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Wie schnell baut sich der Blutalkoholwert AUF??

Themenstarteram 10. Oktober 2010 um 9:58

Moin zusammen,

ich habe folgendes Anliegen...

Ich habe letzte Woche betrunken einen Unfall gebaut. Beim Abbiegen war ich wohl etwas zu schnell, bin dabei über eine Verkehrsinsel gefahren und habe zwei Verkehrschilder umgefahren...

Das ganze ist gegen 1.30h passiert. Dabei Polizei hat mich dabei erwischt und ich habe gegen 2h 1,55 Promille am Vortestgerät gepustet.

Gegegn 2.40h wurde mir Blut entnommen und das Ergebnis zeigt einen Wert von 1,73 Promille an.

 

Demnach ist mein Blutalkoholwert offensichtlich aufsteigend... Das lässt sich wohl dadurch erklären, dass ich vor Fahrtantritt noch etwas Schnapps getrunken habe.

 

Wichtig wäre nun folgende Info:

Ab 1,6 Promille darf man bekanntermaßen an der MPU teilnehmen. Wenn man sich nun den zeitlichen Verlauf meiner Fahrt ansieht könnte man erkennen, dass ich zur Unfalleit unter 1,6 Promille gewesen bin.

Wie kann ich denn in dem Zusammenhang am besten argumentieren??

Habt ihr eine Idee??

MFG

Beste Antwort im Thema

lol, du erwartest ernsthafte Antworten für dein offensichtliches Fehlverhalten?

Einzig hilfreich wäre, wenn du zu einem Fachanwalt gehst.

Mach ruhig mal ne MPU, scheint nötig zu sein.

Der Pustomat ist nunmal nicht Gerichtsverwertbar, daher die Blutentnahme.

Es wird eher abgerechnet statt drauf gerechnet.

Also wie viel du in der Stunde ansich hättest abbauen können.

Übrigends gibts auch drunter ne MPU, wenns der Fahrerlaubnisbehörde passt.

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32 Antworten

lol, du erwartest ernsthafte Antworten für dein offensichtliches Fehlverhalten?

Einzig hilfreich wäre, wenn du zu einem Fachanwalt gehst.

Mach ruhig mal ne MPU, scheint nötig zu sein.

Der Pustomat ist nunmal nicht Gerichtsverwertbar, daher die Blutentnahme.

Es wird eher abgerechnet statt drauf gerechnet.

Also wie viel du in der Stunde ansich hättest abbauen können.

Übrigends gibts auch drunter ne MPU, wenns der Fahrerlaubnisbehörde passt.

am 10. Oktober 2010 um 10:06

Zitat:

Wie kann ich denn in dem Zusammenhang am besten argumentieren??

Garnicht.

Die Differenz liegt im Rahmen der Ungenauigkeit der Methode über Atemluft. Deshalb gibt es ja die sehr viel genauere Blutanalyse.

Die MPU bleibt dir nicht erspart.

Gruß SRAM

am 10. Oktober 2010 um 10:07

Zitat:

Original geschrieben von Bergoo

Beim Abbiegen war ich wohl etwas zu schnell, bin dabei über eine Verkehrsinsel gefahren und habe zwei Verkehrschilder umgefahren...

MFG

Das hätten demnach ja auch Fußgänger sein können. :confused:

Anhand des gemessenen Alkoholgehalts erfolgt eine Berechnung (auch unter Berücksichtigung des Nachtrunks kurz vor Fahrtbeginn), die einen Bereich zwischen x und y der BAK zum Zeitpunkt des Unfalls ergibt. Anhand dieses Wertebereichs erfolgt dann die Beurteilung deines Falls. Aber du solltest da selber gar nichts mehr argumentieren in diesem Bereich ehrlich gesagt. Erstens ist das eine Sache für einen Anwalt, zweitens gibts - und das ist meine persönliche Meinung - bei einem derartigen Vorgang mit dieser Alkoholmenge kein Spielraum für irgendwelche Diskussionen und/oder Rechtfertigungen.

