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BAG + fehlender Nachweis Lenk und Ruhezeiten

Themenstarteram 5. Februar 2014 um 11:10

Hallo zusammen,

ich als Rentner verdiene mir als Fahrer (7,49 t) paar Kröten im Monat dazu.

Ich fahre 2 bis 3 Tage pro Woche paar Stunden von A nach B.

Bin im Besitz einer Fahrerkarte, auch der Führerschein wurde vor 3 Monaten wieder für 5 Jahre verlängert. Alles so wie´s soll.

Nun, gestern wurde ich von der BAG rausgezogen. Papiere, Geschwindigkeiten und Pausen soweit alles ok, wurde nicht´s beanstandet. Bis auf:

Der Mann vom BAG wollte die Bescheinigung der Tage zwischen meinen Tagen, an denen ich fahre, sehen. Ich fahre meist Dienstags, Donnerstag und machmal Freitags.

Ich sagte ihm, das ich nicht wusste, das ich überhaupt sowas brauche, wenn ich als 400 Euro-Kraft fahre! Nach einer kurzen Diskusionsrunde glaubte er mir das schon, das ich in der Zwischenzeit nichts anderes ausser meinen eigenen PKW bewege. (zählt man anhand der Stunden, die auf der Fahrerkarte zu erkennen sind zusammen, passt das schon mit den 400 Euro.

Aber das Problem an der Sache: "Sie dürfen jetzt erst weiterfahren, wenn Sie die Pausenzeit absolviert haben (9 Std.). Bis dahin weiterfahren verwehrt. Ausser, sie können den Nachweis erbringen, das Sie gestern nicht gefahren sind!"

Er bat mich, den Chef zu kontaktieren. Der wusste, das ich so eine Bescheinigung brauche und schob die Sache an den Disponenten/Betriebsleiter ab, der dafür Sorge zu tragen hat.

Ja, ich saß da in dem warmen Bus der BAG und hatte große Augen!

Mein Chef veranlasste den Betiebsleiter, mir umgehend die fehlende Bescheinigung für Montag (von den restlichen 28 Tagen war keine Rede) vorbeizubringen, damit ich die Fahrt fortsetzen kann.

Zum Glück war die Kontrolle nur eine halbe Stunde von der Firma entfernt.

Der Mann/BAG füllte dann noch am Laptop einen Bogen aus und faselte von Ordnungswidrigkeit für mich und Firma. Ja toll, sagte ich:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber ist es in der ersten Linie nicht die Pflicht des Unternehmens, mich darauf als "Unwissenden" aufzuklären und mir die entsprechenden Unterlagen vor Antritt der Fahrt mitzugeben? Vor allem, wenn diese wissen, das man es braucht??

Nach einer Stunde kam der Betiebsleiter und ich konnte nach vorzeigen des Scheines weiterfahren.

Meine Halsschlagader ist mittlerweile um ein dreifaches angeschwollen!

Was die Firma nun latzt, ist mir egal, aber mit welchem Strafmaß mus ich jetzt rechnen??

Danke im voraus,

Gruß Mike

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Hat der 7,5 Tonner, den du fährst, einen digitalen Fahrtenschreiber?

*EDIT*: Habe in deinen alten Beiträgen gesehen, dass der LKW wohl einen Digi-Tacho hat.

Die ganze Misere hättest du leicht vermeiden können, wenn du folgendes machst:

Wenn du beginnst zu arbeiten und die Karte in den Digi steckst, dann fragt dich das Gerät "Nachtrag? "

Da wählst du "Ja" und dann zeigt er Datum und Uhrzeit der letzten Entnahme an und fragt ob das auch Schichtende war.

Du bestätigst, dass das auch Schichtende war und trägst damit dann Pause bis zum aktuellen Tag nach.

Somit gibt es keine Lücken auf der Karte und seit Juni 2013 wird der Nachtrag auch anstelle der "Urlaubsbescheinigungen" in Papierform akzeptiert! (Aber nur in Deutschland! Nicht in Belgien oder sonstwo)

 

Welche Strafe du bekommst, weiß ich nicht, weil ich nicht genau verstehe, was dir vorgeworfen wird.

Wenn ich richtig verstanden habe, wollte es der BAG-Mensch mit dem Vorwurf über fehlende Nachweise über die kompletten 28 Tage gut sein lassen.

Das wären pro Tag glaube ich 150 € und für die Firma 250 €.

Da er dir aber so wie ich es verstanden habe nur den Vortag bemängelt hat geht es wohl auch nur um 1 Tag und somit "nur" um 150 €.

