Wie nachweis übers Nichtfahren erbringen?

Hi,

kann mir jemand sagen wie ich im Falle einer Kontrolle den Polizisten nachweisen kann dass ich in den letzten 28 Tagen nicht LKW gefahren bin?

ich bin erst seit 14.02. 2008 im Besitz des Führerscheins und der Fahrerkarte und werde morgen dann zum ersten mal außerhalb der Fahrschule aber mit Fahrerkarte fahren.

Vom evtl zukünftigen Chef bekomm ich keine Bescheinigung darüber dass ich nicht gefahren bin, weil er es ja nicht weis (im Gegensatz dazu wenn jemand Urlaub hatte als Beispiel)

Vom Amt bekomme ich auch nur bescheinigt dass ich derzeit Arbeitssuchend bin, was aber auch nichts aussagt über eventuelle Fahrtätigkeiten der letzten 28 Tage.

Ich denke schon das es glaubwürdig ist wenn man das Datum auf dem Führerschein sieht und die jungfräuliche Fahrerkarte vorlegen kann aber für den Fall der Fälle will ich halt doch gerne sicher sein und einem Bußgeld entgehen.

Hat da wer einen Tip für mich?

Beste Antwort im Thema

sobald du das erste mal auf deine fahrerkarte fährst , bist du in der verpflichtung deine tätigkeiten lückenlos nachzuweisen . war gerade erst zur schulung (digitaler tacho" . würde ich dir dringend empfehlen zu machen, da du dich ansonsten garantiert , wenn auch unwissentlich , strafbar machst . das fängt schon damit an , das du vor fahrtantritt 15 min arbeitszeit nachtragen mußt , die zur fahrzeugkontrolle dienen . außerdem mußt du spätestens alle 28 tage die karte auslesen ( besser jede woche ) , sonst kostet das pro tag der überziehung 30,-€ . urlaube , krankentage usw mußt du dir vom arbeitgeber bescheinigen lassen . da gibt es jetzt neue formulare , in denen deine daten ( führerscheinnummer , personalausweisnummer , oder reisepaßnummer ) eingetragen werden . du selbst sowie dein disponent müssen das ganze dann unterschreiben . es ist auch immer besser , das original dabeizuhaben und im ausland brauchst du die bescheinigung in der landessprache . mach in gottes namen den lehrgang mit . bis zu dem zeitpunkt habe ich bei der karte so ziemlich alles falsch gemacht , was man nur falsch machen kann . die handhabung des tachos ist dabei noch die leichteste übung , aber die geseztlichen vorgaben haben es echt in sich . da muß man echt aufpassen , was genau man eingibt , da es sich um ein dokument handelt und , was du einmal falsch eingegeben hast , ist nicht mehr zu korrigieren . gruß , kerstin .

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Moin,

ich fang grad wieder an mich zufreuen 😁

Zitat:

Original geschrieben von FoxT


[…]
Auch in den Beispielfällen im Fersehen überschreitet die Polizei oft ihre Kompetenzen. Die dürfen so ganz einfach nicht alles machen
[…]

Sagt wer? Du? Mich würde mal interessieren wie Du zu diesem Schluss kommst…

Zitat:

Original geschrieben von FoxT


[…]

Im Zweifel muss man den Polizisten auch mal vor den Kopf sagen, dass die einen nicht solange aufhalten sollten, man muss ja quasi deren Gehalt mit verdienen. Statt LKW zu kontrollieren sollen die sich lieber mal um Mörder etc. kümmern. Das müssten viel mehr Leute denen mal platt vor den Kopf sagen, damit die das endlich mal begreifen. 🙂

Wie heißt eigentlich das Medikament welches Du hier konsumierst? 😁😁😁

Ich möchte Dich sehen wie Du einem Polizisten, der Dich im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle anhält und überprüft, rein hypothetisch natürlich, da ich Dir ja nicht unterstelle das Du mit Bleifuss über die Linke Spur fliegst 😁, erklärst das er doch lieber einen Mörder suchen gehen soll als Dich mit solch einer, immer noch rein hypothetischen Lappalie, zu belästigen… Und zum krönenden Abschluss sagst Du Ihm dann auch sicherlich noch dass er Dir ja dankbar sein soll weil Du ja sein Gehalt, welches, ganz am Rande bemerkt, Besoldung heißt, verdienen musst…

Mein lieber Herr Gesangsverein, wie realitätsfern lebst Du eigentlich?

Ich kann auch mal andersherum fragen: Was ist Dir lieber? Ein LKW Fahrer, der im Rahmen einer Kontrolle für einen längeren Zeitraum kontrolliert wird und damit evtl. festgestellt wird das er gegen die Sozialvorschriften, sprich Lenk und Ruhezeiten verstoßen hat, und dann am weiterfahren gehindert wird.

