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Wie sieht es mit der Rechtslage aus?

BMW 3er E36

eine gute freundin von mir hätte heute ihren führerschein bekommen (betohne das wort hätte), aber leider hat sie mit der A-Klasse den sie vom papa geschenkt bekommen hat vor 3 tagen einen unfall gemacht, wo sie leider als unfallschuldige gilt.

wie wird hier vorgegangen???

ich meine zu wissen, das sie die pappe gesperrt bekommt und eventuell eine neue fahrererlaubnis beantragen kann und alles von vorn machen muss.

was sagt ihr dazu??

naja sie fährt zwar super gut, aber wurde gegen die seite gedrängt und durch die mangelnde erfahrung kam es zum unfall.

gruss murat

27 Antworten

ehhh halloooooooo

dasmit dem betrunken war sie doch garnet *in schutz nimt*

das auto ist zugelassen 😉 und ich sage mal so die wollte halt immer fahren und hat sich den dummen tag ausgesucht wo der verkehr extrem voll war.

hatte leider keine zeit sonst wäre ich bei meiner bekanntin dabei 😁

naja ich denke, aber wenn wir demnach gehen was die fahrschule vom bekannten sagt, das sie nur die pflicht fahrten nochmal machen muss und die prüfungen, dann ist alles wieder palletti.

sie ist ja wirklich ein helles köpfchen.

gruss murat

Zitat:

Original geschrieben von MuratKreuzberg


naja ich weiss nicht, man sollte aber den jugendlichen leichtsinn und den drang nach fahrtechnischen erfahrungssammeln 😉 beachten.

naja ich muss mal los suche heute nacht weiter.

wenn jemand was gutes weiss, bitte entweder hier schreiben oder eine PN mit quellenangabe falls es aus dem net ist.

gruss murat

jugendlicher leichtsinn hat nix im straßenverkehr zu suchen.

sorry, aber wenn sie jetzt schon so leichtsinnig ist, dann wird das noch schlimmer wenn sie erst mal die angst verloren aht und anfängt zu probieren. so jemand sollte echt für 2-3 jahre gesperrt werden. ist doch selber schuld

sorry aber bei sowas hab ich kein verständnis, es fahren schon genug rum die an selbst überschätzng leiden.

greetz

Also für mich ist es Fahren ohne Führerschein, egal ob 3 Tage oder 3 Monate davor, da man eine Bedingung nicht erfüllt und das ist das Mindesalter zum Führen von KFZ, was bei genau 18 Jahren liegt.

Auf wen war der Wagen denn zugelassen?

Jetzt heißt es schnell einen cleveren Anwalt zu finden, der die Sache "kostengünstig" abwendet.

Mein persönlicher Eindruck ist jedoch, daß eine Führerscheinsperre von mindestens einem halben Jahr folgt, Geldstrafe, Punkte und nach Ablauf des halben Jahres eine komplett neue Prüfung abzulegen ist.

Den Sachschaden wird sie im schlechtesten Fall selber zu tragen haben.

MFG

Frank, der sowas nicht verstehen kann und es befürworten würde, wenn die Sperre bis zum 25. Lebensjahr gilt.

hallo Leutz,

ich hab mir das jetzt noch nich ganz durch gelesen, nur zu den Geilos hier von wegen Kind umgefahren etc. SIE KANN DOCH GENAU SO GUT AUTO FAHREN WIE MIT ACHTZEHN!!! ich mein sie hat den Führerschein, da brauch man da nich mit Moralpredigten zu kommen, wie gefährlich das wär, ein bisschen leichtsinnig ist es zwar schon aber sie kann drei Tage später auch nicht besser Auto fahren, nur weil sie offiziell ein Stück Plastik im Geldbeutel hat.....
DAS wollt ich zu dem Thema nur mal sagen 😉

zum Fahren ohne Führerschein hat mir mein Fahrlehrer immer gesagt das is nich sooo wild, also wenn man das erste mal erwischt wird, kommt man in 90% der Fälle mit ner Verwarnung davon, naja, nur bei nem Unfall wird das schon anders sein!

Gruß
YanRam

Zitat:

Original geschrieben von YanRam


zum Fahren ohne Führerschein hat mir mein Fahrlehrer immer gesagt das is nich sooo wild, also wenn man das erste mal erwischt wird, kommt man in 90% der Fälle mit ner Verwarnung davon, naja, nur bei nem Unfall wird das schon anders sein!

Das ist Unsinn!

Dein Fahrlehrer meinte wohl fahren ohne den Führerschein dabei zu haben!

Das ist eine Ordnungswidrigkeit, mehr nicht.

Fahren ohne überhaupt einen Führerschein zu besitzen ist etwas ganz anderes!

Das bedeutet vor allem:

Kein Versicherungsschutz!!

Sie wird den eigenen Schaden genau so selber bezahlen müssen, wie den Schaden am gegneriscnen Fahrzeug...

Es wird bestimmt eine Nachschulung geben bzw. eine Sperrung + eine Geldstrafe.

Nur mal am Rande, für den Fall das es NICHT sarkastisch gemeint war:

Wenn sie ein helle Köpfchen wäre, hätte sie mit dem fahren ohne Führerschein gewartet.

