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Auto verkaufen und Gewährleistung ausschließen-KFZ im Privatbesitz jedoch auf eine Firma angemeldet

Themenstarteram 27. August 2018 um 11:18

Hallo,

wir möchten bald ein KFZ verkaufen, welches zwar seit ca. 4 Jahren im Privatbesitz ist, jedoch ist dieses noch auf die Firma (GmbH) zuglassen.

Das Fahrzeug wurde vor ca. 4 Jahren von der GmbH an den Geschäftsführer verkauft. Dieser fährt das KFZ seit dem privat und bezahlt auch alle Rechnungen privat (die Firma bezahlt keine Kosten für dieses KFZ, auch wenn zB. die KFZ-Versicherung bzw. KFZ-Steuer noch immer auf die Firma lauten).

Nun soll dieses KFZ verkauft werden. Bei einem Privatverkauf kann die Gewährleistung an eine Privatperson ja ausgeschlossen werden im Kaufvertrag. Jedoch könnte es auf dem Papier so aussehen, dass wenn eine Privatperson den Wagen verkauft, im KFZ Brief und Schein jedoch die Firma eingetragen ist, dass man die Gewährleistung umgehen wollen würde. - Ist tatsächlich jedoch nicht so, was man natürlich auch belegen kann, zB. an der Kaufpreiszahlung für das KFZ vor ca. 4 Jahren, genauso wie auch die KFZ-Steuer und Versicherung privat bezahlz wurde und nicht von der Firma.

Funktioniert das nun so einfach beim Verkauf oder muss man etwas beachten? Ich frage lieber mal vorher, nicht das es später Ärger gibt ;)

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Der im "Fahrzeugbrief" eingetragene Halter wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen. Entsprechender Vermerk befindet sich extra unten im Fahrzeugbrief.

Schriftlicher Kaufvertrag, Verkäufer die Privatperson und vorsorglich den Hinweis aufnehmen, dass das Fahrzeug seit vier Jahren im Eigentum des Privatverkäufers steht und seitdem ausschließlich privat genutzt wird.

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Der im "Fahrzeugbrief" eingetragene Halter wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen. Entsprechender Vermerk befindet sich extra unten im Fahrzeugbrief.

Schriftlicher Kaufvertrag, Verkäufer die Privatperson und vorsorglich den Hinweis aufnehmen, dass das Fahrzeug seit vier Jahren im Eigentum des Privatverkäufers steht und seitdem ausschließlich privat genutzt wird.

Themenstarteram 27. August 2018 um 12:09

Vielen Dank für deine Antwort!

Wenn der Wagen "sauber" aus der Firma ausgeschieden ist, dann gibt es ja einen entsprechenden Kaufvertrag bzw. Rechnungsbeleg.

Somit ist er "privat".

Frage mich gerade warum das Fahrzeug seit vier Jahren zwar in Privateigentum ist aber noch auf die Fa. "läuft"?

Wurde das Fahrzeug damals zu einem marktüblichen Preis verkauft?

Nicht dass der evtl. Käufer später plötzlich doch auf dem Gewährleistungsausschluss herumreitet und sich dabei dann noch ganz andere Probleme auftun.

Mir fallen auf Anhieb zwei einfache Gründe ein:

Ein zweiter Haltereintragung kann den Wert mindern.

Anhörungsbogen kommen in die Firma, ebenso die Fotos von etwaigen Verkehrsverstößen. Das wiederum verhindert lästige Fragen zu Hause (Wer sitzt denn da neben dir??? Wer ist die Blondine da am Steuer deines Autos???)

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. August 2018 um 12:41:31 Uhr:

...

ebenso die Fotos von etwaigen Verkehrsverstößen. Das wiederum verhindert lästige Fragen zu Hause (Wer sitzt denn da neben dir??? Wer ist die Blondine da am Steuer deines Autos???)

... was dem Wort "Verkehrsverstoß" dann wieder eine ganz neue Bedeutung gibt. :)

Edit

nee, hab bei meinem Beitrag oben eher an was blianzielles oder steuerliches gedacht.

Könnte das evtl. auch unangenehme Fragen aufwerfen?

Themenstarteram 28. August 2018 um 12:36

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 28. August 2018 um 11:59:23 Uhr:

Wenn der Wagen "sauber" aus der Firma ausgeschieden ist, dann gibt es ja einen entsprechenden Kaufvertrag bzw. Rechnungsbeleg.

Somit ist er "privat".

Es wurde "sauber" gemacht; der Kaufvertrag existiert, Geld ist geflossen und der Kaufpreis wurde von einem Gutachter marktgerecht bewertet.

Themenstarteram 28. August 2018 um 12:37

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 28. August 2018 um 12:36:54 Uhr:

Frage mich gerade warum das Fahrzeug seit vier Jahren zwar in Privateigentum ist aber noch auf die Fa. "läuft"?

Wurde das Fahrzeug damals zu einem marktüblichen Preis verkauft?

Nicht dass der evtl. Käufer später plötzlich doch auf dem Gewährleistungsausschluss herumreitet und sich dabei dann noch ganz andere Probleme auftun.

Es wurde der Einfachheit halber so gehandhabt und natürlich auch, weil der Wagen sonst einen 2. Haltereintrag im Brief hätte.

Der Preis wurde von einem Gutachter bewertet.

Themenstarteram 28. August 2018 um 12:38

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. August 2018 um 12:41:31 Uhr:

Mir fallen auf Anhieb zwei einfache Gründe ein:

Ein zweiter Haltereintragung kann den Wert mindern.

Anhörungsbogen kommen in die Firma, ebenso die Fotos von etwaigen Verkehrsverstößen. Das wiederum verhindert lästige Fragen zu Hause (Wer sitzt denn da neben dir??? Wer ist die Blondine da am Steuer deines Autos???)

Der erste Punkt stimmt. Der zweite wohl auch - war aber bei den überlegungen kein Kriterium ;) Ist aber ein lustiger Gedanke :) (der Fahrer ist übrigens über 40 Jahre glücklich verheiratet, er denkt nicht mehr über die Blondine nach :D ).

Manchmal ist Treue nur der Mangel an Gelegenheit :p. Oder die Angst vor etwaige Konsequenzen.

Themenstarteram 28. August 2018 um 14:23

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. August 2018 um 16:11:45 Uhr:

Manchmal ist Treue nur der Mangel an Gelegenheit :p. Oder die Angst vor etwaige Konsequenzen.

Aber nur manchmal :rolleyes:

Ich für meinen Teil halte mehr von Treue!

Appetit holen ja, aber gegessen wird zu Hause.

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 28. August 2018 um 14:37:39 Uhr:

 

Es wurde der Einfachheit halber so gehandhabt und natürlich auch, weil der Wagen sonst einen 2. Haltereintrag im Brief hätte.

Und im Kaufvertrag wird dann ein Vorbesitzer eingetragen? Und der einzige vorbesitzer ist die GmbH?

Nicht dass man sich hier wieder ein Problem ans Bein bindet.

Passt ja auch, das Auto hat einen Vorbesitzer und den aktuellen Besitzer.

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