Oder derselbe LKW Fahrer, der nicht kontrolliert wurde, inzwischen 16 Std. am Stück gefahren ist, mit 2. Scheibe oder anderem Auto…. mit 85 auf ein Stauende hämmert an dem ein Reisebus mit 40 Schulkindern steht?

Möchtest Du dann immer noch das der Polizist einen Mörder suchen geht?

Gruss

Marcus

*der weiß dass seine Beispiele extrem überspitzt sind*

Also eins muss man dir lassen Driver, die Antwort ist lustig zu lesen.

Nur warum denn immer gleich die Extremvergleiche? Ich bin bei meiner Argumentation davon ausgegangen, dass der Themensteller nichts zu befürchten hat, weil er sich korrekt verhalten hat.

Und wer nichts zu befürchten hat, muss auch nicht vor der Polizei kuschen (bzw. BAG). So einfach.

Zum Glück werde ich nicht oft kontrolliert, aber wenn doch, dann haben die Spaß mit mir.

Und mit dem Argument, dass die Polizei nach einiger Zeit genug kontrolliert hat, bin ich schon real zügiger aus einer Kontrolle herausgekommen. Da war ne so eine Jungpolizistin mit Jagdinstinkt.

Nachdem ich das gesagt habe "jetzt haben Sie aber langsam mal genug kontrolliert, ich muss noch ihr Gehalt verdienen fahren", hat das sogar der ältere Kollege eingesehen, die Berufsanfängerin zurückgepfiffen und ich hatte wieder freie Fahrt. (natürlich etwas kurz zusammengefasst, insgesamt gabs schon 2-3 Minuten Diskussion)

Wenn man nichts zu befürchten hat, kann man auch ne große "Fresse" vor der Polizei haben.

Und das ist ja der Regelfall.

Im übrigen habe ich die Information, dass niemand gezwungen werden kann, negative Tatsachen zu beweisen von einem Richter bekommen. Und ich habe extra nachgefragt, ob dieser Grundsatz immer anwendbar sei.

Das hat er mir mit "ja" bestätigt. Deshalb verwundert mich diese Regelung bezüglich der Fahrzeiten enorm.

Und wenn du mal drüber nachdenkst, wie willst du beweisen, dass du etwas nicht getan hast? Das geht nicht.

Du kannst höchstens beweisen, dass du zu der gefragten Zeit an einem anderen Ort gewesen bist und was anderes gemacht hast. Aber negative Tatsachen sind einfach rein logisch betrachtet nicht beweisbar.

Insofern ist die Gesetzesregelung meiner Meinung nach Schwachsinn.

Auch wenn es vielen nicht past, es gibt noch genug Aushilfen, die Ab und An mal auf dem Bock sitzen und fahren, so wie mich. Ich mach das nun auch schon mehr als eini Jahrzehnt. Wie soll ich beweisen, wann ich NICHT gefahren bin? Ich kann mir schlecht für 20 Werktage im Monat Urlaubsscheine Ausstellen lassen, damit ich 2 Tage fahren darf. Wie macht das jemand der sich einen LKW Ausleiht und sei es nur für einen Umzug? Mein Hauptarbeitgeber ist nun mal ein Anderer als die Spedition für Dich ab und an fahre. Ich mach doch nichts Verbotenes, oder?

Gruß

Moin,

mit dem Urlaubschein bestätigt Dir der Unternehmer das Du in dem Zeitraum vorDeinem Einsatz als Fahrer keine nachweispflichtigen Fahrzeuge geführt hast, krank warst oder Urlaub hattest... Anhand der Fahrerkarte ist auch ersichtlich wann diese das letzte Mal benutzt wurde.... Im Prinzip ist dieser Urlaubschein auch nur ein Stück Papier welches geduldig ist.... 😁 Wehe wer mir jetzt was böses unterstellen will.... Natürlich würde rein theoretisch die Möglichkeit bestehen mit einem Urlaubschein in vverbindung mit einem Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) die Sozialvorschriften auszuhebeln bzw. zu umgehen.... Würde aber im Fall des Falles einer genauen Prüfung der Unterlagen nicht standhalten.... Wenn das BAG dann nämlich die genauen Nachweise kombiniert Fahrer / FZG sehen und prüfen will, dann wäre die Ka**e am dampfen.... Man könnte, wenn man wollte jett anfangen sich hier jede menge beispiele zu konstrueiren wie man was drehen könnte... ist aber nicht Sinn dieses Threads udn ganz nebenbei auch noch ILLEGAL....

