Wie nachweis übers Nichtfahren erbringen?
Hi,
kann mir jemand sagen wie ich im Falle einer Kontrolle den Polizisten nachweisen kann dass ich in den letzten 28 Tagen nicht LKW gefahren bin?
ich bin erst seit 14.02. 2008 im Besitz des Führerscheins und der Fahrerkarte und werde morgen dann zum ersten mal außerhalb der Fahrschule aber mit Fahrerkarte fahren.
Vom evtl zukünftigen Chef bekomm ich keine Bescheinigung darüber dass ich nicht gefahren bin, weil er es ja nicht weis (im Gegensatz dazu wenn jemand Urlaub hatte als Beispiel)
Vom Amt bekomme ich auch nur bescheinigt dass ich derzeit Arbeitssuchend bin, was aber auch nichts aussagt über eventuelle Fahrtätigkeiten der letzten 28 Tage.
Ich denke schon das es glaubwürdig ist wenn man das Datum auf dem Führerschein sieht und die jungfräuliche Fahrerkarte vorlegen kann aber für den Fall der Fälle will ich halt doch gerne sicher sein und einem Bußgeld entgehen.
Hat da wer einen Tip für mich?
Beste Antwort im Thema
sobald du das erste mal auf deine fahrerkarte fährst , bist du in der verpflichtung deine tätigkeiten lückenlos nachzuweisen . war gerade erst zur schulung (digitaler tacho" . würde ich dir dringend empfehlen zu machen, da du dich ansonsten garantiert , wenn auch unwissentlich , strafbar machst . das fängt schon damit an , das du vor fahrtantritt 15 min arbeitszeit nachtragen mußt , die zur fahrzeugkontrolle dienen . außerdem mußt du spätestens alle 28 tage die karte auslesen ( besser jede woche ) , sonst kostet das pro tag der überziehung 30,-€ . urlaube , krankentage usw mußt du dir vom arbeitgeber bescheinigen lassen . da gibt es jetzt neue formulare , in denen deine daten ( führerscheinnummer , personalausweisnummer , oder reisepaßnummer ) eingetragen werden . du selbst sowie dein disponent müssen das ganze dann unterschreiben . es ist auch immer besser , das original dabeizuhaben und im ausland brauchst du die bescheinigung in der landessprache . mach in gottes namen den lehrgang mit . bis zu dem zeitpunkt habe ich bei der karte so ziemlich alles falsch gemacht , was man nur falsch machen kann . die handhabung des tachos ist dabei noch die leichteste übung , aber die geseztlichen vorgaben haben es echt in sich . da muß man echt aufpassen , was genau man eingibt , da es sich um ein dokument handelt und , was du einmal falsch eingegeben hast , ist nicht mehr zu korrigieren . gruß , kerstin .
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von FoxT
Ich dachte früher immer, die BAG ist nur für die Mautkontrolle zuständig und sonst nichts.
Oder gabs die früher auch schon mit eigenen Fahrzeugen auf den Autobahnen? Vor allem verstehe ich nicht, wozu die Blaulicht benötigen.
Hmm, die BAG gibts aber viel länger als die Maut 😉
Das Blaulicht kam erst in den letzten jahren dazu um das Anhalten von Fahrzeugen zu erleichtern, soll wohl einige (Ausländer) gegeben haben die der Forderung nicht nachgekommen sind weil früher nur Gelblicht auf den Einsatzfahrzeugen war. Ausserdem hat das BAG ein par rechte diesbezüglich mehr bekommen. 😉
grüße
Steini
Zitat:
Zusätzlich muss auch für Tage, an denen anstelle der Lenkzeiten andere Arbeiten (zum Beispiel Innendienst) verrichtet wurden, eine Bescheinigung mitgeführt werden. In diesem Falle ist neben dem neuen EU-Formblatt in Deutschland daher ein weiterer Nachweis erforderlich.
@steini111 :
kannst Du mir das nochmal genauer erläutern? Wie soll ich das denn noch anders nachweisen. Arbeite im Baustoffhandel und habe, Deutschland sei Dank, im Moment nicht so viel zu fahren. D.h. , das ich auch mal ein paar Tage habe an denen ich nicht fahre. Bis jetzt habe ich das immer mit den gelben Scheiben gemacht, was für mich ja auch Sinn macht, weil ich ja nun auf keinem Fhz eingesetzt war. Wie oder was soll ich denn jetzt nachweisen.?
Stehe grad auf'm Schlauch!
