Wie sicher ich mich beim Kauf eines Gebrauchtwagens vor zu hohem Ölverbrauch ab?
Ich möchte mir einen Gebrauchtwagen (bis zu 17.000) kaufen. Freunde, die sich sehr gut mit Autos auskennen, rieten mir mich beim Kauf vor zu hohem Ölverbrauch abzusichern, indem man im Kaufvertag festhält, dass ich im Falle von zu hohem Ölverbrauch (in den ersten Tagen) vom Kaufvertag zurücktreten könnte.
Nun ist aber es leider so, dass niemand dazu bereit ist diesen Zusatz im Kaufvertrag festzuhalten. Was ich jedoch auch ein wenig verstehe. Aber es ist ja so, der Verkäufer kennt das Auto gut und ich leider garnicht. Ich müsste mich also blind auf sein Wort verlassen.
Angenommen, ich verzichte auf diesen Zusatz (weil es ja doch keiner will) und frage den Verkäufer mehrmals nach zu hohem Ölverbrauch und er bestätigt mir lediglich mündlich, dass der Ölverbauch gering (also normal) ist. Nun stellt sich nach dem Kauf aber fest, dass der Verkäufer mich belogen hat. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich denn?
Ich würde mich über zahlreiche Antworten freuen :-)
Bitte keine Antworten, wie "Kauf doch beim Händler"! Das beantwortet die Frage ja nicht. Außerdem ist das ja auch auf andere Bereiche anwendbar.
Beste Antwort im Thema
im grunde recht sinnfrei, da ein ölverbrauch bis zu 1L/1000km immer noch als normal angesehen wird.
aber hier ein paar möglichkeiten:
1. kauf dir einen neuwagen
2. kauf dir ein elektroauto
3. mach eine probefahrt von mindestens 1000km
56 Antworten
Man sollte den Ölverbrauch auch nicht überbewerten. Wenn das Fahrzeug etwas mehr als üblich verbraucht, dann füllt man eben regelmäßig mit einem preiswerten Baumarkt-Öl, welches die Hersteller-Norm erfüllt, bis zur Max-Marke auf.
Zitat:
Original geschrieben von John-Doe1111
kolbenringe ok aber die schafties sind im eimer😁
Ja gut......kann man nix gegen machen.
Da müssen dann halt 200-300€ in die Hand genommen werden. 😉
Habe letztens selbst erst die Schaftdichtungen erneuern müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Jeder Hersteller gibt für seine Motoren mehrere Viskositäten frei, unter denen der Fahrzeugnutzer, abhängig vom Einsatzzweck des Fahrzeuges, wählen kann.Zitat:
Original geschrieben von Brauche_Schub
Ich dachte, es sei klar, dass ihr auch von dem Öl ausgeht, was auch wirklich hinein gehört ;-)
Da irrst du dich leider ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Tequila009
Naja, stelle es Dir mal umgekehrt vor.
Das Fahrzeug ist beim Verkauf wirklich top in Ordnung.
Wenn der Käufer den Wagen hat, und den Motor im kalten Zustand hochdreht wie blöd und er dadurch das Öl-saufen anfängt, wäre es auch nicht gerecht wenn dies dann dem Verkäufer zugeschoben werden kann.Das ist eben das Risiko beim Kauf. Anders geht es nicht.....
Oder..?!
# Motor zerlegen und auf Verschleiß überprüfen.
# Für ein Endgeld eine Probezeit von 3 Tagen vereinbaren.
Doch beides ist absolut unrealistisch.... 😁
Da gebe ich dir natürlich völlig Recht ;-)
Aber der Zusatz "scheckheftgepflegt" (mit wirklich lückenlosem Scheckheft) schützt mich jedoch nicht dafür, dass der Wagen momentan viel verbraucht und das verschwiegen wird, weil zb die nächste Inspektion bevorsteht.
Es geht mir auch nicht nur speziell um einen evtl. verschwiegenen, und zu hohen Ölverbrauch, sondern auch darum, ob man da rechtlich wirklich nichts tun kann.
Guck mal in den Thread zum Chrysler Voyager aus Bingen hier in der Kaufberatung!
Solange du dem Verkäufer nickt nachweisen kannst, dass er mutwillig einen Mangel verschwiegen hat (und das kannst du fast nie), kannst du ihm gar nix!
Wenn er vor Gericht sagt, das Auto hat bei ihm kein Öl verbraucht, dann ist das so. Du kannst ihm dann nicht beweisen, dass er lügt.
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Kann es sein, das es dir um ein ganz bestimmtes Auto geht? Dann wäre die Fragestellung durch die Brust ins Auge gewesen. Konkrete Fälle fragt man am besten mit allen Fakten konkret nach 😉
Zitat:
Original geschrieben von Brauche_Schub
Aber der Zusatz "scheckheftgepflegt" (mit wirklich lückenlosem Scheckheft) schützt mich jedoch nicht dafür, dass der Wagen momentan viel verbraucht und das verschwiegen wird, weil zb die nächste Inspektion bevorsteht.
Genau, es gibt keinen Schutz. Die Inspektion kann ja auch frisch gemacht worden sein...ist völlig egal.
Wenn der Motor eben einen gewissen Verschleiß (wodurch auch immer) aufweist, dann merkt man es z.B. im Falle der Schaftdichtungen erst im Nachhinein und hat Pech gehabt. Grober Ölverlust ist ja, wie schon geschrieben, deutlich am Motor/Getriebe zu sehen.
Hinweis: Vorsicht bei Fahrzeugen mit Motorwäsche.
Es ist irgendwie ein Irrglaube, dass ein volles Scheckheft vor allem schutzt.
