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Wie schnell darf ich heute mit ner 70er jahre Zündapp fahren?

Themenstarteram 27. Mai 2019 um 20:22

Hi,

Angenommen, ich hab ne 50ccm Zündapp oä, die damals mit 3PS schneller führen als 45/50kmh.

Baujahr 1978 oder so. Ich hab nen offenen Motorradschein.

Darf ich sowas mit Versicherungskennzeicjen fahren bis VMax? Darf man sowas überhaupt noch fahren?

Danke

Beste Antwort im Thema
am 28. Mai 2019 um 9:01

Die 3 PS Mopeds/Mokicks aus den 70er dürfen/durften mit Versicherungskennzeichen max. 40 km/h fahren.

Steht auch so in der Betriebserlaubnis.

Die offenen Kleinkrafträder mit 5,3 bzw. 6,25 PS haben keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Gingen offiziell 85, real ca. 90-95, nach Tacho 120 und am Stammtisch ca. 130 km/h mit Sozia Bergauf.

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am 5. Juni 2019 um 14:37

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 5. Juni 2019 um 09:01:48 Uhr:

Ich glaube da irrst Du dich.

Nur Die Leichtmotorràder bis 200 ccm waren FS und steuer frei.

Für bis zu 250 kubik brauchte es schon den Klasse 4 FS.

Wer Zeit hat, kann das ja mal im Netz nachprüfen.

Nein, ich irre mich nicht. Da kam sogar mal ein Beitrag im Fernsehen (SWR) über die (vermutlich) letzten 2 Goggofahrer auf der schwäbischen Alb. Ist allerdings rund 5 Jahre her. Allerdings: Ab 250 ccm brauchte man einen Schein - deshalb nur 249 ccm.

Leider muss ich Dir widersprechen. ..

Es war zwar nur ein "Witz" Führerschein, die Klasse 4 .

Ab 16 zu bekommen.

Ohne Fahrstunden u.praktische Prüfung.

Aber eben doch ein Dokument das erforderlich war.

Siehe Auszug aus Wikipedia, "Geschichte der Führerscheinklassen"

 

Durch Verordnung vom 3. Februar 1933[4]<https://de.m.wikipedia.org/.../Geschichte_des_F%C3%BChrerscheins?...>wurde der Führerschein Klasse IV, der zum Führen eines Vierrad-Fahrzeugs mit bis zu 400 cm³ Hubraum und 350 kg Gewicht berechtigte, eingeführt. Die Klassen IIIa und IIIb wurden zur Klasse III zusammengelegt.

 

Mit Erlass der StVZO vom 13. November 1937[5]<https://de.m.wikipedia.org/.../Geschichte_des_F%C3%BChrerscheins?...> wurde – mit einer Übergangsfrist bis 30. September 1938 – der Führerschein IV auch für Kraftfahrzeuge bis 250 cm³ Hubraum und solche bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, z. B. Traktoren, gültig. Das Mindestalter für diese Fahrerlaubnis lag beim vollendeten sechzehnten Lebensjahr. Damit durfte man später auch das 250er-Goggomobil<https://de.m.wikipedia.org/wiki/Goggomobil> und die 250er-BMW Isetta<https://de.m.wikipedia.org/wiki/BMW_Isetta> fahren.

am 5. Juni 2019 um 22:20

Hallo,

ich habe Mofas, Mockicks, Kleinkrafträder in den 70ern und 80ern selbst gefahren als diese noch "fabrikneu" waren.

Bin halt schon selbst ein "Oldtimer".

Ich kann nur staunen was hier für ein wildes Halbwissen verbreitet wird.

In den 70ern durften Mockicks nur 40 km/h fahren, ab den 80ern dann 45 km/h und zwischendurch gab es auch mal eine kurze Zeit in der einige Modelle (z.B. der Roller Honda Bali) legal 50 km/h fahren durften.

Was aber nicht heißt dass die 70er-Jahre-Mokicks dann auch 45 km/h fahren durften.

Kam halt immer darauf an was in der Betriebserlaubnis (eine Zulassung gab es ja nicht) eingetragen war.

Benötigt wurde damals der Führerschein Klasse 1,2,3,4 oder 5.

Für Kleinkrafträder benötigte man einen Führerschein Klasse 1, 2, 3 oder 4, wobei der "4er" etwas teurer war als der "5er", schlichtweg weil man proforma 6 Fahrstunden nachweisen musste.