Letztendlich entscheidet das aber dann die Zentrale Ahndungsstelle in deinem Bundesland anhand deiner Kartendaten.

 

Wie du siehst: Als Fahrer ist man schnell der Dumme und die Strafen sind einfach Wahnsinn, selbst für vermeintliche Kleinigkeiten. Wenn du mal die Strafe für fehlende Nachweise über 28 Tage a 150 oder 250 Euro vergleichst mit der Strafe, die einer bekommt, wenn er im Schwimmbad 12 jährige Mädchen begrabscht, dann weißt du, dass hier so einiges nicht mehr stimmt!

 

28 x 150 € (für Fahrer) + 28 x 250 € sind über 10.000 Euro in der Summe.....

Wer kleine Mädchen begrabscht, Omas umschubst und die Handtasche klaut, wer Leute verprügelt.....kommt in der Regel mit deutlich weniger davon.

Hallo 18.430,

wenn du so vorgehst, wie du es beschrieben hast, dann ist auf deiner Karte die Zeit zwischen Schichtende und Anfang nicht als Pause oder Ruhezeit registriert, sondern als unbekannte Zeit, ( es steht auf deiner Karte ein " ? " ), für die du den Nachweis erbringen musst, dass du in Ruhezeit warst.

Wenn du aber vorgehst wie folgt:

Nachtrag? Ja

Schichtende? nein

dann die Zeit vom Herausnehmen der Karte bis zur aktuellen Zeit weiterspulen

und als Ruhezeit " h " mit OK bestätigen. Es ist wichtig dass du darauf achtest, dass der "Stuhl" "h" im Display steht.

Zum Schluss Nachtrag bestätigen.

Jetzt ist die fehlende Zeit manuell als Pause/ Ruhezeit eingetragen.

Gruß Twinsplitter

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77 Antworten
am 5. Februar 2014 um 12:26

Hat der 7,5 Tonner, den du fährst, einen digitalen Fahrtenschreiber?

*EDIT*: Habe in deinen alten Beiträgen gesehen, dass der LKW wohl einen Digi-Tacho hat.

Die ganze Misere hättest du leicht vermeiden können, wenn du folgendes machst:

Wenn du beginnst zu arbeiten und die Karte in den Digi steckst, dann fragt dich das Gerät "Nachtrag? "

Da wählst du "Ja" und dann zeigt er Datum und Uhrzeit der letzten Entnahme an und fragt ob das auch Schichtende war.

Du bestätigst, dass das auch Schichtende war und trägst damit dann Pause bis zum aktuellen Tag nach.

Somit gibt es keine Lücken auf der Karte und seit Juni 2013 wird der Nachtrag auch anstelle der "Urlaubsbescheinigungen" in Papierform akzeptiert! (Aber nur in Deutschland! Nicht in Belgien oder sonstwo)

 

Welche Strafe du bekommst, weiß ich nicht, weil ich nicht genau verstehe, was dir vorgeworfen wird.

Wenn ich richtig verstanden habe, wollte es der BAG-Mensch mit dem Vorwurf über fehlende Nachweise über die kompletten 28 Tage gut sein lassen.

Das wären pro Tag glaube ich 150 € und für die Firma 250 €.

Da er dir aber so wie ich es verstanden habe nur den Vortag bemängelt hat geht es wohl auch nur um 1 Tag und somit "nur" um 150 €.

Letztendlich entscheidet das aber dann die Zentrale Ahndungsstelle in deinem Bundesland anhand deiner Kartendaten.

 

Wie du siehst: Als Fahrer ist man schnell der Dumme und die Strafen sind einfach Wahnsinn, selbst für vermeintliche Kleinigkeiten. Wenn du mal die Strafe für fehlende Nachweise über 28 Tage a 150 oder 250 Euro vergleichst mit der Strafe, die einer bekommt, wenn er im Schwimmbad 12 jährige Mädchen begrabscht, dann weißt du, dass hier so einiges nicht mehr stimmt!

 

28 x 150 € (für Fahrer) + 28 x 250 € sind über 10.000 Euro in der Summe.....

Wer kleine Mädchen begrabscht, Omas umschubst und die Handtasche klaut, wer Leute verprügelt.....kommt in der Regel mit deutlich weniger davon.

Themenstarteram 5. Februar 2014 um 12:54

Ja, der Dumme.... ratzfatz......!