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von Bergoo

Moin zusammen,

 

 

Wichtig wäre nun folgende Info:

Ab 1,6 Promille darf man bekanntermaßen an der MPU teilnehmen. Wenn man sich nun den zeitlichen Verlauf

 

MFG

Wohl zurecht, wer dermaßen besoffen ein Fahrzeug fährt sollte beweisen das er aufgrund geistiger Mängel ( saufen+fahren) zu einer Einsicht gelangt ist die eine Gefährdung anderer ausschließt.

 

Wenn du nun allerdings schon anfängst nach ausreden oder ausflüchten suchst wird der MPU Termin scheitern, da musst du an dir arbeiten und Selbstkritisch eine Einsicht bekommen sonst  ÖPNV

Hier sind mehrere unterschiedliche Dinge zu beachten, die nicht verwürfelt werden dürfen.

Die Pustefix-Handgeräte haben einen nur sehr geringen Bereich, in denen sie allein schon von ihrem Messverfahren ausreichend genau arbeiten, das ist von etwa 0,2 bis etwa 1,0 Promille.

Je größer der Alkpegel ist, um so größer wird dann die Abweichung zwischen der einfachen Atem-Alk Analyse mittels Pustefix und der dann deutlich genaueren Atem-Alk Analyse über Differenzwert-Messung an den deutlich größeren Kisten oder auch der doppelten Blut-Alk Analyse.

Bei derartig hohen Alkwerten zeigen die Pustefix fast immer einen deutlich geringeren Wert, als tatsächlich vorhanden. Hier von einem Anflutungseffekt ausgehen, ist ein Strohhalm, der aufgrund einer üblichen Differenz in dieser Größenordnung praktisch nicht existiert.

 

Grundsätzlich ist es jedoch möglich, sowohl Anflutung- wie auch Abbauraten, sehr genau, gerichtsfest, zu analysieren. Wird gern gemacht, wenn der Fahrer erst zu Haus erwischt wird und behauptet, dort einen kräftigen Nachtrunk vorgenommen zu haben.

Dafür werden allerdings zwei Blutproben benötigt, die zeitlich exakt zueinander protokolliert werden müssen und nicht weniger als 20 Minuten und nicht mehr als 40 Minuten auseinander liegen dürfen.

Anhand einer recht aufwändigen Analyse kann man dann sogar sehr präzise feststellen, zu welchem Zeitpunkt welche Produkte in welcher Menge konsumiert wurden. Es geht tatsächlich der Nachweis, dass der doppelte Jack Daniels in der Cola nicht doch nur ein einfacher Jonny Walker war.

In Abhängigkeit der dann noch ermittelten Anflutung und Abbau lässt sich praktisch minutengenau der entsprechende Alkpegel bestimmen.

Da hier keine zeitlich definierte zweite Blutprobe vorliegt, unmöglich. Da hier Atemalkwert und Blutalkwert auch entsprechend der üblichen Messabweichungen passend zueinander stehen, auch ohne entsprechende Notwendigkeit oder auch objektiv nachvollziehbaren Verdachtsmomenten.

am 10. Oktober 2010 um 13:34

Zitat:

Original geschrieben von Bergoo

Das ganze ist gegen 1.30h passiert.

...

Gegegn 2.40h wurde mir Blut entnommen und das Ergebnis zeigt einen Wert von 1,73 Promille an.

...

Wen man sich nun den zeitlichen Verlauf meiner Fahrt ansieht könnte man erkennen, dass ich zur Unfalleit unter 1,6 Promille gewesen bin.

Wie kann ich denn in dem Zusammenhang am besten argumentieren??

Habt ihr eine Idee??

MFG

Meine Idee: alles ganz schnell vergessen und hinnehmen!

