Wie schlimm ist dieser Rostschaden? Vom Verkäufer betrogen?

Opel Corsa B

Hallo,
heute beim Räderwechsel am Corsa meiner Freundin habe ich einen ziemlichen Rostschaden festgestellt im hinteren rechten Radkasten, siehe Fotos. Direkt über der Feder. Frage: Wie schlimm ist das? Wird es Probleme beim TÜV geben, da vermutlich tragendes Karosserieteil? Und was werden die Reparaturkosten sein, falls reparabel?
Der Verkäufer des Autos hat beim Kauf des Wagens im April nicht auf diesen Schaden hingewiesen. Hätte er dies nicht tun müssen? Ist das ein verdeckter Mangel, und er müsste das Auto zurücknehmen? Das Auto hatte offensichtlich an der besagten Seite auch einen Unfallschaden, am Kotflügel wurde gespachtelt. Im Kaufvertrag wurde angekreuzt " Unfallschaden: Unbekannt"
Bin für jeden Hinweis dankbar.

Viele Grüße
Stefan

60 Antworten

@ koeseck

Ich glaube du bringst es auf den Punkt. Es ist leider so, dass ich selbst beim Autokauf nicht dabei war. Meine Freundin hatte zwei vermeintliche Autospezialisten mit dabei, einer Karosserieschlosser, der andere hat selbst 20 jahre in einem Autohaus gearbeitet.
Es ist mir unerklärlich, wie die beiden diesen Schaden nicht gesehen haben und ihr das Auto ausgeredet haben. Zumal für diesen Schwachsinnspreis.
Nicht mal von unten auf einer Hebebühne haben sie das Auto angesehen. Naja.

hier mal ein heisser tipp: wenn die käuferin nicht unternehmerin im sinne des bgb ist (gewerbe betreibt zB) ist ein gewährleistungsausschluss unwirksam, weil ein verbrauchsgüterkauf vorliegt! in diesem fall hätte sie alle kaufrechtlichen ansprüche wie nachbesserung, minderung, rüchtritt und schadensersatz! in den ersten sechs monaten gilt beim verbrauchsgüterkauf außerdem die beweislastumkehr zugunsten des käufers, d.h. bei mängel gilt die gesetzliche vermutung, dass der mangel bei gefahrübergang bereits vorlag.

ergo: ist die käuferin verbraucherin im sinne des § 13 BGB, dann ab zum anwalt und gewährleistung geltend machen.

bei dem kaufpreis erst recht.

Gruß

Daniel

@abschenker:

Dem ist nichts hinzuzufügen!

@gti-bolide:

Derjenige Begleiter, der 20 Jahre im Autohaus arbeitete, ist wahrscheinlich Neuwagenverkäufer gewesen??? 😎

Schade, würdest du in der Nähe - westlich HB - wohnen, hätte mein Nachbar den Wagen für relativ kleines Geld instandgesetzt... der hat schon in den 50ern alles geschweißt und kann buchstäblich mit dem Schweißgerät "zaubern". Vielleicht habt ihr ja Glück ("Daumen drück"😉, und ihr findet jemand bei euch, der das auch kann...

LG koesek

Wo kommste denn her ?

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Zitat:

Original geschrieben von gti-bolide


@ koeseck

Ich glaube du bringst es auf den Punkt. Es ist leider so, dass ich selbst beim Autokauf nicht dabei war. Meine Freundin hatte zwei vermeintliche Autospezialisten mit dabei, einer Karosserieschlosser, der andere hat selbst 20 jahre in einem Autohaus gearbeitet.
Es ist mir unerklärlich, wie die beiden diesen Schaden nicht gesehen haben und ihr das Auto ausgeredet haben. Zumal für diesen Schwachsinnspreis.
Nicht mal von unten auf einer Hebebühne haben sie das Auto angesehen. Naja.

alo wer nen b corsa bisschen kennt brauch keine hebebühne um die stellen anzusehen die rosten.

das ist eben der stolz sich nicht mal zu bücken und drunter zu schauen.

