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Wie schnell darf ich heute mit ner 70er jahre Zündapp fahren?

Themenstarteram 27. Mai 2019 um 20:22

Hi,

Angenommen, ich hab ne 50ccm Zündapp oä, die damals mit 3PS schneller führen als 45/50kmh.

Baujahr 1978 oder so. Ich hab nen offenen Motorradschein.

Darf ich sowas mit Versicherungskennzeicjen fahren bis VMax? Darf man sowas überhaupt noch fahren?

Danke

Beste Antwort im Thema
am 28. Mai 2019 um 9:01

Die 3 PS Mopeds/Mokicks aus den 70er dürfen/durften mit Versicherungskennzeichen max. 40 km/h fahren.

Steht auch so in der Betriebserlaubnis.

Die offenen Kleinkrafträder mit 5,3 bzw. 6,25 PS haben keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Gingen offiziell 85, real ca. 90-95, nach Tacho 120 und am Stammtisch ca. 130 km/h mit Sozia Bergauf.

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Die Kleinkrafträder alten Rechts werden jetzt wie Leichtkrafträder behandelt. Siehe Punkt 6a.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html

Aber Versicherungskennzeichen? Ich habe mich damals nicht dafür interessiert, aber dachte die schnellen Fuffziger hätten schon immer ein kleines amtliches Kennzeichen gehabt.

Und mit 3PS wärst Du eh nicht schneller als eine normale Simson.

6.25 PS und 85km/h haben die kleinen Boden-Boden-Raketen damals "offiziell" gehabt.

So schnell wie die Zugelassen wurden, mit Vers. Kennzeichen, die Simson ist hier ne Ausnahme, aber für die gilt auch wie Zugelassen.

am 28. Mai 2019 um 9:01

Die 3 PS Mopeds/Mokicks aus den 70er dürfen/durften mit Versicherungskennzeichen max. 40 km/h fahren.

Steht auch so in der Betriebserlaubnis.

Die offenen Kleinkrafträder mit 5,3 bzw. 6,25 PS haben keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Gingen offiziell 85, real ca. 90-95, nach Tacho 120 und am Stammtisch ca. 130 km/h mit Sozia Bergauf.

Themenstarteram 28. Mai 2019 um 11:33

Zitat:

@Moppedschnurz schrieb am 28. Mai 2019 um 11:01:19 Uhr:

Die 3 PS Mopeds/Mokicks aus den 70er dürfen/durften mit Versicherungskennzeichen max. 40 km/h fahren.

Steht auch so in der Betriebserlaubnis.

Das ist aber jetzt für mich nicht verständlich. Wenn ich so ne alte Gurke habe (o.g. Zündapp, Kreidler, was weiss ich) und die fahren mit 3 PS von Haus aus schneller als 45km/h (was sie sicher tun), dann muss ich sowas doch "offen" fahren dürfen...

Hast Du eine Betriebserlaubnis zum Fahrzeug. Falls ja, was steht drin?

Das entscheidet über "dürfen". Können ist was ganz anderes.

(Und nicht alles, was vom Händler ausgeliefert wird, ist zwangsläufig legal. Sollte zwar so sein, aber es menschelt überall. Und nach 40 Jahren ist sowieso mal eine Wartung - ggf. auch Wiederherstellung des legalen Zustands - fällig. )

Wenns ne echte 70ger ist ist Sie auf jeden Fall wie alte 80 bzw. 125er zu werten. Also TÜV und Kennzeichen mit Zulassungsstempel wie 125 er.

am 28. Mai 2019 um 13:19

Zitat:

@marqus schrieb am 28. Mai 2019 um 13:33:53 Uhr:

 

Das ist aber jetzt für mich nicht verständlich. Wenn ich so ne alte Gurke habe (o.g. Zündapp, Kreidler, was weiss ich) und die fahren mit 3 PS von Haus aus schneller als 45km/h (was sie sicher tun), dann muss ich sowas doch "offen" fahren dürfen...

Natürlich darfst du ein altes Moped das eine 40er Zulassung hat auch "offen" fahren.

Aber nur nachdem du den ganzen Zulassungs- und TÜV-Krempel geschafft hast.

Rein theoretisch ist es möglich. Praktisch fährt man entweder mit 40 km/h legal oder irgendwie schneller. Kann jeder für sich selbst entscheiden.

am 28. Mai 2019 um 14:56

In den 70ern gab es zwei verschiedene Sorten von 50ern:

Zum einen das Mokick. Das durfte max. 40 km/h fahren, hatte das kleine Versicherungs-Kennzeichen (wie Mofa) und einen Führerschein, der ohne Kurs und praktische Fahrstunden abgelegt werden konnte.

