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Wie mutig seid Ihr in Tiefgaragen? (z.B. Höhe 1,95m)

Mercedes V-Klasse
Themenstarteram 18. Juni 2017 um 10:07

Hi,

laut Papieren ist unsere V-Klasse 1,863m hoch. Dazu kommt noch die Rehling.

Laut Massband sind das ca. 1,93m (aber wie genau kann man die Höhe messen).

Würdet Ihr - oder seid Ihr - mit Eurer V-Klasse in ein Parkhaus mit angezeigter Höhe von 1,95m gefahren?

Die Parkhäuser 1 und 2 in Köln/Bonn sind nur 1,95m hoch...

lg,

Oliver

Beste Antwort im Thema

Ich halte es auch wie Buddha2. Ich kenne mich beruflich mit der Konstruktion, Bewirtschaftung, etc. von Parkhäusern aus. Die ausgewiesene Durchfahrthöhe ist baugenehmigungsrelevant. Niedrigere Bereiche müssen deutlich gekennzeichnet sein. Insofern bleibt der Ärger, aber die Rechtslage ist klar. Meist ist noch etwas mehr Luft eingeplant. SPrinklerköpfe, Anwasserrohre und Beleuchtung sowie ggf. Lüftungsschächte sind eher das Problem. Ich würde an deiner Stelle mit einer zweiten Person die Parkhäuser zu einer weniger stark frequentierten Zeit befahren. Dann hast du ja quasi einen Einweiser und Aufpasser für den Fall der Fälle.

Und zur Not lässt du Luft aus den Reifen...

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Ich selber habe mal schlechte Erfahrungen gemacht indem ich in ein Parkhaus fuhr das für Fzg. freigeben war die nur einen cm kleiner waren wie der mir anvertraute Renault Traffic. Ich bin ohne Probleme rein gekommen. Da es auf der 1. Ebenen keinen Parkplatz für mich gab und die Antenne schon an die Decke stieß habe ich es nicht gewagt noch weiter zu suchen. Somit bin ich zur Ausfahrt gefahren und wollte das Parkhaus verlassen. Da ich dazu jedoch eine Rampe hinunter fahren musste ging dabei die Front des Fzg. runter, jedoch das Heck HOCH und der Deckenträger drückte mir das Dach ein.

Es musste somit kurzzeitig das Parkhaus gesperrt werden und ich durfte Rückwärts die Auffahrt raus fahren.

Somit würde ich kein Risiko mehr eingehen.

Ich fahre nur in Parkhäuser mit 2 m Einfahrtshöhe.

Dito, unter 2m will ich nicht den Rechtsstreit mit dem Besitzer führen. Zudem was passiert wenn du weder vor noch zurück kommst??

am 18. Juni 2017 um 11:37

Wir haben bewusst auf die Dachreling verzichtet und unsere V-Klasse so niedrig wie möglich gemacht. In der Regel traue ich mich daher auch bei 1,90 m ins Parkhaus, aber bin äußerst vorsichtig und steige Notfalls aus, um die Abstände zu prüfen.

Allgemeingültig kann man das aber sicherlich nicht beurteilen. In Mannheim gibt es z. B. 1,90m-Parkhäuser, da hängen zwar an manchen Stellplätzen Rohre auf ~1,90m, aber Rampen und normale Fahrwege sind deutlich höher.

Allerdings ist in so niedrigen Parkhäusern meist auch das Rangieren wesentlich aufwändiger. Spaß macht das nicht, aber mit 360°-Kamera und Geduld geht es meist.

Themenstarteram 18. Juni 2017 um 12:13

Bisher habe ich auch mind. 2m Parkhäuser problemlos genutzt. Aber wenn man einmal darauf achtet, dann findet man relativ viele 1,95m Parkhäuser.

Wie schon @msch67 sagte...

Wird es wohl nicht wert sein, wenn es danach auf einen Rechtsstreit ankommt...

