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Wie überführt man einen WoWa aus England

Themenstarteram 8. September 2014 um 19:04

Hallo Leute,

ich beabsichtige mir einen gebrauchten Fendt WoWa aus England zu kaufen. Wie überführt man ihn richtig? Hab schon gelesen, dass das Kurzzeitkennzeichen nicht erlaubt ist.

Beste Antwort im Thema
am 26. März 2018 um 11:18

Wenn es ein gebrauchter Caravan sein soll, würde ich es mit einen englischen Mietwagen mit Anhängerkupplung versuchen. Die Rückgabe des Mietwagens (Europcar, Avis, Sixt etc.) kann in Deutschland gegen Gebühr erfolgen. Ich würde mich auch bei den Mietwagenanbietern in Deutschland erkundigen.

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Themenstarteram 9. September 2014 um 17:48

Hallo nochmal,

wie sieht es denn damit aus einfach ein zugelassenes Nummernschild eines Anhängers von hier mitzunehmen, und einfach dranzuschrauben. Ist auch nicht Illegaler als mit Kurzkennzeichen, oder?

Feagen kost erstmal nix:

Klick...

Hallo No Golf, wo kann man die englischen Gasleitungen auf ein deutsches System umsrüsten lassen? Du sprachst von 200€, dann würde ich es auch machen lassen...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was gäb es für Probleme beim Kauf eines englischen Wohnwagens?' überführt.]

Hi,

hat bei mir mein Gasprüfer vor der Ausstellung der gelben Gaskarte erledigt.

Gruß

NoGolf

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was gäb es für Probleme beim Kauf eines englischen Wohnwagens?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Lausi.99

Hallo Thaler 50,

anbei mein zusammengegoogeltes Wissen:

Es gibt eine Infoseite

Man kann eine permamente Ausfuhr eines Fahrzeugs aus UK beantragen:

Lade Dir mal folgenden Antrag "Application for a ‘Certificate of Permanent Export’ (V561) when you do not have a Registration Certificate (V5C)" herunter ....

Das gilt meines Wissens nach leider noch immer nur für von der DVLA (englische Zulassungsbehörde) ZUGELASSENE Fahrzeuge (also z.B. Pkws) ... und da Anhänger in GB KEINER Zulassung bedürfen, kein eigenständiges Kennzeichen haben und somit in keinster Weise registriert sind, trifft das Form V561 auf diese auch nicht zu.

Wie schon gesagt ... deutsche Kennzeichen darf man nicht und englische gibt es für Anhänger nicht ...

Gruß

NoGolf

Kannst Du Dir nicht vorab die Papiere schicken lassen und den Hänger so erst in D zulassen und dann gleich die "richtigen" Deutschen Kennzeichen mitnehmen?

Zitat:

Original geschrieben von Thaler50

Hallo nochmal,

wie sieht es denn damit aus einfach ein zugelassenes Nummernschild eines Anhängers von hier mitzunehmen, und einfach dranzuschrauben. Ist auch nicht Illegaler als mit Kurzkennzeichen, oder?

Das würde ich nicht machen. Wenn Du erwischt wirst geht die Behörde gleich von Vorsatz aus und die Strafe wird wesentlich teuerer bzw. erstreckt sich dann auch auf andere Tatvorwürfe.

Zitat:

Original geschrieben von Daimler201

Kannst Du Dir nicht vorab die Papiere schicken lassen und den Hänger so erst in D zulassen und dann gleich die "richtigen" Deutschen Kennzeichen mitnehmen?

Was für Papiere?

Einen Brief gibt es dort nicht. Damit du ihn hier bekommst, mußt du den WoWa dem TÜV zur Vollabnahme vorstellen.

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black

Was für Papiere?

Einen Brief gibt es dort nicht. Damit du ihn hier bekommst, mußt du den WoWa dem TÜV zur Vollabnahme vorstellen.

Nur als Ergänzung: ... oder mit CoC "nur" zur HU §29 (PIPD black´s Einlassung stimmt ansonsten 100%).

Das einzige Blatt Papier, welches es bei einem britischen Wohnwagen gibt, ist der Kaufvertrag (und ggf. das CoC-Papier). Den Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) verlangt die deutsche Zulassungsbehörde dann auch zusammen mit der vorher in Deutschland durchzuführenden Vollabnahme oder Hauptuntersuchung, bevor eine deutsche Zulassung überhaupt erfolgen kann.

