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Wie schnell darf ich heute mit ner 70er jahre Zündapp fahren?

Themenstarteram 27. Mai 2019 um 20:22

Hi,

Angenommen, ich hab ne 50ccm Zündapp oä, die damals mit 3PS schneller führen als 45/50kmh.

Baujahr 1978 oder so. Ich hab nen offenen Motorradschein.

Darf ich sowas mit Versicherungskennzeicjen fahren bis VMax? Darf man sowas überhaupt noch fahren?

Danke

Beste Antwort im Thema
am 28. Mai 2019 um 9:01

Die 3 PS Mopeds/Mokicks aus den 70er dürfen/durften mit Versicherungskennzeichen max. 40 km/h fahren.

Steht auch so in der Betriebserlaubnis.

Die offenen Kleinkrafträder mit 5,3 bzw. 6,25 PS haben keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Gingen offiziell 85, real ca. 90-95, nach Tacho 120 und am Stammtisch ca. 130 km/h mit Sozia Bergauf.

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Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 3. Juni 2019 um 21:33:50 Uhr:

Simson S 70 ist kein Mokick, sondern ein Kleinmotorrad aus der ehem. DDR mit 70 ccm von Werk aus.

Vergleichbar mit Hondas DAX ST 70 oder Suzukis RV 90.

Für diese Zwergenbikes brauchte man früher im Westen allen ernstes den grossen Klasse 1 Motorrad Führerschein.

Kommt darauf an wann man die Scheine gemacht hat.

1976 Klasse 4 für Kleinkraftrad.

1978 Klasse 3 Auto und da durfte man bis 125 ccm auch

Motorräder bewegen.

War bei mir egal hab Klasse 1 direkt mit abgespult.

War damals für uns sehr teuer, dachten wir ...847 DM Klasse 1+3 :-)))

Mit Verlaub, Kalki.

Das stimmt ja nunmal überhaupt nicht was Du da schreibst.

In Deinem Klasse 3 FS von 1978 war lediglich die Klasse 4 eingeschlossen und damit MAXIMAL 50 ccm.

Was meinst warum die solche Ladenhüter waren?

RV 90 und Honda ST 70 Dax. Hätte man die mit den PKW Schein fahren dùrfen, wären die der Verkaufsschlager geworden.

So aber findest Du fast nur noch 50er Versionen der Dax auf dem Gebrauchtmarkt. Ganz ganz selten mal die 70er Dax..

Also hättest Du keinen 1er mitgemacht und Dich damals auf eine 70er DAX gehockt mit deinem 3er FS , wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis gewesen.

Das man 125 ccm und max.11 KW mit dem vor 01.04.1980 erworbenen Klasse 4 oder auch Klasse 3 Schein fahrdn darf, gibt es erst seit den neuen EU Führerscheinregeln ( ab 1999 frühestens, ganz genau weiss ich es auswendig nicht.)

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 3. Juni 2019 um 21:59:48 Uhr:

Mit Verlaub, Kalki.

Das stimmt ja nunmal überhaupt nicht was Du da schreibst.

In Deinem Klasse 3 FS von 1978 war lediglich die Klasse 4 eingeschlossen und damit MAXIMAL 50 ccm.

Was meinst warum die solche Ladenhüter waren?

RV 90 und Honda ST 70 Dax. Hätte man die mit den PKW Schein fahren dùrfen, wären die der Verkaufsschlager geworden.

So aber findest Du fast nur noch 50er Versionen der Dax auf dem Gebrauchtmarkt. Ganz ganz selten mal die 70er Dax..

Also hättest Du keinen 1er mitgemacht und Dich damals auf eine 70er DAX gehockt mit deinem 3er FS , wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis gewesen.

Das man 125 ccm und max.11 KW mit dem vor 01.04.1980 erworbenen Klasse 4 oder auch Klasse 3 Schein fahrdn darf, gibt es erst seit den neuen EU Führerscheinregeln ( ab 1999 frühestens, ganz genau weiss ich es auswendig nicht.)

STICHTAG war der 1. April 1980.

Alle, die vor diesem Tag die Führerscheinprüfung BESTANDEN! hatten dürfen Kleinkrafträder bis max. 125ccm mit dem alten Führerscheinklasse 3 fahren, bekommen auch den kompletten früheren Umfang der Fahrerlaubnis umgeschrieben, wenn sie sich den neuen EU-konformen Führerschein ausstellen lassen; dann wird zu der neuen Klasse B usw. auch die Klasse A1 automatisch mit eingetragen.

Wer ab dem 1. April 1980 den Führerschein Klasse 3 bzw. B macht, muss eine separate praktische Fahrprüfung für z.B. die 125ccm-Maschinen ablegen um die Klasse A1 eingetragen zu bekommen.