die hätten das sehen müssen.

also der schaden sieht schon etwas älter aus.
zum TÜV bericht den musst du sogar mitführen. bei einer verkehrskontrolle musst du den bericht vorweisen können. kommt zwar selten vor is aber tatsächlich so.
ich hab nen corsa baujahr 96 und auch den ersten rost am schweller rechts da konnt ich noch selber n blech drauf schweißen aber an dieser stelle wäre ich ich vorsichtig. jetzt musst du allerdings dem verkäufer nachweisen dass er vor dem kauf schon von dem schaden gewusst hat. dann hat er nämlich seine im kaufvertrag angegebene pflicht vorsätzlich nicht erfüllt und du hast gute chancen das geld vor gericht ein zu klagen. zum beweis würde z.B. der TÜV bericht dienen in dem auf den mangel hingewiesen wird. ;-)
auch wenn das fahrzeug laut vertrag UNFALLFREI ist und du klar erkennbare unfallschäden findest würde ich das als vertragsbruch ansehen. Spachtel oder neue schrauben oder sonstige spuren (spaltmaße) deuten oft auf einen unfallschaden hin.
allerdings würde ich nur klagen wenn du ne rechtsschutz versicherung hast sonst zahlst da warscheinlich mehr als das auto überhaupt wert ist.
die sache mit dem gebrauchtwagencheck von der DEKRA is wirklich gut. die 50,-€ würde ich auf jeden fall investieren.
ansonsten noch viel glück beim nächsten kauf.

... achja DAMIT WÜRD ICH AU NIMM FAHRE!!!

Zitat:

Original geschrieben von Peter Pracht


also der schaden sieht schon etwas älter aus.
zum TÜV bericht den musst du sogar mitführen. bei einer verkehrskontrolle musst du den bericht vorweisen können. kommt zwar selten vor is aber tatsächlich so.

Das ist falsch.

Der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat.

MfG Lifeforce

@ peter pracht

so sähe es in etwa aus, wenn der verkauf zwischen privaten stattgefunden hat. hier ist jedoch der verkäufer unternehmer im Sinne des BGB und die käuferin (anzunehmenderweise) verbraucherin.

hier gelten die (verbraucherfreundlichen) gesetzlichen regelungen des verbrauchsgüterkaufs §§ 475 ff. BGB, subsidiär gilt natürlich kaufrecht. wie ich oben geschrieben habe, gilt in den ersten sechs monaten eine beweislastumkehr zugunsten des käufers, die der verkäufer widerlegen müsste.

alles was die käuferin tun muss, um ihren anspruch darzulegen, ist vor dem ablauf der frist zu beweisen, dass ein mangel vorliegt.

Nach § 434 BGB ist die sache frei von "Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1.
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."

Ich denke, dass wir uns alle einig sind, dass der rostschaden auch in anbetracht des fahrzeugalters keine übliche gebrauchsspur, sondern ein mangel ist.

Besser der käufer auf verlangen der käuferin den mangel nicht aus, oder schlägt der versuch zweimal fehl kann sie den kaufpreis mindern oder vom kauf zurücktreten.

Meine Empfehlung:

Mit einem zeugen dem verkäufer eine schriftliche aufforderung zur nachbesserung übergeben, in dem ihm eine angemessene frist gesetzt ist. nach verstreichen der frist oder bei weigerung des verkäufers kann man immer noch überlegen, ob sich der gang zum anwalt lohnt um den anspruch gerichtlich heltend zu machen. das hängt wohl weit überwiegend davon a, ob der verkäufer solvent ist.

Gruß

Daniel

Der Verkäufer kann spätestens bei Gericht sagen,
das 2 weitere Personen vom Fach dabei waren,
die der Käufer mitgebracht hatte.
Und da der Schaden selbst nicht gesehen haben,
erst im nachhinein solche ausmasse genommen hat.

