ForumGolf 4
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 4
  7. Wie teuer ist die Eintrageung beim TÜV???

Wie teuer ist die Eintrageung beim TÜV???

Themenstarteram 6. März 2007 um 17:03

Hallo! Wollte noch fragen wie teuer die Eintragung für Felgen ist beim Golf 4 und evtl. auch bei einem Sportfahrwerk! Weil kenne mich da nicht aus und brauche eure hilfe!!!

Ähnliche Themen
22 Antworten
am 6. März 2007 um 17:05

mit gutachten, oder ohne?

Themenstarteram 6. März 2007 um 17:30

Mit Gutachten!!!! Wieso, geht das auch ohne Gutachten???

Siehe mal Anhang!!! Habe da ein Gutachjten für meine Felgen gefunden für golf 4, aber reicht das aus um sie eintragen zu könmnen ???

§19.3 also mit Teilegutachten macht bei unserem Verein 34,50€ je Prüfung

§19.2 also Einzelabnahme wenn es kein Gutachten gibt und der Prüfer nett ist ab 38€ wirst du aber nicht bekommen zu dem Preis, da es meistens länger dauert und ein Zeitzuschlag dazu kommt!

Preise gelten für die Technische Prüfstelle also nicht mobiler Dienst, die sind teurer!

Zitat:

Original geschrieben von Vedi87

Mit Gutachten!!!! Wieso, geht das auch ohne Gutachten???

Siehe mal Anhang!!! Habe da ein Gutachjten für meine Felgen gefunden für golf 4, aber reicht das aus um sie eintragen zu könmnen ???

das geht dann mit dem Gutachten nach §19.3 würde auch bei jedem anderen Verein gehen. GTÜ, KÜS, Dekra, TÜV Nord, FSP, TÜV Rheinland etc...

bleib aber einfach deiner Region treu und fahr zur Frankfurter Str. in Köln Mühlheim! Die haben eh nie richtig was zu tun!

Themenstarteram 6. März 2007 um 17:38

Also reicht mir dieses Teilegutachten vöölig??? Ich meine meinen Anhang!!! Nur noch zum TÜV und eintragen lassen. Ich arbeite ja selber bei nem Autohaus und bei uns kommt immer jemand vom DEKRA um unsere Autos bzw. die des Kunden zu Untersuchen etc. was dazu gehört! Frage Ihn mal was er da machen kann!!!

Aber vielen Dank an allle

@Schyschka

Da du ja beim TÜV arbeitest, kannst du mir sicher folgende Frage beantworten.

Der TÜV Hessen trägt keine Sonderräder ein, wenn das Rad nicht komplett abgedeckt ist.

Die Dekra Thüringen tut dies. Hauptsache die Läuffläche ist in der Viertel-vor-zwei-Stellung abgedeckt. (und selbst da haben die sich nicht zimperlich)

Es gibt doch garantiert Richtlinien. Ist das jetzt nur Auslegungssache der Prüfer oder haben verschiedene Bundesländer auch verschiedene Richtlinien?

MfG... Carsten

am 6. März 2007 um 17:53

Ich wohne in Thüringen und liebe meinen TÜV genauso wie mein Bundesland :D

die Bundesländer haben die gleichen Rilis, es gibt aber Unterscheide wonach man prüft, nach nationalem Recht oder EG-Recht, man sollte wenn dann eine Linie fahren und nicht Scheinwerfer national und die Radabdeckung EG mäßig, aber den meisten ist es egal hauptsache irgendwas wird eingehalten. Ganz schlimm ist es beim Motorrad.

Da eigentlich die EG keine Radabdeckung kennt und keine Vorschreibt, deshalb neue Moppeds immer Räder frei, es gibt Kräder z.B. 1999 in Deutschland gekauft mit Radabdeckung, eine gleiches Modell und Bj. grau aus den Niederlande eingeführt keine Radabdeckung, versuche nun den Besitzer das zu verklickern, ist sehr schwer.

schaue dir mal den Anhang an!

Mein Hauptwohnsitz ist ja ebenfalls Thüringen. Dort sieht man viel mehr "extreme" Autos rumfahren als in Hessen.

Legal natürlich! ;)

am 6. März 2007 um 18:03

Noch ein Grund mehr ein Abstecher ins grüne Herz Deutschlands zu machen ;>

ich muss dazu sagen, dass die Länder es selbstständig regeln können, da z.B. alle Bundesländer die HU Plakette rückdatieren, außer ein kleines Bundesland, welches sage ich nicht, sonst überziehen bald alle und fahren dort hin und bekommen 24 Monate!

Aber ist schon echt bescheuert, manche Prüfer leben in der Steinzeit, wo noch 2 defekte Standlichtbirnchen erhebliche Mängel waren, so prüfen sie auch noch heute!

bei einer Radabdeckung muss man auch immer von einer Gefährung ausgehen, ist sie gegeben, weil das Rad extrem weit raussteht hat er halt verloren. wie in diesem Beispiel!

am 6. März 2007 um 18:11

?? alle Bundesländer die HU Plakette rückdatieren, außer ein kleines Bundesland ??

Versteh ich nicht....was hätte ich davon ?

Bitte erklärs mir mal.

wenn du in z.B. NRW fällig bist 05.2007 kommt aber erst im 08.2007 bekommst du die Plakette bis 05.2009 also keine 24 sondern 21 Monate, in dem kleinen Bundesland allerdings bis 08.2009 also 24 Monate!

am 6. März 2007 um 18:17

Ah alles klaro. Dank dir :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 4
  7. Wie teuer ist die Eintrageung beim TÜV???