Naja, ich sehe das relativ entspannt und meine, es gibt auch genügend Urteile hierzu: Wenn dein Wagen 194 cm hoch ist und an der Garageneinfahrt 195 cm steht, dann ist die Rechtslage klar. Diese Angaben müssen in allen "Lagen" des Fzg. gelten, also auch auf Rampen etc.

 

Klar ist es ärgerlich, wenn doch etwas passieren sollte, aber die Höhenangaben müssen rechtsverbindlich sein.

 

Um es kurz zu machen: ich habe die Reling und würde bei 195cm Begrenzung rein fahren.

Da stimme ich grundsätzlich zu.

Jedoch habe ich im Leben gelernt, das Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind.

Somit werde ich wenn ich mein Auto mag auf diese Abenteuer verzichten.

Ich halte es auch wie Buddha2. Ich kenne mich beruflich mit der Konstruktion, Bewirtschaftung, etc. von Parkhäusern aus. Die ausgewiesene Durchfahrthöhe ist baugenehmigungsrelevant. Niedrigere Bereiche müssen deutlich gekennzeichnet sein. Insofern bleibt der Ärger, aber die Rechtslage ist klar. Meist ist noch etwas mehr Luft eingeplant. SPrinklerköpfe, Anwasserrohre und Beleuchtung sowie ggf. Lüftungsschächte sind eher das Problem. Ich würde an deiner Stelle mit einer zweiten Person die Parkhäuser zu einer weniger stark frequentierten Zeit befahren. Dann hast du ja quasi einen Einweiser und Aufpasser für den Fall der Fälle.

Und zur Not lässt du Luft aus den Reifen...

Meine Vau hat auch Reling und ich verzichte auf mir unbekannte 1,95er Parkhäuser.

Meine Vau hat in der Mitte von der Reling 1,945 mit 19 Zoll Conti

Themenstarteram 19. Juni 2017 um 11:53

Zitat:

@Vallrad schrieb am 19. Juni 2017 um 12:13:13 Uhr:

Meine Vau hat in der Mitte von der Reling 1,945 mit 19 Zoll Conti

Das ist genau der Punkt...

Wie rechtlich verbindlich könnte ich messen, dass ALLES an meiner V-Klasse unter 1,949m ist?

am 19. Juni 2017 um 13:49

Zitat:

@OliBoe schrieb am 19. Juni 2017 um 13:53:48 Uhr:

Das ist genau der Punkt...

Wie rechtlich verbindlich könnte ich messen, dass ALLES an meiner V-Klasse unter 1,949m ist?

Zulassungbescheinigung Teil 1, Feld 20, da sind es bei meinem mit Sportfahrwerk und ohne Reling 1874mm

Letztlich sind Angaben aus dem Kfz Schein bei einem Schaden (oder einer Kontrolle) irrelevant. Es zählt das Maß vor Ort am PKW. Ist bei Überladung ja nichts anderes.

Mit Luftfahrwerk kann man die V-Klasse ja auch deutlich absenken (für die Schleichfahrt im Parkhaus).

"Wie rechtlich verbindlich könnte ich messen...?

Gar nicht! Bei einem Schaden (eigen oder fremd) wird es zu 99,9 ein Gutachterprozess und dann solltest Du zum Schadentag belegen können wie viel Sprit und Scheibenklar in deinem Wagen war, ob mehrere Personen bei der Einfahrt drin waren und auch bei der Ausfahrt, ob Sommer- oder Winterreifen usw...sprich - es gibt ein paar variable Faktoren, sodass ich nicht um jeden cm kämpfen würde zumal ein Schaden im Dachbereich keine Kleinigkeit a la Smart-Repair wird.

Bei mir im Feld 20 steht 1883mm und im Feld 22 zu 20: max. 1946* was ich auch real gemessen habe, deswegen, wie schon erwähnt, verzichte ich auf mir unbekannte 1,95er Parkhäuser

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