
hab mal auf nem Autotreffen gesehen, dass sie da einem die Scheiben vorne getönt (auf nem Sandplatz im sommer, könnt ihr euch ja sicher vorstellen 🙂 naja egal...)
hab dann den Verkäufer gefragt, wie das mit TÜV aussieht.
er hat bloß gegrinst. er sagt dann, der Fahrer kenne einen Prüfer, der ihm das eintragt. naja, ich hab mir meine Teil gedacht und bin weitergegangen...

Zitat:

Original geschrieben von Corsa Ding


Also: Folgendes zur UBB. Um endgültig alle unklarheiten zu beseitgen, hab ich mich jetzt mal dort schlau gemacht, wo die Gesetze gelehrt werden:

Quelle vom großen Mann:-)
www.tuev-nord.de

Ich habe mich auf der Seite mal umgeschaut, aber nirgends die von dir zitierten Zulassungsfreigaben für UBB'S (Ausstiegsbeleuchtungen) finden können. Sind die so versteckt dort untergebracht?

keine ahnung, hab mich auf der seite auch noch nicht umgeguckt.

Also vielleicht findet ihr hier etwas zum Thema UBB:
Tune it safe

Ist so ne neue Aktion für ein besseres Zusammenleben von Tuner und Staat!
Eigentlich eine gute Sache!

Und hier noch ein kleiner TV Ausschnitt dazu:
Illegales Tuning

"Gerade die Aufmerksamkeit die man mit der UBB bei Nacht erzielen will, macht die ganze Sache wohl illegal!"

Direkt vom Tüv Rheinland

Nur die letzten vier Zeilen sind interessant:
TÜV Rheinland

"Auch Tüftler und Bastler müssen in Zukunft aufpassen. Denn wer an seinem Fahrzeug nicht zulässige lichttechnische Spielereien wie blaue Innenleuchten, Unterbodenbeleuchtung oder beleuchtete Scheibenwaschdüsen montiert, zahlt ab dem 1. April 20 Euro Strafe."

Re: Direkt vom Tüv Rheinland

Zitat:

Original geschrieben von fab2004


"Auch Tüftler und Bastler müssen in Zukunft aufpassen. Denn wer an seinem Fahrzeug nicht zulässige lichttechnische Spielereien wie blaue Innenleuchten, Unterbodenbeleuchtung oder beleuchtete Scheibenwaschdüsen montiert, zahlt ab dem 1. April 20 Euro Strafe."

wenn man nur diese Strafe erhält darf man eh mehr als zufrieden sein.

Re: Direkt vom Tüv Rheinland

Zitat:

Original geschrieben von fab2004


Nur die letzten vier Zeilen sind interessant:
TÜV Rheinland

"Auch Tüftler und Bastler müssen in Zukunft aufpassen. Denn wer an seinem Fahrzeug nicht zulässige lichttechnische Spielereien wie blaue Innenleuchten, Unterbodenbeleuchtung oder beleuchtete Scheibenwaschdüsen montiert, zahlt ab dem 1. April 20 Euro Strafe."

1.april 2005 oder 2006??

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