Gruß

NoGolf

Zitat:

Original geschrieben von Thaler50

Hallo nochmal,

wie sieht es denn damit aus einfach ein zugelassenes Nummernschild eines Anhängers von hier mitzunehmen, und einfach dranzuschrauben. Ist auch nicht Illegaler als mit Kurzkennzeichen, oder?

DOCH ... ist es sehr wohl!!

Beim Anschrauben der Kennzeichen eines anderen Fahrzeugs handelt es sich um "Kennzeichenmissbrauch" nach §22 StVG, ein Straftatbestand mit bis zu 1 Jahr Haftstrafe oder ersatzweise Geldstrafe zu ahnden. Damit steht eine im Führungszeugnis registrierte Vorstrafe im Raum!!!!

Das unerlaubte Anschrauben deutscher Kurzzeitkennzeichen im Ausland hingegen stellt "lediglich" eine Ordnungswidrigkeit dar.

So alleine die Betrachtungsweise nach deutschem Recht.

Also ein erheblicher Unterschied!!!

Gruß

NoGolf

Ergänzung:

viele Campingfahrzeuge in GB sind freiwillig bei CRiS (The Central Registration and Identification Scheme) registriert. Dies ist eine Art der Registration mit gleichzeitiger Diebstahlversicherung. Mein Wohnwagen war bei Kauf auch bei CRiS registriert und damit mit gut erkennbarer eingelaserter Fahrgestellnummer an jedem einzelnen Aussenfenster versehen. Somit fällt es jedem auch sofort auf, das die verwendete Zulassung eines anderen Anhängers schon von der Fahrgestellnummer her nicht übereinstimmt.

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black

Was für Papiere?

Einen Brief gibt es dort nicht. Damit du ihn hier bekommst, mußt du den WoWa dem TÜV zur Vollabnahme vorstellen.

Nur als Ergänzung: ... oder mit CoC "nur" zur HU §29 (PIPD black´s Einlassung stimmt ansonsten 100%).

Das einzige Blatt Papier, welches es bei einem britischen Wohnwagen gibt, ist der Kaufvertrag (und ggf. das CoC-Papier). Den Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) verlangt die deutsche Zulassungsbehörde dann auch zusammen mit der vorher in Deutschland durchzuführenden Vollabnahme oder Hauptuntersuchung, bevor eine deutsche Zulassung überhaupt erfolgen kann.

Gruß

NoGolf

Das habe ich befürchtet, war mir aber nicht ganz sicher. Deshalb habe ich es so als Frage in den Raum geworfen ;).

am 2. März 2015 um 8:08

Es gibt in Deutschland einen Anbieter, der hat gebrauchte England Wohnwagen.

Da ist alles bereits umgerüstet, Deutsche Papiere anbei.

Ach ja, und überführt sind sie auch. Hab dort einen Avondale Mayfly (2-Personen) gekauft und alles war ok.

Der Service nach dem Kauf sogar erstklassig. Mir ging ein Rücklicht kaputt (Parkschaden) er hat sofort für Ersatz gesorgt.

*** unzulässiger Werbelink entfernt, NoGolf MT-Moderation ***

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was gäb es für Probleme beim Kauf eines englischen Wohnwagens?' überführt.]

am 3. März 2015 um 10:02

Moin!

Nicht zu vergessen: das sind Rechtslenker!!!

Gruß,

M. D.

P.S.: Nix für Ungut, ein wenig Spass muss sein...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was gäb es für Probleme beim Kauf eines englischen Wohnwagens?' überführt.]

am 3. März 2015 um 10:05

:-)

... ja, und wer gewöhnlich auf der rechten Seite schläft, der muss sich dann auch umstellen respektive umlegen....

 

köstlich

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was gäb es für Probleme beim Kauf eines englischen Wohnwagens?' überführt.]

Nicht wirklich, das nennt sich Fahrzeugkontrolle wenn man un das Auto geht.:D

Rudiger

Zitat:

@Bommel schrieb am 23. Mai 2013 um 15:07:25 Uhr:

Nicht zu vergessen, bei der Rast am Strassenrand geht die Tür zur Fahrbahn... (Wird nur zum Problem, wenn man es vergisst ;-) )

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was gäb es für Probleme beim Kauf eines englischen Wohnwagens?' überführt.]

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