Begründung:

(Zitat aus "StGB mit Erläuterungen" 21. Auflage Karl Lackner; Erleuterung 6xc zu § 251c StGB):

Zitat:

Grundsätzlich kommt es für die Grenzwertbestimmung auf die Zeit der Tat an. Im Hinblick auf die besondere Wirkung von Alkohol in der Anflutungsphase ist nach der Rechtssprechung absolut fahruntüchtig auch, wer zur Tatzeit eine Alkoholmenge im Blut hat, die noch hitner dem Grenzwert zurückliegt, ihn später erreicht.

Also:

du hattest schon zum Unfallzeitpunkt genug Alk im Blut um mehr als 1,6 Prom. zu erreichen. Ein Richter wird dich also gemäß dem oben stehenden Zitat zur MPU verdonnern!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Ein Richter wird dich also gemäß dem oben stehenden Zitat zur MPU verdonnern!

Ganz sicher nicht. ;)

Das kann kein Richter, nur die Fahrerlaubnisbehörde - und die wird es auch.

Ich sag dazu, herzlichen Glückwunsch zur MPU und willkommen in der Welt der Füßgänger und Benutzer von ÖPNV.

 

Wink mir bitte, wenn ich an dir Vorbeifahre.:cool:

 

Jetzt noch zu deiner Frage: Warum willst du dich rausreden? Du hast bewusst Scheiße gebaut, bist mit Sicherheit schon oft genug besoffen Auto gefahren ohne erwischt zu werden und hast jetzt endlich deine Quittung bekommen.

 

Gut für uns dass du von der Straße bist und auch gut für dich, musst du dich jetzt endlich einmal mit deinem Fehlverhalten auseinandersetzen und dein Verhalten ändern um deine Pappe irgend wann wieder zu erhalten.

 

Dabei viel Glück

 

Gruß Frank

@Frank170664: Was sollen bitteschön diese frechen und haltlosen Unterstellungen? Kann es sein, dass das zu weit geht? Der TE hat eine Frage gestellt und die kann man vernünftig beantworten und nicht mit so einem unfreundlich beleidigenden und niveaulosen Posting. Halte dich in Zukunft mal ein bisschen zurück, was so etwas angeht.

Gruß Tecci

am 10. Oktober 2010 um 16:13

Meehster objektiv: Die Fahrerlaubnis wird entzogen werden und nach einer Sperrfrist und erfolgreicher MPU darfst Du sie neu erwerben.

Mit einem Anwalt wird es nicht besser werden, das wäre nur rausgeschmissenes Geld.

Wenn Du wirklich irgendwann die Fahrerlaubnis zurückhaben möchtest, solltest Du Dich jetzt schon auf die MPU vorbereiten, indem Du Dein Fehlverhalten einsiehst und Dich in der Zukunft ab sofort von Rauschmitteln absolut fernhältst.

Meehster subjektiv: Mensch sei froh, daß Du nur Verkehrsschilder und keine Menschen angefahren hast.

Für Leute, die die Teilnahme am Straßenverkehr und den Drogenmißbrauch nicht voneinander trennen wollen, habe ich kein Verständnis, sorry.

am 10. Oktober 2010 um 16:44

Die differenz von Atemalkohol zu Blutalkohol liegt daran, dass sich der Atemalkohol schneller abbaut als der Blutalkohol. Kann sein dass du Atenalkohol 0,1 hast aber Blutalkohol 0,5 oder höher. Hängt mit davon ab wie lange es her ist dass du alkohol getrunken hast.

Positiv für den Verlauf einer MPU ist unter Anderem, wenn du dich mal an eine Suchtberatungsstelle wendest, eventuell eine Entgiftung und Entwöhnung machst.

Dann sehen die Gutachter, dass du es Ernst meinst mit der Einsicht.

Ich denke auch, daß die MPU hier nicht das eigentliche Problem, sondern nur einen Teil der Lösung darstellt.

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