@Vaneo3333

Wenn Du von dem Spediteur einen urlaubschein bekommst auf dem steht das Du in den letzten 28 tagen vor Antritt Deiner Aushilfstätigkeit keine nachweispflichtigen Fahrzeuge geführt hast bist Du im grünen Bereich.... Sofern Du keine nachweispflichtigen fahrzeuge gefahren hast.... 😁

Das Mit dem Mietfahrzeug (LKW) für den Umzug ist kein gewerblicher Einsatz und somit auch nicht meldepflichtig....

Gruss

Marcus

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Zitat:

Original geschrieben von Vaneo3333


Auch wenn es vielen nicht past, es gibt noch genug Aushilfen, die Ab und An mal auf dem Bock sitzen und fahren, so wie mich. Ich mach das nun auch schon mehr als eini Jahrzehnt. Wie soll ich beweisen, wann ich NICHT gefahren bin? Ich kann mir schlecht für 20 Werktage im Monat Urlaubsscheine Ausstellen lassen, damit ich 2 Tage fahren darf. Wie macht das jemand der sich einen LKW Ausleiht und sei es nur für einen Umzug? Mein Hauptarbeitgeber ist nun mal ein Anderer als die Spedition für Dich ab und an fahre. Ich mach doch nichts Verbotenes, oder?

Gruß

Am unkompliziertesten ist in dem Fall tatsächlich die Ausstellung eines 28Tage umfassenden "Urlaubsscheins" durch deinen Arbeitgeber des Aushilfsjobs. Wobei wenn du jede Woche 4Std fährst natürlich die Entsprechenden scheiben und Urlaubsscheine mitzuführen sind das du insgesamt auf 28Tage Nachweis kommst 😉

grüße
Steini

Aber die Unterscheidung in gewerblich und nicht gewerblich ist im Einzelfall aber ziemlich kompliziert, so wie ich das ganze verstehe.

Was ist denn, wenn ich mir privat einen LKW von einem Unternehmer ausleihe (der LKW wird also üblicherweise gewerblich genutzt) und diesen auch privat nutze, um beispielsweise eine Fuhre Rindenmulch für den Garten zu besorgen?

Da könnte ich mir vorstellen, dass es im Zweifel garnicht so leicht wird, die private Nutzung nachzuweisen.

Im Umkehrschluß heißt das doch quasi, dass man mit privater Nutzung von sonst gewerblich genutzen LKW vorsichtig sein muss, weil einem im Zweifel unterstellt wird, man würde die private Nutzung nur als Vorwand nutzen.

Moin,

Steini111... ich will ja nix sagen.... aber Du warst doch wirklich ganze 13 Sekunden zu langsam 😁

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von driver2211


Moin,

Steini111... ich will ja nix sagen.... aber Du warst doch wirklich ganze 13 Sekunden zu langsam 😁

Gruss

Marcus

😛 😁

grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von FoxT


Aber die Unterscheidung in gewerblich und nicht gewerblich ist im Einzelfall aber ziemlich kompliziert, so wie ich das ganze verstehe.

Was ist denn, wenn ich mir privat einen LKW von einem Unternehmer ausleihe (der LKW wird also üblicherweise gewerblich genutzt) und diesen auch privat nutze, um beispielsweise eine Fuhre Rindenmulch für den Garten zu besorgen?

Da könnte ich mir vorstellen, dass es im Zweifel garnicht so leicht wird, die private Nutzung nachzuweisen.

Im Umkehrschluß heißt das doch quasi, dass man mit privater Nutzung von sonst gewerblich genutzen LKW vorsichtig sein muss, weil einem im Zweifel unterstellt wird, man würde die private Nutzung nur als Vorwand nutzen.

FoxT,

es ist immer wieder lustig, wenn man liest was jemand, der keine LKW- Erfahrung hat,

für kluge Ratschläge gibt.

Die Bestimmungen kannst Du in den Beiträgen von Captain Chaos ( 14.04.) kerstin n. ( 15.04.)

und driver 2211 nachlesen.

Sich mit den Kontrollbeamten anzulegen ist sicherlich nicht der richtige Weg, da diese am längeren Hebel sitzen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wenn ich als Kontrolleur einen LKW überprüfen würde und den Fahrer oder Unternehmer ärgern wollte, ich würde etwas finden. Und sei es nur, dass ich ihm durch eine ausgiebige Kontrolle die Zeit kaputt mache.

Aus dem Grund, den Captain Chaos mit den Blankobescheinigungen geschildert hatte, dürfen die Urlaubsscheine nicht mehr handschriftlich ausgefüllt werden.

das beste wäre, es würde sich einmal ein Kollege bereiterklären, FoxT in seinem Urlaub mal ein paar Wochen mitzunehmen, damit er in Zukunft weiss wovon er spricht.