Jetzt werde ich mir heute (fahre heute Abend eine Tour) mal anschauen, wie das mit dem Nachtrag im Digitacho funzt. Ansonsten hab ich wohl soweit lt BAG alles richtig gemacht.

Ich bin halt stinkesauer, dass die in der Firma es nicht für nötig halten, einen richtig einzuweisen.

Mal abgesehen davon, das für mich als Rentner (und sooooo alt bin ich noch nicht)

1. - so ein Strafmaß (sollten es 150 Euronen sein) sehr viel Geld ist

2. - für so einen Fall (finde ich) voll überzogen, sprich um Abzocke handelt.

am 5. Februar 2014 um 17:20

Zitat:

28 x 150 € (für Fahrer) + 28 x 250 € sind über 10.000 Euro in der Summe.....

1. wenn er in den letzten 28 Tagen (= 4 Wochen) in jeder Woche 3 Tage gefahren ist, hat er dafür ja Aufschriebe, also die nötigen Nachweise. Das wären dann schon mal keine 28 Tage mehr, sondern pro Woche 2, denn die Wochenden werden "noch" nicht so scharf gesehen.

Demnach 8 Tage, wen die Wochenenden mitgezählt werden, halt maximal 16 Tage.

2. Zur Höhe des Bußgeldes:

Wer, nach Nr. 42 Buß- und Verwarnungsgeldkatalog LV 48 .... (§ 20 Abs. 1 Satz 1 FPersV)

"eine Bescheinigung oder einen Nachweis über arbeitsfreie Tage nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt."..

zahlt ... je 24-Stunden-Zeitraum, wenn dadurch eine Kontrolle nicht möglich ist. =250 €

und wenn eine Kontrolle erschwert wird. =75 € pro 24 Stundenzeitraum

Eine Kontrolle hat ja stattgefunden, wurde aber wohl erschwert, deshalb wäre wohl von den 75 € auszugehen. Wenn mann jetzt die 16 x 75 € ansetzt, wären das so ca. 1.200 €.

Ich möchte hier keine Rechtberatung betreiben, aber es könnte bei einem Anhörungsbogen helfen, wenn man argumentiert, dass der Sinn der EG-VO (Schutz des Fahrers und der Verkehrssicherheit) nicht verletzt wurde, weil ja 450 €- Job und genügend Erholungszeiten durch keine andere Berufstätigkeit gegeben wären. Wenn dann noch entsprechende Papiere (z.B. Rentenbescheid) beigefügt würde, der den Grund des 450 € Jobs belegt, könnten das gute Gründe sein, das Verfahren nicht so hart zu sehen, insbesondere, wenn bisher keine ähnliche Verfahren anhängig wären.

Blöd wäre nur, wenn es sich um einen 2.-Job handelt. Dann geht das natürlich nicht.

Aber in jedem Fall hier einen entsprechenden Fachanwalt konsultieren!!!! Das kann auch nicht jeder Verkehrsanwalt!!! (um 1.200 € Bußgeld abzuwehren, lohnt sich das bestimmt).

Ode noch besser mit dem Chef zusammentun und durch dessen Anwalt argumentieren lassen. Der Chef bekommt natürlich auch einen Anhörungsbogen, aber bei dem reden wir dann über 250 € je 24 Stundenzeitraum!!!! Da wären das dann 4.000 € als Diskussionsgrundlage. Also hat der ein noch größeres Interesse daran, dass das Verfahren eingestellt wird.

Themenstarteram 5. Februar 2014 um 18:10

EIEIEI..... bei den Preisen bin ich ja fast für nix gefahren! :(

Zweitjob hab ich nicht, Rentenausweis wollte der von der BAG nicht sehen, klar....!

Auf der Bescheinigung, die ich von der BAG bekommen habe, steht auch keinerlei Code wg. Verstoß drauf.

Nur, das ich erst nach Vorlage des "Urlaubschein" für den einen Tag weiterfahren darf.

Also es steht zwar drin, das 29 Tage geprüft wurden, aber nichts davon, das die restlichen freien Tage, bis auf den letzen Montag, fehlen.

Aber danke mal für die Infos. Gut, das wir einen Rechtschutz haben (sofern der greift).

Edit: Das mit dem Nachtrag habe ich heute gemacht. Den Nachweis für den freien Tag habe ich auch bekommen.

Interessant, jetzt gehts auf einmal!

