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Nachweis anderer Tätigkeiten/Urlaubstage

Themenstarteram 11. März 2011 um 22:08

Hey und einen schönen guten Abend,

mal wieder eine Frage, die ich durch die Sufu nicht (komplett) gelöst bekommen habe.

Also, ich arbeite auf 400€ Basis als LKW-Fahrer. D.h. ich fahre nicht regelmäßig! Es kann also sein, dass ich nur alle 3 Tage fahre. Für die "Urlaubstage" brauche ich dann ja jeweils einen Nachweis. Soweit verstanden. Aber gibt es vielleicht eine Möglichkeit für 400€ Kräfte, das ganze zu erleichtern? Weil im extremfall muss ich jeden 2. Tag nachgewiesen bekommen, was ein riesiger Zettelkrieg wäre.

Eine 2. Frage die sich daran anschließt: Ich habe die Möglichkeit, in dem Unternehmen als Teilhaber/Gesellschafter einzusteigen (GmbH). Muss ich dann noch Urlaubstage nachweisen? Grund hierfür liegt dann darin (meiner Meinung nach), dass ich dann sozusagen mein eigener "Chef" bin. Und die müssen ja keiner Urlaubstage nachweisen.

Ich will mir nur den Aufwand des ständigen Schreibens/Druckens der Bescheinigungen ersparen. Fahre alles auf Karte, kann die Karte aber nicht immer stecken lassen.

Vielen Dank im Vorraus

Grüße

Bleifuss

Beste Antwort im Thema

Die umternehmerkarte dient nur dem an und abmelden am Gerät und wird beim auslesen der Daten benötigt. Jeder Chef muss zu fahren auch eine eigene fahrerkarte haben.

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auch als chef bist du nachweiß pflichtig wenn du fahren tust dann gibts ne unternehmer fahrerkarte.

 

mfg

Themenstarteram 11. März 2011 um 22:24

HALT! Ich will meine Fahrzeiten aufzeichnen! Und alles was dazu gehört! Nur will ich den Papierkrieg mit den Urlausbtagen nicht! Ich fahre nromalerweise nur Samstags und halte mich an die Lenk- und Ruhezeiten.

Die Unternehmerkarte dient doch nicht zum aufzeichnen von Daten oder? Sie trägt das Unternehmen in den Speicher des Kontrollgerätes ein, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Bleifussxxx

HALT! Ich will meine Fahrzeiten aufzeichnen! Und alles was dazu gehört! Nur will ich den Papierkrieg mit den Urlausbtagen nicht! Ich fahre nromalerweise nur Samstags und halte mich an die Lenk- und Ruhezeiten.

Die Unternehmerkarte dient doch nicht zum aufzeichnen von Daten oder? Sie trägt das Unternehmen in den Speicher des Kontrollgerätes ein, oder?

puh da bin ich mir nicht sicher da wissen die anderen evtl. besser bescheid.

mir ist schon klar das du die fahrzeiten aufzeichnen möchtest nur wirst du eben über die nachweiße über urlaub, krankheit oder eben anderer tätigkeiten nicht drum rum kommen.

 

mfg

am 12. März 2011 um 6:33

Es ist wie es ist. Du musst deine Zeiten Nachweisen, egal ob Chef oder 400 Euro Kraft. Also Bescheinigung ausfüllen und mitführen. Wenn du nur Samstags fährst, dann hast du maximal 5 Bescheinigungen, das sollte nicht wirklich ein Problem darstellen.

Die umternehmerkarte dient nur dem an und abmelden am Gerät und wird beim auslesen der Daten benötigt. Jeder Chef muss zu fahren auch eine eigene fahrerkarte haben.

ich bin selbstständig und alleiniger fahrer, letztes jahr im oktober hat ein polizist meine tachoscheiben beschlagnahmt, weil ich keine bescheinigungen über arbeitsfreie tage führe.

laut internet muss ich sie führen.

laut einem polizist in einer anderen kontrolle muss ich sie nicht führen.

wieder ein anderer polizist in einer kontrolle meinte ich müsse sie führen, aber in solchen fällen sehen sie darüber hinweg.

laut struktur und genehmigungsdirektion muss ich sie nicht führen.

laut tv (achtung kontrolle) muss ein selbstständiger keine nachweise führen.