Dass Kleinkrafträder so schnell fahren durften wie sie konnten ist eine "Urban Legend", welche definitiv falsch ist.

Auch hier war entscheidend was in den Fahrzeugpapieren stand und "Tunen" - z.B. durch eine geänderte Übersetzung - führte zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes.

Das können mir diejenigen die behaupten es besser zu wissen ruhig glauben, ich hatte einige Kumpels die wegen verbotenen Schraubens eine Zeitlang wieder zwangsweise Bus oder Fahrrad fahren mussten.

Definitiv ebenfalls falsch ist die Behauptung dass man mit der Führerscheinklasse 2 (LKW) oder 3 (PKW und LKW bis 7,5 Tonnen) 125er fahren durfte.

Das galt nur für diejenigen die ihren Führerschein schon in den 50er-Jahren erworben hatten, weil die Motorentechnik halt noch nicht so weit war als dass 50 ccm für ein "Mitschwimmen" im immer mehr zunehmenden Verkehr ausreichten.

In dieser Zeit waren 90 bis 125 ccm eine gängige Motorisierung für Mopeds.

Aus demselben Grund hat man übrigens seinerzeit auch die "80er" eingeführt, denn die hochdrehenden 50 ccm-Motoren der Kleinkrafträder waren nicht nur unglaublich laut, das Fahren damit war zudem unglaublich gefährlich.

Denn viele Hersteller haben aus Kostengründen die stärkeren Motoren einfach in die Mokick-Fahrgestelle eingebaut, was die Bremsen und das Fahrgestell oft mächtig überforderte.

Offiziell hatte man zwar die geringere Lärmentwicklung als Grund für die Einführung der 80er genannt - über die vielen tödlich verunglückten Kleinkraftradfahrer redete aufgrund des Druckes der Hersteller nämlich nicht gerne - die Wahrheit liegt aber ganz woanders begründet.

Der Druck km nämlich einerseits von den Versicherungen, aber hauptsächlich von der EG.

Denn in anderen Ländern - wie Spanien, Italien usw. durften 16jährige damals schon 125er fahren (mit ebenfalls enorm hohen Unfallzahlen und) man hoffte darauf dass die italienischen und spanischen Motorradbauer anstatt motorenmäßig "aufgebrezelter" Mokicks lieber auf 80 ccm "abgespeckte" 125er auf den Markt bringen würden.

Und zwar überall in der EG, was aber bei den italienischen und spanischen Mopedfahrern gar keinen Anklang fand und dort die "80er" ganz schnell wieder vom Markt verschwinden ließ.

So jetzt hatten aber die deutschen Hersteller alles auf die "80er"-Karte gesetzt und der Umsatz ging trotzdem in den Keller, die zeit der Mopeds war einfach vorbei und iele Jugendliche sparten sich das Geld lieber für das erste eigenen Auto mit 18.

Auf Druck der Mopedhersteller wurde darum die in den Führerscheinklassen 1 + 2 enthaltene Klasse 4 auf Motorräder bis 80 ccm erweitert, schlichtweg weil man darauf hoffte so neue Käuferschichten zu generieren.

Eine Zeitlang klappte das ganz gut, besonders Roller profitierten eine Zeitlang vom "80er-Hype" der älteren Führerscheinbesitzer, aber irgendwann waren diese Kisten den Kunden einfach zu lahm.

Also führte man EU-weit die 125er ein und erweiterte den Autoführerschein - aber nur sofern VOR 1980 erworben - eben auf Kraftfahrzeuge bis 125 ccm.

Erst in gedrosselter und ungedrosselter Variante, aufgrund der Harmonisierung der Gesetzgebung in der EU heute eben nur noch ungedrosselt.

Seither laufen 125er wie "geschnitten Brot", weniger weil wir "Opas" (ich habe sogar den alten "1er") so erpicht auf den doch eher begrenzten Fahrspaß sind, sondern weil es keinen Spaß macht in den Städten stundenlang nach einem Parkplatz zu suchen.

Und nur deshalb habe ich die einmal für meinen Nachwuchs angeschaffte 125er noch zugelassen im Schuppen stehen.

Ich würde meine VS 125 zwar liebend gerne gegen einen (doch weitaus praktischeren) Roller eintauschen, aber wer will schon einen 12 Jahre alten Cruiser mit "Sissybar" kaufen?

LG

Brötchenexpress

Zitat:

@Broetchenexpress schrieb am 6. Juni 2019 um 00:20:32 Uhr:

Hallo,

ich habe Mofas, Mockicks, Kleinkrafträder in den 70ern und 80ern selbst gefahren als diese noch "fabrikneu" waren.