Gruß Mike

Jupp, das meiste ist ja schon gesagt, du wirst bestimmt auch nochmal einen Anhörungsbogen von der zuständigen Stelle in deinem Bundesland bekommen - genauso wie dein Chef. Bei dem wird aber dann noch darauf hingewiesen werden, dass er dich nicht korrekt auf deine Fehler (fehlender Nachtrag) etc. Hingewiesen und belehrt hat. Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Also wirst du vielleicht in Zukunft dann nochmal ein Schreiben von deinem Chef bekommen, auf dem alle Verstöße aufgelistet sind und das du bestätigen musst.

Moment wird das ganze angeblich vom BAG noch nicht voll geahndet. ABER wenn ab 10.09.2014 die Verpflichtung der Schulungsnachweise der Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes voll in Kraft ist, soll es wohl "scharf" gehen. Im Modul 2 (je nach Anbieter unterschiedlich) geht es nämlich genau um diesen Punkt. Um Sozialvorschriften und die korrekte Nutzung des digitalen Tacho. Dabei wird voraussgesetzt, dass jeder Fahrer diese Schulung hat und somit auch darüber aufgeklärt wurde. Deswegen gehe ich bei der Schulung dieses Modules explizit nochmal darauf ein und weise darauf hin. In Deutschland gibt es die "Ausnahme", dass man für Wochenenden keinen "Urlaubsschein" benötigt, wenn der entsprechende Nachtrag auf der Karte gemacht wurde.

Mal kurz OT: Du hast geschrieben, dass dein FS vor 3 Monaten für 5 Jahre verlängert wurde. Hast du da auch die 5 Module nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz schon mit abgegeben und ist in der hintersten Spalte die "95" mit eingetragen? Wenn nicht, dann herzlichen Glückwunsch, denn dann musst du bis 10.09.2014 noch die Module machen und nochmal einen neuen Führerschein holen. Sonst darfst du ab diesem Zeitpunkt nicht mehr fahren und es gilt als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Dieser neue Führerschein kostet dann nochmal den vollen Betrag + 28,- für die Eintragung der 95.

Reine Abzocke, wie ich finde.

Das ist kein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Er darf nur nicht mehr gewerblich fahren. Die Fahrerlaubnis bleibt erhalten.

 

Desweiteren braucht er imho die Papiernachweise, auch wenn er einen Digi-Tacho hat. Wer sagt denn, das er in der Zwischenzeit nicht noch mit Diagrammscheibe gefahren ist.

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Hat der 7,5 Tonner, den du fährst, einen digitalen Fahrtenschreiber?

*EDIT*: Habe in deinen alten Beiträgen gesehen, dass der LKW wohl einen Digi-Tacho hat.

Die ganze Misere hättest du leicht vermeiden können, wenn du folgendes machst:

Wenn du beginnst zu arbeiten und die Karte in den Digi steckst, dann fragt dich das Gerät "Nachtrag? "

Da wählst du "Ja" und dann zeigt er Datum und Uhrzeit der letzten Entnahme an und fragt ob das auch Schichtende war.

Du bestätigst, dass das auch Schichtende war und trägst damit dann Pause bis zum aktuellen Tag nach.

Somit gibt es keine Lücken auf der Karte und seit Juni 2013 wird der Nachtrag auch anstelle der "Urlaubsbescheinigungen" in Papierform akzeptiert! (Aber nur in Deutschland! Nicht in Belgien oder sonstwo)

 

Welche Strafe du bekommst, weiß ich nicht, weil ich nicht genau verstehe, was dir vorgeworfen wird.

Wenn ich richtig verstanden habe, wollte es der BAG-Mensch mit dem Vorwurf über fehlende Nachweise über die kompletten 28 Tage gut sein lassen.

Das wären pro Tag glaube ich 150 € und für die Firma 250 €.

Da er dir aber so wie ich es verstanden habe nur den Vortag bemängelt hat geht es wohl auch nur um 1 Tag und somit "nur" um 150 €.

Letztendlich entscheidet das aber dann die Zentrale Ahndungsstelle in deinem Bundesland anhand deiner Kartendaten.

 

Wie du siehst: Als Fahrer ist man schnell der Dumme und die Strafen sind einfach Wahnsinn, selbst für vermeintliche Kleinigkeiten. Wenn du mal die Strafe für fehlende Nachweise über 28 Tage a 150 oder 250 Euro vergleichst mit der Strafe, die einer bekommt, wenn er im Schwimmbad 12 jährige Mädchen begrabscht, dann weißt du, dass hier so einiges nicht mehr stimmt!

 

28 x 150 € (für Fahrer) + 28 x 250 € sind über 10.000 Euro in der Summe.....