Zu dem Thema mit Verwarnung bei fahren ohne Führerschein kann ich auch nur mit dem Kopf schütteln. Eine Verwarnung erhält man wenn der Führerschein daheim liegt und nicht erst noch ausgestellt wird.

MfG

also was die Verwarnung betrifft: ich weiß ja nich wo ihr herkommt, vielleicht is das im Saarland bisschen 'dörflicher' mit den Gesetzen..... 😁
ich weiß auch das mein Fahrlehrer sich ganz gerne hat selber reden hören aber es ging definitiv um das erwischt werden wenn man noch KEINEN Führerschein besitzt und er meinte das er schon viele Fahrschüler hatte, die bei sowas schon das ein oder andere mal erwischt wurden und wenn das nur einmal vorkommt, würden die Grünen meistens ein Auge zudrücken!

Ich mache es kurz. Wenn noch Fragen offen sind, dann fragt...

1. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat (§ 21 StVG). Deine Freundin sollte sich - sofern Kohle da ist - im Ermittlungsverfahren von einem (versierten!) Anwalt verteidigen lassen.
Mit etwas Bedacht wird sich ein Auftritt vor dem Richter in einer öffentlichen Hauptverhandlung vermeiden lassen (Strafbefehlsverfahren). Vielleicht lässt sich sogar eine Einstellung des Verfahrens erreichen; nach dem geschilderten Sachverhalt sieht es mir zwar nicht so aus, aber vielleicht lässt sich der Sachverhalt noch etwas "biegen".
Möchte aber keine falschen Hoffnungen machen! Eine Einstellung ist unwahrscheinlich.

2. Je nach Sachlage wird auch der Halter des Fahrzeugs strafrechtlich zur Verantwortung gezogen (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG).

3. Versicherungsrechtlich sieht es nicht so schön aus.
Kasko wird u.U. nicht eintreten; Haftpflicht wird u.U. Regreß fordern. Gerade bei Versicherungen kann man als guter Kunde aber mit ein bißchen Druck auf die Tränendrüse gelegentlcih tolle Kulanzlösungen zaubern.

4. Die Pappe soll sich Deine Freundin abholen. Sie darf ja *jetzt* fahren, da die Fahrerlaubnis erteilt worden ist.
Vielleicht gibts am Ende ein gerichtliches Fahrverbot. Für eine Entziehung der Fahrerlaubnis wird die Sache nichts hergeben.

MfG

mensch leute ich wollte es nicht sagen, aber der grund für das fahren ohne FS war das sie ihre mutter zum flughafen fahren musste, weil in der nacht ihre grossmutter in der türkei verstorben war. sie haben ein flug gefunden, der innerhalb 3 stunden fliegen sollte.

daher konnte man keinen auftreiben zum hinfahren.

ich meine sie ist nicht so leichtsinnig, aber sowas ist ein ausnahme zustand.
auf jedenfall wird gerade verhandelt und die fahrschule setzt sich für sie energisch ein um da noch was zu machen.

denke aber die sperre von 6 monaten kommt aufjeden und sie muss die prüfungen nochmals ablegen.

soviel zum derzeitigen standpunkt.

gruss murat

ps. die versicherung hat zum glück den anderen wagen vollständig bezahlt und somit mussten die nur die a-klasse instandsetzen.

@ Murat

Sorry Murat, aber bei so einem dämlichen Verhalten krieg ich nen dicken Hals. Wer nach einer Straftat darauf vertraut, dass sich die "Bekannten von der Fahrschule dafür einsetzen, dass...", dem ist nicht mehr zu helfen.

Gibt es nicht eine Berufsgruppe, die sich um solche Angelegenheiten kümmern sollte? Hab gerade vergessen, wie die Vögel heissen...
Nee, im Ernst. Wer nicht zum Anwalt geht, der ist selbst Schuld, wenn hinterher nichts mehr zu retten ist. Erlebe ich nahezu täglich...

Noch etwas zu der von Dir erwähnten "Sperre": Da das Mädel inzwischen die Fahrlaubnis hat (oder ist schon vorläufig entzogen worden?), kommt eine "Sperre" erst nach Entziehung der Fahrerlaubnis durch gerichtliche Entscheidung in Betracht.

MfG

.........

Zitat:

Original geschrieben von MuratKreuzberg


mensch leute ich wollte es nicht sagen, aber der grund für das fahren ohne FS war das sie ihre mutter zum flughafen fahren musste, weil in der nacht ihre grossmutter in der türkei verstorben war. sie haben ein flug gefunden, der innerhalb 3 stunden fliegen sollte.

daher konnte man keinen auftreiben zum hinfahren.

************************************************+

Hallo Murat,

ich meine das sollte man auf jeden fall dem anwalt oder sonst wem mitteilen, das lässt sich ja auch an den Flugtickets
beweisen. Klar ist es keine Ausrede aber ich denke das das Urteil Urteil viel gnädiger ausfallen wird.
p.s. das mit ihrer g.mutter tut mir leid !

gruß
Umut

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