Genauso mit Tüv. Viele Leute denken, sobald da 2 Jahre Tüv steht, haben sie in dieser Zeit auch keine Probleme mit dem Fahrzeug.
Zitat:
Original geschrieben von Brauche_Schub
Da irrst du dich leider ;-)Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Jeder Hersteller gibt für seine Motoren mehrere Viskositäten frei, unter denen der Fahrzeugnutzer, abhängig vom Einsatzzweck des Fahrzeuges, wählen kann.
Nenn mal ein Gegenbeispiel!
Nein, Gegenfrage...
Nenn mir einen Wagen, für den nur ein Öl freigegeben ist ;-)
Aber darum geht es eig. nicht...
Es geht darum, ob man als Käufer von privat zu privat wirklich keine Rechte hat
Hast du schon, kannst sie jedoch in der Praxis nur selten durchsetzen.
Wenn du die Gegenseite kennen würdest wüsstest du auch warum. Ich hab mir abgewöhnt mein Auto verkaufen zu wollen. Hab einfach keinen Bock mehr auf die angeblich aufgetauchten Mängel.
Hi,
natürlich hat man auch beim Kauf Privat an Privat gewisse rechte.
Bekannte Mängel müssen mitgeteilt werden,sonst greift wieder die gesetzliche Gewährleistung.
Das problem ist wie soll man beweisen das ein Verkäufer (der ja meisten auch kein Autofachmann ist) von einem Mangel wußte. Als Laie kann man immer behaupten von Schäden oder Mängeln nichts gewußt zu haben.
Beweisen kann man es fast nur wenn man rausfindet das der Verkäufer z.b. von einer Werkstatt über Mängel informiert wurde. Funktioniert nur in Ausnahmefällen.
Ölverbrauch ist eh ein thema für sich, wenn der Vorbesitzer immer nur Kurzstrecken fährt kann selbst ein recht hoher Ölverbrauch durch Kondensate kompensiert werden. Bei der ersten langstreckenfahrt (womöglich die Überführungsfahrt nach dem kauf) verdampft das kondensat und der Ölstand sinkt auf wenigen hundert KM massiv.
Wenn man als Käufer dem Vorbeitzer Arglistige Täuschung nachweisen kann greift die Gesetzliche Gewährleistung,also Nachbesserung oder Rückgabe.
Selbst wenn der Verkäufer z.b. über Unfälle oder Tachotricksereien nichts weiß kann man unter umständen gegen ihn vorgehen,der muß sich dann wiederum an den wenden der ihm den Wagen verkauft hat.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Brauche_Schub
Nein, Gegenfrage...
Nenn mir einen Wagen, für den nur ein Öl freigegeben ist ;-)Aber darum geht es eig. nicht...
Es geht darum, ob man als Käufer von privat zu privat wirklich keine Rechte hat
Doch hat der Käufer, wenn der Verkäufer die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht auschließt.
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Hast du schon, kannst sie jedoch in der Praxis nur selten durchsetzen.
Wenn du die Gegenseite kennen würdest wüsstest du auch warum. Ich hab mir abgewöhnt mein Auto verkaufen zu wollen. Hab einfach keinen Bock mehr auf die angeblich aufgetauchten Mängel.
Erzähl, was ist passiert?
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Ölverbrauch ist eh ein thema für sich, wenn der Vorbesitzer immer nur Kurzstrecken fährt kann selbst ein recht hoher Ölverbrauch durch Kondensate kompensiert werden. Bei der ersten langstreckenfahrt (womöglich die Überführungsfahrt nach dem kauf) verdampft das kondensat und der Ölstand sinkt auf wenigen hundert KM massiv.Wenn man als Käufer dem Vorbeitzer Arglistige Täuschung nachweisen kann greift die Gesetzliche Gewährleistung,also Nachbesserung oder Rückgabe.
Selbst wenn der Verkäufer z.b. über Unfälle oder Tachotricksereien nichts weiß kann man unter umständen gegen ihn vorgehen,der muß sich dann wiederum an den wenden der ihm den Wagen verkauft hat.Gruß Tobias
Das mit dem "Verbrauch" bei Kurzstrecken ist ja was anderes, stimmt.
Aber das lässt sich ja schnell feststellen (schon nach 1 Tag)
Würde eine mehrfache mündliche Aussage vom Händler und vom Vorbesitzer, dass der Ölverbrauch niedrig (also normal ist) als arglistische Täuschung zählen, wenn es in Wahrheit gelogen war?
@ Pepperduster
Was genau umfasst die gesetzliche Sachmängelhaftung bei einem Kfz?
wie beweist du, das es gelogen war?
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
wie beweist du, das es gelogen war?
Das ist ja das Problem...
Wenn da nämlich kein Durchkommen ist, dann ist meine Zukunft als Privat-Autoverkäufer ja gesichert 😁
Weil, wer will mir was beweisen?
Zitat:
Original geschrieben von Brauche_Schub
Das mit dem "Verbrauch" bei Kurzstrecken ist ja was anderes, stimmt.
Aber das lässt sich ja schnell feststellen (schon nach 1 Tag)Würde eine mehrfache mündliche Aussage vom Händler und vom Vorbesitzer, dass der Ölverbrauch niedrig (also normal ist) als arglistische Täuschung zählen, wenn es in Wahrheit gelogen war?
Nein, das könnte der Zustand bis zum Verkauf gewesen sein, eine arglistige Täuschung wäre wenn der Ölverbauch vor dem Verkauf extrem hoch war und der Verkäufer es unterlässt zu sagen oder es vertuscht weil er von einem technischen Fehler kenntnis hatte und aufgrund dessen das Auto verkauft ohne den Defekt dem Käufer mitzuteilen.
Ein anderes Wort für arglistige Täuschung steht im BGB und nennt sich Betrug