Was will der Käufer darauf noch sagen ???
Hat man dem Käufer Probefahrt oder Begutachtung
bei ADAC oder TÜV verwert ???
Was steht denn im Kaufvertrag oder habe ich es überlesen ?
( Bastlerauto oder ??? )
Oder weil die "guten Freunde" dabei waren - als Export Ware ?

man muss sich auch auch gut überlegen wie hoch der streitwert ist,nachher bleibt man auf seinen kosten sitzen.
beim corsa der,ich sage mal 1000 euro wert hat macht das keinen sinn das gericht zu bemühen.

speicher es unter lebenserfahrung ab und vergiss das ganze.

zu den beiden obigen beiträgen:

wo besteht denn das risiko, erst einmal den verkäufer zur nachbesserung aufzufordern?

bei einem solchen schaden, wie hier vorliegend, ist doch offensichtlich, dass da rost jahrelang gefressen hat und nicht erst in wenigen monaten nach übergabe.

aus sicht des verkäufers ist es sicherlich verständlich, die gewährleistung ausschließen zu wollen, ABER: gegenüber verbrauchern kann er dies eben nicht WIRKSAM, egal was im kaufvertrag steht. will er ohne gewährleistung verkaufen, geht dies eben nur gegenüber nicht-verbrauchern, also unternehmern. (daher auch viele anzeigen "nur für gewerbe/export" - klingelts?) selbst wenn er diesen personen verkauft kann er nicht alles vereinbaren, was er für sinnvoll hält, wenn er vorformulierte vertragsbedingugen nutzt, denn er unterliegt der AGB Kontrolle §§ 305 ff. BGB. die hat er in seinem vertragswerk auch weitgehend berücksichtigt, daher seine beschränkung des haftungsausschlusses bei bestimmten schäden oder verschulden.... allerdings ist diese beschränkung nicht weitgehend genug, weil wie schon gesagt, allerwahrscheinlichkeit nach ein verbrauchsgüterkauf vorliegt, wenn die käuferin verbraucherin war. wäre gut wenn der TE dazu mal ein wort verliert.

die rechtslage entspricht oft eben nicht dem was der ein oder andere aus dem bauch heraus vermutet.

@ Abschenker

Vielen dank für die detaillierten Infos, das klingt recht vielversprechend. Richtig, die Käuferin ist normale Verbraucherin, keine Unternehmerin. Ich denke wir werden jetzt zunächst den Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung auffordern. Fakt ist aber auch, dass meine Freundin die Sache dann zunächst nicht in der Werkstatt reparieren lassen darf, das Auto steht dann eben, bis sich der Verkäufer meldet oder auch nicht... Ich halte euch auf dem Laufenden.

Viele Grüße
Stefan

@ abschenker.
danke für die kleine juristische lehrstunde ;-)
so genau weis ich das alles auch nicht das war ja von meiner seite aus nur n vorschlag um dem armen kerl mit seiner mühle weiter zu helfen. also zumindest hätte ich das so gemacht.
aber das was du da so sagt abschenker das klingt schon alles sehr plausibel. hast wohl ziemlich ahnung davon?

fakt ist auf jeden fall dass dieser rostschaden schon als gravierend einzustufen ist und die sicherheit mit dem fahrzeug nicht mehr gegeben ist. und du wolltest doch ein auto zum fahren kaufern und nicht zum schlachten oder basteln oder?

Richtig, muss aber an der Stelle nochmal betonen dass es zum Glück nicht mein Auto ist sondern das meiner Freundin... Ich bewege mich hier im Opelforum als GTI Fahrer in gefährlichem Terrain *gg*

Nicht wirklich, Getriebeschäden gibt´s auch bei Opel 😛 😉

Nen guter Privatschweisser kriegt das sicher recht schnell und auch haltbar wieder hin, Preis musste halt erfragen. Aber wenn der frisch TÜV hat, war es wohl zu 99% nen Kartoffelstempel und dann würde ich mal genauestens prüfen, ob´s nicht noch mehr Pferdefüße gibt (falscher Motor, falsche Papiere oder so Scherze) und natürlich auch mal von unten penibel auf Rost checken.

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