Wer kleine Mädchen begrabscht, Omas umschubst und die Handtasche klaut, wer Leute verprügelt.....kommt in der Regel mit deutlich weniger davon.

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Hat der 7,5 Tonner, den du fährst, einen digitalen Fahrtenschreiber?

*EDIT*: Habe in deinen alten Beiträgen gesehen, dass der LKW wohl einen Digi-Tacho hat.

Die ganze Misere hättest du leicht vermeiden können, wenn du folgendes machst:

Wenn du beginnst zu arbeiten und die Karte in den Digi steckst, dann fragt dich das Gerät "Nachtrag? "

Da wählst du "Ja" und dann zeigt er Datum und Uhrzeit der letzten Entnahme an und fragt ob das auch Schichtende war.

Du bestätigst, dass das auch Schichtende war und trägst damit dann Pause bis zum aktuellen Tag nach.

Somit gibt es keine Lücken auf der Karte und seit Juni 2013 wird der Nachtrag auch anstelle der "Urlaubsbescheinigungen" in Papierform akzeptiert! (Aber nur in Deutschland! Nicht in Belgien oder sonstwo)

 

Welche Strafe du bekommst, weiß ich nicht, weil ich nicht genau verstehe, was dir vorgeworfen wird.

Wenn ich richtig verstanden habe, wollte es der BAG-Mensch mit dem Vorwurf über fehlende Nachweise über die kompletten 28 Tage gut sein lassen.

Das wären pro Tag glaube ich 150 € und für die Firma 250 €.

Da er dir aber so wie ich es verstanden habe nur den Vortag bemängelt hat geht es wohl auch nur um 1 Tag und somit "nur" um 150 €.

Letztendlich entscheidet das aber dann die Zentrale Ahndungsstelle in deinem Bundesland anhand deiner Kartendaten.

 

Wie du siehst: Als Fahrer ist man schnell der Dumme und die Strafen sind einfach Wahnsinn, selbst für vermeintliche Kleinigkeiten. Wenn du mal die Strafe für fehlende Nachweise über 28 Tage a 150 oder 250 Euro vergleichst mit der Strafe, die einer bekommt, wenn er im Schwimmbad 12 jährige Mädchen begrabscht, dann weißt du, dass hier so einiges nicht mehr stimmt!

 

28 x 150 € (für Fahrer) + 28 x 250 € sind über 10.000 Euro in der Summe.....

Wer kleine Mädchen begrabscht, Omas umschubst und die Handtasche klaut, wer Leute verprügelt.....kommt in der Regel mit deutlich weniger davon.

Hallo 18.430,

wenn du so vorgehst, wie du es beschrieben hast, dann ist auf deiner Karte die Zeit zwischen Schichtende und Anfang nicht als Pause oder Ruhezeit registriert, sondern als unbekannte Zeit, ( es steht auf deiner Karte ein " ? " ), für die du den Nachweis erbringen musst, dass du in Ruhezeit warst.

Wenn du aber vorgehst wie folgt:

Nachtrag? Ja

Schichtende? nein

dann die Zeit vom Herausnehmen der Karte bis zur aktuellen Zeit weiterspulen

und als Ruhezeit " h " mit OK bestätigen. Es ist wichtig dass du darauf achtest, dass der "Stuhl" "h" im Display steht.

Zum Schluss Nachtrag bestätigen.

Jetzt ist die fehlende Zeit manuell als Pause/ Ruhezeit eingetragen.

Gruß Twinsplitter

Themenstarteram 8. Februar 2014 um 10:22

@ Beetle007 - Ja, letztes Jahr im November hab ich den Führerschein verlängern lassen und in diesem steht jetzt der Eintrag 95, also Module, bis Stichtag September 14.

Die BAG wies mich bei der Kontrolle darauf hin, ich hätte die 95 ja eingetragen und hätte wissen müssen (weil ja in der Schulung blabla das Thema usw), das ich so einen Nachweis benötige.

Na, ich hab ihm dann gesagt, das ich den Eintrag nicht gemacht habe, der in meinem alten Lappen auch nicht drin stand, weder eine Schulung (Module) gemacht habe, somit auch nix wissen kann!

Das hat er dann eingesehen und weiter am Laptop gespielt.

Ob ich dieses Abzockmodel, ähm... Modul noch mache, ich denke nicht. Lt TÜV soll der Spaß 600 Teuros kommen, das ist fast meine Rente. Ich kann auch nix absetzten oder so.