Zum anderen das Kleinkraftrad. Das hatte auch nur 50 ccm, hatte aber ein großes Nummernschild (wie heute die 125er) und durfte schlicht und ergreifend so schnell sein wie es halt ging. Da brauchte man auch einen anderen, richtige Führerschein. Der wurde dann Anfang der 80er-Jahre von den 80-ccm-Kisten abgelöst (Leichtkrafträder genannt) und später von den 125ern. Weiterer Unterschied: Mit den Kleinkrafträdern mußte man zum TÜV, mit Mokicks nicht.

Was Deins ist, steht wohl in den Papieren. Wenn es ein Mokick ist, könnte es knapp werden - damals waren die kleinen Bikes gerne ab Werk schneller als erlaubt, das sah man damals ziemlich locker (mein Mofa Puch x30 machte satte 42 km/h ab Werk). Heute eher nicht mehr. Aber vielleicht kannst Du das Teil dann umtypen lassen auf Kleinkraftrad?

Hier ein Thread, der zeigt, was möglich ist:

https://www.motor-talk.de/forum/meine-kreidler-und-ich-t2299085.html

Fernab jeder Theorie: Alles sollte in Maßen sein.

Wenn das Ding echte 50 kmh rennt, wird dir sicher keiner einen Strick draus drehen. Die Cops werden eher staunen so ein schönes altes Chromteil zu erblicken.

Bei 70 oder 60 Sachen dürfte die Nachsicht aber gering ausfallen.

 

Um was für ein Modell konkret geht es denn?

Mokick mit 40 kmh zul.Höchstgeschwindigkeit scheint klar.

C 50 oder GTS 50 oder ZD 40 von Zündapp?

Hercules Supra, Puch Monza, KTM Comet 50

sind auch so Kanditaten...

Ja so ist es richtig: Sollte da mal einer Tuning gemacht haben ist es schon anders, ODER der hatte mal einen Kolbenfresser und wurde verändert. Das wird ne Einzelabnahme werden wobei die Bremsen das Problem sein könnten wenn es die kleinen sind. ----Woher weist Du das mit den 70 kbcm ???

Ist das nicht auch eine Diskussion sieh alter Führerschein 1B?

Generell wie z.B. eine KTM Comet 50 S mit 80km/h ist die wohl heute ein Leichtkraftrad.

Die 50ccm mit 2,6PS waren meist mit 40km/h oder 42km/h im Schein und sind somit vermutlich nur Versicherungspflichtig.

Fahren dürfen die ja normal, siehe Bestandsschutz.

Wo es z.B. bei mit meiner Simson S70 Probleme gab, war die Beleuchtung, siehe muss auch neueren Regeln stand halten und Bedarf dann leider eines Umbau. Lichtstärke, vor allem Rücklicht und Rücklicht muss an bleiben wenn Bremslicht leuchtet. Weder bei Dekra, Küs, GTÜ HU bestanden letztes Jahr. Obwohl diese die Serienmäßige 6V E-Zündung hatte.

Zitat:

@marqus schrieb am 28. Mai 2019 um 13:33:53 Uhr:

Zitat:

@Moppedschnurz schrieb am 28. Mai 2019 um 11:01:19 Uhr:

Die 3 PS Mopeds/Mokicks aus den 70er dürfen/durften mit Versicherungskennzeichen max. 40 km/h fahren.

Steht auch so in der Betriebserlaubnis.

Das ist aber jetzt für mich nicht verständlich. Wenn ich so ne alte Gurke habe (o.g. Zündapp, Kreidler, was weiss ich) und die fahren mit 3 PS von Haus aus schneller als 45km/h (was sie sicher tun), dann muss ich sowas doch "offen" fahren dürfen...

Hier mal einige Beispiele meiner Fahrzeuge.

Bild 1 Zündapp KS50 Bj 77 ist ein Kleinkraftrad mit grossem Nummernschild und Angabe 85 km/h läuft ca 92 bei guten Verhältnissen Originalzustand 6,25 PS.

Bild 2 ist ne Zündapp c50 Mokick kleines Schild Betriebserlaubnis 40km/h wurde original neu aufgebaut einzige Veränderung ist der Auspuff läuft 65 km/h und somit nicht erlaubt 2,9PS

Bild 3 Zündapp K80 Bj 83 grosses Schild Angabe 80 km/h läuft aber 95 km/h Originalzustand ca 8PS.

Wenn also ein Mokick auch noch 70 ccm hat, wird auch der Rest angepasst sein sonst macht's ja keinen Sinn, dann ist es ohne Abnahme nicht erlaubt.

Da fahren halt viele mit solchen Granaten durch die Pampa ist aber ein Risiko, dass Du selbst abwägen musst, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, Fussgänger usw eingeschlossen.

KS50
C50
K80

Simson S 70 ist kein Mokick, sondern ein Kleinmotorrad aus der ehem. DDR mit 70 ccm von Werk aus.

Vergleichbar mit Hondas DAX ST 70 oder Suzukis RV 90.

Für diese Zwergenbikes brauchte man früher im Westen allen ernstes den grossen Klasse 1 Motorrad Führerschein.

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