Wie lange muss Ich Gewährleistung geben von Privat zu Privat
Hallo Ihr Lieben !
Ich brauche Eure Hilfe !
Ich möchte mein Auto privat verkaufen , wie lange muss ich Gewährleistung geben wenn ich von privat zu privat verkaufe , oder muss ich überhaupt Gewährleistung übernehmen ? Wenn ja kann ich diesen Gewährleistungsanspruch irgendwie umgehen ??? 😕
lg
Beste Antwort im Thema
ACHTUNG!
Fast alle Musterkaufverträge enthalten einen gefährlichen Verstoß gegen § 309 BGB mit der Folge, dass die Haftungsausschlüsse in diesen Verträgen unwirksam sind. Wer so einen Vertrag als Verkäufer abschließt, ist für die normalen 2 Jahre in der Gewährleistung drin. Und dieser Fehler findet sich auch in dem von twelferider geposteten Vertragsentwurf.
Dort steht:" Das Fahrzeug wird in dem Zustand wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft".
Problem: Bei solchen Vertragsentwürfen handelt es sich rechtlich um "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB). Dabei ist egal, dass man selbst nur einmal dieses Vertragsformular zum Verkauf eines Autos benutzen will, das Formular selbst ist ja für eine Vielzahl von Nutzungen vorgesehen.
Für AGB gelten die §§ 307 bis 310 BGB. Für uns interessant ist § 309 Nr. 7 a) BGB:
"... in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ist) unwirksam
7.
(Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden)
a)
(Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit)
ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen;
..."
Verwender der AGB ist der Verkäufer, wenn er sich diese z.B. aus dem Internet runtergeladen hat, und sie dem Käufer vorlegt.
Und bei Mängeln des verkauften Fahrzeuges kann der Käufer Schadenersatzansprüche geltend machen (§ 437 Nr. 3 BGB). Mit dem Haftungssausschluß in diesen Vertragsvordrucken schließt man diese Schadenersatzansprüche vollständig (also auch für Verletzungen von Leib und Leben) aus - und das ist nicht zulässig.
Das bedeutet aber nicht, dass man nur bei Verletzungen von Leib und Leben haften müßte! Nein, die Klausel betreffend den Haftungssauschluß ist INSGESAMT unwirksam - so daß man entsprechend der normalen gesetzlichen Regelung 2 Jahre lang für Mängel haftet.
Eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu gibt es noch nicht. Der Vorsitzende Richter des 8.Zivilsenates des BGH hat kürzlich auf einer Fortbildungsveranstaltung aber schon angedeutet, dass ein solches Urteil kommen wird, sobald dem BGH mal ein Fall vorgelegt wird, in dem sich dieses Problem stellt.
Umgehen kann man die Gewährleistung nur, wenn man
1.
keinen Formularvertrag nimmt, sondern einen eigenen Vertrag ausformuliert. Dann handelt es sich um eine sogenannte "Individualvereinbarung" und nicht um AGB, so dass § 309 BGB nicht anwendbar ist. Aber Vorsicht, nicht einfach abschreiben, denn es kommt nicht auf das Schriftbild, sondern auf den Inhalt an! Wenn ich einen Formularvertrag 1:1 abschreibe, und die Formulierungen übernehme, habe ich auch AGB, selbst, wenn alles handschriftlich ist.
2.
Einen Vertrag verwenden, in dem die Regelung des § 309 Nr. 7 a) - und nach Möglichkeit auch b.) - BGB beachtet wird. Dann bestehen Schadenersatzansprüche aufgrund von Mängeln nur dann, wenn eine Person geschädigt wird.
3.
Dem Käufer des Fahrzeuges die Aufgabe überlassen, einen Vertragsvordruck mitzubringen. Denn dann ist der Käufer der "Verwender" im Sinne des § 309 Nr. 7 BGB - und die Haftung des Verkäufers, der ja nicht Verwender ist, kann ausgeschlossen werden.
109 Antworten
Ohne etwas bzgl. der Gewährleistung hinzuzufügen. Der Vertrag von Mobile dürfte die gleiche Formulierung bzgl. des Gewährleistungsauschlusses haben.
Allerdings wird Neckarwelle gänzlich anderer Meinung sein, daher mußt Du selbst entscheiden, welche Lösung Du wählst… 😉
Du könntest natürlich auch Hilfe bei (D)einem Rechtsbeistand suchen, sofern sich dieser mit dem Schuldrecht auskennt. Hat natürlich den Nachteil, dass Du damit Kosten produzierst, aber dann hättest Du Gewißheit.
hi,
ich habe mal ne frage ich komme hier überhaupt nicht mehr zurecht.... verstehe langsamm nur noch bahnhof, habe hier mal mein kaufvertrag nun gescannt und wollte mal wissen ob der so in ordnung ist!
sprich wegen gewährleistung und garantie
Mfg Sascha
EDIT: nachdem der vertrag geschlossen wurde... haben sich 2 std später schon getriebe probleme und auch kühlstsytemprobleme und ein komisches knarren an der hinterachse bemerkbar gemacht, nun ist die frage kann ich denn noch ankarren weil er tatsachen verheimlicht hat ?
weil ,
Getriebe probleme (drehzahlschwankungen und Rattern "sperren" bei konstanter geschwindigkeit z.b. 60kmh) ruckeln
Kühlflüssigkeitsverlust ( 1-1,5 Liter nachfüllen pro Tag )
Kratschen und Knarren Fahrerseite Hinten bei kurvenfahrt als ob ne box kaputt ist "blechern metallisch"
fahrzeugbeschreibung laut anzeige war 'Bmw 3er touring+M-paket+tüv+guter zustand' ausser radlager vorn die uns mittgeteilt wurden das sie demnächst gemacht werden muessten.