Bin halt schon selbst ein "Oldtimer".

Ich kann nur staunen was hier für ein wildes Halbwissen verbreitet wird.

In den 70ern durften Mockicks nur 40 km/h fahren, ab den 80ern dann 45 km/h und zwischendurch gab es auch mal eine kurze Zeit in der einige Modelle (z.B. der Roller Honda Bali) legal 50 km/h fahren durften.

Was aber nicht heißt dass die 70er-Jahre-Mokicks dann auch 45 km/h fahren durften.

Kam halt immer darauf an was in der Betriebserlaubnis (eine Zulassung gab es ja nicht) eingetragen war.

Benötigt wurde damals der Führerschein Klasse 1,2,3,4 oder 5.

Für Kleinkrafträder benötigte man einen Führerschein Klasse 1, 2, 3 oder 4, wobei der "4er" etwas teurer war als der "5er", schlichtweg weil man proforma 6 Fahrstunden nachweisen musste.

Dass Kleinkrafträder so schnell fahren durften wie sie konnten ist eine "Urban Legend", welche definitiv falsch ist.

Auch hier war entscheidend was in den Fahrzeugpapieren stand und "Tunen" - z.B. durch eine geänderte Übersetzung - führte zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes.

Das können mir diejenigen die behaupten es besser zu wissen ruhig glauben, ich hatte einige Kumpels die wegen verbotenen Schraubens eine Zeitlang wieder zwangsweise Bus oder Fahrrad fahren mussten.

 

 

Brötchenexpress

Also bis ende der 70 iger (einführung des 80 ccm Leichtkraftrades) waren für den Klass4

(Verbrennungsmaschienen bis 50 ccm) keine Fahrstunden erforderlich.

Ma hat einfach ein Foto bei Strassenverkehrsamt abgegeben und 60 Dm Prüfingsgebühr bezahlt.

Dann bekam man einen Brief wann und wo man die theoretische Prüfung ablegen musste.

Bestanden 1979 und los ging es mit der 50 ccm Zündapp KS50 Watercooled.

Die hatte eiin kleines Kennzichen (nicht Versicherungskennzeichen). Die einzige Beschränkung war der Hubraum. Solange der bie 50 ccm blieb konnte man versuchen sie so schnell wie möglich zu bekommen.

Die beschränkung kam erst mit der Hubraumerhöhung auf 80 ccm.

Die 45 kmh Mokicks waren über Krümmer und Vergaser gedrosselt.

Wenn sie zu schnell waren wurde die Drosselung und die Übersetzung geprüft.

Dann konnte das schon was kosten u´oder eine Führerscheinsperre nach sich ziehen wenn da manipuliert wurde.

Wenn nicht wardamals auch etwas mehr als 45 ok.

Ich habe aus einem Konvolut kauf noch eine KTM 50 aus 1977. MS wenn ich so den Tank vergleiche.

Im schein steht 40km/h.

http://www.moped-museum.de/ktm/ktm-50-ms-1977.htm

Legal sind halt 40 km/h. Etwas schneller geht wohl durch wenn die Maschiene im Originalzustand ist.

Viel mehr führt zu unschönen Kosequenzen.

Das vergehne ist führen eines Fahrzeugs ohne betribserlaubnis nicht fahren ohne Führerschein.

Zitat:

@Builder62 schrieb am 7. Juni 2019 um 13:33:57 Uhr:

Das vergehne ist führen eines Fahrzeugs ohne betribserlaubnis nicht fahren ohne Führerschein.

Fahren ohne Führerschein ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

Hier geht es dann um Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit befinden wir uns bereits im Strafrecht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_F%C3%BChrerschein

https://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis

Zitat:

@Moppedschnurz schrieb am 28. Mai 2019 um 11:01:19 Uhr:

Die 3 PS Mopeds/Mokicks aus den 70er dürfen/durften mit Versicherungskennzeichen max. 40 km/h fahren.

Steht auch so in der Betriebserlaubnis.

Die offenen Kleinkrafträder mit 5,3 bzw. 6,25 PS haben keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Gingen offiziell 85, real ca. 90-95, nach Tacho 120 und am Stammtisch ca. 130 km/h mit Sozia Bergauf.

Und mit einem offenen DelOrto tatsächlich 120 km/h bei 12500 Umdrehungen und drei Zündkerzen im rucksack

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