Themenstarteram 12. März 2011 um 12:04

ein selbstständiger Fahrer kann sich die Formulare ja selbst ausfüllen und unterschreiben....

Ich hatte sowas nämlich auch schon mal gehört.

es heißt doch ganz klar

28 tage lückenloser nachweis

dazu zählen auch feiertage samstage+sonntage

also für alle nichtgefahrenen tage den urlaubszettel

und als selbstständiger darf er sie selbst unterschreiben

 

gruß transe 79

.... genau das wüßte ich auch gerne.

Bin auch selbst. und hatte bis jetzt nie eine Bescheinigung dabei.

Ich habe gehört das ich diese eh nicht selbst austellen bzw. unterschreiben darf.

Wer soll das denn sonst machen? Meine Frau oder die Kinder?

Zitat:

Original geschrieben von gsxr-750r

auch als chef bist du nachweiß pflichtig wenn du fahren tust dann gibts ne unternehmer fahrerkarte.

 

mfg

Die Unternehmer-karte ist nicht zum fahren geeignet sondern nur um Digitale Kontrollgeräte auf den betrieb an und abzumelden und um das digitale Kontrollgerät auszulesen.

Das gleiche gilt für die Werkstatt-karte sie kann nicht zum fahren genutzt werden sondern dient nur dazu Einstellungen am Kontrollgerät vorzunehmen.

Und dann wäre da noch die Kontrollkarte der Behörden auch dies ist zum fahren ungeeignet sie dient nur dazu das die Kontrollorgane das Kontrollgerät auslesen können.

Einzig und allein die Fahrerkarte berechtigt zum fahren.

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Zitat:

Original geschrieben von gsxr-750r

auch als chef bist du nachweiß pflichtig wenn du fahren tust dann gibts ne unternehmer fahrerkarte.

 

mfg

Die Unternehmer-karte ist nicht zum fahren geeignet sondern nur um Digitale Kontrollgeräte auf den betrieb an und abzumelden und um das digitale Kontrollgerät auszulesen.

Das gleiche gilt für die Werkstatt-karte sie kann nicht zum fahren genutzt werden sondern dient nur dazu Einstellungen am Kontrollgerät vorzunehmen.

Und dann wäre da noch die Kontrollkarte der Behörden auch dies ist zum fahren ungeeignet sie dient nur dazu das die Kontrollorgane das Kontrollgerät auslesen können.

Einzig und allein die Fahrerkarte berechtigt zum fahren.

ok wieder was gelernt danke :)

 

mfg

Zitat:

Das gleiche gilt für die Werkstattkarte sie kann nicht zum fahren genutzt werden sondern dient nur dazu Einstellungen am Kontrollgerät vorzunehmen.

...

Einzig und allein die Fahrerkarte berechtigt zum fahren.

Die Werkstattkarte (WK) kann technisch sehr wohl zum Fahren genutzt werden, wenn legal auch nur durch die verantwortliche Fachkraft ("Tachoprüfer") im Rahmen der Arbeiten am DKG (z.B. Probefahrten, etc.). Funktionell ist sie der Fahrerkarte (FK) gleichgestellt, d.h. bei Einlegen und Entnehmen der WK werden die selben Abfragen gemacht wie bei der FK (Nachträge, etc.). Auch erscheint bei eingelegter WK nicht die Meldung "Fahren ohne Karte". Das DKG unterscheidet für den "Fahrbetrieb" technisch nicht zwischen WK und FK.

Allerdings ist es richtig, dass legal nur die FK zum "Fahren" genutzt werden darf, wenn ein "normaler" Kraftfahrer das Kfz führt, und dies ist ja sicherlich meist gemeint ;-)

PS: Eine "Unternehmer-Fahrerkarte" gibt´s nicht...

Verlangt wird eine Lückenlose Aufzeichnung, für alles was fehlt, Urlaubsschein oder manueller Nachtrag auf Fahrerkarte. Aber Urlaubsschein ist wesentlich einfacher, wenn du nur Sonnabends fährst.

Wobei dazu noch angemerkt werden muss das der Nachtrag auf der fahrerkarte nur fürs Wochenende gilt.

Für Urlaub oder krank muss auf jeden Fall die bescheinigung in Papierform mitgeführt werden.

Desweiteren gilt der Nachtrag auf der Fahrerkarte nur in D wer also international fährt braucht auch fürs WE eine Bescheinigung in Papierform. 

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