Grüße
Dieses neue Formblatt des BAG (ich habs mal angehangen) beinhaltet blöderweise nicht mehr den ankreuzbaren satz "War anderweitig im Betrieb beschäftigt" wie das bei den alten "Urlaubsscheinen" war, daher brauchst du für diesen Fall, der ja bei dir zutrifft, eine andere(form frei wählbar, kannst also dafür die gelben Dinger verwenden) Wenn du jetzt allerdings Krank warst oder urlaub hattest oder mit mit dem firmen PKW unterwegs warst brauchst du wieder das neue Formblatt.
Iss natürlich Schwachsinn so ne Regelung 🙁.
Ich bin mir nicht sicher ob es auch erlaubt ist dieses neue formblatt entsprechend zu erweitern, weil in dem Text von oben steht ja was von inhaltlich gleich also eigentlich nicht mehr oder weniger, ist nur egal ob rund oder eckig 🙁
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von FoxT
Tja das ist eben typisch deutsch, wenn dann aber richtig gründlich.Deshalb läuft in Deutschland auch nichts mehr, weils viel zu viele Beamte gibt, die ihre Zeit verplempern.
Ich dachte früher immer, die BAG ist nur für die Mautkontrolle zuständig und sonst nichts.
Oder gabs die früher auch schon mit eigenen Fahrzeugen auf den Autobahnen? Vor allem verstehe ich nicht, wozu die Blaulicht benötigen.
FoxT,
die BAG ( früher Bundesanstalt für Güterfernverkehr heute Bundesamt für Güterverkehr ) gab es schon immer. Es wurde früher kontrolliert, ob der LKW der im Fernverkehr eingesetzt war eine gültige FV - Genehmigung ( Konzession, rot, grün, blau, rosa oder gelb ) hatte. Außerdem kontrollierte die BAG ob die gesetztlich vorgeschriebenen Frachttarife berechnet wurden. Die BAG hatte ähnliche Kompetenzen wie die Finanzbehörden. D. h. die BAG hat auch Betriebsprüfungen durchgeführt und bei Frachtverstößen Bussgelder verhängt. Vor der Wiedererteilung einer FV- Konzession ( Gültigkeit 8 Jahre) musste eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der BAG vorgelegt werden.
Nach Umbenennung und Wegfall der festen Frachttarife und Konzessionen wurde dem BAG die Aufgabe erteilt neben der Kontrolle ob Tarnspoortgenehmigung, Transportversicherung etc. i.O. sind, auch Autobahnbenutzungsgebühr korrekt bezahlt und ab 2005 Maut entrichtet ist.
Für Toll- Collect wurden zusätzliche Fz., MB Vito´s angeschafft, die die gleiche Technik eingebaut haben, wie die Maut- kontrollbrücken. Diese Fz. können während der Fahrt
automatisch über das Kennzeichen prüfen, ob Maut korrekt ( Zahl der Achsen, UBO ausgeschaltet, Antenne manipuliert) bezahlt ist. Um dann im Zweifel einen LKW anhalten zu können, ist Blaulicht am Fz.
Gruß twinsplitter
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Jo, besten Dank für die Erklärung. Bisher kannte ich auch nur diese weißen Vitos, die ich persönlich bisher nur sehr selten real zu Gesicht bekommen habe. So extrem viele scheint es davon ja nicht zu geben oder aber ich habe Glück/Pech die nur ganz selten zu sehen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von FoxT
Jo, besten Dank für die Erklärung. Bisher kannte ich auch nur diese weißen Vitos, die ich persönlich bisher nur sehr selten real zu Gesicht bekommen habe. So extrem viele scheint es davon ja nicht zu geben oder aber ich habe Glück/Pech die nur ganz selten zu sehen 🙂
Es sollen 2004 ca. 200 von den weißen vitos angeschafft worden sein.
früher waren die BAG Fz. grau.
Zitat:
Original geschrieben von FoxT
[…]Entweder gebe ich denen Blaulicht, dann aber auch mit Polizeirechten oder aber denen gehört das Blaulicht entzogen.
Ich bin der Meinung, dass Blaulicht ein Sondersignal ist, welches auschließlich der Polizei bzw. der Feuerwehr vorbehalten sein sollte.
Moin,
Gott sei dank ist Deine Meinung nicht die Maßgebliche in Deutschland…
Das BAG hat schon eine Menge Befugnisse und die haben , m.E. zumindest, sehr wohl das Recht das Blaulicht zu führen und auch benutzen.
Oder mal anders herum gefragt.