Soweit ich mitbekommen habe, müssen die restlichen Fahrer die Module selbst zahlen.

Für mich würde das bedeuten, ich suche mir einen anderen Minijob.

Jetzt hoffe ich zumindest, den Nachtrag im Tacho bei der letzten Fahrt richtig gemacht zu haben :o

Zumindest liegt jetzt beim Lieferschein die Bescheinigung für die freien Tage.

Ich warte jetzt mal auf das Schreiben vom Landkreis. Wenn die Ordnungswidrigkeit bei mir eine Schnappatmung hervorruft, hab ich vor mir das OK der RV für einen Anwalt liegen.

Ich bin ja so gespannt...........Ne, Scherz beiseite, wollte sagen, verspannt.

Happy Weekend.

 

Edit: Nochmal wegen dem Nachtrag im Tacho: ist dieser denn jetzt zwingend erforderlich, auch wenn ich den Schein für freie Tage in der Tasche habe???

am 8. Februar 2014 um 10:55

@Twinsplitter

Ja natürlich hast du recht.

Habe mich da verschrieben.

Ich trage natürlich von der letzten Entnahme bis zum aktuellen Zeitpunkt Pause nach.

@AMoll

Nein. Der Nachtrag wird definitiv akzeptiert. Was du da schreibst stimmt nicht.

Mit dem Argument "Man kann ja auch auf Tachoscheibe gefahren sein, kann man ja alles in Frage stellen.

Wenn man den Nachtrag macht, braucht man in Deutschland definitiv keinen Nachweis in Papierform mehr.

@MarauderMike

Wenn du Papier dabei hast, brauchst du theoretisch keinen Nachtrag.

Aber es ist doch viel einfacher. Den Papierkram kann man schnell mal vergessen oder verschlampen.

Außerdem gibt es auch billigere Anbieter von Modulen. Es ist ja egal, wo du das machst. Ich habe pro Modul "nur" 80 Euro gezahlt

Hab das mal nachgeschlagen, stimmt. Bei einem Nachtrag über den digitalen Schreiber ist der Nachweis in DE nicht erforderlich. Komisch ist nur, das uns von unserem Lehrgangsveranstalter was anderes mitgeteilt wurde.

Wobei bei uns in der Firma (Baustoffe, kein Ausland) alle mit Digitacho und extra Nachweis fahren.

Zu den Nachträgen bei Digi-Tachos möchte ich auch noch was beitragen. Ich habe es in unserer Firma jetzt zum Jahresanfang auch eingeführt das wir keine Bescheinigungen mehr ausstellen. Und kaum haben wir es vier Wochen gemacht, hab ich jetzt den ersten Fahrer der von der Polizei angehalten und kontrolliert wurde. Auf die Frage nach dem Urlaubsschein hat mein Fahrer auf die Möglichkeit und Anerkennung des digitalen Nachtrag hingewiesen, aber der Herr in Uniform meinte das ihm das egal wäre, er den Schein in Papierform erwartet und da er den nicht vorlegen konnte er nun eine Anzeige schreibt. Tolle Nummer.

Also bevor ich hier keine einheitliche Rechtssicherheit gibt, schreiben wir nun wieder Urlaubsbescheinigungen. Mal gespannt wann die Anzeige auf meinem Tisch liegt und ich mich wieder rechtfertigen kann und dann recht bekomme.

Warum kann es in dieser Bananenrepublik nicht einmal alles eindeutig geregelt sein, ständig Neuerungen die wenn sie umgesetzt werden zu Problemen führen.

am 8. Februar 2014 um 19:39

Ich warte nur darauf angehalten zu werden und es darauf ankommen zu lassen

Ruedi1970, es kann aber durchaus sein, dass garnichts kommt, da ja die Behörde in Hadamar doch besser informiert ist, als die Kontrolleure.

Allerdings würde ich in diesem Fall genüsslich eine Beschwerde an den Dienstherren schreiben und mich über die Unfähigkeit des Polizisten beschweren.

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Ruedi1970, es kann aber durchaus sein, dass garnichts kommt, da ja die Behörde in Hadamar doch besser informiert ist, als die Kontrolleure.

Allerdings würde ich in diesem Fall genüsslich eine Beschwerde an den Dienstherren schreiben und mich über die Unfähigkeit des Polizisten beschweren.

Deswegen wart ich auch darauf was passiert.

Aber es ist ärgerlich sich mit so etwas ständig rumschlagen zu müssen. Mal sehen wie es ausgeht.

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