Stand der Dinge

Aber umso interessanter finde ich dann die Regelung für Klasse 3-Inhaber, die das Ding dann vor 1956 gemacht haben - soweit ich weiß und mich entsinne, gilt für jene Kandidaten dann sogar eine Freigabe bis 250ccm ohne jegliche Leistungs- und/oder Geschwindigkeitsbegrenzung!

"1978 Klasse 3 Auto und da durfte man bis 125 ccm auch

Motorräder bewegen."

 

Ich hab mich auf diese Aussage von Dir bezogen.

Das stimmt eben so nicht.. :)

 

Aber ich merke schon, Du weisst es richtig, hast aber Deinen Beitrag missverständlich formuliert.

Kann vorkommen. Alles gut. :)

Zitat:

@Drahkke schrieb am 3. Juni 2019 um 22:19:26 Uhr:

Aber umso interessanter finde ich dann die Regelung für Klasse 3-Inhaber, die das Ding dann vor 1956 gemacht haben - soweit ich weiß und mich entsinne, gilt für jene Kandidaten dann sogar eine Freigabe bis 250ccm ohne jegliche Leistungs- und/oder Geschwindigkeitsbegrenzung!

Stimmt. Wobei das auch fùr Klasse 4 galt wenn vor diesem Stichtag erworben.

Der sogenannte "alte Vierer", da die Klasse 3 den immer mit einschloss, galt das für Kl.3 und 4.

Stichtag war hierbei der 1.12.1954

 

Was damals bis 250 ccm galt, wiederholte sich dann zum 1.4. 1980 mit den unbeschrankten 50 ccm.

 

Wir sollte aber wieder zum Thema zurück kommen, der TS hat ja da mehr das Problem mit ner 70er Jahre tuning Zündapp aber auch das sollte jetzt klar sein was erlaubt ist.

Ob der überhaupt noch hier mitliest?

Alle labern hier von 70cm³. Der TE hat die 70cm³ gar nicht erwähnt. Ein anderer schrieb "ein 50cm³ Moped aus den 70er Jahren". Seitdem quatschen hier alle über 70cm³ :(.

So läuft das eben mit Off Topic.

Ein Wort gibt das andere.

Allerdings kann ich Deinen Einwurf zu Diesem Zeitpunkt nicht nachvollziehen.

 

Im letzten Beitrag vor meiner Frage ob der TE hier noch mitliest, schrieb Kalki von einer 70er JAHRE Zündapp.

Von 70 ccm steht da nix mehr.

Wir - die gesamte Familie fahren unsere GTS 50 und C 50 mit normalen 60 Km/h -ungetunt . Die Cops haben bislang nie Kummer bereitet . Die sind immer höchst Erfreut solche Geräte zu sehen .

rc 46 fi

Wir - die gesamte Familie fahren unsere GTS 50 und C 50 mit normalen 60 Km/h -ungetunt . Die Cops haben bislang nie Kummer bereitet . Die sind immer höchst Erfreut solche Geräte zu sehen .

rc 46 fi

am 5. Juni 2019 um 6:53

Zitat:

@Drahkke schrieb am 3. Juni 2019 um 22:19:26 Uhr:

Aber umso interessanter finde ich dann die Regelung für Klasse 3-Inhaber, die das Ding dann vor 1956 gemacht haben - soweit ich weiß und mich entsinne, gilt für jene Kandidaten dann sogar eine Freigabe bis 250ccm ohne jegliche Leistungs- und/oder Geschwindigkeitsbegrenzung!

Nicht ganz richtig. Die Leute (also die, die vor 1956 volljährig wurden) durften alles bis 250 ccm OHNE FÜHRERSCHEIN fahren.

Und, als kleiner Exkurs (quasi als Geschichte zum grinsen): Diese Regelung war der Grund zur Erfindung des berühmten Goggomobils. Das hatte nämlich exakt 249 ccm Hubraum - und durfte damit OHNE FÜHRERSCHEIN gefahren werden.

Auf der schwäbischen Alb gab es einige Leute (meistens Frauen), die nie einen Schein gemacht haben und ein Leben lang nur Goggo gefahren sind. Und in einem Nachbardorf gab es eine KFZ-Werkstatt, die Fiat-600-Karossen mit Goggo-Motoren ausrüsteten; Quasi als Nachfolger des Goggos.

Nur so als schräge Geschichte.

Ich glaube da irrst Du dich.

Nur Die Leichtmotorràder bis 200 ccm waren FS und steuer frei.

Für bis zu 250 kubik brauchte es schon den Klasse 4 FS.

Wer Zeit hat, kann das ja mal im Netz nachprüfen.

Die Umrüstungen gingen auf die alte Klasse 4 , heute noch bei sogenannten Krankenfahrstühlen mit 10-25km möglich.

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