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Was erwartest du bei einem Fahrzeug mit fast 300.000 km und 14 Jahren?
Das ist der typische Verkauf von Privat an Privat unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Von daher müsstest du dem Verkäufer Vorsatz nachweisen, dass er von den Schäden wusste und sie dir vorsätzlich verheimlicht hat.
Ansonsten hast du Pech gehabt und bleibst auf den Schäden selber sitzen.
Hallo zusammen,
ich habe ein Auto von Privat gekauft.
Es wurde kein schriftlicher Vertrag aufgesetzt, lediglich
eine Quittung wurde ausgestellt. Ich habe den Wagen
in der Werkstatt gehabt und den Zahnriemen gewechselt
und den defekten Heizungslüfter. Der Autokauf ist 14 Tage her.
Gestern bin ich mit dem Wagen liegen geblieben und es lief Benzin aus.
Es scheint ein Schlauch an der Benzinpumpe defekt zu sein. In diesem
Zusammenhang muss ich erwähnen das beim Kauf ein Zeuge meinerseits
zugegen war und mir der Verkäufer von sich aus noch sagte das die Benzinpumpe
gewechselt wurde und das ziemlich aufwendig war. Ist der Verkäufer nun
in der Haftung? Vor allen Dingen würde mich Interessieren wer die Kosten für
den Feuerwehreinsatz zahlen muss? Da ja nur ein mündlicher Vertrag geschlossen
wurde und kein Gewährleistungsausschluss (auch nicht mündlich) vereinbart wurde.
Mfg Jannis
Von privat Auto gekauft. Diverse Mängel. Rückgabe möglich?
Vor 3 Tagen habe ich ein Auto gekauft von privat. Jetzt blinkt motorkontrollleuchte, wagen verliert oil, zieht nicht richtig und ruckelt, im Stand riecht es nach verbranntem oil.
Im Vertrag steht nur Kaufvertrag zwischen beiden Parteien und das der Wagen in Bar bezahlt wurde. Nichts von Ausschluß von Gewährleistung etc.
Welche Rechte habe ich? Rückgabe? Reparieren auf Kosten des Verkäufers?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto von privat gekauft. Viele Mängel. Rückgabe möglich?' überführt.]
Zuerst einmal hast du das Recht, mit dem Verkäufer zu reden.
Wenn er sich unwissend gibt, hast du das Problem, dass du ihm beweisen musst, dass die Mängel bei Übergabe des Fahrzeugs schon da waren. Bei Verkauf von privat gibt es nämlich keine Beweislastumkehr. Desweiteren kommt es darauf an, um was für ein Fahrzeug es sich handelt (Alter, Laufleistung,...). Sollte es sich nämlich um eine "runtergerockte, alte Karre" handeln, kann der ölverlust zum Beispiel ein Verschleißmangel sein. Und die MKL, sagst du ja selbst, kam erst nach dem Kauf/Übergabe. Also deine Chancen, sofern du keinen guten Rechtsverdreher hast, stehen eher nicht so toll.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto von privat gekauft. Viele Mängel. Rückgabe möglich?' überführt.]
Um was für ein Auto geht es hier eigentlich, Marke, Alter, Preis?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto von privat gekauft. Viele Mängel. Rückgabe möglich?' überführt.]
Hi,
wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde dann besteht theoretisch die 2 jährige Gewährleistung (6 Monate bis Beweislastumkehr)
Ein Rückgaberecht hast du dann aber trotzdem nicht,allerdings müßte der Verkäufer Mängel die nicht unter Verschleiß fallen auf seine Kosten beseitigen.
Gruß Tobias
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto von privat gekauft. Viele Mängel. Rückgabe möglich?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde dann besteht theoretisch die 2 jährige Gewährleistung (6 Monate bis Beweislastumkehr)
Gruß Tobias
Die Beweislastumkehr gibt es bei Privatverkauf nicht. Da muss der Käufer vom ersten Tag an beweisen, dass der Mangel bei Übergabe bereits da war.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto von privat gekauft. Viele Mängel. Rückgabe möglich?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Um was für ein Auto geht es hier eigentlich, Marke, Alter, Preis?
Nissan primera traveller. Preis 2450. 2003bj
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto von privat gekauft. Viele Mängel. Rückgabe möglich?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von andy1080
Die Beweislastumkehr gibt es bei Privatverkauf nicht. Da muss der Käufer vom ersten Tag an beweisen, dass der Mangel bei Übergabe bereits da war.Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde dann besteht theoretisch die 2 jährige Gewährleistung (6 Monate bis Beweislastumkehr)
Gruß Tobias
Wie kommst du darauf? Privatpersonen können die Gewährleistung komplett ausschließen,was hier aber wohl nicht geschehen ist. Dann gelten die normalen gesetzlichen Regelungen egal ob Privat oder Firma.
Wenn Privatpersonen die Gewährleistung ausgeschlossen haben muß man ihnen Nachweisen das sie den Käufer bewußt getäuscht und Mängel verschwiegen haben,das hat mir der Beweislastumkehr aber nichts zu tun.
Grußt Tobias
P.S. ich lerne gern dazu wenn du deine Aussage belegen kannst nur her damit 😉
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto von privat gekauft. Viele Mängel. Rückgabe möglich?' überführt.]