Was würdest Du, FoxT, machen, wenn Du meinetwegen in Spanien mit einem LKW gewerblich unterwegs bist; was an sich schon mal ein komisches Beispiel ist 😁; und auf einmal setzt sich ein Fahrzeug vor Dich und macht ein Blinklicht, nicht blau, auf dem Dach an und bittet Dich in spanischer Schrift zu folgen… Da Du ja des Spanischen im Normalfall mächtig bist fährst Du auch prompt hinterher, oder? Oder würdest Du denken: „Vorsicht, da könnte einer mich überfallen wollen und will mich von der Strasse locken!“ Ich würde vermutlich dazu tendieren nicht zu folgen… Wie sähe das aus wenn das Blinklicht auf dem Auto dann Blau ist? Stimmt, international fast überall von Polizei und Co. benutzt und man folgt, oder? Nun drehe mein Beispiel um: Streiche Spanien, setze Deutschland, steiche FoxT als LKW Fahrer, 😁, setze einen EU Mitbürger aus Griechenland der kein Wort Deutsch spricht… und lass vor dem das BAG auto in Blau/ Silber herfahren, einmal mit nur Gelb, das wird er vermutlich nicht für voll nehmen oder mit Blaulicht… da wird er folgen…
Zitat:
Original geschrieben von FoxT
[…](Der Zoll usw. sind ja inclusive, da es ja nur Unterabteilungen der Polizei sind)
Noch offensichtlicher kann man seine Unwissenheit gar nicht zur Schau stellen. Ich empfehle mal eine Suchmaschine… Die wird Dir erzählen das der ZOLL eine Bundesbehörde ist und zum Bundesfinanzministerium gehört und die Polizei eine Landesbehörde. Somit wird es schwierig das der Zoll eine Abteilung der Polizei ist… 😁
Und bevor der Einwand mit der Bundespolizei kommt, das ist ne andere Baustelle, die gehören dem Innenministerium.
BTW: Das BAG hat inzwischen T5 in Silber/Blau und Sprinter in den gleichen Farben…
Gruss
Marcus
Zitat:
Dieses neue Formblatt des BAG (ich habs mal angehangen) beinhaltet blöderweise nicht mehr den ankreuzbaren satz "War anderweitig im Betrieb beschäftigt" wie das bei den alten "Urlaubsscheinen" war, daher brauchst du für diesen Fall, der ja bei dir zutrifft, eine andere(form frei wählbar, kannst also dafür die gelben Dinger verwenden) Wenn du jetzt allerdings Krank warst oder urlaub hattest oder mit mit dem firmen PKW unterwegs warst brauchst du wieder das neue Formblatt.
Iss natürlich Schwachsinn so ne Regelung 🙁.
Ich bin mir nicht sicher ob es auch erlaubt ist dieses neue formblatt entsprechend zu erweitern, weil in dem Text von oben steht ja was von inhaltlich gleich also eigentlich nicht mehr oder weniger, ist nur egal ob rund oder eckig 🙁
Grüße
Steini
Also benutze ich weiterhin die gelben Scheiben. Arbeite eh in einem Familienbetrieb, ohne Urlaub, und Krank? Was ist das? :😉:
Und da ja keiner wissen muss wann ich denn nun Wirklich Urlaub hatte, war ich halt im Betrieb beschäftigt.
Naja, vielleicht halten Sie mich ja mal an, dann werd ich schon sehen ob das mit den gelben Dingern hinhaut.
Besten dank Steini
Zitat:
Original geschrieben von FoxT
Aber die Unterscheidung in gewerblich und nicht gewerblich ist im Einzelfall aber ziemlich kompliziert, so wie ich das ganze verstehe.Was ist denn, wenn ich mir privat einen LKW von einem Unternehmer ausleihe (der LKW wird also üblicherweise gewerblich genutzt) und diesen auch privat nutze, um beispielsweise eine Fuhre Rindenmulch für den Garten zu besorgen?
Da könnte ich mir vorstellen, dass es im Zweifel garnicht so leicht wird, die private Nutzung nachzuweisen.
Im Umkehrschluß heißt das doch quasi, dass man mit privater Nutzung von sonst gewerblich genutzen LKW vorsichtig sein muss, weil einem im Zweifel unterstellt wird, man würde die private Nutzung nur als Vorwand nutzen.
moinsen,
ich bin nur newcomer im Forum (und wenn ich humbuck schreibe ignoriert mich einfach) aber nach meinem Wissenstand ist beim fahren mit LKW über 7,5t ZGM immer ein Nachweis Pflicht. Will heißen auch wenn privat gefahren wird muss eine Karte/Scheibe rein. Privat fahrten wie zB. ein Umzug oder ne Tonne Rindenmulch für den Garten sind nur in Fzg unter 7,5t ZGM ohne Tachoscheibe/Karte möglich/zulässig.
Wie es dann aber mit den 28 Tagen Nachweispflicht aussieht ...???
Gruß Benny