Gruß twinsplitter

Also ich benutze die "gelben Diagrammscheiben" um meine nicht gefahrenen Tage nachzuweisen.

Glebe Scheiben, etwas nach unten scrollen...

Zitat:

Original geschrieben von steinkutscher



Also ich benutze die "gelben Diagrammscheiben" um meine nicht gefahrenen Tage nachzuweisen.

Glebe Scheiben, etwas nach unten scrollen...

Dazu gibts folgendes zu lesen:

Zitat:

Am 14. April 2007 hat die Europäische Kommission eine Entscheidung über ein Formblatt veröffentlicht, das durch das Fahrpersonal zum Nachweis berücksichtigungsfreier Tage (z.B.l Urlaub und Krankheit) verwendet werden soll (ABl. L 99 vom 14.4.2007, S. 14).

Mit dem neuen Formblatt ist nun ein EU-einheitlicher Nachweis von Tagen möglich, an denen ein vom Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ausgenommenes Fahrzeug gelenkt wurde bzw. wegen Krankheit oder Urlaub keine berücksichtigungspflichtigen Lenkzeiten angefallen sind.

Akzeptiert werden auch andere Nachweise gleichen Inhalts.

Zu beachten ist allerdings Folgendes: In Deutschland sind die Nachweispflichten für Tage, an denen kein der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 unterliegendes Fahrzeug gelenkt wurde, in § 20 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) geregelt. Danach ist eine Bescheinigung des Unternehmens nicht nur für Urlaubs-, Krankheitstage und solche Tage, an denen ein vom Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ausgenommenes Fahrzeug gelenkt wurde, erforderlich.
Zusätzlich muss auch für Tage, an denen anstelle der Lenkzeiten andere Arbeiten (zum Beispiel Innendienst) verrichtet wurden, eine Bescheinigung mitgeführt werden. In diesem Falle ist neben dem neuen EU-Formblatt in Deutschland daher ein weiterer Nachweis erforderlich.

Das bedeutet das du prüfen musst das ein gleicher inhalt gegeben ist und nun das schwierige: du muss die dinger mit der Schreibmaschine ausfüllen!

grüße
Steini

Und wie soll dieser Nachweis aussehen? Und was soll das überhaupt? Wen interessiert ob ich krank, Urlaub hatte, oder auf'm Hof rumoxidiert bin. Wo ist da der Unterschied? Wichtig ist doch nur das ich an den entsprechenden Tagen nicht gefahren bin und einen Nachweis dafür habe.

Einen an der Pfanne haben die, nix anderes! FUCK EU UND DEUTSCHLAND GLEICH MIT!

Tja das ist eben typisch deutsch, wenn dann aber richtig gründlich.

Deshalb läuft in Deutschland auch nichts mehr, weils viel zu viele Beamte gibt, die ihre Zeit verplempern.

Ich dachte früher immer, die BAG ist nur für die Mautkontrolle zuständig und sonst nichts.

Oder gabs die früher auch schon mit eigenen Fahrzeugen auf den Autobahnen? Vor allem verstehe ich nicht, wozu die Blaulicht benötigen.

Zitat:

Oder gabs die früher auch schon mit eigenen Fahrzeugen auf den Autobahnen? Vor allem verstehe ich nicht, wozu die Blaulicht benötigen.

Damit sie Dich mit viel TRA-RA anhalten können, um letztendlich doch die Bullen zu rufen, weil Ihre Befugnisse nicht reichen...

Zitat:

Tja das ist eben typisch deutsch

Nicht deutsch, europäisch. Als ich im letzen Winter auf Gran Canaria war, hab ich eh den Glauben an die EU verloren. Man gucke sich mal da die Ladungsicherung an, und dann beschäftige Dich mal mit unseren Vorschriften hier. Die übrigens EU weit gelten. Ne, lass es.

Scheiß auf EU, scheiß auf Globalisierung.

Ja eben! Das ist doch der Schwachsinn!!!!!!!

Entweder gebe ich denen Blaulicht, dann aber auch mit Polizeirechten oder aber denen gehört das Blaulicht entzogen.

Ich bin der Meinung, dass Blaulicht ein Sondersignal ist, welches auschließlich der Polizei bzw. der Feuerwehr vorbehalten sein sollte.

(Der Zoll usw. sind ja inclusive, da es ja nur Unterabteilungen der Polizei sind)

Zitat:

Original geschrieben von steinkutscher



Zitat:

Oder gabs die früher auch schon mit eigenen Fahrzeugen auf den Autobahnen? Vor allem verstehe ich nicht, wozu die Blaulicht benötigen.

Damit sie Dich mit viel TRA-RA anhalten können, um letztendlich doch die Bullen zu rufen, weil Ihre Befugnisse nicht reichen...
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